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Seite 2 von 2

Kündigung - Abfindung - Arbeitsamt - Steuern ( Seite 2)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 20.12.02 23:04:20
von
neuster Beitrag 30.12.02 17:52:01
von

Anzahl Beiträge: 18
Aufrufe gesamt: 613
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 676.292
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[ Seite: 12neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 21.12.02 17:23:48
Beitrag Nr.11 
(8.155.641)
Antwort
Zitat
@siero

besser kanns nicht laufen, wenn man eine
laengere (1 jahr) auszeit zu nehmen will.

bei der hoehe der abfindung (ich tipp mal
auf 1 jahresgehalt, oder?) und deinem alter
kannst du dir ganz in ruhe umschauen.

darf ich fragen, in welcher branche du was
genau gemacht hast? und warum dir gekuendigt
wurde?

GGG
Avatar
schrieb am 21.12.02 17:26:16
Beitrag Nr.12 
(8.155.647)
Antwort
Zitat
und bei EUR 85.000,- wuerde ICH ´nen termin
beim steuerberater machen...
Avatar
schrieb am 21.12.02 21:04:17
Beitrag Nr.13 
(8.156.492)
Antwort
Zitat
@Geldgoldglueck

klar darfst Du fragen. Ich bin in der IT-Branche tätig und habe Software an Großunternehmen verkauft.

Einen Grund für meine Kündigung konnte mir noch keiner nennen (auch meinem Anwalt nicht).
Betriebsbedingt kann es nicht sein, da bin ich zu lange dabei und habe zwei kleine Kinder zuHause.
Personenbedingt kann ich mir auch nicht vorstellen, da ich letztes Jahr unter den besten 5 Vertriebler weltweit war und dieses Jahr immerhin 16. (von weltweit 100). Allerdings haben wir im August ein neues SalesManagement bekommen, vielleicht lag`s daran.

Aber ganz ehrlich, was besserers hätte mir nicht passieren können. Ich bin froh von dieser (amerikanischen) Firma wegzukommen, denn das Arbeiten im Vertrieb dort war nur ätzend. (Grund warum ich überhaupt dort war, war eine Übernahme vor zwei Jahren)


Mit dem Steuerberater überlege ich mir auf jeden Fall.

-Siero
Avatar
schrieb am 21.12.02 22:11:20
Beitrag Nr.14 
(8.156.953)
Antwort
Zitat
@siero

freut mich dass du das so entspannt siehst, ich
denke auch, allein um die abfindung amzusparen,
da kann man mal richtig ein "sabatical" einlegen.
das tut einem selber und der familie gut.

du solltest fuer einen neuen job aufjedenfall
kontakt zu (guten) head-huntern aufnehmen, vertriebs-
profis im IT-bereich sind nachwievor sehr gesucht,
wenn auch nicht mehr so wie vor 2 jahren.

GGG
Avatar
HamburgerRoyalTS
schrieb am 25.12.02 23:43:20
Beitrag Nr.15 
(8.172.654)
Antwort
Zitat
Hat jemand Erfahrung, wie lange es dauert bis das Arbeitslosengeld überwiesen wird bzw. generell wie lange es dauert bis der Bescheid über Arbeitslosengeldbewilligung kommt ?
Ich habe mich Ende November arbeitslos gemeldet (leider auch betriebsbedingt gekündigt), bis jetzt noch nix vom Arbeitsamt diesbzgl. gehört. Zur Zeit bewerbe ich mich ausschießlich bei so Angeboten aus Jobbörsen im www, bin selbst in der IT-Branche tätig, mir wurde gesagt, daß das Arbeitsamt bei solchen "Exoten"-Berufsbildern wie z.B. Datenbank-Admin oder dergleichen eh nicht helfen kann, hat da jemand erfahrung gemacht ?
Avatar
schrieb am 27.12.02 01:27:38
Beitrag Nr.16 
(8.175.718)
Antwort
Zitat
viele fragen auf einmal :
du solltest dich nach den neuen richtlinien/Hartz sofort
arbeitslos melden und nicht erst im april 2003 .sonst wird dein Arbeitslosengeld gekürzt zwischen 9 und 50 € pro tag.
wenn die firma dir gekündigt hat wird die abfindung nicht angerechnet,nur bei einem Aufhebungsvertrag,oder wenn du mit der Kündigung einverstanden warst.
Formulare halten sich in grenzen,die Bearbeitung dauert
4-8 wochen.es hängt wahrscheinlich vom arbeitsamt ab wie schnell du in eine Maßnahme mit oder ohne Praktikum gesteckt wirst.oftmals fangen sie erst nach einem jahr damit an.dann erhältst du aber kein Arbeitslosengeld,sondern Unterhaltsgeld gleiche höhe,wird aber nicht auf die dauer des arbeitslosengeldanspruchs angerechnet.
Die versteuerung der abfindung :
zuerst wird die steuerbelastung deiner anderweitigen einkünfte für 2003 berechnet.dann wird die abfindung gefünftelt,und ein fünftel auf dein anderweitiges zu versteuernden einkommens geschlagen und die differenz der dann anfallenden steuer ( zuverst.Einkommen + 1/5 Abf.)
wird wieder mit 5 malgenommen = gesamte steuerbelastung.
sinnvoll ist es dein zu versteuerndes einkommem gen null
zu drücken zum beispiel mit einem Medienfonds.
Beispiel einkommen = 0 plus 1/5 Abfind.0 17.000€ davon die errechnete steuer mal 5 0 gesamtsteuer für abfindung.
ich hatte die gleiche problematik im vergangenen jahr.
durch 50.000 DM in einem medienfonds konnte ich mein zu versteuerndes einkommen ( sowie einigen anderen abschreibungen durch immobilien usw) stark drücken.
durch den medienfond habe ich 53.000 DM zusätzlich steuern
zurück erhalten.also wurde der fonds komplett zurückgezahlt .der medienfonds ist zu 80% durch bank abgesichert.du solltest unbedingt mit deinem steuerberater darüber reden.
Avatar
HamburgerRoyalTS
schrieb am 28.12.02 00:45:13
Beitrag Nr.17 
(8.182.013)
Antwort
Zitat
#16:

