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IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? ( Seite 30)
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schrieb am 16.07.04 10:55:56
Schöne Spekulationen.
schrieb am 16.07.04 11:06:25
@nawattnu
"Bringt man also eine dieser Gesellschaften unter glaubhaften
Druck, werden die BCIA/Sarrazin/Vetter feststellen, daß ihre
Detailvereinbarung mehr Lücken hat als ein Hund Flöhe. Über die
Kette: KG-Konkurs glaubhaft angedroht, etwa fallierte KG risse dann
natürlich andere Fonds mit sich, alle Garantien nicht d e r Fonds
sondern der Kredite des Konzerns a n die Fonds werden in b a r
fällig, weil ein Konkursverwalter der Fonds-KG alle Aktiva
versilbern müßte und sich nicht mit " Garantien" des Landes
zufrieden geben würde -"
Kannst du mir vielleicht diese aufgezeigte Kette noch mal ein wenig
genauer erklären?
Grüße K1
schrieb am 16.07.04 11:24:04
@290:
"Richtig ist, daß es für die BGB als AG natürlich keine
Gewährträgerhaftung gibt. Richtig ist aber auch, daß die BGB AG
mittels einer atypisch stillen Beteiligung die Mehrheit hält an der
öffentlich-rechtlich organisierten LBB = " LandesBank Berlin" . Und
die unterliegt sehr wohl der Gewährträgerhaftung"
Ja. Und? Haftet neuerdings eine Tochtergesellschaft für
Verbindlichkeiten der Mutter?
Interessant ist auch, das du einschätzen kannst, wie vermutlich ein
Insolvenzverwalter agieren könne.
schrieb am 16.07.04 11:42:11
@Fondsfonds
"Interessant ist auch, dass du einschätzen kannst, wie
vermutlich ein Insolvenzverwalter agieren könne."
Ja, finde ich auch interessant
Insbesondere wundere ich mich, wie man komplexe
Argumentationsketten aufstellen kann, gleichzeitig aber Begriffe
wie "Konkursverwalter" und "Konkurs" verwendet, die Rechtsordnungen
enstpringen, die in Deutschland seit mittlerweile einem halben
Jahrzehnt nicht mehr gültig sind und durch materiell deutlich
abweichende Nachfolgeregelungen ersetzt wurden ...
.. vielleicht hilft ja mal ein Blick in die Insolvenzordnung und
entsprechende Kommentare

?
Grüße K1
schrieb am 16.07.04 18:50:29
Hallo,
# 293 FondsFonds und 291 - K 1: Bin so alt geworden, daß ich immer
noch von Konkurs rede/schreibe, obwohl natürlich - wie richtig von
Euch bemerkt - Insolvenz das korrekte Wort ist, ich bleibe für
meinen Sprachgebrauch aber bei Konkurs.
Und ja: Wie ein Konkursverwalter reagiert, davon weiß ich was,
allerdings nicht als "Leidender". Aber: Einige meiner besten
Freunde sind Konkursverwalter. Und ich war eine Zeit lang
Sanierungsspezialist, also keine Sorge: Die Inso ist mir
wohlvertraut. Wie Verwalter reagieren ? Die Guten: Peinlich im
Rahmen ihrer Rechtsordnung, und sonst: vorteilsorientiert. Genau da
liegt einer unserer Hebel.
Wenn Du, K 1, noch was Genaueres über die "Haftungskette" hören
willst, laß es mich wissen, ich suche es dann "genau" raus.
Und zur Frage der Haftung von Konzerntöchtern für ihre "Mütter":
Das kommt einmal auf die Konstruktion des Konzerns an, dann aber
auch auf die Verflechtungen z.B. durch Patronate, Bürgschaften aber
auch Kreditverhältnisse. Es ist z.B. hier schon darauf hingewiesen
worden, in welch großem Kreditmaß die "öffentlich-rechtlich Güte"
der LBB von der BGB (eigentlich die "Mutter") ge-/benutzt worden
ist. Als es um das Gesetz zur Risikoabschirmung ging, hat nicht nur
Sarrazin immer wieder öffentlich - zu Recht - gesagt, die
Verflechtungen in der Gruppe BGB seien so komplex, daß der Konkurs
einer wesentlichen Gesellschaft des Konzernes - unabhängig von der
Rechtsform der betroffenen Gesellschaft - den Konkurs des Restes
zur Folge haben würde mit einem Schaden, der größer wäre als der
Maximalschaden, den er für wahrscheinlich hält.
schrieb am 17.07.04 08:32:54
Der Beitrag Nr. 290 ist sehr interessant. Mit einer solchen
Massnahme könnte dem BGB-Konzern glaubhaft gedroht werden, dass
sein finanzielles Ende sehr nahe ist.
