Neu auf wallstreet:online?
Jetzt registrieren | Login
x
Benutzername:

Passwort:

Angemeldet bleiben
Passwort vergessen?
Seite 20 von 436

IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? ( Seite 20)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 29.01.04 15:01:08
von
neuster Beitrag 23.05.12 12:56:15
von

Anzahl Beiträge: 4.351
Aufrufe gesamt: 999.364
Aufrufe heute: 35
Diskussionsnr.: 815.054
Beitrag schreiben
Beliebteste Beiträge
Ansicht

[ Seite: 123192021434435436neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 20.06.04 18:40:21
Beitrag Nr.191 
(13.483.358)
Antwort
Zitat
@Teeth:

Ist ja schön wenn die BGB ein Triple-A anstrebt.

Das sagt leider alles über die Kompetenz des Managements der BGB aus.

:laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
Avatar
schrieb am 20.06.04 21:36:17
Beitrag Nr.192 
(13.485.656)
Antwort
Zitat
@teeth

Ich stimme Dir voll zu. Die Aussichten für die Anleger stehen bei weitem besser als die Presse sie zuweilen veröffentlicht. Dies sollte öfter zum Ausdruck gebracht werden, weil dies die Mutlosen unter den Anlegern dazu bringen könnte, vermehrt ihr Stimmrecht auszuüben. Jedoch kann die Durchsetzung unserer berechtigten Interessen nur gelingen, wenn man permanenten juristischen Druck in möglichst hohem Umfang auf die Gegenseite ausübt. Dies muss einmal auf der Ebene der Gesellschaft gegen die IBV/BGB (Schadensersatz wegen fehlerhafter Geschäftsführung und Geltendmachung der bestehenden Garantien etc.)geschehen. Ferner muss auch Druck auf der Ebene des Gesellschafters durch Klage auf Rückabwicklung ausgeübt werden.

Zusätzlich kann zur Ermutigung der Zeichner gesagt werden, das in den kommenden Gesellschafterversammlungen und auch im Vorfeld dieser Versammlungen verschiedene Anlegergruppen - trotz aller Meinungsverschiedenheiten - gegen die IBV zusammen arbeiten werden. Hierzu werden auf den kommenden Gesellschafterversammlungen Vorschlage unterbreitet werden, die die Rechte der Anleger erheblich srärken werden.

Im übrigen habe ich keine Einwendungen dagegen, wenn Du weiterhin als Einzelkämpfer agieren möchtest, solange Du nur Dein Stimmrecht ausübst.
Avatar
schrieb am 21.06.04 12:42:37
Beitrag Nr.193 
(13.489.586)
Antwort
Zitat
Es is wirklich wichtig, die Stimmrechte auszuüben und den öffentlich-rechtlichen Anlagebetrügern auf die Griffel zu schlagen. Ich werden bei der Gesellschafterversammlung meines Fonds auf jeden Fall auch persönlich anwesend sein. Nach der Versammlung habe ich ja dann vielleicht auch ein besseres Gefühl, wer sich eine Bevollächtigung "verdient".

Ich sehe aber auch keinen Grund, irgendeine der Gruppen die sich für den Anlegerschutz engagieren zu "diskreditieren". ;)
Avatar
schrieb am 22.06.04 11:41:29
Beitrag Nr.194 
(13.499.046)
Antwort
Zitat
@wo:surfer
@all

Ich stimme dem Beitrag Nr. 193 vollkommen zu. Es wird immer Fälle geben, in denen Anleger mit gewählten Vertretern unzufrieden sind (Fall Gräbner). Aber eigentlich sind zu Kritik echt nur diejenigen berechtigt, die bereit sind, offen auf einer Gesellschafterversammlung zu diskutieren und gegebenenfalls auch bereit sind, für den Verwaltungsrat zu kandidieren, um es besser zu machen als die von ihnen kritisierten Personen. Dies gilt aber nicht für Lange, der sich insgeheim gegen die Anleger gewendet hat. Solange aber jemand die Interessen der Anleger ehrlich vertritt, und man ihm nur vorwerfen kann, dass man einzelne Massnahmen effektiver hätte durchführen müssen, gilt das Vorstehende. Im übrigen muss ich diesen Vorwurf auch gegen mich selbst richten, da ich mich in der Vergangenheit ebenfalls zu wenig um meine Anlagen gekümmert habe, weil ja die Ausschüttung pünktlich kam und die Fonds so "schöne" Garantien hatten. In Zukunft werde ich hier sicher anders handeln.

