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Die USA und ihre neue Doktrin ( Seite 25)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 24.09.02 11:52:22
von
neuster Beitrag 04.09.03 11:56:22
von

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schrieb am 04.02.03 18:24:27
Beitrag Nr.241 
(8.509.949)
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Irak-Krise

Chirac unbeirrbar auf Anti-Kriegskurs

Frankreichs Präsident Jacques Chirac und der britische Premierminister Tony Blair können ihre Differenzen in der Irak-Frage nicht ausräumen. Chirac erteilte Blairs Werben um einen härteren Kurs gegenüber dem Irak eine klare Absage und forderte stattdessen mehr Zeit für die Inspektoren.


REUTERS

Blair und Chirac nach dem Gipfeltreffen: Paris sagt "non"


Le Touquet - Er sei weiterhin dagegen, einen Irak-Krieg zu beginnen, ohne den Inspektoren die für ihre Arbeit nötige Zeit zu lassen, sagte Chirac. Jetzt warte die französische Regierung zunächst ab, was US-Außenminister Colin Powell am morgigen Mittwoch und Uno-Chefinspektor Hans Blix am 14. Februar zu berichten hätten, sagte Chirac auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Blair.

Über ein Veto im Weltsicherheitsrat zu einer Irak-Intervention wolle er "zum gegebenen Zeitpunkt" und abhängig von den Umständen entscheiden. "Bei der Entwaffnung des Iraks gibt es noch viel mit friedlichen Mitteln zu tun", sagte Chirac.

Tony Blair hatte bei dem Gipfeltreffen im Seebad Le Touquet erfolglos versucht, die Unterstützung der französischen Regierung für die Irak-Politik der USA und Großbritanniens zu gewinnen. Chirac sagte, er sei weiterhin gegen einen Krieg. Auf die Frage, ob er den Inspektoren Wochen oder Monate einräumen wolle, sagte er: "Ich kann keinen Zeitraum angeben. Es ist an den Inspektoren, dies zu entscheiden."

Chirac und Blair räumten ein, dass sie in einigen Punkten Meinungsverschiedenheiten haben. Sie vertraten jedoch den gemeinsamen Standpunkt, dass die Entwaffnung des Irak über die Vereinten Nationen erfolgen solle. Blair hatte allerdings in Übereinstimmung mit der US-Regierung stets betont, dass für einen Krieg gegen den Irak keine zweite Resolution des Sicherheitsrats notwendig sei, falls ein schwerer Verstoß des Irak gegen die Resolution 1441 vorliege.

Briten bereiten sich auf dreijährige Besatzungszeit vor

Die britischen Streitkräfte bereiten sich nach Informationen der BBC auf eine dreijährige Besatzungszeit im Irak vor. Unter Berufung auf hochrangige Militärkreise berichtete der Sender, dass der Irak in drei Sektoren aufgeteilt werden solle. Dabei werde jeweils einer der am Krieg teilnehmenden Staaten die Verantwortung für einen Sektor erhalten. Großbritannien will insgesamt 35.000 Soldaten zum Golf schicken.

Ungeachtet der andauernden diplomatischen Beratungen setzte das Pentagon seinen Truppenaufmarsch in der Golfregion weiter fort. Am Dienstag passierten sieben amerikanische Kriegsschiffe den Suez-Kanal. Die für eine Landungsoffensive ausgerüsteten Schiffe haben mehr als 4.750 Matrosen und 7.000 Marineinfanteristen an Bord.

In den Seegebieten rund um den Persischen Golf befinden sich inzwischen drei Flugzeugträger, ein vierter wird in Kürze erwartet. Die Truppenpräsenz der USA in der Region wird zurzeit auf insgesamt 100.000 Mann geschätzt, in den nächsten Wochen wird eine weitere Verstärkung auf 180.000 erwartet.
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schrieb am 04.02.03 23:58:25
Beitrag Nr.242 
(8.513.299)
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Irak-Krise

Inspektoren finden erneut Chemiewaffen-Sprengkopf

Die Uno-Rüstungsinspektoren haben im Irak nach eigenen Angaben erneut einen leeren Chemiewaffen-Gefechtskopf entdeckt. Chefinspektor Hans Blix sprach eine eindringliche Warnung an die irakische Regierung aus: Es sei "fünf Minuten vor Zwölf".


DPA

Uno-Inspektoren im Irak: Erneut leeren Sprengkopf gefunden


Bagdad/New York - Die Waffeninspektoren fanden den Sprengkopf bei einer überraschenden Inspektion in der al-Tadschi-Munitionsfabrik nördlich von Bagdad. Es ist inzwischen offenbar der siebzehnte derartige Sprengkopf, der seit dem Fund von einem dutzend derartiger leerer Gefechtsköpfe für Chemiewaffen am 16. Januar aufgetaucht ist. Die irakische Führung hatte weitere derartige Entdeckungen damals nicht ausgeschlossen. Nach irakischer Darstellung handelt es sich dabei um versehentlich übersehene Reste aus den achtziger Jahren.

Uno-Chefinspektor Hans Blix warnte die Regierung in Bagdad, dass die Zeit zur Verhinderung eines Krieges rasch ablaufe. Bagdad müsse begreifen, dass "es fünf Minuten vor Zwölf ist", sagte Blix im Uno-Hauptquartier. Er werde die irakische Führung bei seinem Besuch am kommenden Wochenende in Bagdad noch einmal auffordern, umgehend versteckte Waffenarsenale zu offenbaren oder die behauptete Vernichtung dieser Waffen überzeugend zu beweisen.

