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Risiko-Lebensversicherung und die Besteuerung ? Hilfe ( Seite 2)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 03.12.02 16:11:22
von
neuster Beitrag 04.12.02 17:31:05
von

Anzahl Beiträge: 14
Aufrufe gesamt: 2.078
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 668.520
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[ Seite: 12neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 04.12.02 14:35:46
Beitrag Nr.11 
(8.012.693)
Antwort
Zitat
#4
Beiträge würden von einem Konto das auf beider Namen läuft
abgebucht, was würde das bei der Erbschaftssteuer bedeuten,
und wie ist das wenns eine Risikolebenversicherung auf
gegenseitigkeit betrifft.
Avatar
schrieb am 04.12.02 14:41:32
Beitrag Nr.12 
(8.012.744)
Antwort
Zitat
@all
Danke für die bisherigen infos
Avatar
schrieb am 04.12.02 15:12:57
Beitrag Nr.13 
(8.013.080)
Antwort
Zitat
@Ketschendorfer,

den Einwurf von specunia und gopas halte ich für eher nebensächlich, da die Freibeträge bzgl. Schenkungen/Erbschaften relativ hoch sind (extreme Ausnahmefälle, wo das eine Rolle spielt mal ausgenommen). Bei unter 0,1% Versicherungsbeitrag pro Versicherungssumme geht es da selbst bei Mio Beträgen an Versicherungssummen um kleine Beträge.

Viel, viel wichtiger ist aber (und darauf weisen viele Vermittler/Vertreter/Versicherungen leider nicht hin), dass derjenige, der die Versicherungsleistung erhalten soll auch Eigentümer (Versicherungsnehmer) des Versicherungsvertrages ist, ansonsten ist eine Versicherungsleistung nämlich Erbschaftssteuerpflichtig.

Also:

A) Du versicherte Person, du Versicherungsnehmer, dann "erbt" deine Frau im Todesfall deinen Versicherungsanspruch (Versicherungsfall Tod der versicherten Person) = erbschaftssteuerpflichtig.

B) Du versicherte Person, deine Frau Versicherungsnehmer, dann erhält deine Frau kraft Versicherungsvertrag in deinem Todesfall die Versicherungsleistung = nicht erbschaftssteuerpflichtig.

Wenn es nur ein Risiko Leben Vertrag ist (der auf dich als Versicherungsnehmer läuft), dann dürfte der Vertrag aktuell kaum/keinen Rückkaufswert haben. Frag aber bei der Versicherung an. Es empfiehlt sich dann den Vertrag deiner Frau zu verkaufen oder zu schenken.

Ich persönlich würde keinen Vertrag auf Gegenseitigkeit machen, hängt aber sehr von den restlichen Lebensumständen ab (Kinder, zu versorgende Personen etc.).

Grüsse K1
Avatar
schrieb am 04.12.02 17:31:05
Beitrag Nr.14 
(8.014.765)
Antwort
Zitat
Ich habe gerade in dem anderen Thread gelesen, dass du die Versicherung noch nicht abgeschlossen hast, dies der Absicherung von dir und deiner Frau dienen soll und ein Kind vorhanden ist und damit die Resthypothek eines Hauses abgesichert werden soll.

Ich persönlich würde in diesem Fall eine Versicherung auf deine Frau und eine auf dich abschliessen (Versicherungsnehmer jeweils der andere Ehepartner).

Vorteil dieser Variante: Keine Probleme mit Erbschaftssteuer, sofern du über den Freibeträgen liegst. Ausserdem dürfte dein Kind im Falle des Ablebens von Vater und Mutter einen höheren finanziellen Bedarf haben, als im Falle des Ablebens eines Elternteils (der Vertrag auf Gegenseitigkeit bringt in diesem Falle eben nur die "halbe" Summe).

Desweiteren würde ich eine tendenziell höhere Versicherungssumme, dafür aber während der Laufzeit fallend wählen. Vorteil dieser Variante: In der Regel besteht bei frühzeitigem Ableben ein höherer finanzieller Bedarf (Kindererziehung/ausbildung etc.), der sich mit dem Lauf der Zeit reduziert. Analog zu dieser geschätzten Bedarfkurve sollte die Versicherungssumme laufen. Habe ich auch so gemacht. Kostet ca. 0,1% der Versicherungssumme jährlicher Beitrag.

Grüsse K1

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