Zusätzlich sollten alle diejenigen, die selbst zu einer Gesellschafter-Versammlung gehen um dort ihr Stimmrecht auszuüben, dort im Interesse aller Anleger folgende Anregungen an die Verwaltungsräte vortragen:

a) Der Prüfungszeitraum hinsichtlich des Umfangs der von den Garanten nicht gezahlten Mietgarantien muss unverzüglich auf den Zeitraum Januar 2004 bis Juni 2004 ausgedehnt werden. Offene Forderungen auch für diesen Zeitraum sind unverzüglich einzuklagen. Klagen nur für den Zeitraum 2003 genügen nicht.

b) In Zukunft muss zumindest alle drei Monate überprüft werden, ob sich zusätzliche Forderungen ergeben. Auch diese Beträge müssen unverzüglich eingeklagt werden. Schliesslich haben wir, um einmal Lange zu zitieren, nur einen Mieter (nämlich den Generalmieter). Auch gibt es nach dem BGB feste Regeln nach denen die Mieter ihre Monatsmiete zu zahlen haben.

c)Auch ist darauf zu achten, dass alle Forderungen einschliesslich der Verzugszinsen geltend gemacht werden.

An anderer Stelle hatte ich darauf hingewiesen, dass Anleger bei ihren Klagen nach Paragraph 288 Abs. I BGB zur Zeit Verzugszinsen von 6,14 % geltend machen können.

Wenn die Fondsgesellschaft jedoch gegen die Garanten klagt, kommt die Bestimmung des Paragraphen 288 Abs. II
BGB zum Zuge. Nach dieser Bestimmung kann die Fondsgesellschaft sogar den sehr günstigen Zinssatz von zur Zeit 9,14 % verlangen.

Ferner sind alle Teilklagen unverzüglich auf den vollen Streitwert zu erhöhen. Das Argument der IBV zur Einsparung von Kosten gilt nicht. Wenn die Garanten den Rechtsstreit verlieren tragen sie nach § 91 ZPO alle Kosten.
Avatar
schrieb am 23.06.04 10:14:04
Beitrag Nr.195 
(13.509.274)
Antwort
Zitat
Hallo !
Ich konnte bisher die Beiträge leider nur lesen. Bin selbst an LBB 6 mit 300TDM und LBB 7 mit 100TDM beteiligt. Das ist meine Altersvorsorge im Vertrauen auf eine grosse deutsche Bank mit öffentlich-rechtlichem Hintergrund. LBB 6 hat nur 27 % der prospekt. Ausschüttung gezahlt. LBB 7 Nullkommanull. Auf meine diesbezüglichen Schreiben mit Hinweis auf die GARANTIEN bekam ich Antwort, aber nur Ausflüchte.
Meine Meinung : Die Geschäftsleitung der IBV hat sich gemäss $ 266 StGB " Untreue " starfbar gemacht. Ich überlege, Strafanzeige zu erstatten. Seht euch mal den Wortlaut des § 266 StGB an. Wer kein StGB hat, einfach unter Google suchen nach " StGB Untreue ".
Wie kann es denn sein, dass ein Vermieter ( Rechtsvertreter IBV ) es jahrelang akzeptiert, dass ein Mieter ( Generalmieter ) seine Miete nicht pünktlich zahlt. Oder eine Wertpapierkonditionengarantie erst nach 10 ( ! ) Jahren einlösen will. LT. Prospekt ist ein JÄHRLICHER Zinsertrag von 7 % garantiert. Was ist z.B. mit dem Zinseszins wenn erst nach 10 Jahren abgerechnet wird.
Das ist ja alles in höchstem Masse lächerlich und Verdummungstaktik. Für wie blöd halten die uns Zeichner eigentlich ???
Avatar
schrieb am 23.06.04 10:40:13
Beitrag Nr.196 
(13.509.514)
Antwort
Zitat
@PetraFem:

Die IBV wird auf den Vorwurf der Untreue wohl wie folgt argumentieren:

Man hat erst versucht, sich in Verhandlungen mit dem Generalmieter/Mietgaranten gütlich zu einigen, um im Interesse der Anleger Prozeßkosten zu sparen.

Als diese Verhandlungen nicht erfolgreich waren hat man nur Klagen auf Teile der ausstehenden Forderungen eingereicht, ebenfalls um Prozeßkosten zu sparen.

Die Aussichten einer Anzeige kann ich hier nur schwer beurteilen.

Dennoch halte ich Anzeigen wegen Untreue gegen die Geschäftsführer der IBV für interessant - denn im Prinzip ist die Sachlage ja offentsichtlich.

Das Problem: Staatsanwälte in Deutschland mögen solche Anzeigen nicht. Die machen viel Arbeit und Ärger und ein Grund, sie liegen zu lassen, ist schnell gefunden.

Daher wichtig: die Anzeige am Wohnort der Betroffenen Geschäftsführer einreichen (am besten in Bayern und NICHT in Berlin). Dann noch darauf hinweisen, daß weitere Unterlagen gerne nachgereicht werden können.

Damit sich hier etwas bewegt müssen wohl mehrere Anzeigen eingehen, dann kann das Thema auch nicht "in der Ablage vergessen werden".
Avatar
schrieb am 23.06.04 13:09:04
Beitrag Nr.197 
(13.510.866)
Antwort
Zitat
Verhandlungen ? Seit wann wird mit einem säumigen Mieter in Deutschland denn verhandelt ? Der wird verklagt. Und zwar sofort. Die Sach- und Rechtslage ist doch wohl eindeutig.
Nein. Hier geht es doch darum, dass die Geschäftsleitung der IBV so eng mit dem Generalmieter verflochten ist, dass dieser mit Absicht und zum Nachteil der Eigentümer ( Fondsanleger ) geschont wird. Die Geschäftsführung der Fonds (IBV) ist verpflichtet, die Vermögensinteressen der Anleger zu wahren, nicht den Mieter zu schonen. Wenn sie das nicht tut, macht sie sich wegen Untreue strafbar. Mein Sohn ist Jurist. Habe das mit ihm ausführlich durchgesprochen. Ich wüsste nicht, was es da zu verhandeln gibt.
Übrigens wohne ich im Rheinland, nicht in Berlin. Habe mich aber der Mühe unterzogen, im Frühjahr fast alle Immobilien der Fonds LBB 6 und LBB 7 persönlich zu besichtigen. Also ehrlich: Schrott ist das nicht. Sondern gepflegte Immobilien. Im Wohnungsbereich in Berlin ( z.B.Wasserstadt Spandau ) allerdings mit erkennbarem Leerstand. Imponierend auch die toll restaurierten Heilstätten Beelitz bei Potsdam. Und natürlich keine Plattenbauten in diesen beiden Fonds.
Offen gestanden kann ich auch diejenigen Anleger nicht verstehen, die Fonds mit Plattenbauten gezeichnet haben. Das musste doch schief gehen, wenn man die Mentalität im Osten nur einigermassen kennt.
Avatar
schrieb am 23.06.04 13:27:17
Beitrag Nr.198 
(13.511.024)
Antwort
Zitat
@Petra:

