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schrieb am 24.11.02 18:54:32
Zu #20:
"die Versicherung beruft sich im Zweifel immer auf Verletzung der
Aufsichtspflicht)"
Hoffentlich tut sie das, dann ist sie nämlich
leistungspflichtig.
Wenn nämlich die Eltern die Aufsichtspflicht erfüllt haben und das
Kind auch nicht haftet, dann ist die Haftpflichtversicherung
leistungsfrei.
schrieb am 24.11.02 19:08:57
@ sorry
meinte "Verzicht auf Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung". Ist
schon tricky..
Ciao
Art
schrieb am 24.11.02 21:34:00
Wenn die Versicherung "tricky" ist, wirft sie den Eltern Verletzung
der Aufsichtspflicht vor. Wenn das die Eltern empört bestreiten,
freut sich die Haftpflichtversicherung.
schrieb am 24.11.02 22:07:37
@ Nataly
naja, deswegen kann man die Prüfung ja auch ausschließen, wenn man
das will bzw. überhaupt Kinder hat...
Ciao
Art
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