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Stoibers 25 % weniger Stuetze ist ein Witz. Meine Geschichte ( Seite 3)
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schrieb am 28.02.03 09:12:18
Deutsche Sprache, schwere Sprache!
schrieb am 28.02.03 10:02:19
Was hast Du eigentlich für ein Problem? Du machst Dir 2,5 Jahre
lang einen schönen Tag, bekommst angeblich kein Geld,
krankenversichert bist du auch nicht.
Dann steigst Du aus dem Zug von Peking, stürzt zum nächsten
Arbeitsamt und willst Arbeitslosenhilfe wegen der Versicherung, die
Du vorher auch nicht hattest. Soweit richtig verstanden? Man bietet
Dir Arbeit an, aber dazu bist Du zu müde, wegen der Reise. Das
ganze mit Anfang zwanzig. Jetzt arbeitest Du angeblich seit 15
Jahren auf Baustellen und zahlst den Höchstsatz an Beiträgen.
Ich frage mich immer noch, was Du eigentlich willst? Nachzahlung
vom Arbeitsamt für Deine Ausruhzeit nach dem Aussteigen, oder was?
schrieb am 28.02.03 18:16:40
Um Gottes Willen,
kannst du nicht lesen ?
Ich kommen aus Zug, fahren zu meine Schwiegereltern.
Ich gehen zum Arbeitsamt.
Bin wieder In Deutschland . Du verstehen.
Arbeisamt sagt nix Geld. Du lange weg.
Muss Sozialamt gehen . Ich gehen Sozialamt.
Die sagen du Zoo Gehen. Elefantenscheise weg machen, aber du 2 Dm
die Stunde kriegen, Du nix gehen du noch weniger Geld. Ich 2 Wochen
Deutschland, wieder Arbeit gefunden.
Meine Tante auf Arbeitsamt sagen warum du dich abgemeldet? Du nix
sagen du weg , Nachher die finden du kriegen Speerzeit aber deine
Zeit gut und du so wieder Arbeislosenhilfe. Sie sagen kann Keller
gehen , und Akte aendern. Ich sagen , ich nix Arschloch, brauche
keine Geld.
Dann ich haben gesagt , habe gearbeitet 15 Jahre , immer gut Geld,
immer volle Beitrag.Habe gearbeitet Vergangenheit.
Habe jetzt Firma und nix mehr Beitraege zahlen, auch nix muede.
Kakerlaken
Gruss
Ravi

schrieb am 28.02.03 18:30:16
# 23
Warum du nicht zwei Wochen Sceiße von Elefanten wegmachen?
Dann du doch gleich versichert?!
schrieb am 28.02.03 18:35:29
Die nix gleich gesagt scheisse wegmachen
schrieb am 28.02.03 19:10:40
# 25
Das sein beschissenes Pech gewesen!
schrieb am 28.02.03 19:15:51
@kaperfahrer, madamecash
sehr gute Beiträge, trifft genau die Situation.
@ravi,
wenn Du nach einer Weltreise das Sozialamt nur wegen der
Karnkenversicherung brauchst, wie Du sagst, hast Du Dich äußerst
fahrlässig verhalten.
Ein guter Finanzberater hätte Dich vor Antritt der mehrjährigen
"Weltreise" auf Möglichkeiten, genau diese Situation zu vermeiden,
hingewiesen. Die hätten natürlich etwas gekostet. Man sollte sich
immer vor Antritt eines längeren Auslandsaufenthalt bei Experten
kundig machen, welche absicherungstechnischen Risiken es gibt. Und
das Krankenversicherungsthema ist dabei das klassische
Paradebeispiel. Wer in die gesetzliche Krankenversicherung
aufnahmeberechtigt ist, regelt in Deutschland das SGB V. Und das
steht ausdrücklich nicht drin, daß man sich nach eigenem
Gutdünken mal verabschieden kann und dann jederzeit wieder "rein"
kann.