Warum meinst Du werden denn die Sonderprüfungen gerade durchgezogen? Wofür hast du denn gestimmt?
Avatar
schrieb am 23.06.04 18:37:05
Beitrag Nr.199 
(13.514.096)
Antwort
Zitat
Selbstverständlich habe ich FÜR die Sonderprüfungen gestimmt. Im März 2003 habe ich auch persönlich die Gesellschafterversammlung des LBB 6 besucht und dort Herrn Lange kennengelernt. Er hat sich ja sein Salär als Vorsitzender ganz schön erhöhen lassen und versteht es, die Leute mit Worten einzuwickeln. Aber den schönen Worten folgen keine Taten. Sonst sähe die Situation wohl völlig anders aus. Dafür werde ich von ihm mit Prospekten von Schiffsfonds bombardiert. Ich halte es für einen Skandal, dass er die Adressen der Fondszeichner für seine persönliche Werbung missbraucht. Von Fonds habe ich sowieso die Nase voll. Bei einem fähigen Verwaltungsrat wäre die halbherzige Einforderung der Garantien sicher so nicht durchgegangen. Was steckt wohl hinter der passiven Haltung des Verwaltungsrates ??? Fällt euch da etwas ein ?
Für mich stellt sich die Frage, ob sich nicht auch der Verwaltungsrat wegen Passivität nach § 266 StGB - Untreue - strafbar gemacht hat. Der Verwaltungsrat müsste doch den Einblick in alle Garantieverträge haben und hätte die Pflicht gehabt, diese schon längst durchzusetzen. Auch gerichtlich.
Was die Anwälte betrifft: Ich habe den Eindruck, hier soll bei den Anlegern Panik erzeugt werden um sie in teure Prozesse hineinzutreiben. Merke: Der Anwalt gewinnt immer. Bei diesen Streitwerten !
Ich frage mich nur, was soll man wirklich tun ? Wahrscheinlich erstmal das Ergebnis der Sonderprüfungen und die Gesellschafterversammlungen abwarten. Oder ?
Avatar
schrieb am 23.06.04 19:40:05
Beitrag Nr.200 
(13.514.785)
Antwort
Zitat
@PetraFem:

In den meisten Fonds findet sich ein wesentlicher Anteil von Problemimmobilien. Die sehen teilweise imposant aus, sind wirtschaftlich gesehen aber eine Katastrophe.

Viele wurden von der BGB ja in die Fonds verlagert. Das ging praktisch so:

1. BGB beleiht eine Immobilie eines Kunden :look:.

2. Projekt rechnet sich nicht, Immobilie verfällt im Wert und der BGB droht, daß sie ihr Geld zum Teil nicht wiedersieht :(.

3. Das ganze passiert bei zahllosen Projekten und wenn die Bank korrekt bilanziert, ist sie pleite :eek:.

4. Lösung: BGB kauft viele Immobilien zum ursprünglichen (aufgrund der Entwicklung als überteuert anzusehenden) Preis. Dann verpackt sie diese in Fonds, die sie mit Mietgarantien versieht und verklappt diese Fonds über "Berater" an Anleger :cool:.

5. Kommt der Immobilienmarkt wieder in Schwung, geht die Rechnung für die BGB auf. Wenn nicht - na ja, die Situation haben wir ja jetzt :mad:.

Zum Thema Lange: sein Sohn hatte doch tatsächlich die Nerven, mir telefonisch seine Schiffe anzupreisen - dümmer geht es wirklich nicht mehr :D.

Ansonsten geistern ja sehr viele Gerüchte über Lange durch die Gegend, die Frage ist halt, was man ihm nachweisen können wird :confused:.

Zum Thema Klagen: es dürften bald erste Urteile zu älteren Fonds vorliegen. Dann kann man sofort abschätzen, inwieweit sich hier eine Klage lohnt :).

[ Seite: 123192021434435436neuster Beitrag ]

Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

Meistdiskutierte Aktien (24h)
WertpapierBeiträge
694
189
111
78
66
64
62
58
57
54
    Quereinstieg bei Seite: 1 10 16 17 18 19 [20] 21 22 23 24 25 30 40 50 60 90 120 150 180 240 300 360 420 436