Seite 1 von 2
Kündigung - Abfindung - Arbeitsamt - Steuern
Anzahl Beiträge: 18
Aufrufe gesamt: 613
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 676.292
Beitrag schreiben
Ansicht
-
Umgekehrte Sortierung (neuste zuerst)
-
Die letzten 30 Beiträge
-
500 Beiträge pro Seite
[ Seite: 1, 2, neuster Beitrag ]
schrieb am 20.12.02 23:04:20
Hallo allerseits,
mir ist nach 15 Jahren zum 30.4.2003 gekündigt worden; einen
Rechtsanwalt habe ich eingeschalten; es wird eine Einigung bei ca.
85000€ Abfindung geben; ich möchte auf keinen Fall mehr bei der
Firma arbeiten und da ich zwei kleine Kinder zu Hause habe, träume
ich von einer paar-monatigen "Auszeit"
So, dies kurz zu meiner Situation. Dazu hätte ich ein paar Fragen
und hoffe auf gute Tipps von Leidgenossen oder allen, die sich gut
auskennen:
A/ Ich habe etwas von der Fünftel-Regelung zur Versteuerung der
Abfindung gelesen. Was sind denn da die Voraussetzungen? Muß ich
mit dem Finanzamt oder meinem (Noch-)Arbeitgeber etwas vereinbaren
oder wird die Abfindung automatisch nach dieser Regelung
versteuert? Dies macht netto doch einen größeren Unterschied zur
"normalen" Versteuerung (Abfindung auf Gehalt gezählt und dann
versteuert)
B/ Ich überlege mir mittels einem Steuersparmodell die Steuerlast
zu drücken? Lohnt es sich oder soll man in den saueren Apfel
beißen? Ist es richtig, daß bei der Fünftel-Regelung das sonstige
Jahresgehalt sehr niedrig sein sollte?
C/ Was muß ich denn beim Umgang mit dem Arbeitsamt berücksichtigen.
Gibt es gleich im Anschluß an meine Arbeitszeit Unterstützung? Wann
muß ich denn die Kündigung dem Arbeitsamt mitteilen?
D/ Kennt ihr gute Seiten im Netz zu diesen Themen, besonders zur
Versteuerung der Abfindung?
E/ Sonst noch irgendwelche Tipps?
Danke schon mal im voraus für jeden Tipp.
-Siero
schrieb am 20.12.02 23:46:15
Die Abfindung wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet !
Erst wenn du hilfe bekommst mußt du alle ersparnisse offen legen
und dann wird angerechnet !!
!
schrieb am 20.12.02 23:48:26
Gehe aber so früh wie möglich zum arbeitsamt !! Am besten am selben
tag wo du gekündigt wurdest !!
Die ersten wochen sind stressig weil die mit jede menge formulare
kommen. Aber wenn du das geschafft hast hörst du monate nichts mehr
von denen
schrieb am 20.12.02 23:48:58
Aber mach es nicht wie ich die ganze abfindung an der börse zu
verlieren !!!
schrieb am 21.12.02 06:52:58
Ich kenne nur wenige, die mit Steuersparmodellen glücklich
wurden.
Mach das nur dann, wenn Du es WIRKLICH beurteilen kannst !!!
I.d.R. heißt es, das beste Modell ist "kein Modell", sondern
Steuern zahlen und Geld dort anlegen, wo es sich auch "mit Steuern"
lohnt.
schrieb am 21.12.02 09:55:29
Das mit nichts mehr von denen hören hat sich wohl. Gleich beim
ersten Gespräch wirst Du dazu verdonnert, an Maßnahmen zur
Integration teilzunehmen. Das kann ein Computerkurs oder eine
sonstige "bildende Maßnahme" sein. Es interessiert auch niemanden,
was Du eventuell studiert hast. Man will sicher sein, daß es sich
niemand mit dem Arbeitslosengeld zu Hause auf dem Sofa bequem
macht.
Die Arbeitsämter haben dafür eigene Beschäftigungsge-sellschaften
gegründet. Auch wird durch diese Gesellschaften mit Praktika
versucht, die Arbeitslosen an Betriebe "auszuleihen". Ich behaupte,
es dient nach wie vor der Schönung von Statistiken und diese Praxis
treibt noch extremere seltsame Blüten aus vor einem Jahr. Das hat
nichts mit Deiner eigentlichen Frage zu tun, sollte aber eine
Anmerkung zu der Auszeit sein. Zusätzlich bleibt die Frage, wie
sich die neuen Richtlinien auswirken. Man darf gespannt sein.
schrieb am 21.12.02 10:42:06
Siero soweit ich weiß, wird die Abfindung dem Jahreslohn
zugeschlagen und gesondert besteuert. Die Höhe ist mir jedoch nicht
bekannt!
Zu Deiner "Auszeit"- nutze sie zur Fortbildung! Dann kannst Du im
kommenden Jahr bei der Einkommensteuer einen großen Batzen
zurückfordern und hast den Vorteil eine bessere Qualifikation
vorzuweisen.
Bei Konjunkturaufhellung stehst Du in allerbester Position, bedenke
das bitte.
schrieb am 21.12.02 10:48:41
@siero,
mich würde interessieren wie alt du bist?
gruss schönes wochenende und alles gute
privatieri
schrieb am 21.12.02 11:22:29
sehr wichtig: Die Abfindung darf auf keinen Fall über mehrere Jahre
verteilt gezahlt werden, sonst greift die Fünftel-Regelung nicht!
schrieb am 21.12.02 15:07:50
@Privatieri
Ich bin 38. (warum???)
Sag mal, hat Dein Name irgendetwas mit Deinem "Lebensstil" zu tun.
Ich träume momentan nämlich auch von einem Leben als
"Privatmann".
Hast Du da Erfahrungen? Sollte man sich selbständig machen? Wie
sieht es mit Versicherungen aus? (alles Fragen, die mir noch durch
den Kopf gehen)
Achja, mein Geld möchte ich an der Börse verdienen. Ich habe
letztes Jahr ein Programm geschrieben, daß mir stur vorschreibt,
was ich kaufen/verkaufen soll. Und wenn es weiter so funktioniert
könnte ich bestens davon leben.
@Alle
Danke für Eure ersten Infos. Wenn meine beiden Jungs im Bett sind,
werde ich sie mal in Ruhe lesen.
Grüße
Siero
[ Seite: 1, 2, neuster Beitrag ]
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben