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Seite 300 von 436

IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? ( Seite 300)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 29.01.04 15:01:08
von
neuster Beitrag 23.05.12 12:56:15
von

Anzahl Beiträge: 4.351
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Diskussionsnr.: 815.054
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[ Seite: 123299300301434435436neuster Beitrag ]

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schrieb am 27.09.07 09:47:00
Beitrag Nr.2991 
(31.758.616)
Antwort
Zitat
LBIC hat recht. Anfechtungskläger können tatsächlich gegen diese Absichten der IBV etwas tun. Man kann per einstweiliger Verfügung entsprechende Verkaufsverbote bei den Immobilien eintragen lassen. Dies würde sicher jeden Käufer vom Kauf abhalten.

Dies muss aber wohl dringend in Angriff genommen werden. Andernfalls könnten sich die Verbleiber eines Tages ohne die guten Immobilien in den Fonds wiederfinden. Für Prospekthaftungskläger ist diese Frage nur von Belang, wenn ihre Klage scheitern sollte. Allerdings sollte man dies immer in die Betrachtung einbeziehen und sich in dieser Frage an die Seite der Verbleiber stellen.

Um Haftungsfragen hat sich die IBV und auch deren Geschäftsführung nie gekümmert. Man braucht ja hierzu nur die Veröffentlichungen bei ZZZ oder die Berichte der Sonderprüfer lesen. Auf einen Verstoß gegen Gesetz oder Gesellschaftsvertrag mehr oder weniger kommt es da wahrlich nicht an.

Vielmehr vollzieht man dort einfach rechtswidrige Handlungen und wartet, ob sich Rechtsfolgen einstellen. Die Liste dieser Fehlleistungen ist lang. Sie geht über Nichteinklagung von Forderungen gegen die Garanten, Sondertilgungen ohne GV-Beschluss über den rechtswidrigen Versuch der Abschaffung der Minderheitenrechte. Nicht zu vergessen die rechtswidrige Abschaffung der Ausschüttungen.

Wer glaubt, der rechtswidrige Verkauf der Immoblien durch die IBV wäre angesichts dieser Liste von Verfehlungen unmöglich, der erscheint mir doch zu gutgläubig.

Dennoch. Verbleiber und Kläger haben keine andere Wahl als den Kampf durchzuführen. Doch ist es besser den Möglichkeiten der Gegenseite ins Auge zu schauen, und sich nicht in falschen Hoffnungen zu wiegen.
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schrieb am 27.09.07 21:57:53
Beitrag Nr.2992 
(31.769.785)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.758.616 von kenkennard am 27.09.07 09:47:00@kenkennard (und auch an die "Mitleser"): Grundsätzlich ist den Ausführungen von kenkennard zuzustimmen. Allerdings sollte man schon sehen, daß etwas aktiv zu tun nochmals eine ganz andere Qualität hat, als etwas zu unterlassen.
Wir wissen natürlich, wie es einzustufen ist, wenn man sagt, man habe noch nicht gegen den Garanten geklagt, weil man sich ja noch in "aktiven" Verhandlungen befindet. Aber "schon morgen", lieber Herr Richter, hätte man doch ohne zu zögern Klage eingereicht.
Aber einen Fonds, dessen vertraglicher Geschäftszweck es ist, Erträge aus Immobilien zu erwirtschaften, seiner Immobilien zu "entkleiden", ohne die Genehmigung der Anleger? So gut kann kein Geschäftsführer-Gehalt sein, daß jemand dafür das persönliche Risiko eingehen würde, strafrechtlich belangt zu werden.
Dennoch: Wachsamkeit und Wehrhaftigkeit sind nie verkehrt.;)
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schrieb am 28.09.07 10:28:56
Beitrag Nr.2993 
(31.773.073)
Antwort
Zitat
Die IBV berichtet auf ihrer Seite über Phyrrus-Siege von Anlegern bei Prospekthaftungsklagen.

Unter dem 20.09.07 wird über den Fall eines Anlegers beim LBB 5 berichtet. Danach hat das Landgericht dem Anleger 61 % der Anlagesumme zugesprochen. Die IBV hebt hervor, dass der Anleger bei Annahme des Angebotes der FINTEC 63 % erhalten hätte, also mehr als er vor Gericht erstritten hat. Ferner legt die IBV auf ihrer Seite dar, dass der Anleger einen großen Teil der Kosten zu tragen hat, da die Klage gegen die LBB als Depotbank abgewiesen worden war.

Dies nennt die IBV dann einen Phyrrus-Sieg. Ich kenne die persönlichen Verhältnisse des dortigen Klägers natürlich nicht. Übertragen auf meine Verhältnisse wäre ein solches Ergebnis gegenüber der Annahme des Angebotes ein großer Erfolg.

Ich hatte bereits im Frühjahr 2004 - also kurz nach Einstellung der Ausschüttungen und lange vor dem Angebot - meine Klage eingereicht. Hierbei hatte ich mir bereits lange vorher Kostendeckung von meiner Rechtsschutzversicherung besorgt. In meinem Prozess befinden sich insgesamt sieben Beklagte Parteien. Nach Vorlage des Angebotes habe ich die Annahme des Angebotes mit meiner Rechtsschutzversicherung besprochen.
Avatar
schrieb am 28.09.07 10:37:07
Beitrag Nr.2994 
(31.773.213)
Antwort
Zitat
Das Ergebnis der Besprechung war, dass man mir für den von der IBV vorgeschlagenen Vergleich nur dann volle Kostendeckung gewähren wollte, wenn die Gegenseite auch die ihrem Angebot entsprechenden Kosten (in meinem Fall ca. 75 %) des Rechtsstreits übernehmen würde.

