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    Ausländerkriminalität - ein deutsches Tabuthema (Seite 650)

    eröffnet am 14.04.03 14:14:49 von
    neuester Beitrag 09.04.24 15:47:16 von
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      schrieb am 07.12.05 11:56:45
      Beitrag Nr. 1.850 ()
      aus #1783

      "..." Das ist ein ganz typischer Fall." Gerade habe er einen ähnlichen Fall vor dem Landgericht Frankfurt am Main vertreten. Der Täter war ein Kroate. " Gerade vom Balkan stammende Männer haben kulturell bedingt eine andere Auffassung von Beziehungen. Viele von ihnen glauben, wenn ihre Frau oder Freundin sie verlässt, geht ihr Eigentum verloren."
      ..."

      ---
      Ohne Worte.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 07.12.05 07:43:33
      Beitrag Nr. 1.849 ()
      Wie ein Ermittler sagte, sei der 15-jährige Hussein schon mehrfach bei der Polizei aufgefallen. Körperverletzung, Diebstahl und Beleidigung wurden ihm vorgeworfen. Bislang gab es keine Verurteilung, zum Teil laufen die Ermittlungen noch.


      http://www.tagesspiegel.de/berlin/index.asp?ran=on&url=http:…
      Avatar
      schrieb am 07.12.05 07:38:41
      Beitrag Nr. 1.848 ()
      15-Jähriger trat auf Schwangere ein: Er wollte das Ungeborene töten

      Schüler misshandelte Ex-Freundin - Ärzte retten Mutter und Kind

      Lutz Schnedelbach und Eva Dorothée Schmid

      Ein 15-jähriges schwangeres Mädchen ist vom gleichaltrigen Vater ihres Kindes und dessen 14-jährigen Komplizen schwerst misshandelt worden. Die Jugendlichen wollten das ungeborene Kind töten, sagt die Polizei. Es sei ein Wunder, dass die werdende Mutter und ihr Kind überlebt haben. Eine Notoperation im Virchow-Klinikum hatte dem Säugling und der Schülerin das Leben gerettet. Das Sieben-Monats-Kind liege im Brutkasten. Sein Zustand sei den Umständen entsprechend gut, teilte die Polizei mit.

      Die Ärzte im Virchow-Klinikum, Polizisten aus dem Landeskriminalamt und Staatsanwälte sind schockiert über die Brutalität der Jugendlichen. "Ich habe in meiner mehr als zwanzigjährigen Zeit als Polizist so etwas Schlimmes noch nicht erlebt", sagte ein Beamter, der sich mit Jugendkriminalität befasst.

      Der 15-jährige aus Tiergarten war seit Monaten mit der gleichaltrigen Schülerin aus Moabit zusammen. Das Mädchen wurde schwanger. Vor einigen Wochen trennte sich das Paar. Am vergangenen Sonntag um 19 Uhr hatte sich der Libanese mit der Schülerin auf einem Spielplatz an der Hedwig-Dohm-Oberschule in Tiergarten verabredet, dort wo sich die beiden zum ersten Mal geküsst hatten. Er wollte über das gemeinsame Kind reden, von dem er erst vor kurzem erfahren habe, sagte er später der Polizei.

      Der 15-Jährige kam zu dem Treffen mit einem 14-jährigen türkischen Freund. Nach wenigen Minuten kam es zum Streit zwischen der werdenden Mutter und ihrem Ex-Freund. Die Jugendlichen schrien das Mädchen an. Als sie gehen wollte, prügelten sie auf es ein, schlugen und traten ihm gegen den Bauch. Dann zwangen sie ihr Opfer, von einer 2,50 Meter hohen Steinskulptur zu springen. Anschließend trampelten sie auf dem Bauch des Mädchens herum. Nachdem sie ihm das Handy weggenommen hatten, flüchteten sie. :cry::mad::mad::mad:

      Die im siebten Monat schwangere Schülerin schleppte sich zu einer Turnhalle, in der gerade eine Weihnachtsfeier stattfand. An der Tür brach sie zusammen. Die Gäste der Feier alarmierten Polizei und Feuerwehr. Wenig später wurde das Mädchen im Virchow-Klinikum notoperiert. Die Ärzte brachten ihre Tochter zur Welt.

      Noch in der Nacht wurde der 15-jährige Vater in der Wohnung seiner Eltern an der Körnerstraße in Tiergarten festgenommen. Seine Mutter sagte, sie habe das Mädchen nicht gekannt. "Mein Sohn ist ja noch so klein, der bringt keine Mädchen mit nach Hause", sagte sie. Ihr Sohn soll vor vier Monaten von der Hedwig-Dohm-Oberschule geflogen sein, die auch das Mädchen besucht. Nachbarn erzählen, der 15-Jährige habe sich in den vergangenen zwei Jahren sehr verändert, sei immer machohafter geworden. Auch sein jüngerer Bruder habe sich verändert und die Schwestern würden abgeschottet, erzählte ein Nachbar.