Natürlich darf eine so weit gehende Massnahme nur im äußersten
Notfall angewandt werden. Denn wir würden damit ja schließlich die
"Goldene Gans" zerstören, die für uns goldene Eier legen soll. Wenn
diese Gans aber nun mal keine goldenen Eier für uns legen will, so
könnte dies als letztes Mittel in Erwägung gezogen werden.
Die schlimmste Situation, in die ein Anleger geraten kann,
wäre folgende:
a) Verlust aller Prozesse wegen Prospekthaftung.
b) Scheitern der Versuche zur Verträgsänderung, zur Entmachtung der
IBV.
In diesem Fall hätten wir wirklich damit zu rechnen, dass die IBV
für die nächsten 25 Jahre unsere Ausschüttungen streicht. Somit
würden wir dann das Andienungsrecht aus Verzicht auf Ausschüttungen
selbst finanzieren. Da ich selbst auch kurz vor dem 60. Lebensjahr
stehe, kann ich, ausgehend von der statistischen Lebenserwartung,
bei den letzten Fonds nicht mehr damit rechnen, die Auszahlung des
Andienungsrechts noch zu erleben.
Falls ein solches Szenario eintreten sollte, wäre dies für mich und
für viele andere Anleger auch, eine grosse finanzielle Härte, für
manche vielleicht das finanzielle Aus.
Ob die oben beschriebene schlimme Situation eintreten wird, kann
erst nach dem rechtskräftigen Ende aller Prospekthaftungsklagen in
vielleicht sieben Jahren beurteilt werden. Wenn diese schlimme
Situation eintreten sollte, so würde ich nicht zögern, im Gegenzug
auch den BGB-Konzern in den finanziellen Ruin zu treiben.
Der Vorteil der in Beitrag Nr. 290 beschriebenen Massnahme
(Insolvenzantrag gegen einzelne Fondsgesellschaften) liegt darin,
dass jeder Anleger für sich allein entscheiden kann, ob er einen
solchen Insolvenzantrag stellen will oder nicht. Er braucht niemand
um Erlaubnis zu fragen. Er muss lediglich für sich entscheiden, ob
dies zu seinem eigenen Vorteil oder Nachteil ist.
schrieb am 18.07.04 13:14:36
Kaum war man ein paar Tage nicht im Netz, werden hier ja eine ganze
Reihe von Themen aufgeworfen. Also der Reihe nach:
1. Anteilsandienungsrecht:
@WO:Surfer: Was genau ich mit der Gefährdung der
Anteilsandienungsrechte meine, ist ja in den Folgebeiträgen von
anderen Teilnehmern ausgeführt worden (Stichwort Haftungskette
u.a.). Ebenso besteht natürlich die Gefahr, daß eine andere GF den
Fonds „umkrempelt" (z.B. vermeintlich unrentable Objekte veräußert,
die Struktur der Kredite verändert, Wertpapier-Depots auflöst,
Neuinvestitionen in einen Umbau von Objekten genehmigt u.a.m.) und
dem Garantiegeber damit einen Anlaß liefert, das
Anteilsandienungsrecht abzulehnen. Das geht ungleich schwieriger,
solange die GF mit dem Garantie-Geber verflochten ist, da ihr dann
immer böswilliges Verhalten im Interesse des Garantie-Gebers
vorgeworfen werden kann.
@regen / Teeth: Natürlich bin ich kein „Agent" der IBV, nur weil
ich in einem GF-Wechsel eine Gefahr für das Anteilsandienungsrecht
sehe. Sehr gut finde ich übrigens den Vorschlag von regen, das
Anteilsandienungsrecht jedes Jahr im Jahresabschluß durch den
Garantie-Geber bestätigen zu lassen. Keinesfalls zuzustimmen ist
Teeth, daß dies nichts bringen würde, da einen Tag später die
Situation bereits anders sein könne. Die Garantien werden in 25
Jahren fällig, und wenn zwischenzeitlich keine Bestätigungen
eingeholt werden, dann werden wir in 25 Jahren darüber streiten, ob
vor 22 Jahren irgendeine Aktion durchgeführt wurde, die das
Garantie-Recht verwirkt hat. Das gibt dann jahrelange Prozesse, und
man kann erst einmal auf sein Geld warten. Wenn dagegen jedes Jahr
Bestätigungen eingeholt wurden, kann man allenfalls noch über die
letzten 12 Monate streiten, was sehr viel schneller zu klären sein
dürfte. Wichtig ist auch, WIE man die Frage nach der Garantie
stellt. Fragt man den Garanten nämlich, ob er Einwendungen erhebt,
könnte Schweigen des Garanten in der Tat als Zustimmung gewertet
werden und spätere Einwendungen hinfällig machen. In diesem Fall
könnte sich die Feststellungsklage erübrigen.
