schrieb am 04.12.03 15:20:37
Hallo zusammen,
habe folgendes Problem. Ich bin Angestellter und privat
krankenversichert. Da die Beiträge in den letzten Jahren extrem
gestiegen sind, bin ich am überlegen innerhalb meiner Versicherung
in einen wesentlich günstigeren Tarif zu wechseln, natürlich mit
weniger Leistungen. Das ganze macht aber nur Sinn, wenn der
Arbeitgeber nicht seinen halben Anteil daran bezahlt, sondern eben
den ganzen. Mein Arbeitgeber hat schon eventuelle Bereitschaft
bekundet, da er nur unwesentlich mehr bezahlen muß als jetzt. So
und jetzt die Frage. Ist diese freiwillige Mehrleisung des AG
nunmehr ein geldwerter Vorteil für mich und muß ich den somit
versteuern oder eben nicht ?
Wäre nett wenn jemand helfen könnte.
Gruß
Buy and Pray
schrieb am 04.12.03 16:05:05
Hallo,
da Dir Dein Arbeitgeber freiwillig was neben dem normalen Gehalt
zahlt, unterliegt das meines Erachtens der Lohnsteuer und der
Sozialversicherung. Sonst könnte ich ja einem Arbeitnehmer einfach
so mehr netto zahlen (1/2 KV-Anteil). Das ist meines Erachtens
nicht mit dem dt. Steuerrecht vereinbar...
Schnarchnase
schrieb am 04.12.03 16:09:22
Jo, eindeutig geldwerter Vorteil !
Gruß Trullberg (Betriebsprüfer)
schrieb am 04.12.03 16:11:07
Die steuerliche Seite ist glasklar. Der tatsächlich geleistete
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist steuerfrei. Wenn er
dir freiwillig den "Differenzanteil" vergütet, ist dies
steuerpflichtiger Arbeitslohn.
schrieb am 04.12.03 16:26:23
Nochmals hallo zusammen,
vielen Dank für eure schnellen und eindeutigen Antworten. Leider
hat sich damit die Sache wohl auch für mich erledigt.
Gruß
Buy and pray
schrieb am 05.12.03 08:12:52
Ich meine aber, bei KONZ (1000 ganz legale Steuertricks) gelesen zu
haben, dass es möglich sein soll, durch die Vereinbarung eines
Selbstbehalts die KV-Beiträge zu senken, wobei dann der Arbeitgeber
die beim Arbeitnehmer entstandenen Krankheitskosten steuer- und
sozialabgabenfrei ersetzen kann.
schrieb am 05.12.03 12:47:42
@NATALY
Ich meine gelesen zu haben, dass es für den Arbeitgeberzuschuss
zu privaten Krankenversicherungen einen zulässigen Höchstbetrag
gibt,
für 2004 soll der bei ca. € 249,00 liegen. Die Quelle habe
ich im Moment nicht parat.
Der Betrag entspräche wohl ungefähr der Hälfte des Höchstbeitrags
in der GKV
(wahrscheinlich bezogen auf einen Durchschnittssatz).
Wenn dem so ist, dann wäre es m.E. aber für den AN
steuerunschädlich,
wenn der AG bis zu dieser Höhe Beiträge übernähme.
Sinn machte dies auch vor dem Hintergrund, dass es in der PKV eine
Unzahl
von Tarifmöglichkeiten (unterschiedloiche Selbstbehalte etc.)
gibt.
Gruß
NmA
schrieb am 05.12.03 12:56:40
Kommando zurück, muss mich korrigieren!
Hier steht`s genau:
http://www.versicherungsnetz.de/02-01/00000185.htm
und
http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Arbeitgeberzus…
Somit also doch geldwerter Vorteil. Sorry!
Gruss
NmA
schrieb am 05.12.03 15:08:17
Habe mir die Quellen von #8 mal durchgelesen. Ein bißchen
wankelmütig bin ich doch geworden. Es steht zwar eindeutig, daß der
AG-Anteil 50% beträgt, es ist aber nicht beschrieben daß eine
freiwillige 100% Übernahme zwangsläufig ein geldwerter Vorteil ist.
Nochmals angemerkt die Beiträge sind nur unwesentlich höher als bei
meiner derzeitigen Tarifwahl. Naja riecht auf jeden Fall bei einer
Betriebsprüfung nach Ärger zumal irgendwie doch nicht eindeutig
geregelt. Ist ja für mich auch keine Entscheidung zwischen Leben
und Tod. Interessant wäre dennoch eine eindeutige Klärung der
Rechtslage, aber die gibt es wohl gar nicht !!!
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