Antwort auf Beitrag Nr.:
29.300.142 von Muckelius am 14.05.07
13:13:221,50 Euro Dividende!
aus dem elektr. Bundesanzeiger
Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft
Unna
Die Aktionäre der Aluminiumwerk Unna AG werden zu der am 21. Juni
2007 um 14.00 Uhr im Ringhotel Katharinen Hof, Bahnhofstraße 49,
59423 Unna stattfindenden 89. ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten
Jahresabschlusses der Aluminiumwerk Unna AG zum 31. Dezember 2006
(Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis 31.12.2006) , des Lageberichts
sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2006
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31.
Dezember 2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von €
14.579.709,40 wie folgt zu verwenden:
a) Verteilung an die dividendenberechtigten Aktionäre durch
Ausschüttung einer Dividende von € 1,50 je dividendenberechtigter
Stückaktie (1.027.695 Stückaktien von 1.035.000 Stückaktien – 7.305
eigene Aktien sind nach § 71 b AktG nicht
dividendenberechtigt).
b) Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von € 13.038.166,90
wird als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu erteilen.
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2006
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung zu
erteilen.
5. Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom
01.01.2007 bis 31.12.2007
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PriceWaterhouseCoopers AG,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Siegen, zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2007 zu bestellen.
6. Aufsichtsratsvergütung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, die
Vergütung des Aufsichtsrates auf zukünftig EUR 1.000,- pro Sitzung
zu erhöhen. Das Sitzungsentgelt ist begrenzt auf die in § 110 Abs.
3 AktG genannte Mindestsitzungszahl.
7. Verschiedenes
Hinweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am
Samstag, dem 16. Juni 2007 ihre Aktien bei der Gesellschaft, bei
einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei
einer der nachfolgend bezeichneten Banken oder ihren
Niederlassungen hinterlegen und bis zur Beendigung der
Hauptversammlung dort belassen:
Commerzbank AG .
Deutsche Bank AG.
Der Hinterlegung bei einer Hinterlegungsstelle wird dadurch genügt,
dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei
einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung
gesperrt bleiben.
Über die Hinterlegung ist spätestens am 1. Werktag nach Ablauf der
Hinterlegungsfrist, also am Montag, dem 18. Juni 2007 eine von der
Hinterlegungsstelle ausgestellte Bescheinigung bei der Gesellschaft
einzureichen.
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch
durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch eine depotführende Bank
oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl,
ausüben lassen.
Unna, im Mai 2007
Aluminiumwerk Unna AG
- Der Vorstand -