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    Eilantrag vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt / Wer stoppt den gesundheitspolitischen Unsinn? / G - 500 Beiträge pro Seite | Diskussion im Forum

    eröffnet am 22.01.03 11:50:03 von
    neuester Beitrag 10.02.03 10:03:29 von
    Beiträge: 2
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      Avatar
      schrieb am 22.01.03 11:50:03
      Beitrag Nr. 1 ()

      Stuttgart (ots) - Die Ablehnung des Eilantrags auf einstweilige
      Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht hat die GEHE Pharma
      Handel GmbH mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen und
      angekündigt, weiter gegen das Gesetz zu kämpfen. Der Stuttgarter
      Pharmagroßhandel, ein Tochterunternehmen der GEHE AG, hatte den
      Antrag zur Jahreswende gestellt und gleichzeitig
      Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Entscheidung des
      Bundesverfassungsgerichtes, ein für die Regierung und die
      Sozialkassen vordergründig wichtiges Gesetz nicht zu stoppen, sei
      zwar verständlich, ändere an dessen gravierenden Folgen aber leider
      nichts. Mehrere Tausend Arbeitsplätze blieben nun akut gefährdet.
      Dies wird schlussendlich auch zu Lasten der Patienten und ihrer
      Versorgung mit Arzneimitteln gehen, hieß es bei GEHE.

      "Wir bedauern die Ablehnung unseres Antrages. Bis zur Entscheidung
      über unsere Verfassungsbeschwerde bleibt nun ein Gesetz in Kraft,
      dass im Schnellverfahren durch den Gesetzgebungsprozess gepeitscht
      wurde. Wer kann diesen patientenfeindlichen Versuch, die Strukturen
      umzustürzen, die die hohe Qualität der Arzneimittelversorgung
      sichern, noch stoppen? Wir jedenfalls kämpfen weiter: Für die
      inhabergeführte Apotheke in Deutschland und den Erhalt der
      vorbildlichen Arzneimittelversorgung in Deutschland", kommentierte
      Wolfgang Mähr, Vorsitzender der Geschäftsführung der GEHE Pharma
      Handel GmbH, die Entscheidung. Wichtig ist für GEHE vor allem, dass
      das Gericht die Belastungen des Pharmagroßhandels durch das Gesetz
      nur deshalb für tragbar hält, weil es davon ausgeht, dass der
      Großhandel den Zwangsrabatt mit den Rabatten verrechnet, die er den
      Apotheken bislang schon freiwillig gibt. Das Gericht meint auch, der
      Großhandel könne Gewinneinbußen dadurch vermeiden, dass er seine
      Rabatte an die Apotheken nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten
      staffelt.

      GEHE sieht immer noch gute Erfolgschancen für die
      Verfassungsbeschwerde, die in Karlsruhe weiterhin anhängig ist. Das
      Bundesverfassungsgericht hat in seiner Begründung ausdrücklich darauf
      hingewiesen, dass die von GEHE aufgeworfenen verfassungsrechtlichen
      Fragen der Klärung im Hauptsacheverfahren bedürfen. Wann darüber
      entschieden wird, ist aber noch offen.

      GEHE will sich jetzt ganz auf die in diesem Jahr anstehende Reform
      des Gesundheitswesens konzentrieren. "Es sieht so aus, als wolle man
      Apotheken und Pharmagroßhandel schon wieder ein Eilgesetz vorsetzen.
      Der mehr als straffe Zeitplan lässt leider nichts Gutes ahnen.
      Dennoch gibt es aus den Reihen der Rürup-Kommission vernünftige
      Ansätze. Wir bieten unsere Mitarbeit und unser Know-How an." sagte
      Mähr.


      ots Originaltext: GEHE Pharma Handel GmbH
      Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

      Pressekontakt:
      Michael Brinkert,
      Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
      GEHE Pharma Handel GmbH,
      Neckartalstraße 155,
      70376 Stuttgart,
      Tel. 0711-5001-573,
      Fax: 0711-5001-632,
      Email: michael.brinkert@gehe.de

      Autor: news aktuell (© news aktuell),11:50 22.01.2003

      Avatar
      schrieb am 10.02.03 10:03:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      offensichtlich niemand, nun dürfte Gehe unter 30 gehen.


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