      Der 14-jährige Komplize, der wenige Stunden später festgenommen wurde, räumt ein, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Der 15-Jährige dagegen schweigt zu den Vorwürfen. Inzwischen beantragte die Polizei Haftbefehle wegen versuchten Schwangerschaftsabbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Raub.


      http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/506801.ht…


      Spiegel Online nannte gestern natürlich nicht die Nationalität der Täter...
      Avatar
      schrieb am 06.12.05 20:13:56
      Beitrag Nr. 1.847 ()
      Aus Spiegel online und berlineonline von heute:

      Wenn Mord zur Privatsache wird

      Von Annette Langer

      Monatelang bedrohte, erniedrigte und verletzte Agim E. seine Frau. Eine vom Gericht verhängte Kontaktsperre brach er rund 40 Mal - trotzdem erhielt er nur eine Bewährungsstrafe. Diese Freiheit nutzte er zum Mord.

      Hamburg - Sonntag, zweiter Advent, 17.30 Uhr. Agim E. nähert sich dem Wohnhaus seiner Ehefrau in der Kemptener Webergasse. Er wuchtet einen 14 Kilogramm schweren Stein in die Höhe und wirft ihn in die Eingangstür. Es kracht, Glas splittert, der Weg ist frei. Im Innern des Hauses hat Regina E. in Panik ihren zweijährigen Sohn und die siebenjährige Tochter gegriffen und sich in die Wohnung ihrer Mutter geflüchtet, die im selben Gebäude liegt.


      Agim E. tritt die Wohnungstür ein. Dann zerrt er seine Frau an den Haaren die Treppe hinab. Mit einem etwa 20 Zentimeter langen Messer sticht er mehrmals auf Gesicht und Oberkörper seines Opfers ein. Dann ergreift er die Flucht. Regina E. sackt blutend auf dem Fußboden zusammen.

      Gegen 22.35 Uhr stellt sich der Mann der Kemptener Polizei, die Dutzende Beamte, Hubschrauber und Hundeführer zur Fahndung eingesetzt hatte. Seine Frau lebe, klären ihn die Beamten auf. Daraufhin sagt E. nach Angaben der Beamten, er hoffe, dass seine Frau tot sei, sonst hätte sich die Tat nicht gelohnt.

      Gegen ein Uhr morgens stirbt Regina E. nach einer erfolglosen Notoperation im Krankenhaus. Später bei der Obduktion stellen die Mediziner eine Vielzahl von Schnitt- und Stichverletzungen im Gesicht, am Hals und an den Händen fest. Todesursache ist ein tiefer Stich im Bauchbereich.

      Die Kinder überleben den Angriff unversehrt und bleiben zunächst in der Obhut der Großmutter. Zeitungsberichten zufolge soll das Mädchen Augenzeuge des Mordes an seiner Mutter gewesen sein. Die Familie wird psychologisch betreut.

      Wenn das Eigentum verloren geht

      Was auf den ersten Blick Verzweiflungstat, Eifersuchtsdrama oder Kurzschlusshandlung sein könnte, erweist sich mittlerweile als geradezu klassische Stalking-Tragödie - mit tödlichem Ausgang.

      Volkmar von Pechstaedt ist als Rechtsanwalt auf Stalking-Fälle spezialisiert und hat die Deutsche Stalking-Opferhilfe gegründet. Er sagte SPIEGEL ONLINE kurz nach Bekanntwerden der Tat: "Das ist ein ganz typischer Fall." Gerade habe er einen ähnlichen Fall vor dem Landgericht Frankfurt am Main vertreten. Der Täter war ein Kroate. "Gerade vom Balkan stammende Männer haben kulturell bedingt eine andere Auffassung von Beziehungen. Viele von ihnen glauben, wenn ihre Frau oder Freundin sie verlässt, geht ihr Eigentum verloren."

      In Italien hatten sich Agim E. und Regina kennengelernt, sieben Jahre zusammen gelebt und die gemeinsame Tochter bekommen. Im Herbst 2002 waren sie nach Kempten gezogen, wo die Frau als Sprachlehrerin arbeitete, ihr Mann periodisch als Kellner oder Küchenhilfe.

      Seit Mai 2005 soll es der Kemptener Polizei zufolge zu massiven Problemen in der Beziehung gekommen sein. Am 31. Mai bedroht Agim E. seine Frau mit einem Messer, einen Tag später sprechen die Ordnungshüter ein Kontaktverbot aus. Das Amtsgericht Kempten zieht am 2. Juni nach und verbietet dem Mann, seine Frau persönlich, per Telefon oder SMS zu belästigen.