2. Mietgarantien:
Natürlich sind die Verspätungen zu verzinsen, sehe ich auch so. Der
Optimist könnte natürlich sagen, daß das in Zukunft reibungsloser
laufen wird, da diese LPKF (oder so ähnlich) die Verträge ja alle
erstmals einzeln geprüft hat. Diese Prüfung ist ja nun erfolgt,
sodaß künftig nicht mehr dem Grunde nach sondern nur noch der Höhe
nach geprüft werden muß. Ob’s wirklich so kommt: Mal sehen. Eine
weitere interessante Frage ist jedoch: Zwischenzeitlich sind ja von
der IBV Teil-Klagen eingereicht worden. Was geschieht jetzt
eigentlich damit? Werden die zurückgezogen? Wenn ja, wer trägt die
Kosten?
3. Vorzeitiger Vergleich
@PetraFem: Das sehe ich vollkommen anders. Politiker denken immer
nur bis zur nächsten Wahl. Jeder Politiker müßte deswegen
vollkommen verrückt sein, würde er einen Vorschlag zu einer
vorzeitigen Abwicklung der Fonds im Wege des Vergleichs machen,
egal, wie niedrig dieser Vergleich wäre. Da ist es doch viel
bequemer, das zu machen, was die Politiker immer tun, nämlich alles
in die Zukunft zu verschieben. Und im Vergleich zu vielen anderen
ungedeckten Zahlungsverpflichtungen (z.B. Beamten-Pensionen) sind
die Garantie-Zahlungen für die Fonds ja nur Peanuts. Zumal
wohlgemerkt der Garantie-Geber hier ja kein Geld verschenkt,
sondern nur in dem Maße Geld „zubuttern" muß, wie die Garantie
nicht durch die Immo-Substanz gedeckt ist. Wer weiß schon, wie die
Immo-Preise in 20 Jahren stehen. Vielleicht freut sich am Ende
sogar der Garantie-Geber, dann die Immobilien so „günstig" erwerben
zu können, bzw. vielleicht wollen die Anleger sie dann gar nicht
mehr hergeben. Klingt aus heutiger Sicht unwahrscheinlich, aber in
20 Jahren kann viel geschehen...
schrieb am 18.07.04 14:57:23
Konstruktiver Beitrag. Ich kann in allen Punkten nur zustimmen.
Allerdings, was die Politiker anbelangt: Hier könnte sich ja eine
Partei zur Wahl profilieren, die verspricht, dieses "
Milliardengrab " zu stopfen. Sprich, auf Kosten der raffgierigen
Millionäre eine Abwicklung im Rahmen eines Vergleiches anzustreben.
Aber das ist Spekulation. Nur kann ich nicht glauben, dass die
Berliner Politik auf Sicht von 20 Jahren treu und brav Jahr für
Jahr 300 Mio Euro zubuttert. Die Diskussionen darum würden doch nie
enden. Und das hält, glaube ich, keine Partei lange durch. Aber wie
gesagt, alles Spekulation.
schrieb am 18.07.04 17:36:47
Hallo,
PetraFem u.a.: Zur Frage, was Politiker und deren von Ihnen
eingesetzte Manager, wie z.B. Vetter in der BGB (mit den Fonds)
"wollen" - die Antwort wäre tatsächlich sehr interessant für die
Abwägung, ob zusammengechlossene Anleger, politisch gedeckt, mit
den wirtschaftlich entscheidenden Kräften wie Vetter über eine
Lösung verhandeln können. Was natürlich wirtschaftlich
"vernünftig" für Berlin/BGB wäre. Warum also läuft sowas bisher -
nach meinem Wissen - nicht ?
A) Die BGB war eine Konstruktion, die von fast der "ganzen"
Berliner Politik gewollt und auf Gesetzbasis hastig hingestellt
wurde.
B) Die BGB ging/geht schief, weil a) die Politik in den
Konzern-Bank-Aufsichtsräten überfordert war b) Droh-/
Realverluste aus Immobilien/-Krediten zunehmend auftraten.
C) Die schiefgehenden Engagements zu B) wurden in Fonds verlagert,
deren zunehmende Erträge die zunehmenden Misere
der BGB zunächst überdeckten. Die Garantien der Fonds machten uns
Anleger sicher. Nach den Inflationsraten der frühen 90er bestand
durchaus große Hoffnung, daß die Immobilien nach Ende der 20/25
Jahre für die BGB-(Fonds) ein Schnäppchen sein würden: Problem B)
scheinbar gelöst, Politiker, Banker: zufrieden, wie immer, wenn die
Inflation (Staatsschulden) "hinten = Laufzeitende" alles "zahlen"
soll.
D) Dann bietet Landowsky den Hebel, an dem Du nur ziehen musst:
Machtwechsel. Und nun geschieht das, was keiner der Berliner
Politiker wollte: Als neuer "Nicht-Mitspieler" tritt das BaFin auf.
