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schrieb am 04.12.02 14:35:46
#4
Beiträge würden von einem Konto das auf beider Namen läuft
abgebucht, was würde das bei der Erbschaftssteuer bedeuten,
und wie ist das wenns eine Risikolebenversicherung auf
gegenseitigkeit betrifft.
schrieb am 04.12.02 14:41:32
@all
Danke für die bisherigen infos
schrieb am 04.12.02 15:12:57
@Ketschendorfer,
den Einwurf von specunia und gopas halte ich für eher
nebensächlich, da die Freibeträge bzgl. Schenkungen/Erbschaften
relativ hoch sind (extreme Ausnahmefälle, wo das eine Rolle spielt
mal ausgenommen). Bei unter 0,1% Versicherungsbeitrag pro
Versicherungssumme geht es da selbst bei Mio Beträgen an
Versicherungssummen um kleine Beträge.
Viel, viel wichtiger ist aber (und darauf weisen viele
Vermittler/Vertreter/Versicherungen leider nicht hin), dass
derjenige, der die Versicherungsleistung erhalten soll auch
Eigentümer (Versicherungsnehmer) des Versicherungsvertrages ist,
ansonsten ist eine Versicherungsleistung nämlich
Erbschaftssteuerpflichtig.
Also:
A) Du versicherte Person, du Versicherungsnehmer, dann "erbt" deine
Frau im Todesfall deinen Versicherungsanspruch (Versicherungsfall
Tod der versicherten Person) = erbschaftssteuerpflichtig.
B) Du versicherte Person, deine Frau Versicherungsnehmer, dann
erhält deine Frau kraft Versicherungsvertrag in deinem Todesfall
die Versicherungsleistung = nicht erbschaftssteuerpflichtig.
Wenn es nur ein Risiko Leben Vertrag ist (der auf dich als
Versicherungsnehmer läuft), dann dürfte der Vertrag aktuell
kaum/keinen Rückkaufswert haben. Frag aber bei der Versicherung an.
Es empfiehlt sich dann den Vertrag deiner Frau zu verkaufen oder zu
schenken.
Ich persönlich würde keinen Vertrag auf Gegenseitigkeit machen,
hängt aber sehr von den restlichen Lebensumständen ab (Kinder, zu
versorgende Personen etc.).
Grüsse K1
schrieb am 04.12.02 17:31:05
Ich habe gerade in dem anderen Thread gelesen, dass du die
Versicherung noch nicht abgeschlossen hast, dies der Absicherung
von dir und deiner Frau dienen soll und ein Kind vorhanden ist und
damit die Resthypothek eines Hauses abgesichert werden soll.
Ich persönlich würde in diesem Fall eine Versicherung auf deine
Frau und eine auf dich abschliessen (Versicherungsnehmer jeweils
der andere Ehepartner).
Vorteil dieser Variante: Keine Probleme mit Erbschaftssteuer,
sofern du über den Freibeträgen liegst. Ausserdem dürfte dein Kind
im Falle des Ablebens von Vater und Mutter einen höheren
finanziellen Bedarf haben, als im Falle des Ablebens eines
Elternteils (der Vertrag auf Gegenseitigkeit bringt in diesem Falle
eben nur die "halbe" Summe).
Desweiteren würde ich eine tendenziell höhere Versicherungssumme,
dafür aber während der Laufzeit fallend wählen. Vorteil dieser
Variante: In der Regel besteht bei frühzeitigem Ableben ein höherer
finanzieller Bedarf (Kindererziehung/ausbildung etc.), der sich mit
dem Lauf der Zeit reduziert. Analog zu dieser geschätzten
Bedarfkurve sollte die Versicherungssumme laufen. Habe ich auch so
gemacht. Kostet ca. 0,1% der Versicherungssumme jährlicher
Beitrag.
Grüsse K1
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