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Kündigung - Abfindung - Arbeitsamt - Steuern ( Seite 2)
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schrieb am 21.12.02 17:23:48
@siero
besser kanns nicht laufen, wenn man eine
laengere (1 jahr) auszeit zu nehmen will.
bei der hoehe der abfindung (ich tipp mal
auf 1 jahresgehalt, oder?) und deinem alter
kannst du dir ganz in ruhe umschauen.
darf ich fragen, in welcher branche du was
genau gemacht hast? und warum dir gekuendigt
wurde?
GGG
schrieb am 21.12.02 17:26:16
und bei EUR 85.000,- wuerde ICH ´nen termin
beim steuerberater machen...
schrieb am 21.12.02 21:04:17
@Geldgoldglueck
klar darfst Du fragen. Ich bin in der IT-Branche tätig und habe
Software an Großunternehmen verkauft.
Einen Grund für meine Kündigung konnte mir noch keiner nennen (auch
meinem Anwalt nicht).
Betriebsbedingt kann es nicht sein, da bin ich zu lange dabei und
habe zwei kleine Kinder zuHause.
Personenbedingt kann ich mir auch nicht vorstellen, da ich letztes
Jahr unter den besten 5 Vertriebler weltweit war und dieses Jahr
immerhin 16. (von weltweit 100). Allerdings haben wir im August ein
neues SalesManagement bekommen, vielleicht lag`s daran.
Aber ganz ehrlich, was besserers hätte mir nicht passieren können.
Ich bin froh von dieser (amerikanischen) Firma wegzukommen, denn
das Arbeiten im Vertrieb dort war nur ätzend. (Grund warum ich
überhaupt dort war, war eine Übernahme vor zwei Jahren)
Mit dem Steuerberater überlege ich mir auf jeden Fall.
-Siero
schrieb am 21.12.02 22:11:20
@siero
freut mich dass du das so entspannt siehst, ich
denke auch, allein um die abfindung amzusparen,
da kann man mal richtig ein "sabatical" einlegen.
das tut einem selber und der familie gut.
du solltest fuer einen neuen job aufjedenfall
kontakt zu (guten) head-huntern aufnehmen, vertriebs-
profis im IT-bereich sind nachwievor sehr gesucht,
wenn auch nicht mehr so wie vor 2 jahren.
GGG
schrieb am 25.12.02 23:43:20
Hat jemand Erfahrung, wie lange es dauert bis das Arbeitslosengeld
überwiesen wird bzw. generell wie lange es dauert bis der Bescheid
über Arbeitslosengeldbewilligung kommt ?
Ich habe mich Ende November arbeitslos gemeldet (leider auch
betriebsbedingt gekündigt), bis jetzt noch nix vom Arbeitsamt
diesbzgl. gehört. Zur Zeit bewerbe ich mich ausschießlich bei so
Angeboten aus Jobbörsen im www, bin selbst in der IT-Branche tätig,
mir wurde gesagt, daß das Arbeitsamt bei solchen
"Exoten"-Berufsbildern wie z.B. Datenbank-Admin oder dergleichen eh
nicht helfen kann, hat da jemand erfahrung gemacht ?
schrieb am 27.12.02 01:27:38
viele fragen auf einmal :
du solltest dich nach den neuen richtlinien/Hartz sofort
arbeitslos melden und nicht erst im april 2003 .sonst wird dein
Arbeitslosengeld gekürzt zwischen 9 und 50 € pro tag.
wenn die firma dir gekündigt hat wird die abfindung nicht
angerechnet,nur bei einem Aufhebungsvertrag,oder wenn du mit der
Kündigung einverstanden warst.
Formulare halten sich in grenzen,die Bearbeitung dauert
4-8 wochen.es hängt wahrscheinlich vom arbeitsamt ab wie schnell du
in eine Maßnahme mit oder ohne Praktikum gesteckt wirst.oftmals
fangen sie erst nach einem jahr damit an.dann erhältst du aber kein
Arbeitslosengeld,sondern Unterhaltsgeld gleiche höhe,wird aber
nicht auf die dauer des arbeitslosengeldanspruchs angerechnet.
Die versteuerung der abfindung :
zuerst wird die steuerbelastung deiner anderweitigen einkünfte für
2003 berechnet.dann wird die abfindung gefünftelt,und ein fünftel
auf dein anderweitiges zu versteuernden einkommens geschlagen und
die differenz der dann anfallenden steuer ( zuverst.Einkommen + 1/5
Abf.)
wird wieder mit 5 malgenommen = gesamte steuerbelastung.
sinnvoll ist es dein zu versteuerndes einkommem gen null
zu drücken zum beispiel mit einem Medienfonds.
