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schrieb am 08.12.04 14:00:41
Nach langer Zeit mal wieder Umsätze und Nachfrage in dem Wert,
allerdings auf erheblich niedrigerem Niveau. Da sollte doch mehr
drin sein, insbesondere jetzt, wo Firma die Kapazitäten erweitert
hat...
schrieb am 10.12.04 11:21:26
schrieb am 21.02.05 14:50:39
Geht´s jetzt endlich los ? Heute 1100 Stück Umsatz

schrieb am 29.03.05 11:01:59
Wieder mal 1000 Stücke gesucht ...
schrieb am 24.05.05 18:21:36
Seit Ende März wurden keine Aktien umgesetzt. Bald müssten
eigentlich die Zahlen für 2004 kommen. Ich bin gespannt, wie sich
die Investitionen im vergangenen Gerschäftsjahr bemerkbar gemacht
haben und wie diese sich in den nächten Jahren bezahlt machen.
....ich hoffe, dass nach Bekanntgabe der Zahlen dann mal "die Post
abgeht" (was den Börsenumsatz und Kurs anbetrifft) :-)
schrieb am 19.06.05 10:48:21
Der Geschäftsbericht ist inzwischen auf der Homepage der Alu-Unna
verfügbar. Auf dem ersten Blick fällt auf, dass das Jahresergebnis
von 3,255 Mio Euro auf 418000 Euro gesunken ist. Pro Aktie ist
dieses aber immer noch ein Ergebnis ca 0,40 Euro. Ergibt ein KGV
für 2004 (bei einem Kurs von 14,40 Euro) von ca. 36
Doch, ich habe einen zweiten Blick in die Zahlen geworfen:
Schuld am gesunkenem Ergebnis sind v.a. der Dollarkurs (zusätzliche
Belastung von 250000 Euro) und die Kosten für die Verlagerung und
Grundüberholung von Maschinen (Erghebniswirkung 1 Mio).
Hier mal weitere Kennziffern (Basis GB 2004):
-Umsatz: 55,9 Mio(trotz Dollarkurs geringfügig höher als 2003)
-Cashflow: ca. 3,048 Mio (höher als 2003), ergibt einen Cashflow
pro Aktie von ca. 2,94 Euro, KCV ca. 4,9
-Investitionen: ca. 5,1 Mio (niedriger als 2003, aber immer noch
auf hohem Niveau, in Höhe von ca. 9% des Umsatzes)
-Buchwert pro Aktie (berechnet EK/Aktien): ca. 16,19 Euro, (bei
einem Kurs von 14,40 Euro ist das KBV kleiner 1)
-KUV liegt bei ca. 0,27
-EK-Quote: ca. 49,64% (2003: 53,68%)
-Die noch in 2003 noch höchst beeindruckenden
Rentabilitätskennziffern bezogen auf das
jahresergebnis(Umsatzrendite2003: ca 5,89%,
Eikenkapitalrendite2003: ca. 19,92%, bei einer EK-Quote von über
53%) sind näturlich "im Keller"
Im Geschaftsbericht werden auch dem Ausblick auf 2005 einige Zeilen
gewidmet:
- Umsatzsteigerung von 5% geplant, trotz erwarteter weiterer
Abschwächung des Dollars
- Wegfall der Kosten durch Maschinenverlagerung
- Erwartete Belastungen durch höhere Energiekosten in Höhe von
600000 Euro
- Kompensation eines Großteils der Mehrbelastungen durch Steigerung
der Produktivität
- Insgesamt wird für 2005 eine leichtere Ergebnissteigerung
erwartet.
Mein Fazit: Mit Blick auf das Jahresergebnis scheint die Aktie mit
einem KGV von ca. 36 recht hoch bewertet zu sein. Doch ist das
Ergebnis durch viele z.T. einmalige Sondereinflüsse (Auf die schon
im letzten Geschäftsbericht hingewiesen worden war) belastet
worden. Die Investitionen der letzten Jahre sollten die Basis für
eine gesunde Zukunft gelegt haben. Sollten sich die Belastungen
durch den Dollarkurs im Rahmen halten (zur Zeit hat es jedenfalls
den Anschein)werden wir nächstes Jahr ein zufriedenstellendes
Ergebnis sehen. Die schon guten Bilanzrelationen werden sich weiter
verbessern. Schon jetzt deuten einige Kennziffern auf eine
Unterbewertung hin. Werden die Wechselkursrelationen wieder
freundlicher, wird meiner Meinung nach in den nächsten Jahren eine
überproportionale Steigerung des Ergebnisses möglich sein.
Schauen wir mal, wie sich der Kurs in den nächsten Wochen
entwickelt. Vielleicht werden mal ein paar Aktien mehr zu
vernünftigen Kursen angeboten....
schrieb am 27.06.05 15:17:59
Soeben ist die Tagesordnung im elektr. Bundesanzeiger
veröffentlicht worden:
Top 6 (Erwerb eigener Aktien) ist bei einem so marktengen Titel
natürlich interpretationswürdig.
Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft
Unna
Die Aktionäre der Aluminiumwerk Unna AG mit Sitz in Unna werden zu
der am 25. August 2005 um 14.00 Uhr in den Räumen der Aluminiumwerk
Unna AG, Uelzener Weg 36, 59425 Unna stattfindenden 87.
ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1. Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten
Jahresabschlusses der Aluminiumwerk Unna AG für das Geschäftsjahr
vom 01.01.2004 bis 31.12.2004
Vorlage des Lageberichtes für die Aluminiumwerk Unna AG sowie des
Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2004
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2004 in Höhe von € 10.463.157,72 auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2004
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu erteilen.
4. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01.01.2005
bis 31.12.2005
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die AuditTeam AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, zum Abschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2005 zu bestellen.
6. Bericht des Vorstandes gemäß § 71 Abs. 3 S. 1 AktG sowie
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien
a) Bericht des Vorstandes gemäß § 71 Abs. 3 S. 1 AktG
b) Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Die Aluminiumwerk Unna AG wird ermächtigt, bis zum 25. Februar 2007
eigene Aktien der Gesellschaft mit der Maßgabe zu erwerben, dass
der Anteil der eigenen Aktien 10 v. H. des Grundkapitals der
Gesellschaft nicht übersteigen darf. Die Ermächtigung kann ganz
oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt unter Wahrung
des Gleichbehandlungsgrundsatzes über die Börse oder mittels eines
an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes.
Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der Erwerbspreis je
Aktie den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie an der
Rheinisch-Westfälischen Wertpapierbörse, Düsseldorf, an den letzten
zehn Börsentagen vor dem Erwerb der Aktie, ermittelt auf Basis des
arithmetischen Mittels des jeweils letzten an einem Börsentag
notierten Kurses im Freiverkehr, um nicht mehr als 10 %
überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten.
Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre,
darf der Angebotspreis den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie
an den letzten zehn Börsentagen vor der Veröffentlichung des
Angebotes, ermittelt auf Basis des arithmetischen Mittels des an
der Rheinisch-Westfälischen Wertpapierbörse, Düsseldorf, jeweils
letzten an einem Börsentag notierten Kurses der Aktien im
Freiverkehr, um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr
als 10 % unterschreiten.
Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder auch nur in
Teilen ausgeübt werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien, die aufgrund der
vorstehenden Ermächtigung erworben werden, unter Wahrung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53 a Aktiengesetz) wieder über die
Börse zu veräußern oder den Aktionären aufgrund eines an alle
Aktionäre gerichteten Angebotes unter Wahrung ihres Bezugsrechtes
zum Bezug anzubieten. Der Handel mit eigenen Aktien ist
ausgeschlossen. Der Vorstand kann die eigenen Aktien mit Zustimmung
des Aufsichtsrates zum Teil oder insgesamt ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss einziehen.
Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien können auch in
anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle
Aktionäre unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre veräußert
werden, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert
werden, der den Börsenkurs von Aluminiumwerk Unna Aktien gleicher
Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich
unterschreitet. Der Anteil der aufgrund dieser Ermächtigung
veräußerten Aktien darf zusammen mit den neuen Aktien, die aufgrund
von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe von Aktien mit
Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 S. 4 Aktiengesetz
ausgegeben werden, die Grenze von 10 % des Grundkapitals insgesamt
nicht überschreiten.
Das Bezugsrecht der Aktionäre kann bei einer Veräußerung der
aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien auch ausgeschlossen
werden, wenn und soweit die Aktien gegen Sacheinlage zum Zweck des
Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen veräußert
werden.
Der Vorstand wird schließlich ermächtigt, aufgrund dieser
Ermächtigung erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des
Aufsichtsrates zum Teil oder insgesamt ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.
Die vorstehende Ermächtigung zum Erwerb und zur Veräußerung eigener
Aktien tritt an die Stelle der inhaltlich entsprechenden, in der
Hauptversammlung am 15. Juli 2004 erteilten Ermächtigung und gilt
bis zum 25. Februar2007.
7. Sonstiges
Hinweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am
Freitag, dem 19. August 2005, ihre Aktien bei der Gesellschaft, bei
einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei
einer der nachfolgend bezeichneten Banken oder ihren
Niederlassungen hinterlegen und bis zur Beendigung der
Hauptversammlung dort belassen:
Commerzbank AG
Deutsche Bank AG.
Die Hinterlegung ist auch in der Weise zulässig, dass die Aktien
mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei einem
Kreditinstitut verwahrt und bis zur Beendigung der Hauptversammlung
gesperrt werden.
Über die Hinterlegung ist spätestens am 1. Werktag nach Ablauf der
Hinterlegungsfrist, also am Montag, dem 22. August 2005, eine von
der Hinterlegungsstelle ausgestellte Bescheinigung bei der
Gesellschaft einzureichen.
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch
durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch eine depotführende Bank
oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl,
ausüben lassen. Für die Vollmacht ist eine schriftliche Form
erforderlich und ausreichend.
Bericht des Vorstandes an die Hauptversammlung gemäß §§ 71 Abs. 1
Nr. 8, 186 Abs. 4 S. 2 Aktiengesetz zu Punkt 6 der Tagesordnung
Tagesordnungspunkt 6 enthält den Vorschlag, die Gesellschaft zu
ermächtigen, bis zum 25.02.2007 eigene Aktien im Umfang von
insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben.