      Den 36-Jährigen beeindruckte das offensichtlich wenig: Insgesamt 40 Mal verstieß er bis Anfang Oktober gegen die gerichtlichen Auflagen, schickte 33 SMS, drohte seinem Schwiegervater mit einem Bombenanschlag, beleidigte und bespuckte seine Frau auf der Straße und kündigte laut "Süddeutsche Zeitung" mindestens zweimal an, sie töten zu wollen.

      In der Nacht zum 11. Oktober dringt Agim E. in das Schlafzimmer seiner Frau ein, schlägt sie und bedroht sie mit einem Schraubenzieher. Die herbeigeeilte Mutter des Opfers verletzt er mit einer Taschenlampe. Drei Tage später erlässt das Amtsgericht Haftbefehl gegen den Stalker, der sich nach kurzer Flucht auf dem Bahnhof München der Polizei stellt. Er wird bis zur Hauptverhandlung in Untersuchungshaft genommen und am 28. November zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung verurteilt.

      "Reue und Einsicht gezeigt"

      Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) erklärte gestern, sie habe "große Schwierigkeiten" nachzuvollziehen, warum der Täter in der vergangenen Woche vom Amtsgericht Kempten nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde und deshalb am Sonntagabend seine Frau umbringen konnte. Schließlich habe der Mann sein Opfer schon lange terrorisiert.

      Der Direktor des Amtsgerichtes Kempten, Gerhard Dambeck, sagte SPIEGEL ONLINE, man habe den gesetzlichen Regelungen entsprochen, als man die Strafe zur Bewährung aussetzte. Der Angeklagte sei nicht vorbestraft gewesen und habe ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. Er habe zudem "für das Gericht in nachvollziehbarer Weise Reue und Einsicht gezeigt", indem er sich bei den Angehörigen des Opfers in aller Form entschuldigte. "Der Mann ist in Tränen ausgebrochen und sichtbar über sich selbst verzweifelt gewesen", so der Behördenleiter. E. habe sich außerdem selbst in psychologische Behandlung begeben, ein Zeichen dafür, dass er "sein Problem erkannt hatte".

      Auf die Frage, ob bei dem Vorsitzenden Richter angesichts des 40-fachen Verstoßes gegen die gerichtliche Kontaktsperre eine härte Strafe hätte verhängen müssen, betont Dambeck: "Die Mehrzahl dieser Verstöße sind in schriftlicher Form, per SMS, erfolgt." Nur einmal sei E. persönlich vor dem Haus aufgetaucht, ein späterer Angriff auf die Frau habe zu seiner sofortigen Verhaftung geführt.

      Opfer-Anwalt Pechstaedt sieht die Richter sehr wohl in der Pflicht: Während sich Polizei und Staatsanwaltschaften in der Regel bemühten, Stalking-Fälle ernst zu nehmen, seien es häufig die Richter, die solche Vorkommnisse systematisch herunterspielten. "Noch immer sind viele der Meinung, dass häusliche Gewalt oder Stalking allein die beteiligten Parteien betrifft und kaum justiziabel ist. Sie wollen solche Angelegenheiten schnell vom Tisch haben. Da werden Streitwerte viel zu niedrig angesetzt, es passieren katastrophale formelle und materielle Fehler - schlicht, weil die Richterschaft das Ganze noch immer nicht ernst nimmt", empört sich von Pechstaedt.

      Für den aktuellen Fall lässt Amtsgerichtsdirektor Dambeck solche Vorwürfe nicht gelten: "Ich muss eine solche Einschätzung entschieden zurückweisen, weil es hier nicht darum ging, sich als Macho-Richter über Fälle häuslicher Gewalt leichtfertig hinwegzusetzen. Es ist sehr wohl gesehen worden, dass hier eine ganz massive Beeinträchtigung der persönlichen Sphäre stattgefunden hat. Aber das kann nicht dazu führen, dass man sämtliche Rechtsgrundsätze bei der Urteilsfindung über Bord wirft und sagt, weil der Angeklagte Stalker ist, bleibt er in Haft - etwas, was bei anderen Tätergruppen nie passieren würde." Man dürfe nicht vergessen, dass jeder Verstoß gegen das weiterhin bestehende Kontaktverbot eine neue Straftat gewesen wäre und zum Widerruf der Bewährung geführt hätte.

      Richter auf die Schulbank

      Auch die bayerische Ministerin Merk drängt auf verbesserten Opferschutz: "Die Brisanz solcher Fälle wird oftmals nicht erkannt." Stalker dürften nicht als harmlos eingestuft werden, sagte Merk gestern und forderte die Koalition auf, das geplante Anti-Stalking-Gesetz zügig zu verabschieden. "Wir brauchen so schnell wie möglich einen eigenen Stalking-Straftatbestand, der dieses Phänomen brandmarkt", betonte Merk.

