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Frage zur Riesterrente bei Ehepaaren
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schrieb am 01.09.02 11:02:06
Hallo,
ich habe folgende Frage zur Riesterrente bei Ehepaaren mit 2
Kindern, bei denen der Ehemann Arbeitnehmer ist:
ich höre immer wieder davon, das sich eine Hausfrau auch ohne
eigene Beitragszahlung versichern kann, ihr Versicherungsbeitrag
besteht dann aus der eigenen Zulage 38E und für 2 * 46E für die
Kinder.
Frage:
muss für dieses Verfahren auch der Mann eine Riesterrente
abschließen ?, oder kann die Frau alleine eine Versicherung haben
?
Gruss
tortelini
AKor74
schrieb am 01.09.02 11:13:43
Die Frau kann die Riesterrente nur abschließen, wenn sie auch
pflichtversichert ist und die Förderung für beide Kinder selbst
kassieren ohne das der Ehemann auch einen hat. Ist sie jedoch nicht
pflichtversichert, der Ehemann Arbeitnehmer und pflichtversichert,
so kann sie diese Förderung nur bekommen, wenn auch der Ehemann ein
solchen Vertrag abschließt. Sie braucht dann nur den sogenannten
Sockelbeitrag einzahlen.
schrieb am 01.09.02 15:56:19
"Sie" muss in dem letzten Fall nicht Mal den Sockelbetrag
einzahlen.
Ihr Vertrag wird durch die Zulagen befüllt.
schrieb am 01.09.02 16:47:26
Richtig, Sie kann einen Nullvertrag abschließen. Das heißt keine
Eigenbeiträge aber 38 Euro Eigenförderung und 46 Euro pro Kind im
Jahr.
schrieb am 01.09.02 19:47:20
Endlich mal jemand der kapiert das die Riesterrente ne gute Sache
ist. Bei dieser Konstelation kann die nicht versicherungspflichtige
Ehefrau einen eigenen Rentenanspruch aufbauen ohne eigene Beiträge
zu zahlen. Wo gibt´s das sonst noch!!??
MfG
schrieb am 01.09.02 22:31:38
wenn ich das richtig verstanden habe, bedeutet das :
Frau
Eigenbeitrag 0
Eigene Zulage 38
2 Kinder 92 Euro
Mann
Eigenbeitrag mindesten 1% vom Brutto z. B. 500
Eigene Zulage 38
Kinder entfällt
ist das richtig so ?
Kann dann der Mann seinen Eigenbeitrag - Eigene Zulage
(500 - 38 = 468) als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen
?
Gruss
tortelini
schrieb am 02.09.02 12:01:30
Hallo Tortelini,
mache gerade die Ochsentour durch die Riester-Rente
(Angebote einholen)
Es ist folgendermaßen.
Ehepaar zusammen veranlagt, Frau kein Einkommen, Kinder über 3
Jahre.
Im Beispiel Einkommen 50.000 Euro
2 Kinder
1% = 500 Euro
Frau bekommt sog. Zulagenvertrag und es werden dort nur die
Förderung eingezahlt (38 € und 2 x 46 € pro Kind = 130 € )
Der Mann bekommt 38 € Zulage.
Es werden aber alle Zulagen ( von Mann und Frau = 168 € )
von den 500 € abgezogen.
Der Mann muß also im ersten Jahr 332 € selbst in seinen Vertrag
einzahlen, damit die Frau in den Genuß des Zulagenvertrages
kommt.
Aber Achtung, nicht alle Versicherungen bieten einen reinen
Zulagenvertrag an, es giebt dann diese Spielchen mit sog.
Sockelbeträgen (die selbstverständlich dann auch an der
Riesterdynamik teilnehmen).
Zulagenvertrag geht auch nur wenn die Frau nicht noch
Erziehungszeiten (Kind bis 3 Jahre) angerechnet bekommt.
In diesem Fall muß sie einen eigenen Beitrag leisten.
Die Höhe kenn ich nicht, ich glaube mal was von 19 € p.A. gehört zu
haben.
Gruss
Das Postguru
PS Nach der Rechtschreibreform ist jedes Känguru auch ein Guru
schrieb am 22.09.02 14:23:29
Zu der Frage von tortellini:
>>Kann dann der Mann seinen Eigenbeitrag - Eigene Zulage
(500 - 38 = 468) als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen
?
Ich glaube die Frage zielt darauf, ob der Mann mit seinem
Grenzsteuersatz und die Frau mit den Zulagen also nahe 100%
gefördert wird.
Nein, bei Riester entweder nur die Zulagen oder nur der Abzug (je
nach dem was günstiger ist). Das wird bei der Steuererklärung
verrechnet!
Die obige Konstellation klappt nur wenn die Frau einen eigenen
Anspruch hat. Dann kann der Mann sinnvollerweise in eine
betriebliche AV gehen (Entgeltumwandlung) und die Frau kassiert die
Kinderförderungen. Also entweder ist die Frau in der Erziehungszeit
(Kinder bis 3 Jahre) oder hat einen kleinen Job danach. Dann hat
sie obendrein noch den Vorteil, daß der Staat auf ihre
Pflichtbeiträge noch mal 50% drauf legt. (gilt für Kinder bis 10
Jahre)
schrieb am 29.09.02 12:53:26
Ein Freund von mir hat ein Forum eröffnet,wo auch ein
Versicherungsexperte Fragen beantwortet:
http://www.reimers-club.de/forum/main.php
schrieb am 29.09.02 15:45:06
# 7
Mindestbetrag bei Pflichtversicherung (also auch Erziehungsurlaub
ist 30 Euro (bei 2 Kindern), 38 Euro (1 Kind) und 45 Euro (ohne
Kind).
Deinen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen - absolut korrekt.
Art
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