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Tabelle mit BKK-Beitragssätzen - wer ist die günstigste

Diskussionsstatistik
eröffnet am 10.10.02 20:18:56
von
neuster Beitrag 15.10.02 10:35:41
von

Anzahl Beiträge: 17
Aufrufe gesamt: 793
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 644.693
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[ Seite: 12neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 10.10.02 20:18:56
Beitrag Nr.1 
(7.560.691)
Antwort
Zitat
Vor fünf Minuten habe ich in meinem e-mail-Postkasten eine Horrormeldung gelesen. Ich fand nämlich einen Newsletter (der Stiftung Warentest, den ich immer bekomme), daß die Bkk-Mobil-Oil sowie die BKK-KM ihre Beitragssätze drastisch erhöhen. Nun möchte ich mich bezüglich der folgenden 3 Punkte informieren.

1. Informationstabelle:
Nun möchte ich fragen ob jemand weiß wo ich eine Tabelle mit den Beitragssätzen aller BKKs finde. Am besten wäre eine Tabelle in dem auch der ermäßigte Beitragssatz für "freiwillig Versicherte" angegeben wird.

2. Wer ist der günstigste Anbieter auf dem Markt:
Derzeit würde ich als regulär Versicherter bei der BKK-Mobil-Oil 11,2% Beitrag bezahlen.
Dieser Beitrag soll ab sofort um 1,6% auf 12,8% erhöht werden.
Als freiwillig Versicherter bezahle ich wohl glatte 10,0% Beitrag - ich gehe davon aus, daß sich auch hier der Beitrag entsprechend erhöht.
Nun möchte ich Euch bitten zu posten welcher Anbieter noch günstig liegt (für mich sollte es eine BKK sein, die auch niedersächsische Mitglieder aufnimmt).

3. Sonderkündigungsrecht ?
Habe ich bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht ?

Für Antworten wäre ich dankbar.

Finanzvoyeur
Avatar
schrieb am 10.10.02 20:39:12
Beitrag Nr.2 
(7.560.856)
Antwort
Zitat
Du kannst ganz normal nach einer Beitragsanpassung kündigen. Die Kündigungszeit beträgt aber meines Wissens 2 Monate.
Außerdem machen die BKK Mobil Oil und BKK KM das nicht freiwillig sondern sie sind dazu von der Behörde verpflichtet worden.
Es gibt aber noch nicht viel genaues darüber, insbesondere ob sie evtl. Rechtsmittel einlegen können. (?)


ciao
Avatar
schrieb am 10.10.02 20:41:57
Beitrag Nr.3 
(7.560.872)
Antwort
Zitat
bei beitragserhöhungen kannste nach der neuen + alten gesetzgebung immer wechseln. nach dem neuen kassenwahlrecht sogar nach einer beitragserhöhung wann du willst-->fristen
gibt hier zur zeit keine!!hat gesetzgeber zum 1.1.02 vergessen!!!bva hat diese meinung der bkk`n bestätigt!!!
bindungsfrist gilt sowieso dann nicht!!

geh einfach in yahoo unter krankenkassen!!dort findeste alles.:):):)
Avatar
schrieb am 10.10.02 20:50:55
Beitrag Nr.4 
(7.560.941)
Antwort
Zitat
Auch mit 12,8 % bei der BKK-Mobil Oil kann ich leben !

Mal sehen auf was die anderen Kassen anheben werden - die meisten sind ja jetzt schon weit über 13% !

Gruß Steven
Avatar
schrieb am 10.10.02 20:57:29
Beitrag Nr.5 
(7.560.993)
Antwort
Zitat
Habe gehört, das die BKK Mobil Oil mit einer anderen BKK fusionieren will. Der neue Beitragssatz würde dann gleich wie der BS der anderen BKK sein (ca.13,7%). Offiziell wird von Mobil Oil dementiert. Folge für die Mitglieder: Kein Sonderkündigungsrecht!!!
Avatar
schrieb am 10.10.02 21:11:55
Beitrag Nr.6 
(7.561.106)
Antwort
Zitat
#3

es gibt sehr wohl eine Kündigungsfrist. Was es nicht gibt ist ein bestimmter Zeitraum wie lange man kündigen kann das die Kündigung noch ausgeführt wird. Es wäre theoretisch möglich das man erst 4 Monate später kündigt und sich auf diese Beitragserhöhung bezieht. Hier gibt es keine genauen Termine.


ciao
Avatar
schrieb am 10.10.02 22:29:56
Beitrag Nr.7 
(7.561.659)
Antwort
Zitat
Ja danke erstmal an alle.
Ich habe nach Raten von hurryup bei yahoo nach Tabellen/Datenbank gesucht
Den folgenden Link finde ich sehr brauchbar:

http://www.krankenkassen-direkt.de

Man kann hier die Beitragssätze (nach Bundesland) sortieren. Auch die ermäßigten Beitragssätze für freiwillig versicherte kann man sehen. Es gibt ein Portrait zu jeder BKK.

Ich sehe dort, daß es die günstigsten BKKs schon/(oder noch bis zur nächsten Erhöhung) für 11,9% gibt.
Für freiwillig Versicherte (wie mir) ist 10,9% das günstigste was ich dort gesehen habe (BKK Gildemeister usw.).

Bei mir als freiwillig Versicherter sehe ich, daß bei Mobil-Oil der Beitrag bei 11,2 liegt (das Günstigste wäre im Moment etwa 10,9). Also nach unten hin sind nur 0,3% an Beitrag zu sparen.

#6 (an Aikhoch):
Ja Aikhoch, vielleicht ist das so, daß es keine Frist für die Absendung einer Kündigung gibt. Aber das wäre eher für die regulär Versicherten, die wohl nur einmal im Jahr (bis 30.09.) kündigen dürfen interessant. Bei mir speziell wäre dann ja wohl sowieso jederzeit eine 2-monatige Kündigungsfrist.

Finanzvoyeur
Avatar
schrieb am 12.10.02 21:44:35
Beitrag Nr.8 
(7.575.150)
Antwort
Zitat
Die Küdigungsfristen und Szenarien wurden zum 01.01.02 für Pflicht- und Freiwillig Versicherte eh harmonisiert, gibts also keinen Unterschied mehr :D
Avatar
schrieb am 12.10.02 21:47:46
Beitrag Nr.9 
(7.575.161)
Antwort
Zitat
noch was: jederzeit kannst auch du nicht mehr kündigen, auch für dich gilt inzwischen die 18-monatige Bindungsfrist, einzige Ausnahme: Beitragssatzerhöhung :D

Hast dich ja ganz schön gut beraten lassen :laugh:

Ich nehme mal an, du weißt das du mit dem ermäßigten Beitragssatz keinen Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Erkrankung hast :rolleyes:
Avatar
schrieb am 13.10.02 13:03:00
Beitrag Nr.10 
(7.576.974)
Antwort
Zitat
Hi,

zahle Beiträge an die BKK-KM und werde kündigen, was lt. Kündigungsrecht frühestens zum 31.12.02 möglich wäre. Nun kam der Bescheid der Erhöhung erst gestern per E-Mail, also im gleichen Monat, in dem die Beitragserhöhung stattfindet, d.h. mir wurde keine Möglichkeit gegeben, im Monat vor der Erhöhung zu kündigen. Das kann ja wohl nicht sein! Korrekt wäre eine Kündigung zum 30.11.02, oder etwa nicht?

Einen guten Krankenkassenvergleich findet man auch unter http://www.krankenkasseninfo.de

[ Seite: 12neuster Beitrag ]

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