      Anwalt Pechstaedt geht noch weiter: "Papier ist geduldig, auch das Gesetz. Wenn die Richter es nicht konsequent anwenden, nützt das beste Gesetz, auch ein neuer Straftatbestand, wenig." Es mangele an Ausbildung und einer bundesweiten Stalker-Datei. Es sei ein Unding, dass man Richter nicht zur Fortbildung verpflichten könne. "Wie kann man sich ernsthaft mit Fällen beschäftigen, von denen man nichts versteht?"

      Häufig müsse es erst zum Schlimmsten kommen, bedauert der Anwalt. Er selbst habe die Justiz in anderen Fällen mehrmals auf dringenden Handlungsbedarf hingewiesen, ohne dass dies berücksichtigt worden sei. So sei in einem seiner Fälle eine einstweilige Verfügung gegen einen Stalker nicht erlassen, die betroffene Frau kurz darauf vergewaltigt worden. Erst dann habe sich die Justiz veranlasst gefühlt, zu handeln. "Nach einem solchen Trauma nützt einem auch das höchste Schmerzensgeld wenig - wenn man es denn überhaupt bekommt."

      Heute wurde Haftbefehl gegen den 36-Jährigen erlassen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand habe er seine Frau getötet, um ihr den Umgang mit den gemeinsamen Kindern unmöglich zu machen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit.

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      15-Jähriger trat auf Schwangere ein: Er wollte das Ungeborene töten
      Schüler misshandelte Ex-Freundin - Ärzte retten Mutter und Kind
      Lutz Schnedelbach und Eva Dorothée Schmid

      Ein 15-jähriges schwangeres Mädchen ist vom gleichaltrigen Vater ihres Kindes und dessen 14-jährigen Komplizen schwerst misshandelt worden. Die Jugendlichen wollten das ungeborene Kind töten, sagt die Polizei. Es sei ein Wunder, dass die werdende Mutter und ihr Kind überlebt haben. Eine Notoperation im Virchow-Klinikum hatte dem Säugling und der Schülerin das Leben gerettet. Das Sieben-Monats-Kind liege im Brutkasten. Sein Zustand sei den Umständen entsprechend gut, teilte die Polizei mit.

      Die Ärzte im Virchow-Klinikum, Polizisten aus dem Landeskriminalamt und Staatsanwälte sind schockiert über die Brutalität der Jugendlichen. "Ich habe in meiner mehr als zwanzigjährigen Zeit als Polizist so etwas Schlimmes noch nicht erlebt", sagte ein Beamter, der sich mit Jugendkriminalität befasst.

      Der 15-jährige aus Tiergarten war seit Monaten mit der gleichaltrigen Schülerin aus Moabit zusammen. Das Mädchen wurde schwanger. Vor einigen Wochen trennte sich das Paar. Am vergangenen Sonntag um 19 Uhr hatte sich der Libanese mit der Schülerin auf einem Spielplatz an der Hedwig-Dohm-Oberschule in Tiergarten verabredet, dort wo sich die beiden zum ersten Mal geküsst hatten. Er wollte über das gemeinsame Kind reden, von dem er erst vor kurzem erfahren habe, sagte er später der Polizei.

      Der 15-Jährige kam zu dem Treffen mit einem 14-jährigen türkischen Freund. Nach wenigen Minuten kam es zum Streit zwischen der werdenden Mutter und ihrem Ex-Freund. Die Jugendlichen schrien das Mädchen an. Als sie gehen wollte, prügelten sie auf es ein, schlugen und traten ihm gegen den Bauch. Dann zwangen sie ihr Opfer, von einer 2,50 Meter hohen Steinskulptur zu springen. Anschließend trampelten sie auf dem Bauch des Mädchens herum. Nachdem sie ihm das Handy weggenommen hatten, flüchteten sie.

      Die im siebten Monat schwangere Schülerin schleppte sich zu einer Turnhalle, in der gerade eine Weihnachtsfeier stattfand. An der Tür brach sie zusammen. Die Gäste der Feier alarmierten Polizei und Feuerwehr. Wenig später wurde das Mädchen im Virchow-Klinikum notoperiert. Die Ärzte brachten ihre Tochter zur Welt.

      Noch in der Nacht wurde der 15-jährige Vater in der Wohnung seiner Eltern an der Körnerstraße in Tiergarten festgenommen. Seine Mutter sagte, sie habe das Mädchen nicht gekannt. "Mein Sohn ist ja noch so klein, der bringt keine Mädchen mit nach Hause", sagte sie. Ihr Sohn soll vor vier Monaten von der Hedwig-Dohm-Oberschule geflogen sein, die auch das Mädchen besucht. Nachbarn erzählen, der 15-Jährige habe sich in den vergangenen zwei Jahren sehr verändert, sei immer machohafter geworden. Auch sein jüngerer Bruder habe sich verändert und die Schwestern würden abgeschottet, erzählte ein Nachbar.