"Ich glaube nicht, dass bereits eine endgültige Entscheidung über einen Kriegsbeginn gefällt wurde", sagte Blix. "Aber wir bewegen uns mehr und mehr darauf zu." Der Irak könne jedoch etwas tun, um zu verhindern, dass sich das "diplomatische Fenster" schließe. Wenn das Land tatsächlich keine Massenvernichtungswaffen mehr versteckt halte, dann sollten seine Verantwortlichen aktiv auf die Uno-Kontrolleure zugehen und zeigen, wo sie vernichtet worden sein sollen.

Pleuger glaubt an Mehrheit für weitere Inspektionen

Der deutsche Uno-Botschafter Gunter Pleuger rechnet mit einer großen Mehrheit im Weltsicherheitsrat für eine Fortsetzung der Uno-Waffeninspektionen im Irak. Einen Tag vor der Sicherheitsratssitzung, in der die USA Beweise für den Besitz Bagdads von Massenvernichtungswaffen vorlegen wollen, sagte Pleuger, nach seiner Schätzung werden "am Ende des Tages" zwischen elf und 13 Ratsmitglieder für die Fortsetzung der Inspektionen stimmen.

Die Auswertung der von den USA angekündigten Beweise brauche allerdings Zeit. Ihre die Bedeutung könne wahrscheinlich nur von Experten richtig eingeschätzt werden, erklärte Pleuger.
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schrieb am 05.02.03 00:19:04
Beitrag Nr.243 
(8.513.453)
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Die Amis wollen den totalen Krieg, also werden sie ihn auch kriegen.

Schade nur, dass wirkliche Menschen dafür sterben müssen.

Anschließend gibt es dann das PC-Spiel zum nachspielen.

Das zweite Desert nach dem Abendessen.

Daszu brauchst du dann einen neuen Computer.

Was die Umsatzzahlen der Spiele-Software-Grafikkarten-PCChip-Hersteller steigen läßt.

Der wirkliche Krieg zum Nachspielen.

Vorallem, der Krieg dauert länder an. Und so gibt es ein Update nach dem nächsten.

So wie bei MS-Windows auch.

Der hat soviel Cash-Money angesammelt, dass er auch zum ersten mal eine Dividente auszahlt.

Meine Theorie ist, daß auch die ganze Computer-Industrie an diesem Krieg interessiert ist.
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schrieb am 05.02.03 07:35:05
Beitrag Nr.244 
(8.514.381)
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Britischer Geheimdienst

Angeblich kein Kontakt zwischen Irak und al-Qaida

US-Außenminister Colin Powell will heute vor der Uno auch Beweise über eine Verbindung des Irak zur Terrororganisation al-Qaida vorlegen. Doch der britische Geheimdienst sieht offenbar keine Verbindung zwischen Saddam Hussein und Osama Bin Laden.

London/Washington/Paris - Anfängliche Kontakte zwischen al-Qaida und dem Regime in Bagdad seien an Misstrauen und unvereinbaren Ideologien gescheitert, berichtet der TV-Sender BBC unter Berufung auf ein britisches Geheimdokument weiter. Die BBC habe das Papier einsehen können.

Das Dokument sei von einem Stab des militärischen Nachrichtendienstes vor drei Wochen geschrieben worden. Der Bericht sei als "Top Secret" eingestuft worden und dem britischen Premierminister Tony Blair zugesandt worden.

In dem Dokument heiße es, die Ansichten des al-Qaida-Führers Osama Bin Laden und der im Irak regierenden Baath-Partei stünden im Gegensatz zu den religiösen Ansichten Bin Ladens. Für den Terroristenführer sei es ein "abtrünniges Regime". Bin Ladens Ziele stünden in einem ideologischen Widerspruch zum heutigen Irak.

US-Außenminister Colin Powell will bei seinem Bericht vor dem Uno- Sicherheitsrat heute auch Details über Reisen von al-Qaida- Mitgliedern in den Irak bekannt geben. Dabei wolle er aber nicht unterstellen, dass es eine formelle Allianz zwischen Bagdad und al-Qaida gegeben habe, sagten US-Regierungsbeamte dem Nachrichtensender CNN. Powell werde jedoch Beweise zu Kontakten zwischen al-Qaida und dem Irak vorlegen.

Angeblich sind die Hinweise der USA auf Verbidnungen zwischen al-Qaida und Bagdad nur bruchstückhaft. Die Informationen seien fragmentarisch und könnten unterschiedlich ausgelegt werden, hieß es aus US-Regierungskreisen. Aus diesem Grund würden die Hinweise auch nur einen geringen Teil der Rede von Powell ausmachen.

Die USA beziehen sich in ihrer Argumentation einerseits auf das mutmaßliche al-Qaida-Mitglied Abu Musab Sarkawi. Er gilt als enger Vertrauter Osama Bin Ladens und soll sich im vergangenen Sommer in der irakischen Hauptstadt Bagdad einer medizinischen Untersuchung unterzogen haben. Beweise, dass Sarkawi auch mit Mitgliedern der irakischen Regierung in Kontakt stehe, gebe es jedoch nicht, verlautete aus US-Regierungskreisen. Powell werde deshalb in seiner Rede auf die Verbindungen Sarkawis zu terroristischen Gruppen unter anderem in Europa Stellung nehmen.