Und fordert: Kapital 1,75 Mia sofort, dann Risikoabschirmung in
bekannter Höhe. Das wird fix gemacht, weil sonst: Bank zu, Berlin
kaputt, nix mehr neues Schuldengeld nirgendwo, Bundeskommissar
regiert Berlin, schöner neuer Senat gleich wieder weg. Beweis ? Sie
haben bis heute nicht mal die "Positivliste" fertig, aus der
hervorgeht, was sie eigentlich genau verbürgt haben, so schnell
ging das.
E) Plan ? Was für einen Plan sollten sie haben ? Sie sind alle da
rein gestolpert wie Stolpe in die Maut und Mehdorn in die Bahn und
nun sitzen sie in der sauren Sahne.
PetraFem: Ob sie auf die Dauer von 20 Jahren 300 Mio zahlen und das
politisch hinkriegen ? Guck Dir mal meine Rechnung weiter oben an
für einige Fonds: Die Summen werden viel kleiner, die sie zahlen
müssen nach dem Stand von 2001/2. Solche Summen - und höhere -
stecken längst drin in der Anschlussförderung im soz. WoBau/Berlin
pro Jahr. Den aber wollen sie mit Gewalt stoppen, egal was es
kostet (übrigens auch wieder die BGB zum Schluss durch
Kreditausfälle u.a.), hier geht der versuchte Stopp, denn hier wäre
im crash die Berliner Kapitalmarktfähigkeit nicht berührt und die
betroffenen Mieter kriegen Direkthilfe von der Stadt (als
Wähler).
Über den crash unserer Fonds bei der BGB wäre aber durch die
Haftungskette ihr Schöpfeimer am (Schulden-)-Kapitalmarkt namens
BGB plötzlich unreparierbar leck, ganz Berlin als Staat wäre (mit
der Pleite der BGB über die Fondspleiten) pleite. Und deswgen
werden sie zahlen, nach Gezergel, nach Prozessen (...Berliner:
Leider zwingen uns die Gerichte...) unter Ausstossen von Drohungen,
unter Begleitung des Herrn Grottian, unter dem Versuch, über die
BCIA uns zu Zugeständnissen zu zwingen, aber: Sie werden zahlen.
Wer liest denn schon den Landeshaushalt Berlin ?
Und wenn es mit unseren Fonds/der BGB gar zu arg wird ? Dann gehen
wir als Berlin zum BVG und holen uns da unsere Stütze. Mit der
Streichung der Anschlussförderung zeigen wir Politiker aus Berlin
dem Bund/BVG unsere "eiserne Entschlossenheit zu sparen" und mit
der Drohkulisse unserer Milliarden-BGB-Risikoabschirmung sagen wir
Bund/BVG: Ihr seht doch, wird können allein nix mehr machen, gebt
uns Geld. Insoweit werden wir mit dem "Immobiliengeschäft" bei der
BGB-Zerteilung 2005-2007 auch nicht in Berlin landen, vermute ich,
sondern wie ein "Sondervermögen" (ERP-Bahn-Treuhandschulden) als
Altlast im Bundeshaushalt. Mir egal: Zahlt eben Eichel.
Ob der dann einen "Plan" hat ? Er nicht, aber vielleicht verkauft
uns eine schicke Investmentbank in kleinen Tranchen als
asset-backed-security mit Staatsgarantie in der Zweitverwertung am
Kapitalmarkt, wie jetzt der Bund die russischen Forderungen, die er
hatte.
Ich hatte weiter oben auch nich keine Antworten auf meine vor
Wochen gestellten Fragen: Wer bringt Vetter/den Berliner Poltikern
mal das rechnen bei usw. Heute weiß ich: Die rechnen nicht, die
haben keinen fertigen Plan, die wursteln sich durch.
Das aber, das "Wursteln" genau, das macht die Sache für uns
schwierig: Die haben offebar keinen "Plan", ausser kurzfristige
Vorteilserwägungen zur Entlastung ihres Landeshaushaltes durch
Dritte, auch unter Rechtsbruch (wenn sie man nur
schuldenaufnahmefähig bleiben, sonst geht nix mehr). Und weil sie
keinen Plan haben, wird das wohl auch für uns noch lange dauern,
werden daran noch viele Süppchen gekocht, bleiben wir Anleger
einzeln in Geiselhaft. Ausser: Wir befreien uns selbst aus den
Zellen, genannt Fonds, indem wir zunächst mal die Schließer von der
IBV überwältigen und dann weitersehen.
Laßt den Mut nicht sinken, auch der Graf von Monte Christo kam
schließlich frei !
schrieb am 18.07.04 19:51:50
Ich nehme den Ausdruck "Agenten der IBV" mit Bedauern zurück.
In Beitrag 287 hatte ich schon über den "Eifer des Gefechts"
gesprochen.
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