      Der 14-jährige Komplize, der wenige Stunden später festgenommen wurde, räumt ein, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Der 15-Jährige dagegen schweigt zu den Vorwürfen. Inzwischen beantragte die Polizei Haftbefehle wegen versuchten Schwangerschaftsabbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Raub.
      Avatar
      schrieb am 30.11.05 13:30:15
      Beitrag Nr. 1.846 ()
      http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/104379…

      Zuffenhausener Amoklauf
      25-Jähriger gesteht Tat

      Angeklagter wegen paranoider Schizophrenie schuldunfähig - Tamile gibt zu, auf mehrere Menschen eingeschlagen zu haben

      Stuttgart - Im Prozess um eine tödliche Schwertattacke in einer Stuttgarter Kirche hat der 25 Jahre alte Angeklagte ausgesagt, Gott habe ihm bei der Tat im April die Hand geführt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist der Mann aus Sri Lanka wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig. Er soll in die Psychiatrie eingewiesen werden. Am ersten Verhandlungstag gab der wegen Totschlags angeklagte Tamile zu, auf mehrere Menschen eingeschlagen zu haben.

      Er habe am Tattag den Gemeindevorstand gefragt, warum sich dessen Frau und Töchter "so sexy kleiden" würden. In der Kirche seien mehrere Gemeindemitglieder auf ihn zugekommen. "Dann nahm Jesus meine Hand und führte mehrere Schwerthiebe aus", erklärte er am Mittwoch Seit 2003 spreche Gott regelmäßig mit ihm.

      Laut Anklage soll der 25-Jährige in der Stuttgarter Christuskirche aus religiösem Wahn in einem blutigen Amoklauf eine 43-jährige Frau getötet und drei weitere Menschen schwer verletzt haben. Einem 25- jährigen Mann wurde die Hand abgetrennt. Sie konnte in einer 16- stündigen Notoperation wieder angenäht werden.

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      schrieb am 21.11.05 19:41:15
      Beitrag Nr. 1.845 ()
      Mit Macheten Disco gestürmt

      Mehrere Verletzte bei Massenschlägerei und Messerstecherei in Hennef

      Hennef. (man) Zu einer dramatischen Schlägerei und Messerstecherei wurde die Polizei am Samstagmorgen gegen 4.45 Uhr in die Hennefer Diskothek "Castello" gerufen. Ein 37-jähriger türkischstämmiger Mann aus Bergisch Gladbach war bereits gegen ein Uhr nach einem handgreiflichen Streit von den Türstehern der Disco verwiesen worden.

      Laut Polizeibericht kam der Mann gut drei Stunden später mit rund 15 Freunden im Alter zwischen 30 und 40 Jahren zurück, um sich "zu rächen". Zeugen sagten aus, dass die Männer mit Messern und Macheten bewaffnet auftauchten und die Diskothek stürmten.


      Dabei fielen auch mehrere Schüsse. Bei der folgenden Massenschlägerei wurde ein Türsteher durch einen Messerstich in den Rücken verletzt. Auch der 37-jährige Anführer erlitt bei der Schlägerei schwere Verletzungen. Daraufhin flüchtete ein großer Teil der Mittäter in verschiedenen Autos.

      Während der sofort eingeleiteten Großfahndung wurden mehrere Tatverdächtige, teilweise auf Terrain der Kreispolizeibehörde Bergisch Gladbach, geschnappt und vorläufig festgenommen.

      Etliche Verletzte - die genaue Zahl konnte die Polizei am Sonntag noch nicht nennen - wurden teils ambulant, teils stationär in den umliegenden Krankenhäusern in Siegburg, Troisdorf, Bonn und Bergisch-Gladbach verarztet.

      Laut Ermittlungen der Polizei handelte es sich bei der Waffe, aus der die Schüsse abgegeben wurden, um eine Gaspistole. Die Polizei sucht noch Zeugen, die Hinweise zu der Schlägerei, den Tätern und deren Fahrzeugen geben können. Die Beamten sind in Hennef unter der Telefonnummer (0 22 42) 94 32 21 zu erreichen.

      (21.11.2005)

      http://www.general-anzeiger-bonn.de/
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 12:20:02
      Beitrag Nr. 1.844 ()
      http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,386054,00.html

      Lebenslang für Moshammer-Mörder

      Herisch A. ist wegen Mordes an Rudolph Moshammer zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hat der Iraker den Münchner Modemacher im Januar nach gemeinsamen Sex-Spielen heimtückisch erdrosselt.

