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schrieb am 30.07.03 18:37:18
Hallo
Ich habe meinen FS auf Probe und bin heut bei Rot ueber die Ampel
gefahren und dabei geblizt wurden . Was muss Ich nun erwarten (
PUNKTE) etc..
Danke im vorraus.
schrieb am 30.07.03 19:01:47
Wie lang war die Ampel rot, über eine Sekunde???
Ist aber wohl ne Nachschulung
Gruss b2
schrieb am 30.07.03 19:21:21
Hier mal was aus
http://www.bussgeldkataloge.de/ubussgeld.html#Ampel
Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampel
usw.):
Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens
mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes
Dauerlichtzeichen nicht befolgt
(auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote
Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 50,- EUR; 3 Punkte
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat
Fahrverbot
bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines
Wechsellichtzeichens 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat
Fahrverbot
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil
vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 50,- EUR; 3
Punkte
den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen,
ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,-
EUR; 3 Punkte
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der
freigegebenen Verkehrsrichtungen
behindert 60,- EUR; 3 Punkte
gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte
Dazu kommt dann noch die Probe selbst.
http://www.bussgeldkataloge.de/probe.html.
Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden
!
A-Verstöße sind:
Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines
anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener
Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um
mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an
Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder
Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf
Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter
Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.
B-Verstöße sind:
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Gefährdung oder
Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen,
Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen
öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes
Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung
anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen,
Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8
Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder
Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
--------------------------------------------------------------------------------
Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen
Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem
Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:
Beim ersten Mal
verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar wird angeordnet. Dieses Seminar muß an einer
dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt
auf 4 Blöcke zu 135 Minuten.
Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die
durch aktiven Erfahrungsaustausch
und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen
sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne
einen Prüfer absolviert werden.
Die Kosten betragen durchschnittlich 200 Euro, maximal etwa 400
Euro.
Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht
durchgehend angeboten werden.
Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den
Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.
Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer
verkehrspsychologischen Beratung.
Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.
Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens
nach drei Monaten möglich.
Das könnte nett werden...
schrieb am 30.07.03 20:46:11
Führerschein auf Probe

, auf
jeden Fall erwartet Dich da eine Nachschulung

.
schrieb am 31.07.03 09:01:57
zuerst kommt ein sogenannter zeugenanhörungsbogen
im zeugenanhörungsbogen einfach einen anderen als fahrer
angeben
derjenige bekommt dann ebenfalls einen anhörungsbogen, in dem er
den verstoss zugibt
später widerruft er dann, mit dem hinweis sich geirrt zu haben
mittlerweile ist aber für den eigentlichen fahren die verjährung (3
monate ) eingetreten
schrieb am 31.07.03 09:07:39
@broker2204
Du verbreitest diese Halbwahrheit tatsächlich weiter, unfassbar
die Frist zur "Verjährung" beginnt mit jeder Versendung eines
Anhörungsbogens erneut von Anfang
schrieb am 31.07.03 09:43:23
#7: du irrst dich - aber ganz gewaltig
schrieb am 31.07.03 17:05:53
Eine Straftat ist dannverjährt, wenn innerhlb der Verjährungsfrist
nicht gegen den Straftäter ermittelt wurde. Bei Verkehrsstraftaten
gilt neuerdings ein Auftauchen des Täternamens in den akten auch
schon als Ermittlung. Wenn der Täteralso innerhalb dser Frist einen
Fragebogen erhalten hat, dann ist die Verjährungsfrist
eingehalten.
Das ist eine ziemlich neue Regelung, die sich die Regierung
ausgedacht hat, um bei anderen Fahrern, als dem Fahrzeughalter auch
noch an die Kohle zu kommen.
Gruß
Gradient.
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