Antwort auf Beitrag Nr.:
41.633.063 von Muckelius am 10.06.11
15:28:04gesterbn hat die Hauptversammlung stattgefunden.
Es gab wohl wieder eine Dividende oder? Ich persönlich habe leider
keine Aktien mehr, daher kann ich dass nich 100%-ig
bestättigen..
aus der lokalen Presse zum Thema des letzten Posting:
Gericht : Aluminiumwerk kann in die volle Schicht gehen
Unna, 15.06.2011, Marcus Esser
Uelzen. Im Aluminiumwerk am Uelzener Weg kann künftig an sieben
Tagen in der Woche rund um die Uhr gearbeitet und produziert
werden. Das schriftliche Urteil steht noch aus, aber bei der
Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen wurde jetzt
deutlich, dass die 8. Kammer der Argumentation eines Landwirtes
wohl nicht folgt, der gegen die Ausweitung der Betriebserlaubnis
geklagt hatte.
Der mit seiner Scholle direkte Anlieger des Werksgeländes sieht
seine Nachbarschaftsrechte verletzt und befürchtet Nachteile durch
zusätzlich über die Abluftanlage des Werks ausgestoßene Emissionen.
Feinstäube, die bei der Produktion entstehen und die auch Spuren
von Zink und Kupfer enthalten.
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Nach Ansicht der Werksbetreiber in für den Mensch und die Umwelt
ungefährlichen Konzentrationen, wie ein vorgelegtes Gutachten
belegen soll. Gleichwohl hatte die Aluwerk-Geschäftsleitung
ihrerseits vor dem Verwaltungsgericht geklagt.
Mit dem Argument, dass die in der Betriebserlaubnis festgelegten
niedrigen Abluftgrenzwerte für Zink und Kupfer überzogen und nicht
erforderlich seien. Sie seien teilweise um das Siebzigfache
strenger als die Werte, die das Bundesemissionsschutzgesetz
vorsehe.
Hintergrund für die Klage ist die durch die Grenzwerte entsprechend
häufig nötige Reinigung der Abluftanlage von Staubniederschlägen,
damit unvorhersehbar ausgepustete Staubhäufchen nicht die
Grenzwerte überschreiten.
Aufwendige Reinigungsmaßnahmen, die entsprechend hohe Zusatzkosten
verursachen – und die man im Aluwerk gerne einsparen würde. Hierzu
wird es von der 8. Kammer aber offensichtlich auch eine Absage
geben. Denn das Verwaltungsgericht machte deutlich, dass es keinen
Anlass sieht, die bereits in der (Vorgänger)-Betriebserlaubnis von
2001 festgesetzten Werte zu ändern.
www.derwesten.de
Der noch ausstehende Entscheid aus Gelsenkirchen lässt aber immer
noch die Möglichkeit offen, dass sich Werksbetreiber und Landwirt
auf andere Weise außergerichtlich einigen.