      München - Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Es sah zudem eine besondere Schwere der Schuld, womit eine vorzeitige Haftentlassung des Verurteilten bereits nach 15 Jahren unmöglich ist. Der voll schuldfähige Angeklagte habe "heimtückisch, aus Habgier und zur Ermöglichung eines Raubes getötet", sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl in der Urteilsbegründung. "Er wickelte das Kabel blitzschnell von hinten mehrmals um den Hals seines Opfers und riss Moshammer zu Boden." Herisch A. habe so lange zugezogen, bis das Kabel zerriss. Er habe dem "absolut wehrlosen Opfer" einen Todeskampf von "mindestens fünf Minuten" bereitet. Danach habe der Täter den leblosen Moshammer nach Bargeld durchsucht.

      Die Staatsanwaltschaft hatte für die besondere Schwere der Schuld angeführt, dass der inzwischen 26-Jährige keine Reue gezeigt und kein umfassendes Geständnis abgelegt habe.
      Avatar
      schrieb am 21.11.05 10:14:21
      Beitrag Nr. 1.843 ()
      für mich ein absolutes Mysterium, warum Straftäter von 18-21 Jahren anscheinend automatisch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Klingt ja hier auch wieder so durch: man führt zwei windige Tanten in Saudi Arabien an (hahaha ... welchen Stellenwert hätte wohl die Aussage von zwei Frauen in Saudi Arabien?), und schon winkt die Anwendung von Jugendstrafrecht.
      Avatar
      schrieb am 20.11.05 16:04:40
      Beitrag Nr. 1.842 ()
      rozess um mysteriösen Mordanschlag

      Schwangere Schülerin halbtot geprügelt

      Noch ist unklar, ob für den mutmaßlichen Täter das Schwurgericht oder das Jugendgericht zuständig ist.
      Von Alexander Krug



      Es war ein raffiniert geplanter Mordanschlag, soviel steht fest. Als Kristal R. in ihre Wohnung in der Theresienhöhe kam, wartete dort bereits der Täter. Er warf eine Wolldecke über sie und hämmerte dann mit einer Gaskartusche auf ihren Kopf ein.

      Die 17-Jährige verlor das Bewusstsein, was ihr wahrscheinlich das Leben rettete. Im Glauben, sie sei tot, flüchtete der Täter. Wochenlang ermittelte die Kripo, dann war man sich sicher, in Kamal M. den Delinquenten gefasst zu haben. Seit gestern sitzt er wegen versuchten Mordes auf der Anklagebank im Schwurgericht.

      Kamal M. und Kristal R. waren etwa drei Jahre lang befreundet. Die 17-Jährige erwartete ein Kind von ihm, das angeblich vom Angeklagten nicht gewollt war, weil er auch noch eine andere Beziehung pflegte. Der Anklage zufolge entschloss er sich daher, die schwangere Schülerin zu ermorden.

      Jedes Detail geplant

      Mit einem Nachschlüssel verschaffte er sich am 23. Februar dieses Jahres Zugang zur Wohnung, drehte im Flur drei Glühbirnen locker, bewaffnete sich mit einer Gaskartusche aus der Küche und drehte im Badezimmer das Wasser auf – vermutlich um mögliche Geräusche zu dämpfen. Außerdem zog er sich eine Wollmütze mit Sehschlitzen über und stülpte sich Plastikhandschuhe über.

      Als Kristal R. gegen 14 Uhr von der Schule nach Hause kam, warf er ihr im stockdunklen Flur die Wolldecke über den Kopf und schlug sie zu Boden. Dann hämmerte er mit der Kartusche auf ihren Kopf ein, bis sie sich nicht mehr rührte.

      Soweit die Anklage, die sich vor allem auf die später in der Nähe des Tatorts gefundene Wollmütze stützt. An ihr waren DNS-Spuren vom Angeklagten gefunden worden – doch damit ist noch nicht bewiesen, dass Kamal M. sie auch zum Tatzeitpunkt getragen hat.

      In seinen bisherigen Vernehmungen hat er die Vorwürfe stets bestritten, vermutlich wird er daran auch im Prozess festhalten. Im Schwurgericht hat er sich gestern zum Auftakt nicht geäußert – denn noch ist nicht sicher, ob die Kammer überhaupt für den Angeklagten zuständig ist.

      Alter des Täters steht nicht fest

      Kamal M. stammt aus Saudi-Arabien und hat die eritreische Staatsangehörigkeit – und damit beginnen die Probleme. Denn offenbar gibt es keine eindeutigen Dokumente, die sein Alter präzise belegen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er „spätestens am 13. Mai 1983“ geboren wurde, also zum Tatzeitpunkt bereits älter als 21 Jahre alt war und damit nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden muss.

