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schrieb am 10.10.02 20:18:56
Vor fünf Minuten habe ich in meinem e-mail-Postkasten eine
Horrormeldung gelesen. Ich fand nämlich einen Newsletter (der
Stiftung Warentest, den ich immer bekomme), daß die Bkk-Mobil-Oil
sowie die BKK-KM ihre Beitragssätze drastisch erhöhen. Nun möchte
ich mich bezüglich der folgenden 3 Punkte informieren.
1. Informationstabelle:
Nun möchte ich fragen ob jemand weiß wo ich eine Tabelle mit den
Beitragssätzen aller BKKs finde. Am besten wäre eine Tabelle in dem
auch der ermäßigte Beitragssatz für "freiwillig Versicherte"
angegeben wird.
2. Wer ist der günstigste Anbieter auf dem Markt:
Derzeit würde ich als regulär Versicherter bei der BKK-Mobil-Oil
11,2% Beitrag bezahlen.
Dieser Beitrag soll ab sofort um 1,6% auf 12,8% erhöht werden.
Als freiwillig Versicherter bezahle ich wohl glatte 10,0% Beitrag -
ich gehe davon aus, daß sich auch hier der Beitrag entsprechend
erhöht.
Nun möchte ich Euch bitten zu posten welcher Anbieter noch günstig
liegt (für mich sollte es eine BKK sein, die auch niedersächsische
Mitglieder aufnimmt).
3. Sonderkündigungsrecht ?
Habe ich bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht ?
Für Antworten wäre ich dankbar.
Finanzvoyeur
schrieb am 10.10.02 20:39:12
Du kannst ganz normal nach einer Beitragsanpassung kündigen. Die
Kündigungszeit beträgt aber meines Wissens 2 Monate.
Außerdem machen die BKK Mobil Oil und BKK KM das nicht freiwillig
sondern sie sind dazu von der Behörde verpflichtet worden.
Es gibt aber noch nicht viel genaues darüber, insbesondere ob sie
evtl. Rechtsmittel einlegen können. (?)
ciao
schrieb am 10.10.02 20:41:57
bei beitragserhöhungen kannste nach der neuen + alten gesetzgebung
immer wechseln. nach dem neuen kassenwahlrecht sogar nach einer
beitragserhöhung wann du willst-->fristen
gibt hier zur zeit keine!!hat gesetzgeber zum 1.1.02
vergessen!!!bva hat diese meinung der bkk`n bestätigt!!!
bindungsfrist gilt sowieso dann nicht!!
geh einfach in yahoo unter krankenkassen!!dort findeste
alles.


schrieb am 10.10.02 20:50:55
Auch mit 12,8 % bei der BKK-Mobil Oil kann ich leben !
Mal sehen auf was die anderen Kassen anheben werden - die meisten
sind ja jetzt schon weit über 13% !
Gruß Steven
schrieb am 10.10.02 20:57:29
Habe gehört, das die BKK Mobil Oil mit einer anderen BKK
fusionieren will. Der neue Beitragssatz würde dann gleich wie der
BS der anderen BKK sein (ca.13,7%). Offiziell wird von Mobil Oil
dementiert. Folge für die Mitglieder: Kein Sonderkündigungsrecht!!!
schrieb am 10.10.02 21:11:55
#3
es gibt sehr wohl eine Kündigungsfrist. Was es nicht gibt ist ein
bestimmter Zeitraum wie lange man kündigen kann das die Kündigung
noch ausgeführt wird. Es wäre theoretisch möglich das man erst 4
Monate später kündigt und sich auf diese Beitragserhöhung bezieht.
Hier gibt es keine genauen Termine.
ciao
schrieb am 10.10.02 22:29:56
Ja danke erstmal an alle.
Ich habe nach Raten von hurryup bei yahoo nach Tabellen/Datenbank
gesucht
Den folgenden Link finde ich sehr brauchbar:
http://www.krankenkassen-direkt.de
Man kann hier die Beitragssätze (nach Bundesland) sortieren. Auch
die ermäßigten Beitragssätze für freiwillig versicherte kann man
sehen. Es gibt ein Portrait zu jeder BKK.
Ich sehe dort, daß es die günstigsten BKKs schon/(oder noch bis zur
nächsten Erhöhung) für 11,9% gibt.
Für freiwillig Versicherte (wie mir) ist 10,9% das günstigste was
ich dort gesehen habe (BKK Gildemeister usw.).
Bei mir als freiwillig Versicherter sehe ich, daß bei Mobil-Oil der
Beitrag bei 11,2 liegt (das Günstigste wäre im Moment etwa 10,9).
Also nach unten hin sind nur 0,3% an Beitrag zu sparen.
#6 (an Aikhoch):
Ja Aikhoch, vielleicht ist das so, daß es keine Frist für die
Absendung einer Kündigung gibt. Aber das wäre eher für die regulär
Versicherten, die wohl nur einmal im Jahr (bis 30.09.) kündigen
dürfen interessant. Bei mir speziell wäre dann ja wohl sowieso
jederzeit eine 2-monatige Kündigungsfrist.
Finanzvoyeur
schrieb am 12.10.02 21:44:35
Die Küdigungsfristen und Szenarien wurden zum 01.01.02 für Pflicht-
und Freiwillig Versicherte eh harmonisiert, gibts also keinen
Unterschied mehr
schrieb am 12.10.02 21:47:46
noch was: jederzeit kannst auch du nicht mehr kündigen, auch für
dich gilt inzwischen die 18-monatige Bindungsfrist, einzige
Ausnahme: Beitragssatzerhöhung
Hast dich ja ganz schön gut beraten lassen
Ich nehme mal an, du weißt das du mit dem ermäßigten Beitragssatz
keinen Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der
Erkrankung hast
schrieb am 13.10.02 13:03:00
Hi,
zahle Beiträge an die BKK-KM und werde kündigen, was lt.
Kündigungsrecht frühestens zum 31.12.02 möglich wäre. Nun kam der
Bescheid der Erhöhung erst gestern per E-Mail, also im gleichen
Monat, in dem die Beitragserhöhung stattfindet, d.h. mir wurde
keine Möglichkeit gegeben, im Monat vor der Erhöhung zu kündigen.
Das kann ja wohl nicht sein! Korrekt wäre eine Kündigung zum
30.11.02, oder etwa nicht?
Einen guten Krankenkassenvergleich findet man auch unter
http://www.krankenkasseninfo.de
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