Von der durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im
Unternehmensbereich (KonTraG) vom 27.04.1998 eingeführten
Möglichkeit der Schaffung einer Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien am Markt haben seit Inkrafttreten des KonTraG viele
Gesellschaften Gebrauch gemacht.
Bei dem Erwerb eigener Aktien ist der Grundsatz der
Gleichbehandlung der Aktionäre gemäß § 53 a Aktiengesetz zu wahren.
Der vorgeschlagene Erwerb der Aktien über die Börse oder durch ein
öffentliches Kaufangebot trägt diesem Grundsatz Rechnung. Bei der
Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist ferner
die Grenze des § 71 Abs. 2 Aktiengesetz zu beachten. Danach dürfen
auf die erworbenen eigenen Aktien zusammen mit anderen eigenen
Aktien, die die Gesellschaft erworben hat und noch besitzt, nicht
mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Auch dies ist in dem
Vorschlag berücksichtigt. Gemäß der vorgeschlagenen Ermächtigung
können die von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien entweder
eingezogen werden – hierdurch wird das Grundkapital der
Gesellschaft herabgesetzt – oder aber durch öffentliches Angebot an
alle Aktionäre oder über die Börse wieder veräußert werden. Mit den
beiden letztgenannten Möglichkeiten der Veräußerung der erworbenen
eigenen Aktien wird auch bei der Veräußerung der Aktien das Recht
der Aktionäre auf Gleichbehandlung gewahrt.
Die Ermächtigung sieht im Einklang mit der gesetzlichen Regelung in
§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 Aktiengesetz weiter vor, dass die
Gesellschaft erworbene eigene Aktien in anderer Weise als über die
Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre veräußern kann, wenn die
Aktien entsprechend der Regelung des § 186 Abs. 3 Satz 4
Aktiengesetz zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs
der Aktien mit gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung
nicht wesentlich unterschreitet. Hierdurch wird eine Verwässerung
des Aktienkurses vermieden. Die Möglichkeit einer Veräußerung in
anderer Form als über die Börse oder durch ein Angebot an alle
Aktionäre liegt im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre, da
durch die Veräußerung von Aktien, beispielsweise an institutionelle
Anleger, zusätzliche in- und ausländische Aktionäre gewonnen werden
können. Die Gesellschaft wird darüber hinaus in die Lage versetzt,
ihr Eigenkapital flexibel den jeweiligen geschäftlichen
Erfordernissen anzupassen und schnell und flexibel auf günstige
Börsensituationen zu reagieren.
Da sich die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre bei Ausgabe von Aktien gegen Bareinlage unter
Einbeziehung sämtlicher nach der Satzung vorgesehenen Möglichkeiten
des Bezugsrechtsausschlusses auf die in § 186 Abs. 3 S. 4
Aktiengesetz vorgegebene Grenze von 10 % des Grundkapitals
beschränkt, werden die Vermögens- wie auch die
Stimmrechtsinteressen der Aktionäre bei der Veräußerung der eigenen
Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gewahrt. Da
die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre veräußerten
Aktien nur zu einem Preis veräußert werden dürfen, der den
Börsenkurs der Aluminiumwerk Unna Aktien gleicher Ausstattung zum
Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet, entsteht
den Aktionären kein Nachteil, da sie eine zum Erhalt ihrer
Beteiligungsquote erforderliche Anzahl von Aktien zu annähernd
gleichen Konditionen über die Börse erwerben können.
Die Gesellschaft soll die Möglichkeit erhalten, durch Veräußerung
eigener Aktien gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen oder
Beteiligungen, rasch auf günstige Angebote oder sich sonst bietende
Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen zu
reagieren. Bei dem Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen ergibt
sich häufig die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld,
sondern eigene Aktien bereit zu stellen. Auch diesem Umstand trägt
die Ermächtigung Rechnung.
Unna, Juni 2005
Aluminiumwerk Unna AG
- Der Vorstand -
schrieb am 27.06.05 16:13:08
Das ist natürlich "gefährlich" so ein Aktienrückkauf, insbesondere
wenn man 10 Euro pro Aktie als Bilanzgewinn vor sich her schiebt.
Da wäre es doch besser mal 10 Euro auszuschütten, was wegen der
Ausschüttungssperre wohl erst im nächsten Jahr möglich ist?

schrieb am 27.06.05 16:40:36
Soweit ich mich recht erinnere besitzt die Alu-Unna schon eigene
Aktien. Ich glaube in der Bilanz 2004 sind diese mit 72000 Euro
angesetzt. Laut Geschäfrsbericht 2003 waren in dieser Höhe auch
schon eigene Aktien im Bestand. Es handelt sich dabei um 5783
Aktien, die im Geschäftsjahr 2003 erworben wurden.
Der Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien könnte natürlich in
erster Linie der Kurspfege dienen.
schrieb am 01.08.05 09:41:46
Vielleicht geht hier heite mal die "Post" ab!

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