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Kündigung - Abfindung - Arbeitsamt - Steuern

Diskussionsstatistik
eröffnet am 20.12.02 23:04:20
von
neuster Beitrag 30.12.02 17:52:01
von

Anzahl Beiträge: 18
Aufrufe gesamt: 613
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 676.292
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[ Seite: 12neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 20.12.02 23:04:20
Beitrag Nr.1 
(8.153.225)
Antwort
Zitat
Hallo allerseits,

mir ist nach 15 Jahren zum 30.4.2003 gekündigt worden; einen Rechtsanwalt habe ich eingeschalten; es wird eine Einigung bei ca. 85000€ Abfindung geben; ich möchte auf keinen Fall mehr bei der Firma arbeiten und da ich zwei kleine Kinder zu Hause habe, träume ich von einer paar-monatigen "Auszeit"

So, dies kurz zu meiner Situation. Dazu hätte ich ein paar Fragen und hoffe auf gute Tipps von Leidgenossen oder allen, die sich gut auskennen:

A/ Ich habe etwas von der Fünftel-Regelung zur Versteuerung der Abfindung gelesen. Was sind denn da die Voraussetzungen? Muß ich mit dem Finanzamt oder meinem (Noch-)Arbeitgeber etwas vereinbaren oder wird die Abfindung automatisch nach dieser Regelung versteuert? Dies macht netto doch einen größeren Unterschied zur "normalen" Versteuerung (Abfindung auf Gehalt gezählt und dann versteuert)

B/ Ich überlege mir mittels einem Steuersparmodell die Steuerlast zu drücken? Lohnt es sich oder soll man in den saueren Apfel beißen? Ist es richtig, daß bei der Fünftel-Regelung das sonstige Jahresgehalt sehr niedrig sein sollte?

C/ Was muß ich denn beim Umgang mit dem Arbeitsamt berücksichtigen. Gibt es gleich im Anschluß an meine Arbeitszeit Unterstützung? Wann muß ich denn die Kündigung dem Arbeitsamt mitteilen?

D/ Kennt ihr gute Seiten im Netz zu diesen Themen, besonders zur Versteuerung der Abfindung?

E/ Sonst noch irgendwelche Tipps?


Danke schon mal im voraus für jeden Tipp.
-Siero
Avatar
rechtschreipfehler
schrieb am 20.12.02 23:46:15
Beitrag Nr.2 
(8.153.434)
Antwort
Zitat
Die Abfindung wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet !
Erst wenn du hilfe bekommst mußt du alle ersparnisse offen legen und dann wird angerechnet !!

!
Avatar
rechtschreipfehler
schrieb am 20.12.02 23:48:26
Beitrag Nr.3 
(8.153.443)
Antwort
Zitat
Gehe aber so früh wie möglich zum arbeitsamt !! Am besten am selben tag wo du gekündigt wurdest !!

Die ersten wochen sind stressig weil die mit jede menge formulare kommen. Aber wenn du das geschafft hast hörst du monate nichts mehr von denen
Avatar
rechtschreipfehler
schrieb am 20.12.02 23:48:58
Beitrag Nr.4 
(8.153.445)
Antwort
Zitat
Aber mach es nicht wie ich die ganze abfindung an der börse zu verlieren !!!:cry:
Avatar
schrieb am 21.12.02 06:52:58
Beitrag Nr.5 
(8.153.945)
Antwort
Zitat
Ich kenne nur wenige, die mit Steuersparmodellen glücklich wurden.
Mach das nur dann, wenn Du es WIRKLICH beurteilen kannst !!!

I.d.R. heißt es, das beste Modell ist "kein Modell", sondern
Steuern zahlen und Geld dort anlegen, wo es sich auch "mit Steuern" lohnt.
Avatar
schrieb am 21.12.02 09:55:29
Beitrag Nr.6 
(8.154.054)
Antwort
Zitat
Das mit nichts mehr von denen hören hat sich wohl. Gleich beim ersten Gespräch wirst Du dazu verdonnert, an Maßnahmen zur Integration teilzunehmen. Das kann ein Computerkurs oder eine sonstige "bildende Maßnahme" sein. Es interessiert auch niemanden, was Du eventuell studiert hast. Man will sicher sein, daß es sich niemand mit dem Arbeitslosengeld zu Hause auf dem Sofa bequem macht.
Die Arbeitsämter haben dafür eigene Beschäftigungsge-sellschaften gegründet. Auch wird durch diese Gesellschaften mit Praktika versucht, die Arbeitslosen an Betriebe "auszuleihen". Ich behaupte, es dient nach wie vor der Schönung von Statistiken und diese Praxis treibt noch extremere seltsame Blüten aus vor einem Jahr. Das hat nichts mit Deiner eigentlichen Frage zu tun, sollte aber eine Anmerkung zu der Auszeit sein. Zusätzlich bleibt die Frage, wie sich die neuen Richtlinien auswirken. Man darf gespannt sein.
Avatar
schrieb am 21.12.02 10:42:06
Beitrag Nr.7 
(8.154.150)
Antwort
Zitat
Siero soweit ich weiß, wird die Abfindung dem Jahreslohn zugeschlagen und gesondert besteuert. Die Höhe ist mir jedoch nicht bekannt!

Zu Deiner "Auszeit"- nutze sie zur Fortbildung! Dann kannst Du im kommenden Jahr bei der Einkommensteuer einen großen Batzen zurückfordern und hast den Vorteil eine bessere Qualifikation vorzuweisen.

Bei Konjunkturaufhellung stehst Du in allerbester Position, bedenke das bitte.
Avatar
schrieb am 21.12.02 10:48:41
Beitrag Nr.8 
(8.154.166)
Antwort
Zitat
@siero,

mich würde interessieren wie alt du bist?

gruss schönes wochenende und alles gute

privatieri
Avatar
schrieb am 21.12.02 11:22:29
Beitrag Nr.9 
(8.154.269)
Antwort
Zitat
sehr wichtig: Die Abfindung darf auf keinen Fall über mehrere Jahre verteilt gezahlt werden, sonst greift die Fünftel-Regelung nicht!
Avatar
schrieb am 21.12.02 15:07:50
Beitrag Nr.10 
(8.155.134)
Antwort
Zitat
@Privatieri

Ich bin 38. (warum???)
Sag mal, hat Dein Name irgendetwas mit Deinem "Lebensstil" zu tun. Ich träume momentan nämlich auch von einem Leben als "Privatmann".
Hast Du da Erfahrungen? Sollte man sich selbständig machen? Wie sieht es mit Versicherungen aus? (alles Fragen, die mir noch durch den Kopf gehen)
Achja, mein Geld möchte ich an der Börse verdienen. Ich habe letztes Jahr ein Programm geschrieben, daß mir stur vorschreibt, was ich kaufen/verkaufen soll. Und wenn es weiter so funktioniert könnte ich bestens davon leben.

@Alle
Danke für Eure ersten Infos. Wenn meine beiden Jungs im Bett sind, werde ich sie mal in Ruhe lesen.

Grüße
Siero

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