Der irakische Präsident Saddam Hussein hatte in einem Interview mit dem britschen Privatsender Channel 4 jegliche Beziehungen zu al-Qaida bestritten. In dem am Dienstagabend ausgestrahlten Gespräch sagte Saddam Hussein: "Wenn wir Beziehungen zu al-Qaida hätten, und wenn wir an diese Beziehungen glauben würden, hätten wir keinen Grund uns deswegen zu schämen und das nicht zuzugeben."

Auch der stellvertretende irakische Ministerpräsident Tarik Asis wies in der französischen Tageszeitung "Le Figaro" angebliche Verbindungen des Irak zu al-Qaida entschieden zurück. "Unser Regime ist laizistisch und hat Islamismus und Fundamentalismus immer mit Nachdruck bekämpft."
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schrieb am 05.02.03 09:40:26
Beitrag Nr.245 
(8.515.108)
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Ich kann nur JEDEM empfehlen,die derzeitige PRINTausgabe des "Spiegel" zu kaufen.

In einem langen Artikel werden ab seite 104 GENAUESTENS die Unterstützung sadam Husseins durch westliche Länder, vor allem eben den USA geschildert, die u.a. die Verlogenheit der US-Regierung entlarven.

diese umfangreichen informationen sind ein absolutes Muss für eine Diskussion.

Seit langer Zeit das beste Heft, was erschien - und eines, welches man aus geschichtlichen Gründen einmal beiseite legen sollte.

Unter anderem wird auch berichtet, wie oft der US-Kongress die massive Unterstützung sadam Husseins durch die USA BEENDEN wollte und sowohl Ronny Reagan als auch George Bush SENIOR dies mit allen Mitteln verhinderten. Bush senior hat die Unterstützung sadam husseins sogar nach den Giftgaseinsätzen massiv ERHÖHT. Nie war die Unterstützung der USA höher als unmittelbar vor dem Überfall auf Kuweit!

Quelle: Spiegel-Printausgabe
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schrieb am 05.02.03 13:27:56
Beitrag Nr.246 (8.517.699)
Moderiert
!
Dieser Beitrag wurde moderiert.
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schrieb am 05.02.03 13:43:12
Beitrag Nr.247 
(8.517.909)
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Kein Mandat zum Krieg
Reichweite der Resolutionen 678 (1990), 687 (1991) und 1441 (2002) des UN-Sicherheitsrats

Für ein militärisches Vorgehen gegen den Irak bedürfte es einer neuen Resolution des Sicherheitsrats. Zu diesem Ergebnis kommt ein am 2. Januar 2003 abgeschlossenes Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags, das erst im Februar der breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht wurde.

Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages* I. Resolutionen 678 (1990) und 687 (1991) 1)

Der Resolution 678 (1990) waren anläßlich des irakischen Einmarsches in das Emirat Kuwait am 2. 8. 1990 bereits elf Resolutionen des Sicherheitsrates vorausgegangen. Die Resolution 678 vom 29. 11. 1990 stellt die wohl maßgeblichste Resolution des Golfkonfliktes dar. In ihr wurden die Mitgliedstaaten, die mit der Regierung Kuwaits kooperieren, für den Fall, daß der Irak die Resolution 660, mit der die irakische Invasion Kuwaits verurteilt und Saddam Hussein zum sofortigen und bedingungslosen Rückzug aufgefordert wurde, und alle dazu später verabschiedeten Resolutionen bis zum 15. 1. 1991 nicht uneingeschränkt befolgt, ermächtigt, alle erforderlichen Mittel einzusetzen, um den genannten Resolutionen Geltung zu verschaffen. China enthielt sich der Stimme, Jemen und Kuba stimmten dagegen. Die Formulierung dieser Resolution, die der Öffentlichkeit Geschlossenheit und Handlungsfähigkeit des Sicherheitsrates dokumentierte, bot zu Auslegungsfragen Anlaß. Die Ermächtigung zur Einsetzung »aller erforderlichen Mittel« stellte eine Formulierung dar, die der Art und dem Umfang möglicher Militäraktionen kaum Grenzen setzte. Im übrigen stützte der Sicherheitsrat seine Tätigkeit nur durch die allgemeine Bezugnahme auf Kapitel VII (Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen) der Charta der Vereinten Nationen.

Die zwölf im kurzen Zeitraum von vier Monaten verabschiedeten UN-Resolutionen gipfelten damit in der Legalisierung der Mittel zur Befreiung Kuwaits und einem Ultimatum an den Irak. Nach dessen ergebnislosem Ablauf begann am 17. 1. 1991 die »Operation Desert Storm« zur Befreiung Kuwaits, an der sich 680000 Soldaten aus 28 alliierten Staaten beteiligten. Am 24. 2. 1991 begann die Bodenoffensive der Alliierten. Am 28. 2. 1991 erfolgte auf Weisung Präsident Bushs eine Feuerpause am Golf, nachdem Saddam Hussein sämtliche relevanten UN-Resolutionen anerkannt hatte. Die militärische Aktion war erfolgreich verlaufen und das Emirat Kuwait befreit worden. 2)

Die Verhandlungen über einen Waffenstillstand begannen am 3. 3. 1991. Am gleichen Tag wurde im Sicherheitsrat auf Antrag der USA die Resolution 686 (1991) verabschiedete, die die Fortsetzung der Wirtschaftssanktionen, die Forderung nach irakischen Reparationszahlungen und nach Aufhebung aller irakischen Gesetze, die mit der Annexion Kuwaits zu tun hatten, beinhaltete. Am 4. 3. 1991 stimmte der Irak der Resolution widerspruchslos zu und begann mit der Auslieferung der Kriegsgefangenen. Die eigentliche Resolution über die Feuereinstellung (»formal cease-fire«) 687 (1991) kam am 3. 4. 1991 gegen die Stimme Kubas zustande.