      Die Ankläger haben beim Institut für Rechtsmedizin ein Gutachten in Auftrag gegeben zur Altersbestimmung. Aufgrund von bestimmten Knochen und Zähnen kam der Gutachter zum Ergebnis, dass Kamal M. mindestens 22 Jahre alt sein muss.

      Doch Verteidiger Hartmut Wächtler sieht das anders. Er rügte gestern die Zuständigkeit des Schwurgerichts und beantragte, das Verfahren an das Jugendgericht zu verweisen. Bis zum Gutachten der Rechtsmedizin habe Kamal M. immer als „Heranwachsender“ gegolten (also unter 21 Jahre) und dies könnten auch Angehörige seiner Familie belegen.

      Zehn Jahre oder lebenslänglich

      Der Umstand ist nicht unwichtig, denn das Jugendstrafrecht sieht bei versuchtem Mord als Höchststrafe „nur“ zehn Jahre Haft vor, als Erwachsenem droht Kamal M. lebenslang.

      Anwalt Wächtler zufolge gibt es „zwei Tanten in Saudi-Arabien“, die 1985 als das Geburtsjahr von Kamal M. „sicher bezeugen“ können. Beide seien grundsätzlich bereit, als Zeugen nach Deutschland zu reisen, derzeit sei dies aber aus verschiedenen Gründen schwierig.

      Wächtler beantragte daher zusätzlich auch, das Verfahren auszusetzen. Das Gericht lehnte dies gestern ab – und handelte sich einen Antrag wegen Befangenheit ein. Nun gibt es also noch ein weiteres Problem in diesem Prozess, in dem es wahrlich nicht an strittigen Punkten mangelt: Fortsetzung am Freitag.

      (SZ vom 17.11.2005
      Avatar
      schrieb am 17.11.05 23:37:24
      Beitrag Nr. 1.841 ()
      Totschlags-Prozeß gegen Schüler begann mit Morddrohungen
      Vor Prozeßbeginn hatten Angehörige und Bekannte des Opfers Morddrohungen gegen den Angeklagten im Internet verbreitet
      Darmstadt - Mit tumultartigen Szenen im Gerichtssaal und lautstarken Morddrohungen gegen den Angeklagten begann vor dem Landgericht Darmstadt der Prozeß gegen einen 17 Jahre alten Schüler. Der Gymnasiast ist wegen Totschlags angeklagt, weil er einen Gleichaltrigen erstochen haben soll. Da er unter 18 Jahren alt ist, findet der Prozeß vor der Großen Jugendstrafkammer unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Nur zu Beginn waren wegen der Vereidigung eines Schöffen Zuhörer zugelassen.


      Nach einem Streit in einer Darmstädter Diskothek sollen sich die beiden Jugendlichen im Juli verabredet haben, ihre Meinungsverschiedenheit in der Tiefgarage des Staatstheaters mit Fäusten auszutragen. Laut Anklage soll der Gymnasiast dabei seinem Kontrahenten einen Messerstich in die Brust versetzt haben. Der Auszubildende wurde so schwer verletzt, daß später im Krankenhaus starb. Der mutmaßliche Täter hatte sofort den Rettungsdienst alarmiert und sich dann der Polizei gestellt.


      Angeklagter und Opfer stammen aus türkischen Familien und waren miteinander bekannt. Der 17jährige Schüler ist deutscher Staatsangehöriger.


      Vor Prozeßbeginn hatten Angehörige und Bekannte des Opfers Morddrohungen gegen den Angeklagten im Internet verbreitet. Am Eingang zum Gerichtsgebäude kontrollierten Polizeibeamte alle Prozeßteilnehmer und Zuhörer. Trotzdem gab es lautstarke Proteste von Freunden und Angehörigen des Opfers. Frauen stießen immer wieder Morddrohungen gegen den mutmaßlichen Täter aus. Sie mußten mit Polizeigewalt vor dem Beginn des nichtöffentlichen Verfahrens aus dem Gerichtssaal gebracht werden.


      Das Urteil soll am 6. Dezember verkündet werden. WELT.de/dpa




      Artikel erschienen am Do, 17. November 2005

      Artikel drucken

      © WELT.de 1995 - 2005



      "Jetzt wird mein Mann mich umbringen"
      Talkshows über Gewalt gegen Frauen brechen in der Türkei mit einem Tabu-Thema - Mord nach TV-Sendung
      von Boris Kalnoky

      Istanbul - Am 13. Juni starb Birgül Izik, nach vierwöchigem Koma, vom eigenen Sohn mit fünf Kugeln niedergestreckt. Eine alte türkische Regel besagt: Wenn eine Frau das Haus eines Mannes im Brautkleid betritt, dann verläßt sie es nur im Leichentuch. Birgül war diesem ungeschriebenen Gesetz ein Stück weit entronnen - sie hatte es bis ins Krankenhaus geschafft. Und davor nach Istanbul, zu Verwandten, zur Polizei, und schließlich zu der Frau, von der sie sich Rettung versprach, die aber letztlich zur Ursache ihres Todes wurde.