Du bist leider kein Einzelfall.
schrieb am 28.02.03 19:23:34
So meine lieben Kinder,
koennen wir jetzt zum Thema zurueckkommen.
Aus dem Hass und Neid konnte ich entnehmen das ihr das
unrechtmaesige , nicht moralisch vertretende, fordern einer
Sozialhilfe nicht unterstuetz in diesem oder von mir aus auch
meinen Fall.
Ich hab mir ja einen schoenen Lenz gemacht auf meiner
Weltreise.
So wer von euch von mir hochgeachteten Herren, erklaert doch bitte
mal den Stoiber das wir dieses Gesetz schon haben.
Nicht meckern veraendern.
Fuer mich ist es doch eine Propaganda und mehr nicht.
Und ich nehme da auch nicht Schroeder in Schutz.
Der ist in den Sachen auch nicht besser.
So waere es dann nicht mal an der Zeit, eine Tusie vom Sozialamt
bei christiansen erzaehlen zu lassen , wie die Welt da draussen
eigentlich aussieht ?
sozialhilfe soll nicht abgeschafft werden, aber wie werden wir
Missbrauch los oder wie koennen wir ihn nachhaltig verringern ?
Ich hoffe wir kommen wieder zum thema zurueck
ravi
schrieb am 28.02.03 19:37:10
Also Koenig von Atlantis,
damals war die Situation folgende.
Man hat nur einen Schutz einer Auslandskrankenversicherung fuer
maximal ein Jahr bekommen.
Das heisst wir haben in diesen Fall 364 Tage uns versichert , eine
woche waren wir unversichert und dann haben wir wieder einen neue
abgeschlossen.
Selbst wenn wir eine Anwaerterschaft beibehalten haetten um wieder
in diese Krankenkasse zu kommen haette sie in einen akutten Notfall
nicht gegriffen.( Ich meine jetzt die Deutsche, Beispiel Schwere
Hepatitis Lebensgefahr, Notfallrueckflug nach Deutschland )
O.k. es war ja meine Entscheidung.
Ich war auch jung und unwissend.
heutzutage ist es jedenfalls moeglich sich fuers Ausland auch
mehrer Jahre zu versichern.( aber erst Heute )
Ich habe uebrigens die Geburten meiner beiden Toechter in China aus
meiner eigenen Tasche gezahlt, obwohl ich den Hoechstbeitrag in der
selbigen Zeit an die Krankenversicherung TKK gezahlt habe.
Meine Frau war in China und das war 1987( Weltreise ) und
verwechselt das jetzt nicht mit meiner Arbeit in China 1995 - 1999
an Typhus erkrankt oder was auch immer und war 2 wochen im
Krankenhaus in China .
Fuer mich war es in erster Linie wichtig und daran habe ich gedacht
als ich aus dem Zug aus China bin , das wir wieder
Krankenversichert sind.
Ist das zu verstehen ?
ravi
schrieb am 28.02.03 19:44:15
@ravi,
keineswegs mißgönnt Dir jemand ja Deine Reise. Ich freue mich sogar
mit Dir, daß Du solche sicher einmalige Lebenserfahrung mitnehmen
konntest.
Ich kenne einige, die dies ebenso machten, ... nur daß sie
hinterher nicht zum Sozialamt mußten, da ihre Rückkehr in die
deutschen Sozialsysteme vor Antritt der Reise geklärt wurde.
(Gehört m. E. mit zur Reisevorbereitung).
Wenn das, was Stoiber anregen will, bereits so rechtlich eindeutig
geklärt ist, gäbe es die vielen Mißbrauchsfälle, die hier immer
wieder gepostet werden, wohl nicht. Und daß es bei gleicher
Gesetzeslage in den deutschen Städten so unterschiedlich gehandhabt
wird, wie hier auch schon erwähnt wurde, zeigt doch, daß es
gesetzlichen Regulierungsbedarf gibt. Die Getze müssen eben
präziser formuliert werden, so daß auch der letzte Sozialamtsleiter
und Sozialrichter weiß, wie in den Fällen zu verfahren ist.
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