Die komplexe Resolution enthält zahlreiche Bedingungen einer förmlichen Feuereinstellung zwischen Irak und Kuwait und den mit Kuwait kooperierenden Mitgliedsstaaten. Zunächst wird auf die früheren Resolutionen Bezug genommen und mit Genugtuung festgestellt, daß Kuwait seine Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Integrität zurückerhalten hat und daß seine rechtmäßige Regierung zurückgekehrt ist. Andererseits werden dem Irak für den Fall eines weiteren Einsatzes gasförmiger oder bakteriologischer Waffen »ernste Konsequenzen« angedroht.

Breiten Raum (Abschnitt C der Resolution) nehmen die Verpflichtungen des Iraks bezüglich seiner Kampfstoffbestände, Subsysteme und Komponenten und aller Forschungs-, Entwicklungs-, Unterstützungs- und Produktionseinrichtungen ein. In Nummer 32 verlangt der Sicherheitsrat, »daß Irak dem Sicherheitsrat mitteilt, daß es Handlungen des internationalen Terrorismus weder begehen noch unterstützen wird, und daß es Organisationen, deren Ziel die Begehung derartiger Handlungen ist, nicht gestatten wird, auf seinem Hoheitsgebiet zu operieren, und daß es alle terroristischen Handlungen, Methoden und Praktiken unmißverständlich verurteilt und davon Abstand nimmt«. 3)

Für die Frage, ob die Ermächtigung der Resolution 678 (1990) zur Einsetzung »aller erforderlichen Mittel« auch heute noch Rechtsgrundlage für einen Militärschlag gegen den Irak sein könnte, ist von Bedeutung, daß der Sicherheitsrat unter Nummer 33 der Resolution 687 »erklärt, daß, sobald Irak dem Generalsekretär und dem Sicherheitsrat offiziell die Annahme der vorstehenden Bestimmungen notifiziert, eine formelle Feuereinstellung zwischen Irak und Kuwait und den mit Kuwait gemäß Resolution 678 (1990) kooperierenden Mitgliedsstaaten in Kraft tritt« 4). In der Resolution 707 (1991) vom 15. 8. 1991 stellt der Sicherheitsrat fest, daß in Anbetracht der schriftlichen Zustimmung Iraks..., die Resolution 687 (1991) vollinhaltlich durchzuführen, die in Nummer 33 der genannten Resolution gestellten Vorbedingungen für eine Waffenruhe erfüllt sind. Obwohl im weiteren dem Irak zahlreiche Verstöße gegen die Resolution 687 (1991) vom Sicherheitsrat bestätigt werden, erfolgte in der Resolution 707 keine Festlegung, daß die Waffenruhe aufgehoben ist, und keine etwaige erneute Androhung von allen erforderlichen Mitteln. Der Sicherheitsrat erklärt (nur), pauschal nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen tätig zu werden, und fordert vom Irak umgehend die Einhaltung seiner bisher nicht erfüllten Verpflichtungen.

Soweit hinsichtlich der dargestellten Sach- und Rechtslage völkerrechtliche Stellungnahmen vorliegen, wird vertreten, daß die Resolution 678 (1990) als Ermächtigungsgrundlage für einen Krieg der USA gegen den Irak heute nicht mehr in Betracht komme, da der Zweck jener Ermächtigung, die Vertreibung der irakischen Aggressoren aus Kuwait, bereits 1991 erreicht worden sei 5). Teilweise wird auf die Feststellung des Sicherheitsrates in der Resolution 687 (1991) abgestellt, wonach mit der notifizierten Annahme durch den Irak die förmliche Feuereinstellung in Kraft getreten sei, so daß nach diesem Zeitpunkt die Resolution 678 für eine Wiederaufnahme von Kampfhandlungen durch die vormalige Koalitionsmächte nicht mehr als Grundlage dienen könne 6). Von Paulus 7) wird darauf hingewiesen, daß eine Resolution keinen vertraglichen Waffenstillstand darstelle, dessen Verletzung zur Wiederherstellung des Kriegszustandes führe.

Die USA sowie Großbritannien haben bei früheren Militäraktionen (Flugverbotszonen) gegen den Irak die Ansicht vertreten, es bedürfe keiner neuen Ermächtigung. Mit der allgemeinen Formulierung in der Resolution 678 (1990) »to restore international peace and security in the area« sei auch der Einsatz militärischer Gewalt zur Durchsetzung der Waffenstillstandsbedingungen abgedeckt. Damit berufen sich die USA und Großbritannien auf traditionelles Waffenstillstandsrecht vor 1945 8), das z.B. noch von einer formellen Unterscheidung einer Feuereinstellung, als nur vorübergehenden Unterbrechung der Kampfhandlungen für einen räumlich begrenzten Bereich, vom allgemeinen Waffenstillstand, als einem Schritt auf dem Weg zu einer dauerhaften Beendigung von Kriegshandlungen und zum Abschluß eines Friedensvertrages, ausging 9).