Danke für die schnelle, ausführliche Information. Was meine Abfindung betrifft, ich war nur relativ kurz bei der Firma (knapp 3 Jahre), habe da nicht die riesigen Summen erhalten,also mit Medienbeteiligungen etc. muß ich mir bei meiner Abfindung (leider) noch keine Sorgen machen.
Was mich halt bei meiner Küdnigung tierisch geärgert hat war, daß eigentlich keine konkreten Gründe genannt wurden, lief alles in dem Stil "...Wir passen einfach nicht mehr zusammen..." - der Nasenfaktor läßt grüssen. Fachlich konnten mir meine Vorgesetzten nix vorwerfen, da tröstet auch eine Abfindung nur wenig, na immerhin habe ich noch was gekriegt, ob die Leute die nach mir gehen müssen (nächste Kündigungswelle läuft schon ) noch soviel kriegen möchte ich bezweifeln.
Avatar
schrieb am 30.12.02 17:52:01
Beitrag Nr.18 
(8.194.448)
Antwort
Zitat
Hallo Siero,

die steuerlichen Auswirkungen hat Leodax in #16 bereits skizziert. Anzumerken wäre:
1. es wird ein Freibetrag von der Abfindung steuerfrei berücksichtigt. Höhe ist abhängig von Alter und Betriebszugehörigkeit. Vor zwei Jahren waren es in Deiner Altersgruppe 16.000DM. Ich glaube, hier hat es keine wesentlichen Änderungen gegeben.
2. die in der Regel steuerlich günstigere Fünftelregelung greift nur, wenn eine Zusammenballung von Einkünften vorliegt. Vereinfacht heißt das: Abfindung + Gehalt im Jahr der Ausschüttung + Arbeitslosengeld muß größer, als das Vorjahreseinkommen sein.
3. Die Fünftelregelung ist nicht günstiger, wenn Du mit Deinem regulären Einkommen bereits den Höchssteuersatz zahlst.
Es wird zwar jetzt schon zu spät sein, aber Du solltest Dir genau überlegen, in welchem Jahr die Abfindung ausgezahlt werden soll.
Im Aufhebungsvertrag solltest Du reinschreiben lassen, daß der AG bereits den Freibetrag und die Fünftelregelung berücksichtigt. Sonst mußt Du es beim LSt.-Jahresausgleich machen und das wird dann schwerer Dein Finanzamt von dem unverschuldeten Arbeitsplatzverlust zu überzeugen.

Du mußt fest damit rechnen, daß die Abfindung auf Dein Arbeitslosengeld angerechnet wird. Da kein plausibler Kündigungsgrund vorliegt, hättest Du auf Weiterbeschäftigung klagen müssenn!!! Da Du dieses nicht getan hast, wird man Dir Schuld für die Arbeitslosigkeit geben. Gibt wohl 3 Monate kein ALG. Es sei denn Du findest noch Argumente dafür, daß Deine Klage keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte (=betriebsbedingte Kündigung). Dann fragt sich nur, warum Dein Arbeitgeber eine (hohe) Abfindung locker macht. Das Arbeitsamt wird jedenfalls detailliert Auskunft haben wollen.

Steuersparmodelle sind mit Sicherheit nur für den Initator lohnend. Ob sich das Modell für Dich wirklich rechnet, solltest Du genau prüfen - und zwar ohne Steuervorteile.

Grüße
Sunny

[ Seite: 12neuster Beitrag ]

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