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Frage zur Riesterrente bei Ehepaaren

Diskussionsstatistik
eröffnet am 01.09.02 11:02:06
von
neuster Beitrag 29.09.02 15:45:06
von

Anzahl Beiträge: 10
Aufrufe gesamt: 1.075
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 627.320
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Avatar
schrieb am 01.09.02 11:02:06
Beitrag Nr.1 
(7.256.634)
Antwort
Zitat
Hallo,

ich habe folgende Frage zur Riesterrente bei Ehepaaren mit 2 Kindern, bei denen der Ehemann Arbeitnehmer ist:

ich höre immer wieder davon, das sich eine Hausfrau auch ohne eigene Beitragszahlung versichern kann, ihr Versicherungsbeitrag besteht dann aus der eigenen Zulage 38E und für 2 * 46E für die Kinder.
Frage:
muss für dieses Verfahren auch der Mann eine Riesterrente abschließen ?, oder kann die Frau alleine eine Versicherung haben ?

Gruss

tortelini
Avatar
schrieb am 01.09.02 11:13:43
Beitrag Nr.2 
(7.256.669)
Antwort
Zitat
Die Frau kann die Riesterrente nur abschließen, wenn sie auch pflichtversichert ist und die Förderung für beide Kinder selbst kassieren ohne das der Ehemann auch einen hat. Ist sie jedoch nicht pflichtversichert, der Ehemann Arbeitnehmer und pflichtversichert, so kann sie diese Förderung nur bekommen, wenn auch der Ehemann ein solchen Vertrag abschließt. Sie braucht dann nur den sogenannten Sockelbeitrag einzahlen.
Avatar
schrieb am 01.09.02 15:56:19
Beitrag Nr.3 
(7.257.738)
Antwort
Zitat
"Sie" muss in dem letzten Fall nicht Mal den Sockelbetrag einzahlen.
Ihr Vertrag wird durch die Zulagen befüllt.
Avatar
schrieb am 01.09.02 16:47:26
Beitrag Nr.4 
(7.257.902)
Antwort
Zitat
Richtig, Sie kann einen Nullvertrag abschließen. Das heißt keine Eigenbeiträge aber 38 Euro Eigenförderung und 46 Euro pro Kind im Jahr.
Avatar
schrieb am 01.09.02 19:47:20
Beitrag Nr.5 
(7.258.625)
Antwort
Zitat
Endlich mal jemand der kapiert das die Riesterrente ne gute Sache ist. Bei dieser Konstelation kann die nicht versicherungspflichtige Ehefrau einen eigenen Rentenanspruch aufbauen ohne eigene Beiträge zu zahlen. Wo gibt´s das sonst noch!!??

MfG
Avatar
schrieb am 01.09.02 22:31:38
Beitrag Nr.6 
(7.259.608)
Antwort
Zitat
wenn ich das richtig verstanden habe, bedeutet das :

Frau

Eigenbeitrag 0
Eigene Zulage 38
2 Kinder 92 Euro

Mann

Eigenbeitrag mindesten 1% vom Brutto z. B. 500
Eigene Zulage 38
Kinder entfällt

ist das richtig so ?

Kann dann der Mann seinen Eigenbeitrag - Eigene Zulage
(500 - 38 = 468) als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen ?

Gruss

tortelini
Avatar
schrieb am 02.09.02 12:01:30
Beitrag Nr.7 
(7.262.698)
Antwort
Zitat
Hallo Tortelini,
mache gerade die Ochsentour durch die Riester-Rente
(Angebote einholen)

Es ist folgendermaßen.
Ehepaar zusammen veranlagt, Frau kein Einkommen, Kinder über 3 Jahre.
Im Beispiel Einkommen 50.000 Euro
2 Kinder

1% = 500 Euro
Frau bekommt sog. Zulagenvertrag und es werden dort nur die Förderung eingezahlt (38 € und 2 x 46 € pro Kind = 130 € )
Der Mann bekommt 38 € Zulage.
Es werden aber alle Zulagen ( von Mann und Frau = 168 € )
von den 500 € abgezogen.
Der Mann muß also im ersten Jahr 332 € selbst in seinen Vertrag einzahlen, damit die Frau in den Genuß des Zulagenvertrages kommt.
Aber Achtung, nicht alle Versicherungen bieten einen reinen Zulagenvertrag an, es giebt dann diese Spielchen mit sog. Sockelbeträgen (die selbstverständlich dann auch an der Riesterdynamik teilnehmen).
Zulagenvertrag geht auch nur wenn die Frau nicht noch Erziehungszeiten (Kind bis 3 Jahre) angerechnet bekommt.
In diesem Fall muß sie einen eigenen Beitrag leisten.
Die Höhe kenn ich nicht, ich glaube mal was von 19 € p.A. gehört zu haben.

Gruss
Das Postguru
PS Nach der Rechtschreibreform ist jedes Känguru auch ein Guru
Avatar
schrieb am 22.09.02 14:23:29
Beitrag Nr.8 
(7.423.209)
Antwort
Zitat
Zu der Frage von tortellini:
>>Kann dann der Mann seinen Eigenbeitrag - Eigene Zulage
(500 - 38 = 468) als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen ?

Ich glaube die Frage zielt darauf, ob der Mann mit seinem Grenzsteuersatz und die Frau mit den Zulagen also nahe 100% gefördert wird.

Nein, bei Riester entweder nur die Zulagen oder nur der Abzug (je nach dem was günstiger ist). Das wird bei der Steuererklärung verrechnet!

Die obige Konstellation klappt nur wenn die Frau einen eigenen Anspruch hat. Dann kann der Mann sinnvollerweise in eine betriebliche AV gehen (Entgeltumwandlung) und die Frau kassiert die Kinderförderungen. Also entweder ist die Frau in der Erziehungszeit (Kinder bis 3 Jahre) oder hat einen kleinen Job danach. Dann hat sie obendrein noch den Vorteil, daß der Staat auf ihre Pflichtbeiträge noch mal 50% drauf legt. (gilt für Kinder bis 10 Jahre)
Avatar
schrieb am 29.09.02 12:53:26
Beitrag Nr.9 
(7.480.264)
Antwort
Zitat
Ein Freund von mir hat ein Forum eröffnet,wo auch ein Versicherungsexperte Fragen beantwortet:
http://www.reimers-club.de/forum/main.php
Avatar
schrieb am 29.09.02 15:45:06
Beitrag Nr.10 
(7.480.833)
Antwort
Zitat
# 7

Mindestbetrag bei Pflichtversicherung (also auch Erziehungsurlaub ist 30 Euro (bei 2 Kindern), 38 Euro (1 Kind) und 45 Euro (ohne Kind).

Deinen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen - absolut korrekt.

Art

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