Die heutige Anwendbarkeit dieser Rechtsgrundsätze ist indes zweifelhaft. So gilt es im Gegensatz zum früheren Völkerrecht, das ein allgemeines Recht zur Wiederaufnahme der Kampfhandlungen einräumte 10), als ein Verstoß gegen das in Art. 2 Ziffer 4 der Charta der Vereinten Nationen geregelte Gewaltverbot, wenn ein Staat die Kampfhandlungen wieder aufnimmt, es sei denn, das Verhalten der anderen Partei des Waffenstillstands oder der Feuereinstellung ist gleichbedeutend mit einem bewaffneten Angriff oder der Drohung mit einem bewaffneten Angriff. Frühere Völkerrechtsgrundsätze, u.a. des Waffenstillstandsrechts, sind daher nach Annahme der Charta der Vereinten Nationen nur anwendbar, soweit sie mit deren Rechtsgrundsätzen vereinbar sind 11). Danach ist hier entscheidend, daß der Sicherheitsrat in der Resolution 687 (1991), von einer unbefristeten Feuereinstellung 12) ausgehend, die umfangreichen Verpflichtungen Iraks zur Deklaration sowie Unschädlichmachung chemischer und biologischer Waffen und Kampfstoffbestände nicht mit einer Gewaltandrohung sanktionierte 13), ebensowenig die Verpflichtung Iraks, sich terroristischen Maßnahmen/Unterstützungsmaßnahmen zu enthalten (Nummer 32), und überdies in Nummer 34 beschloß, »mit dieser Angelegenheit befaßt zu bleiben und alle weiteren für die Durchführung dieser Resolution und für die Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit in dem Gebiet erforderliche Schritte zu unternehmen« 14). Mit dieser Festlegung des Sicherheitsrates, über weitere Schritte zu entscheiden, wäre eine Auffassung, etwa die USA und Großbritannien dürften eigenständig über den Einsatz militärischer Mittel befinden, nicht zu vereinbaren 15).

Als Ergebnis ist festzuhalten, daß der Zweck der Resolution 678 (1990), die Vertreibung der irakischen Aggressoren aus Kuwait, bereits 1991 erreicht worden ist. Die Resolutionen 678 (1990) und 687 (1991) betreffen mit der Beendigung des damaligen Krieges abgeschlossene Sachverhalte und sind damit »verbraucht«. Sie können nicht nach über zehn Jahren als Ermächtigungsgrundlage für eine erneute Militäraktion gegen Irak herangezogen werden. Offenkundig wird dies auch dadurch, daß in diesem Zeitraum eine Vielzahl weiterer Resolutionen des Sicherheitsrates und Erklärungen seines Präsidenten erfolgt sind, die die rechtliche Situation seit 1991 verändert und neu gestaltet haben. 16)

II. Resolution 1441 (2002)

Die Resolution 1441 ist das Ergebnis eines »wochenlangen Ringens um die richtige Formulierung« 17). Am 8. 11. 2002 schloß der Sicherheitsrat die langanhaltende Debatte mit der von allen 15 Mitgliedern, einschließlich Syrien, einstimmig angenommenen Resolution ab. Damit hatten sich unterschiedliche Vorstellungen der Vetomächte Rußland und China, die für eine Fortsetzung der Waffeninspektionen auf der bestehenden Resolutionsbasis plädiert hatten, ebensowenig durchgesetzt wie Vorstellungen der USA und Großbritanniens nach einer (noch) »härteren Gangart«. Im einzelnen ist insbesondere auf folgende Resolutionsbestandteile hinzuweisen:

Wenn in Absatz 4 der Präambel davon ausgegangen wird, »daß die Mitgliedstaaten durch seine Resolution 678 (1990) ermächtigt wurden, alle Mittel einzusetzen, um seiner Resolution 660 (1990) ... und allen nach Resolution 660 (1990) verabschiedeten einschlägigen Resolutionen Geltung zu verschaffen und sie durchzuführen und den Weltfrieden und die internationale Sicherheit in dem Gebiet wiederherzustellen«, wird das Mandat der Resolution 678 (1990), wie auch unter I.) ausgeführt, u.a. auf die mit der Notifizierung durch den Irak verbindlich gewordene und im übrigen nicht sanktionierte Resolution 687 (1991) erstreckt. Auch Absatz 10 der Präambel scheint durch den Verweis darauf, »daß der Rat in seiner Resolution 687 (1991) erklärte, daß eine Waffenruhe davon abhängen werde, daß Irak die Bestimmungen der genannten Resolution und namentlich die Irak darin auferlegten Verpflichtungen akzeptiert«, (nunmehr) eine bedingte Waffenruhe zu unterstellen. Neben diesen Formulierungen im Präambelteil, die eher Ausdruck einer veränderten politischen als juristischen Bewertung 18) vergangener Vorgänge zu sein scheinen, fällt die Einführung des Begriffs »erhebliche Verletzung« (material breach) auf. Die »erhebliche Verletzung« einschlägiger Resolutionen wird vom Sicherheitsrat in Nummer 1 für die Vergangenheit und Gegenwart beschlossen, nach Nummer 4 wird die Tatbestandsverwirklichung einer »weiteren erheblichen Verletzung« angedroht »für jegliches Versäumnis Iraks« bei der Erfüllung der Resolution 1441, mit der Folge, daß der Sicherheitsrat nach Nummer 12 »sofort nach Eingang eines Berichts« ... zusammentritt, »um über die Situation und die Notwendigkeit der vollinhaltlichen Befolgung aller einschlägigen Ratsresolutionen zu beraten, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu sichern«. Nummer 13 weist schließlich die »Erinnerung« auf, »daß der Rat Irak wiederholt vor ernsthaften Konsequenzen gewarnt hat, wenn Irak weiter gegen seine Verpflichtungen verstößt«.