      Talkmasterin Yasemin Bozkurt, immer auf der Suche nach spektakulären Fällen, hatte Birgül in ihrer TV-Show "Stimme der Frauen" empfangen. Millionen Zuschauer lauschten gebannt, als Birgül erzählte, wie ihr Mann eine Zweitfrau genommen hatte, gesetzlich illegal, aber vom Islam erlaubt; wie er sie danach immer häufiger prügelte und mißhandelte; wie sie schließlich zu Verwandten nach Istanbul floh, die sie aber nicht aufnehmen wollten; am Ende ging sie zur Polizei, und über die Polizei geriet sie an Yasemin Bozkurt.

      Am Ende des Interviews sagte Birgül Izik: "Jetzt wird mein Mann mich umbringen." Das hielt die Moderatorin nicht davon ab, die Frau nach Hause gehen zu lassen. Sie hätte sie in ein Frauenhaus geben können, acht dieser Zufluchtstätten gibt es in der Türkei. Sie hätte ihr eine von mehreren Frauenorganisationen empfehlen können, die über Netzwerke von Helfern und Freiwilligen flüchtige Frauen verstecken. Statt dessen rief sie den Gouverneur von Birgüls Heimatprovinz an. Er versprach, sich um ihre Sicherheit zu kümmern. Doch schon als Birgül daheim aus dem Bus stieg, schoß ihr 14jähriger Sohn sie nieder. Sie hatte die "Ehre" der Familie zerstört, indem sie deren dunkle Geheimnisse vor aller Welt preisgegeben hatte.

      Die dunklen Geheimnisse türkischer Ehen, das ist ein Thema, von dem die Zuschauer und vor allem die Zuschauerinnen gar nicht genug kriegen können. Vergewaltigung, Vielweiberei, körperliche Züchtigung, Zwangsheirat - gleich vier türkische Talkshows beschäftigten sich mit diesem Themenkreis. Nach der Tragödie um Birgül wurden zwei dieser Shows jedoch eingestellt - jene von Frau Bozkurt und, am selben Tag "Du bist nicht allein" eine Show von Aysenur Yacizi. Yasemin Bozkurt ist sich keiner Schuld bewußt. Kürzlich nutzte sie eine Interview-Anfrage von CNN, um über das Internet vorab zu verbreiten: Nun werde sie ihre "wahre Geschichte" erzählen. Drei TV-Sender erschienen am Ort des Gesprächs, zum Entzücken der Talkmasterin und zum Befremden von CNN, um über das Interview zu berichten. Bozkurt verriet dann, sie werde im Herbst mit einer neuen, ähnlichen Show starten.

      Opfer gibt es genug, also Frauen, die unter der Gewalt ihrer männlichen Angehörigen leiden. Einer UN-Studie zufolge (aus dem Jahr 2005) erleidet jede dritte Frau Gewalt in der Familie, und die Türkei hält angeblich den Weltrekord in Mißbrauch von Frauen durch Ehemänner, Söhne und andere männliche "Beschützer". Den acht bestehenden - staatlichen - Frauenhäusern steht nach Angaben von Frauenorganisationen ein Bedarf von 1200 solcher Einrichtungen gegenüber.

      Statistiken zufolge gab es in den vergangenen fünf Jahren 59 "Ehrenmorde" in der Türkei. Andere Studien sprechen von rund 200 Todesopfern jährlich. Zu dieser Zahl kann man gelangen, wenn man die vielen Selbstmorde von Frauen einrechnet, bei denen man vermuten darf, daß sie in Wirklichkeit ermordet wurden, und die Täter den Fall als Freitod darstellten. Auch gab es eine Reihe eigenartiger Vergiftungen.

      Das Thema war lange tabu und ist immer noch sehr heikel. "Wir müssen diese Dinge an die Öffentlichkeit tragen", sagt Aysenur Yacizi, denn "wenn wir nicht drüber reden, dann denken viele Leute hier, es gibt kein Problem. Unsere Shows zeigen den Menschen und der Regierung, daß dies die Realität der Türkei ist". Die Beliebtheit der Frauen-Talkshows zeigt auch, daß es einen riesigen Bedarf gibt, darüber mehr zu erfahren. Eine Rückkehr ins Schweigen wird und soll es auf Dauer nicht geben; vielleicht sollten die Organisatoren jedoch mehr darüber nachdenken, wie sie die Opfer schützen können.


      Artikel erschienen am Fr, 22. Juli 2005

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