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Neuste Beiträge aus: Frage zum Steuerausgleich

Diskussionsstatistik
eröffnet am 28.05.03 14:15:25
von
neuster Beitrag 29.05.03 20:10:17
von

Anzahl Beiträge: 9
Aufrufe gesamt: 380
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 737.259
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Avatar
schrieb am 29.05.03 20:10:17
Beitrag Nr.9 
(9.599.012)
Antwort
Zitat
Beim Lohnsteuer-Jahresausgleich hast du keine Chance!
Den gibt es nämlich schon seit 1990 (!!) nicht mehr.

Versuch es aber mit einer Einkommensteuererklärung. Hier kannst du die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

cu
pegru
Avatar
schrieb am 28.05.03 15:41:32
Beitrag Nr.8 
(9.587.789)
Antwort
Zitat
Hallo zusammen, Danke! :) :)
Avatar
schrieb am 28.05.03 15:24:58
Beitrag Nr.7 
(9.587.590)
Antwort
Zitat
Bei 3.700 EUR dürfte es sich lohnen, den Betrag als "außergewöhnliche Belastung" auf S. 4 des Mantelbogens geltend zu machen. Dazu gehören außerdem auch Rezeptgebühren und evtl. Eigenbeteiligungen bei Behandlungen und Brillen.
Avatar
schrieb am 28.05.03 14:27:40
Beitrag Nr.6 
(9.586.655)
Antwort
Zitat
Star,

nee, hab ne Brühwurst gegessen und bin vor lauter Unachtsamkeit an ´nem Poller hängengeblieben :D:D:D

naja, 2 Implantate mit 3700 Euro sind ja fast nicht zumutbar.
Immerhin verdiene ich ja knapp über der Armutsgrenze :rolleyes: :D
Avatar
schrieb am 28.05.03 14:26:06
Beitrag Nr.5 
(9.586.629)
Antwort
Zitat
#2

Stimmt! Nur die Prozentzahl der sog. "zumutbaren Belastung" ist abhängig von Familienstand und Einkommenshöhe.

Ebro
Avatar
schrieb am 28.05.03 14:24:34
Beitrag Nr.4 
(9.586.613)
Antwort
Zitat
ja und nein.
als außergewöhnliche Belastung ja, aber nur wenn eine bestimmte Summe überschritten wird (Zumutbarkeitsgrenze).
Glaube es waren mal 4% vom Brutto oder so ähnlich, kann man aber aktuell nachlesen.
Ist jedenfalls ziemlich viel zumutbar!
Avatar
schrieb am 28.05.03 14:22:43
Beitrag Nr.3 
(9.586.593)
Antwort
Zitat
:look: Micki, hast Du eins auf die Fresse gekriegt?

:laugh: :laugh:


:) nee im Ernst, nach meiner Info geht das!
Avatar
schrieb am 28.05.03 14:21:37
Beitrag Nr.2 
(9.586.569)
Antwort
Zitat
Ja, als "außergewöhnliche Belastungen". Damit diese jedoch beim Ausgleich greift, muß man die 5% vom zu versteuernden Einkommen überschreiten, das als "zumutbare Belastung" zählt. Wenn Du nicht gerade Dein ganzes Gebiss hast machen lassen, wirst wohl nicht über diese Grenze kommen.

Gruß
Avatar
schrieb am 28.05.03 14:15:25
Beitrag Nr.1 
(9.586.376)
Antwort
Zitat
hallo zusammen,

vielleicht weiß ja jemand von Euch hierzu was:

Ein Bekannter hat mir gesagt, daß man den Anteil am Zahnersatz, den man selber bezahlt (also bei Kronen, Implantaten usw.), im Lohnsteuer-Jahresausgleich absetzen kann. Stimmt das :confused:

Danke und Gruß

Micki

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