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schrieb am 31.07.03 19:48:09
Ja, das stimmt leider, man braucht das Schreiben noch nicht einmal
erhalten zu haben, es genügt, wenn die Sache einfach nur bearbeitet
wurde und es in den Daten entsprechend vermerkt ist.
Auch erkennen die Richter (wenn es denn soweit kommen sollte)
durchaus, was eine Schutzbehauptung ist und was nicht, wenn ein
Gericht überzeugt ist, jemanden auf einem Foto zu erkennen, hat man
keine Chance, selbst wenn man es selber nicht war, es nützt dann
also auch die Methode mit dem "Zeugnisverweigerungsrecht" nicht
mehr (behaupten, es war ein Verwandter). Es sei denn, man hat
jemanden, der die Schuld von vornherein auf sich nimmt und es
zugibt.
Immerhin droht hier ja ein Fahrverbot und aufgrund der Probezeit in
jedem Falle eine sehr unangenehme und teure Nachschulung!
Gruß dubaro.
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