Die rechtliche Würdigung dieses Resolutionstextes unter Berücksichtigung dazu ergangener Erklärungen einiger Sicherheitsratsmitglieder läßt folgende Auslegung sachgerecht erscheinen:

Eine (auch Militärschläge umfassende) Ermächtigung der Mitgliedstaaten, »alle erforderlichen Mittel« einzusetzen, enthält die Resolution 1441, anders etwa als die Resolution 678 (1990), nicht. Sie enthält auch kein Mandat zu einer einseitigen Gewaltanwendung durch einen einzelnen Staat. Diese Textauslegung wird bestätigt durch die gemeinsame Erklärung Chinas, Frankreichs und Rußlands vom 8. 11. 2002, wonach die vom Sicherheitsrat angenommene Resolution 1441 (2002) »jeden automatischen Einsatz von Gewalt« ausschließt und in der es weiter heißt: »In dieser Hinsicht haben wir mit Genugtuung die Erklärung der Vertreter der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs zur Kenntnis genommen, die in ihren Darlegungen zur Stimmabgabe die Ansicht bestätigt und versichert haben, daß das Ziel der Resolution die vollständige Umsetzung der bestehenden Sicherheitsratsresolutionen zur Abrüstung der irakischen Massenvernichtungswaffen ist. Alle Sicherheitsratsmitglieder teilen dieses Ziel. Für den Fall, daß Irak seine Verpflichtungen nicht einhält, treten die Bestimmungen der Paragraphen 4, 11 und 12 in Kraft ... Der Rat muß dann auf der Grundlage dieses Berichts Stellung nehmen. Die Resolution trägt deshalb der Zuständigkeit des Sicherheitsrats für die Bewahrung des internationalen Friedens und er Sicherheit im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen Rechnung.« Frankreichs Verteidigungsministerin hat diese Sichtweise jüngst bekräftigt. 19)

Wesentlich für die Auslegung der Resolution im Sinne der Fragestellung sind die Nummern 12 und 13. Nummer 12 enthält eindeutig den Beschluß, daß der Sicherheitsrat – nach dem eventuellen Eingang eines Berichts über Versäumnisse Iraks bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen – sofort zusammentritt, um über die Situation und Folgerungen zu beraten. Demnach ist vor weiteren Konsequenzen einschließlich eines militärischen Vorgehens auf jeden Fall eine Beratung erforderlich. Demgegenüber beinhaltet Nummer 13 eine Erinnerung an wiederholte frühere Warnungen des Rates an Irak vor ernsthaften Konsequenzen im Falle weiterer Pflichtverletzungen durch Irak. Es ist schon sehr fraglich, ob von dem Begriff »ernsthafte Konsequenzen« auch ein militärischer Angriff umfaßt ist. Dagegen spricht z.B. daß in vergleichbaren Fällen, etwa auch in der Resolution 678, deutlich weitergehend von »allen erforderlichen Mitteln« gesprochen wird. Dazu gehören ohne Zweifel auch militärische Mittel, wohingegen »ernsthafte Konsequenzen« auch anderer, z.B. wirtschaftlicher Natur sein können.

Jedenfalls aber kann die (bloße) Erinnerung an frühere Warnungen in Nummer 13 weder den Beschluß der Nummer 12 zur erneuten Beratung aufheben noch eine eigenständige Rechtsgrundlage für ein künftiges militärisches Vorgehen bilden. Allenfalls kann eine Bezugnahme auf diese Erinnerung zu einer Verfahrensvereinfachung und -verkürzung führen. Da aber auch ansonsten keine Rechtsgrundlage für ein militärisches Vorgehen besteht, muß dazu neben einer Beratung auch eine erneute Beschlußfassung erfolgen.

Unabhängig davon wird aus völkerrechtlicher Sicht darauf hingewiesen, daß die Verwendung der Begriffe »erhebliche Verletzung« sowie »ernsthafte Konsequenzen« nicht die »Feststellung des Sicherheitsrats, ob eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt« gemäß Art. 39 der Charta der Vereinten Nationen ersetzen kann 20). Diese Feststellung des Sicherheitsrats ist Bedingung für den Gebrauch der besonderen Kompetenzen des Kapitals VII der Charta der Vereinten Nationen 21); sie ist in der Resolution 1441 (2002) nicht enthalten. 22)

III. Ergebnis

Die Resolutionen 678 (1990), 687 (1991) und 1441 (2002) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sind keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für ein künftiges militärisches Vorgehen gegen den Irak. Es ist vielmehr eine erneute Beratung und Beschlußfassung des Sicherheitsrates erforderlich.
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schrieb am 05.02.03 15:25:33
Beitrag Nr.248 
(8.519.350)
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JuristInnen warnen: Den Krieg verhindern!

Appell an die Regierungen und den UN-Sicherheitsrat


Im Folgenden dokumentieren wir eine Erklärung des Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ) - Bundesvorstand zum drohenden Krieg gegen Irak.


