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Wohnung statt Büro mieten und bei Finanzamt absetzen - möglich ?

Diskussionsstatistik
eröffnet am 20.01.04 12:41:07
von
neuster Beitrag 21.01.04 12:17:39
von

Anzahl Beiträge: 10
Aufrufe gesamt: 3.839
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Diskussionsnr.: 812.079
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schrieb am 20.01.04 12:41:07
Beitrag Nr.1 
(11.901.022)
Antwort
Zitat
Hallo,
ich bin selbständig und nach längerer, erfolgsloser Suche nach einem kleinem Büro - entweder zu teuer (>300 € + NK + Kaution+Makler) oder zu weit (eine Stunde durch die Stadt unterwegs), habe hier in der Nähe eine ganz kleine Mietwohnung von privat gefunden, zwar nur 1-Zimmer(19 qm2 :D ), aber für meine Ansprüche ausreichend und vor allem günstig 185€ (warm).

Meine Frage jetzt: kann ich hier die Mietkosten genauso wie bei Miete eines Büros absetzen ? Oder nur ein Teil, oder gar nichts ? Oder sollte man es bei FA überhaupt nicht erwähnen, wg. Verbots der Umwandlung von Wohn- in Gewerbeflächen (oder so ähnlich, vor langer Zeit was darüber gelesen ;) )

Ich werde die Wohnung auch bei Nichtabsetzbarkeit" mieten, möchte jedoch ein wenig Klarheit haben.

Vielleich hat jemand hier schon Erfahrungen gemacht, Danke für Antworten.
Avatar
schrieb am 20.01.04 12:49:50
Beitrag Nr.2 
(11.901.155)
Antwort
Zitat
Hi,

meines Wissens nach nein.

Du musst einen eigenen Büroraum in der Wohnung haben, in dem ausser Büromöbeln o. ä. nichts stehen darf.

Bei einer Mini-1-Zi.-Whg. ist das sicher nicht der Fall.
Avatar
schrieb am 20.01.04 12:59:38
Beitrag Nr.3 
(11.901.291)
Antwort
Zitat
Wenn dein potentieller Vermieter weiss, was Du vor hast, und es in dem Gebiet wo die Wohnung liegt erlaubt ist Gewerberäume zu betreiben (ist bei Büros mit wenig Kundenverkehr meist erlaubt), dann kannst Du das Ding auch von der Steuer absetzen. Aber vorsicht: Mietest Du die Wohnung und nutzt sie als Büro und dein Vermieter kommt dahinter, kann er rückwirkend die Miete erhöhen und dann hast Du wenig Chancen.

Gruß, Jochen
Avatar
schrieb am 20.01.04 13:01:04
Beitrag Nr.4 
(11.901.316)
Antwort
Zitat
Steuerlich ist das Problem: Wenn die Wohnung als Büro genutzt wird, ist die Miete als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Das Problem liegt woanders: Wenn der Vermieter die Räume als Wohnung vermietet, dann kann eine gechäftliche Nutzung ein Verstoß gegen die mietvertraglichen Pflichten sein. Außerdem kan sich die beabsichtigte Nutzung als nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften unzulässige Zweckentfremdung von Wohnraum darstellen.
Avatar
schrieb am 20.01.04 13:22:12
Beitrag Nr.5 
(11.901.656)
Antwort
Zitat
Also fragst du deinen Vermieter ob er damit einverstanden ist das du die Wohnung "auch" als Büro nutzen darfst,wéil du einen Teil absetzen möchtest.Das machst du schriftlich von wegen "Wohnung darf auch als Bürofläche genutzt werden" läßt ihn unterschreiben und fertig.Nur fragen mußt du ihn.Brauchst ihm ja nicht erzählen das es ein reines Büro sein soll.
Und schon passt es.Dann kannste auch die kompletten NK abrechnen.Hauptsitz muß natürlich woanders sein und Mietvertrag gleich auf firma laufen.Läuft er auf dich privat kannste evtl. nur einen gewissen Prozentsatz geltend machen!
Avatar
schrieb am 20.01.04 16:24:29
Beitrag Nr.6 
(11.904.174)
Antwort
Zitat
wenn der vermieter einem büromietvertrag zustimmt müßte dieser theoretisch beim bauamt eine nutzungsänderung beantragen, dass könnte dann weitere probleme mit sich bringen, wie z.B. arbeitssicherheits-, brandschutz-, statik-, lärmschutznachweise.
Avatar
schrieb am 20.01.04 18:50:43
Beitrag Nr.7 
(11.905.942)
Antwort
Zitat
Zu #1: Wenn du nur einen Raum hast und du darin wohnst, ist einkommensteuerlich die Berücksichtigung als Arbeitszimmer nicht möglich.
Avatar
schrieb am 21.01.04 09:53:59
Beitrag Nr.8 
(11.911.680)
Antwort
Zitat
Dem Vermieter ist die Nutzung egal, ich soll "es mit dem FA klären und so einrichten wie es mir passt" :D. Scheint nicht viel Ahnung zu haben - wegen Bauamt (#6) muß ich also noch einige Auskünfte einholen.

#7 wohnen tue ich dort natürlich nicht, solange zu Hause Frieden herrscht :D ;)

Vielen DANK allen für Eure Antworten :)
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schrieb am 21.01.04 11:53:26
Beitrag Nr.9 
(11.913.246)
Antwort
Zitat
Habe eine komplette Wohnung als Büro gemietet (ca. 75 qm) und 2 Personen angestellt (nicht verwandt oder verschwägert). Einmal (ist schon ca. 10 Jahre her) kam die Gewerbeaufsicht vorbei und hat sich das Ganze angesehen. Da die Deckenhöhe wegen einer Holzverkleidung nicht vorschriftsmäßig hoch war (ich meine 2,40 sollten es sein), gabs eine Mini-Rüge. Als ich dem Beamten meinen guten Willen zeigte, dass ich auf der Suche nach einem größeren Büro bin, hat er es dabei gelassen. Seitdem habe ich nichts mehr von denen gehört. Die Büro-Wohnung wird komplett steuerlich abgesetzt (auch Nebenkosten zu 100%). Natürlich darf man da nicht wohnen!

Ich würde es so machen, wie von #5 vorgeschlagen.
Avatar
schrieb am 21.01.04 12:17:39
Beitrag Nr.10 
(11.913.624)
Antwort
Zitat
Wenn du in dem gemieteten Raum nicht wohnst, kannst du alle Kosten komplett absetzen. Die für ein "häusliches Arbeitszimmer" geltenden Beschränkungen greifen hier nicht.

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