Beispiel einkommen = 0 plus 1/5 Abfind.0 17.000€ davon die
errechnete steuer mal 5 0 gesamtsteuer für abfindung.
ich hatte die gleiche problematik im vergangenen jahr.
durch 50.000 DM in einem medienfonds konnte ich mein zu
versteuerndes einkommen ( sowie einigen anderen abschreibungen
durch immobilien usw) stark drücken.
durch den medienfond habe ich 53.000 DM zusätzlich steuern
zurück erhalten.also wurde der fonds komplett zurückgezahlt .der
medienfonds ist zu 80% durch bank abgesichert.du solltest unbedingt
mit deinem steuerberater darüber reden.
schrieb am 28.12.02 00:45:13
#16:
Danke für die schnelle, ausführliche Information. Was meine
Abfindung betrifft, ich war nur relativ kurz bei der Firma (knapp 3
Jahre), habe da nicht die riesigen Summen erhalten,also mit
Medienbeteiligungen etc. muß ich mir bei meiner Abfindung (leider)
noch keine Sorgen machen.
Was mich halt bei meiner Küdnigung tierisch geärgert hat war, daß
eigentlich keine konkreten Gründe genannt wurden, lief alles in dem
Stil "...Wir passen einfach nicht mehr zusammen..." - der
Nasenfaktor läßt grüssen. Fachlich konnten mir meine Vorgesetzten
nix vorwerfen, da tröstet auch eine Abfindung nur wenig, na
immerhin habe ich noch was gekriegt, ob die Leute die nach mir
gehen müssen (nächste Kündigungswelle läuft schon ) noch soviel
kriegen möchte ich bezweifeln.
schrieb am 30.12.02 17:52:01
Hallo Siero,
die steuerlichen Auswirkungen hat Leodax in #16 bereits skizziert.
Anzumerken wäre:
1. es wird ein Freibetrag von der Abfindung steuerfrei
berücksichtigt. Höhe ist abhängig von Alter und
Betriebszugehörigkeit. Vor zwei Jahren waren es in Deiner
Altersgruppe 16.000DM. Ich glaube, hier hat es keine wesentlichen
Änderungen gegeben.
2. die in der Regel steuerlich günstigere Fünftelregelung greift
nur, wenn eine Zusammenballung von Einkünften vorliegt. Vereinfacht
heißt das: Abfindung + Gehalt im Jahr der Ausschüttung +
Arbeitslosengeld muß größer, als das Vorjahreseinkommen sein.
3. Die Fünftelregelung ist nicht günstiger, wenn Du mit Deinem
regulären Einkommen bereits den Höchssteuersatz zahlst.
Es wird zwar jetzt schon zu spät sein, aber Du solltest Dir genau
überlegen, in welchem Jahr die Abfindung ausgezahlt werden
soll.
Im Aufhebungsvertrag solltest Du reinschreiben lassen, daß der AG
bereits den Freibetrag und die Fünftelregelung berücksichtigt.
Sonst mußt Du es beim LSt.-Jahresausgleich machen und das wird dann
schwerer Dein Finanzamt von dem unverschuldeten Arbeitsplatzverlust
zu überzeugen.
Du mußt fest damit rechnen, daß die Abfindung auf Dein
Arbeitslosengeld angerechnet wird. Da kein plausibler
Kündigungsgrund vorliegt, hättest Du auf Weiterbeschäftigung klagen
müssenn!!! Da Du dieses nicht getan hast, wird man Dir Schuld für
die Arbeitslosigkeit geben. Gibt wohl 3 Monate kein ALG. Es sei
denn Du findest noch Argumente dafür, daß Deine Klage keine
Aussicht auf Erfolg gehabt hätte (=betriebsbedingte Kündigung).
Dann fragt sich nur, warum Dein Arbeitgeber eine (hohe) Abfindung
locker macht. Das Arbeitsamt wird jedenfalls detailliert Auskunft
haben wollen.
Steuersparmodelle sind mit Sicherheit nur für den Initator lohnend.
Ob sich das Modell für Dich wirklich rechnet, solltest Du genau
prüfen - und zwar ohne Steuervorteile.
Grüße
Sunny
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