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    Cargolifter braucht `lediglich` 70 Mio Euro - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.08.02 15:16:43 von
    neuester Beitrag 03.08.02 10:48:16 von
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      schrieb am 01.08.02 15:16:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Cargolifter braucht `lediglich` 70 Mio Euro, so Insolvenzverwalter Rolf-Dieter Mönning heute lt. FTD.

      Merkwürdig, daß Mönning kürzlich noch die These vertreten hat, ohne CL170 sei das Ganze eigentlich nichts.

      Merkwürdig, daß seit dem Expertenhearing außer dem üblichen Carli-Fan-Geschrei keine einzige positive Expertenmeinung zu hören war, der man hätte entnehmen können, daß die reine Ballonitis (keiner weiß ja zur Stunde überhaupt, ob die Ballone nun entwickelt und/oder gebaut und/oder nur vermarktet werden sollen) auch nur den Hauch einer Zukunft hätte. Daß Ballone gebaut werden können steht ja außer Frage, aber wer außer der eigenen Briefkastentochterfirma hat je mehr als ein Telefax investiert?

      Statt dessen wieder das übliche Gezerre um eine üppige Millionenfinanzierung. Ohne konkrete, stichhaltige und vor allem nachprüfbare oder zumindest nachvollziehbare Aussagen, was man denn eigentlich wann wie machen wolle. Von etwaigen Kundennachfragen ganz zu schweigen, oder hat je auch nur wenigsten ein drittklassiges Unternehmen um den verblichenen Cargolifterentwurf getrauert?

      Wie heißt`s in der Fliegerei: Fliegen kann jeder Sack Zement - man muß nur genügend Schub dran machen. Cargolifter hat bewiesen, daß sogar das nicht stimmen muß.

      Soll man so eine Ansammlung von Illusionen auf Kosten mittelständischer Arbeitsplätze, zu kurz gekommener Arbeitsloser und brachliegenden Handwerksbetrieben hegen und pflegen, bloß damit die Friedrichshafener einen subventionierten Hangar für ihr Luftschiff abkriegen? Denn mehr, so ist zu fürchten, wird dabei nicht herauskommen.

      Ach so, ein Demonstrationsluftschiff wollen sie bauen. Und was, bitteschön, wollen sie daran demonstrieren? Daß Luftschiffe gebaut werden können? Kann man schon seit Generationen. Daß sie zuverlässig fliegen? Kann ich beim Landesgartenschau-Turn hier meine Uhr danach richten. Daß Luftschiffe Lasten heben können? Weiß jedes Kind.

      Und wie bei einer Drückerkolonne üblich wird dann dem potentiellen Geldesel Staat gleich noch die Pistole auf die Brust gesetzt mit der plumpen Drohung Geld her oder `sonst gehen hier die Lichter am Standort aus`.

      Ja, welche Lichter sollen denn dort je geleuchtet haben, abgesehen von ein paar feuerwerksknallkörperähnlichen Kurzblitzern? Ich fürchte, das nachhaltigste, was dort je geschaffen wurde, fand sich weder in den Büros noch in der Heißluftarena, sondern im Mittagessen der Kantine.

      Daß es Mönning genauso schwerfallen dürfte, auf einen einträglichen Job zu verzichten, wie dem bisherigen `Management`, ist verständlich. Was aber außer der Hoffnung auf ein paar gute Fernsehbilder sollte einen Politiker bewegen, schlechtem Geld gutes hinterher zu werfen?
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 20:19:43
      Beitrag Nr. 2 ()


      KEINE Neuigkeiten bei http://www.zukunft-in-brand.de/



      Hallo Freunde der gepflegten Diskussion :)

      Nichts im Forum der Unterstützer und Einwerber des großen Geldes. Der Insolvenzverwalter rechnet wie folgt:

      40 Millionen vom Land Brandenburg. Das Land Brandenburg kämpft für diese Investition und deshalb soll der Bund das Geld über eine Bürgschaft absichern. Bedeutet: Brandenburg gibt das Geld und der Bund hält den Kopf hin. Wenn das klappt, fehlen noch 30 Millionen aus dem Kapitalmarkt. Die ZiBler sind fleißig am Einsammeln und wir alle drücken ihnen die Daumen. Bestimmt haben sie schon einen Haufen Kohle zusammen.