USA planen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg

Ein Krieg gegen den Irak zum Sturz der Regierung oder zur Durchsetzung von Waffeninspektionen stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Völkerrecht dar. Er steht im Widerspruch zur Charta der Vereinten Nationen. Dies gilt auch für die bisherigen Bombenangriffe in den sogenannten Flugverbotszonen durch die USA und Großbritannien, welche als unerklärter Krieg anzusehen sind.

Die USA berufen sich zu Unrecht auf Art. 51 der UN-Charta, indem sie von präventiver Selbstverteidigung reden. Ein Recht auf präventive Selbstverteidigung ist im Völkerrecht nicht anerkannt. Bereits 1981 hat der UN Sicherheitsrat seinerzeit einstimmig die Zerstörung von irakischen Atomreaktoren durch Israel bei Tuweitha (Tamuz I)als völkerrechtswidrig verurteilt und den Verweis auf angebliche präventive Selbstverteidigung als unzulässige Berufung auf das Völkerrecht zurückgewiesen. Fünf Jahre später war die Bombardierung von Tripolis durch die USA als Reaktion auf den Anschlag auf die Westberliner Diskothek La Belle von der UNO als völkerrechtswidrig verurteilt worden. Die USA hatten sie damals erstmalig als "präventive Verteidigung gegen den Terrorismus" zu rechtfertigen versucht. Solche angeblich präventiven Kriege sind faktisch Angriffskriege.

Vom absoluten Gewaltverbot des Art. 2 Ziff. 4 sind in der UN-Charta lediglich zwei Ausnahmen vorgesehen: Das Recht auf Selbstverteidigung gemäß Art. 51 UN-Charta und das in den Art. 39 bis 42 allein dem UN-Sicherheitsrat zugebilligte Recht, bei einer Bedrohung des Friedens oder bei Angriffshandlungen Beschlüsse über ein militärisches Vorgehen gegen andere Staaten zu fassen.

Gegenwärtig gibt es keinen Staat, der gegenüber dem Irak ein Recht auf Selbstverteidigung geltend machen könnte. Der Irak greift gegenwärtig kein Land an, droht auch nicht mit einem Angriff, und trifft auch keinerlei Kriegsvorbereitungshandlungen.

Bisher liegen keine Beweise dafür vor, dass der Irak über Massenvernichtungswaffen verfügt. Auch vom deutschen Bundesnachrichtendienst wird dies bestritten. Selbst wenn der Irak über Massenvernichtungswaffen verfügen würde, könnte dies einen Krieg völkerrechtlich nicht rechtfertigen. Es existieren eine Vielzahl von Staaten, die über Massenvernichtungswaffen atomarer, biologischer oder chemischer Art verfügen. Nicht zuletzt die USA unterstützen durch ihre Weigerung der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zur Biowaffenkonvention die Verbreitung solcher Waffen.

Das Ziel der USA, den Sturz von Saddam Hussein militärisch zu erzwingen, ist ebenfalls in keiner Weise durch das Völkerrecht gedeckt.

Keine Rechtfertigung durch UN-Sicherheitsrat

Auch ein Beschluss des UN-Sicherheitsrats kann gegenwärtig einen solchen Angriff nicht rechtfertigen. Die Voraussetzungen für ein militärisches Eingreifen nach den Art. 41 und 42 UN-Charta liegen gegenwärtig nicht vor. Der Sicherheitsrat ist nicht befugt, willkürlich militärische Sanktionen zuzulassen bzw. anzuordnen. Er ist dazu nur befugt, wenn er nach Art. 39 eine Bedrohung oder einen Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung feststellt.

Weiterhin müssen die vom Sicherheitsrat angeordneten Maßnahmen dazu geeignet sein, den Weltfrieden zu wahren oder wieder herzustellen. Bei einem Krieg gegen den Irak wäre jedoch das Gegenteil der Fall. Der Weltfrieden wäre mehr denn je in Frage gestellt. Zurecht haben daher bisher die deutsche Bundesregierung sowie die Regierungen anderer Länder wegen der destabilisierenden Wirkung eines Krieges gegen den Irak in der Nahostregion die Unterstützung abgelehnt.

Der Sicherheitsrat ist verpflichtet eine unmissverständliche Entscheidung zu treffen. Es darf sich nicht wiederholen, dass der UN-Sicherheitsrat eine Entscheidung trifft, welche - ohne ausdrücklich militärische Sanktionen zuzulassen - hierfür doch bei böswilliger Auslegung die Grundlage liefert.

Kein Bündnisfall der NATO

Auch die Voraussetzungen für einen Bündnisfall der NATO liegen nicht vor. Dies wäre nur der Fall, wenn ein NATO-Mitgliedsstaat vom Irak angegriffen würde. Kein NATO-Mitgliedsstaat kann sich daher darauf berufen, aufgrund eines Bündnisfalles bestehe der Zwang zur Unterstützung der USA. Im Gegenteil verstoßen die USA mit der Führung eines Angriffskrieges auch gegen Art. 1 NATO-Vertrag, wonach sie sich verpflichtet haben, jeden internationalen Streitfall auf friedlichem Wege so zu lösen, dass der internationale Friede, die Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.

Unterstützung des illegalen Krieges der USA durch andere Regierungen unzulässig

Die Regierungen sind gemäß Art. 2 Ziff. 5 der UN-Charta verpflichtet, jegliche Unterstützung des Krieges gegen den Irak zu unterlassen. Sie sind verpflichtet, den USA die Nutzung von Militärstützpunkten im Inland sowie Überflug- und Landerechte zu verweigern.

