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Risiko-Lebensversicherung und die Besteuerung ? Hilfe

Diskussionsstatistik
eröffnet am 03.12.02 16:11:22
von
neuster Beitrag 04.12.02 17:31:05
von

Anzahl Beiträge: 14
Aufrufe gesamt: 2.078
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 668.520
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[ Seite: 12neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 03.12.02 16:11:22
Beitrag Nr.1 
(8.002.707)
Antwort
Zitat
Hallo,
ich habe mal eine frage an die experten,
wenn ich eine risko-lebensversicherung über 100.000 € zu gunsten meiner frau abschliese mit einer laufzeit von 8 jahren, muß die frau dann im falle meines ablebens von den
100.000 € versicherungsumme steuern zahlen (18%)?

und wenn ich die gleiche versicherung über 12 jahre abschliese, dann muß keine steuer gezahlt werden. ??

ist das richtig ?

keine kapitalversicherung nur risiko

danke für antworten
Avatar
schrieb am 03.12.02 16:22:19
Beitrag Nr.2 
(8.002.863)
Antwort
Zitat
Die beste Lösung ist die, dass deine Frau die Versicherung auf dein Leben zu ihren Gunsten abschließt. Dann hast du mit der Erbschaftsteuer unabhängig vom restlichen Vermögen keine Probleme.
Die Laufzeit ist egal. Die spielt nur bei Kapitalversicherungen eine Rolle.
Du musst nur ab jetzt dann nur ab und zu über die Schulter gucken, ob da nicht jemand mit einem Messer steht.:D

Vorausgesetzt ist natürlich, dass deine Frau unwiderruflich begünstigt sein soll.
Avatar
schrieb am 03.12.02 16:27:38
Beitrag Nr.3 
(8.002.924)
Antwort
Zitat
Die Laufzeit ist nur bei Kapitalversicherungen von Bedeutung da in der Ablaufleistung Zinsen enthalten sind, die ggf. als Kapitaleinkünfte steuerpflichtig sein könnten. Auszahlungen auf eine Risiko-LV sind aber m.E. außerhalb aller Einkunfstarten des EStG und schon deshalb steuerfrei (da kein "Tatbestand" ) - unabhängig von der Laufzeit.
Avatar
schrieb am 03.12.02 17:03:02
Beitrag Nr.4 
(8.003.371)
Antwort
Zitat
#2
wenn Deine Frau die Lebensversicherung auf Dich abschließt, müssen die Beiträge auch vom Konto Deiner Frau abgebucht werden, so will es der Gesetzgeber.

Ich habe vor einem Jahr das gleiche gemacht.
Avatar
schrieb am 03.12.02 17:11:25
Beitrag Nr.5 
(8.003.502)
Antwort
Zitat
@gopas

"auch vom Konto Deiner Frau abgebucht werden, so will es der Gesetzgeber."

In welchem Gesetz steht das ?

Grüsse K1
Avatar
schrieb am 03.12.02 18:35:36
Beitrag Nr.6 
(8.004.538)
Antwort
Zitat
@K1

das Steuergesetz.
Sonst sind die Beiträge eine Schenkung an die Frau
Avatar
schrieb am 03.12.02 18:58:05
Beitrag Nr.7 
(8.004.823)
Antwort
Zitat
#6
Das ist doch wohl nicht dein Ernst bei den Beiträgen, die bei der Versicherungssumme anfallen. :confused:
Avatar
schrieb am 03.12.02 21:40:31
Beitrag Nr.8 
(8.006.571)
Antwort
Zitat
Könntest du noch den einschlägigen Paragraphen im "Steuergesetz" angeben? :D
Avatar
schrieb am 03.12.02 21:48:11
Beitrag Nr.9 
(8.006.652)
Antwort
Zitat
Zu #1:
Gibt es steuerlich erwähnenswerte Informationen?
Die Beiträge zu einer Risikolebensversicherung sowie den genannten Zusatzversicherungen sind als Vorsorgeaufwendungen von der Einkommensteuer absetzbar. Einnahmen aus der Risikoversicherung und einer eventuell vorhandenen Unfall-Zusatzversicherung sind einkommensteuerfrei, Einnahmen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind jedoch einkommensteuerpflichtig.
http://www.risikolebensversicherung.de/risikolebensversicher…
Avatar
schrieb am 03.12.02 21:53:37
Beitrag Nr.10 
(8.006.709)
Antwort
Zitat
Erbschaftsteuer-Versicherung


Risikolebensversicherung des potenziellen Erben auf den Namen des Erblassers.

Bei dieser speziellen Lebensversicherung schließt der potenzielle Erbe einen Vertrag auf das Leben des Erblassers ab. Der Erblasser muss dazu seine Zustimmung geben. Stirbt der Erblasser, hat der Erbe das steuerfreie Bezugsrecht für die Ablaufleistung. Damit wird insbesondere bei einem großen Vermögen vermieden, dass der Erbe die anfallende Erbschaftsteuer nicht bezahlen kann.

http://www.capital.de/bv/lex/137152.html

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