      Warum wird der Kontostand nicht veröffentlicht? Na, weil die soviel zu tun haben! Kann mir einer von euch den Link zum Treuhandvertrag auf der Homepage der ZiBler geben? Jetzt wäre ich bereit! Ich würde mich eintragen. Bald kommt *boing* - *räusper* - Boeing!.

      Anton :D
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 20:47:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vergiß aber nicht die


      Diese Sonderausgaben erkennt das Finanzamt an
      Von Stefanie Teufel

      Tue Gutes und setze es ab - Spendenquittungen, bringen zwar den ein oder anderen SPD-Politiker derzeit ins Schwitzen, Steuerzahler sollten sie dennoch nicht in den Papierkorb werfen. Denn Spenden und Mitgliedsbeiträge für politische Parteien sowie Spenden für kirchliche, wissenschaftliche oder gemeinnützige Zwecke zählen zu den Sonderausgaben, die der Fiskus in der Steuererklärung anerkennt.

      Allerdings nicht unbegrenzt. Für Spenden an Parteien gilt: Bis zu 3.000/6.000 Mark (Alleinstehende/Ehepaare) beziehungsweise 1.534/3.068 Euro pro Jahr zieht das Finanzamt direkt von der Steuerschuld ab, von höheren Spenden erkennt es maximal weitere 3.000/6.000 Mark (1.534/3.068 Euro) als Sonderausgaben an.

      Großzügiger zeigt sich das Finanzamt bei den übrigen Spenden. Für kirchliche, religiöse und besonders förderungswürdige, gemeinnützige Zwecke können bis zu fünf Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte angesetzt werden, bei Spenden für wissenschaftliche, mildtätige und besonders förderungswürdige kulturelle Zwecke sind es sogar zehn Prozent. Auch die Kirchensteuer können Steuerzahler geltend machen. Anerkannt wird die 2001 tatsächlich gezahlte Kirchensteuer. Nachzahlungen für andere Jahre zählen daher mit, Erstattungen für vergangene Jahre werden abgezogen.

      Profaner, aber trotzdem als Sonderausgabe absetzbar, sind die Steuerberatungskosten. Hierzu zählen Honorare für Steuerberater Steuerfachanwälte, Mitgliedsbeiträge für Lohnsteuerhilfevereine, Fahrtkosten zur Steuerberatung, Ausgaben für Fachliteratur oder auch Computerprogramme zur Steuererklärung.

      Wer unterhaltspflichtig ist, kann Zahlungen an den Ehegatten bis zu einer Höhe von 27.000 Mark (13.508 Euro) als Sonderausgabe geltend machen. Vorsicht: In diesem Fall muss sich der Empfänger zur Versteuerung des Unterhalts verpflichten. Auch die Kosten für eine Haushaltshilfe erkennt das Finanzamt bis zu einer Höhe von 18.000 Mark als Sonderausgabe an. Jedoch nur noch in diesem Jahr. 2002 fällt der Sonderausgabenabzug weg.

      Ausgaben für die eigene Berufsausbildung können bis zu 1.800 Mark (924 Euro), bei auswärtiger Unterbringung bis 2.400 DM (1.236 Euro) als Sonderausgaben angesetzt werden. Wichtig: Das gilt nur für einen nicht ausgeübten Beruf. Anderenfalls betrachtet das Finanzamt diese als Fortbildungskosten. Steuerzahler müssen sie in der Anlage N angeben und können sie in voller Höhe als Werbungskosten abziehen. Ausbildungskosten für die Kinder werden generell in der Anlage Kinder angegeben.
      Avatar
      schrieb am 03.08.02 10:48:16
      Beitrag Nr. 4 ()


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