Sowohl aus dem Zwei-plus-Vier-Abkommen wie aus dem Grundgesetz folgt zwingend, dass eine deutsche Unterstützung eines solchen Angriffskrieges untersagt ist. Auch die Verfassungen anderer Länder verbieten einen Angriffskrieg.

Bereits die im Kuweit stationierten Bundeswehr-Spürpanzer können zurecht als eine Unterstützung der illegalen kriegerischen Aktionen der USA angesehen werden. Das Argument "man könne es sich nicht völlig mit den USA verderben" ist rechtlich nicht haltbar und politisch kurzsichtig.

Entsprechendes gilt auch für die Gewährung von Überflugrechten zu Zwecken der illegalen Kriegsführung, die Nutzung von US-Militärflughäfen in Deutschland, die Verbringung von Kriegsmaterial von in Deutschland gelegenen US-Stützpunkten ins Kriegsgebiet, die Einbeziehung von USKommandoeinrichtungen (z.B. US-EUSCOM in Stuttgart-Vaihingen, von wo aus die illegalen USMilitäraktionen gegen Libyen gesteuert wurden) und von Kommunikations- und Infrastruktursysteme.

Die laufenden Kriegsvorbereitungen der US-Regierung mit dem Ziel Saddam Hussein abzulösen, stellen eine Bedrohung des Friedens nach Art. 39 UN-Charta dar. Nach der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland sind alle Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges verfassungswidrig (Art. 26 GG) und nach § 80 Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt (Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren).

Die Regierungen werden daher aufgefordert:

1. unter allen Umständen gegen jede Beteiligung der jeweiligen nationalen oder NATO Streitkräfte an einem einseitig durch die US- Regierung geführten Krieg gegen den Irak einzutreten

2. alle diplomatischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die USA von der Führung eines Angriffskrieges abzuhalten.

3. den USA jegliche wirtschaftliche und logistische Hilfe für ein solches illegales Vorhaben zu verweigern

4. die Rückführung ihrer eigenen Waffensysteme und Soldaten aus dem Krisengebiet zu veranlassen

5. unter allen Umständen für die Einhaltung der Mechanismen des UN-Sicherheitsrates und für dessen unmissverständliche Beschlussfassung einzutreten

6. im Falle eines Krieges DeserteurInnen der kriegsbeteiligten Staaten Asyl zu gewähren.


http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/regionen/Irak/Stimmen/…

http://www.vdj.de/strafanzeige/
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schrieb am 05.02.03 17:10:49
Beitrag Nr.249 
(8.520.472)
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Irak-Politik

Osteuropäer leisten Washington den Treueschwur

Der Graben zwischen "altem" und "neuem" Europa droht tiefer zu werden: Sieben osteuropäische Staaten wollen eine Erklärung abgeben, in der sie den Kriegskurs der USA gegenüber dem Irak unterstützen.

Sofia/Brüssel - Bulgarien, Rumänien, Albanien, die Slowakei und die drei baltischen Staaten Litauen, Estland und Lettland wollen eine entsprechende Deklaration im Anschluss an die Rede von US-Außenminister Colin Powell vor dem Uno-Sicherheitsrat am heutigen Nachmittag veröffentlichen.

Ein Sprecher der bulgarischen Regierung erklärte in Sofia, man rechne damit, dass bis zu zehn osteuropäische Staaten die Erklärung unterzeichnen werden. In der vergangenen Woche hatten sich bereits Großbritannien, Tschechien, Dänemark, Ungarn, Italien, Polen, Portugal und Spanien in einer "Erklärung der Acht" klar auf die Seite der USA gestellt. Deutschland und Frankreich, die sich dem amerikanischen Kriegskurs verweigern, waren dabei übergangen worden.

Der Vorsitzende des Außenpolitischen Ausschusses im Europäischen Parlament, Elmar Brok, sprach sich für die Einberufung eines EU-Sondergipfels zum Irak-Konflikt aus. "Es ist dringend notwendig, dass wir in den nächsten Tagen einen Versuch unternehmen, eine gemeinsame Position zu erarbeiten", sagte der CDU-Politiker in Brüssel. Ein Treffen der EU-Außenminister sei dafür nicht ausreichend. Vielmehr müssten die Staats- und Regierungschefs einen solchen Versuch unternehmen.

Der Nato-Rat will am morgigen Donnerstag über Möglichkeiten zur Unterstützung der USA im Fall eines Krieges gegen den Irak beraten. Das verlautete heute im Hauptquartier des Bündnisses in Brüssel. Die USA erwarten von den Partnern vor allem Maßnahmen zum Schutz des Nato-Landes Türkei. Dabei geht es nicht um Kampftruppen. Bislang haben Deutschland und Frankreich eine Entscheidung verhindert, um die Debatten im Uno-Sicherheitsrat abwarten zu können.
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schrieb am 05.02.03 17:15:08
Beitrag Nr.250 
(8.520.533)
Antwort
Zitat
@Juvenile

die Amerikaner bekommen alles auf einmal. Den Irak können sie besetzen und Europa haben sie gleichzeitig geteilt. Ihnen war lange die EU ein Dorn im Auge und jetzt können sie alle gegeneinander ausspielen. Wie sehr muss Rußland das weh tun, dass sie vor ihrer eigenen Haustür nichts mehr zu sagen haben. :D

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