Das Angebot der Gegenseite sah dies aber nur für die verklagten Konzerngesellschaften vor. Da in meinem Fall aber die Komplementäre, der Treuhandkommanditist und einige andere Parteien mit verklagt waren, hätte ich bei einer Annahme des Angebotes deren Gerichtskosten mit übernehmen müssen. Hierdurch wäre ein großer Teil meines Gewinnes aufgezehrt worden.

Nach meinen Berechnungen stehe ich mich wirtschaftlich selbst dann besser, wenn meine Klage vollkommen verloren geht. In diesem Fall deckt dann meine Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten zu 100 % und ich verfüge über meine Beteiligung dann noch in vollem Umfange.

Da ich mir die vorgekommenen Rechtswidrigkeiten nicht gefallen lassen würde, würde ich bei totalem Prozessverlust bei der Prospekthaftung natürlich wieder zu den konventionellen Abwehrmethoden der Anleger wie Ausschüttungsklagen und Anfechtungsklagen zurück kehren.

Aus meiner Sicht wäre dies dann wirklich ein Phyrrus-Sieg der IBV.
Avatar
schrieb am 28.09.07 12:21:26
Beitrag Nr.2995 
(31.774.862)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.773.213 von regen48 am 28.09.07 10:37:07Vielen Dank für die interessanten Hinweise.

Unabhängig von dem vorstehend geschilderten Einzelfall sollten sich die Anleger einmal fragen, warum die IBV zum jetzigen Zeitpunkt solche Veröffentlichungen tätigt.

Natürlich ist der IBV bekannt, dass nur Prospekthaftungskläger und mit Abstrichen auch Verbleiber vornehmlich die Seite der IBV lesen. Die Adressaten der Mitteilung sind also bekannt. Offen bleibt der Zweck der Veröffentlichung. Information der Öffentlichkeit kann man als Ziel wohl ausschließen. Verbleiber können kaum das Ziel sein, da diese ja keine Prospekthaftungsklagen durchführen. Bleiben die Prospekthaftungskläger. Aber auch dies ist mit einem Fragezeichen zu versehen, da man ja gegenwärtig auf diese wohl keinen Einfluß ausüben kann, da die Prozesse ihren "sozialistischen Gang" gehen.
Dies war kurz vor dem 31.03.06 anders, als es darum ging, die Kläger zur Annahme des Angebotes und zur Rücknahme ihrer Klage zu bewegen.

Es bleibt also nur die Vermutung, dass die Gegenseite in einem kürzeren Zeitpunkt noch einmal mit einem Angebot auf die Kläger zugehen wird. Nur so macht die obige Veröffentlichung Sinn. Man will den Klägern klar machen, dass sie selbst unter günstigen Voraussetzungen nur Ergebniss in Höhe des Angebotes vor Gericht erzielen können und darüber hinaus noch mit hohen Gerichtskosten bedroht sind.

Grund für ein solches Vorgehen sind wohl weniger eindrucksvolle Erfolge der Prospektkläger an der Prospekthaftungsfront als die Erfolge der Anfechtungskläger. Da die weitaus überwiegende Zahl der Anfechtungskläger aus den Reihen des AAA kommt, macht es Sinn, diesen Kreis durch ein neues Angebot aus der Front der Gegner heraus zu brechen.

In diesem Zusammenhang macht es auch Sinn, dass der AAA gerade zu diesem Zeitpunkt seine Kläger für Mitte Oktober zu einer neuen Info-Veranstaltung aufruft. Dies könnte sowohl das Ziel haben, die eigenen Reihen fest zu schließen oder sie auf ein Angebot der Gegenseite einzustimmen. In naher Zukunft werden wir dies wissen.
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lets.bury.it.com
schrieb am 01.10.07 14:52:17
Beitrag Nr.2996 
(31.804.454)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.774.862 von kenkennard am 28.09.07 12:21:26Die Veröffentlichung soll Folgendes vorbereiten: Der Konzern wird in nicht allzulanger Zukunft einer bestimmten Gruppe der Anleger ein erneutes Angebot machen.

Der Gruppe der Kläger wird angeboten, erneut das Fintech-Annahmefenster für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 6 oder 9 Monate) zu öffnen, und dabei nicht nur (so war das bisher) die konzernseitigen Anwaltskosten zu "übernehmen", sondern ebenso die Gerichtskosten der Kläger sowie deren Anwaltskosten, allerdings maximal nach Gebührenordnung.

Die Kläger hätten dann nur noch eventuelle Einzelvereinbarungen über eigenes Anwaltshonorar (z.B. Honorare auf Stundenbasis) oder Differenzen zwischen Einzel- und Sammelklagehonorar selbst zu tragen, soweit sie über die allgemeinen Sätze der Gebührenordnung hinausgehen.

Eine höhere Quote wird es hier zunächst nominal nicht geben (wegen der fatalen Signalwirkung für die späteren Fonds). Real gibt es aber schon deutlich mehr Geld, da man ja einerseits die bescheidene Verzinsung zu 3% auf die Quote fortschreibt, und diese Dank der Quasi-Nullausschüttungspolitik zu einer insgesamt leicht erhöhten Quote führt.
Zusätzlich ergeben die aufgelaufenen Anwaltskosten, zumal bei mehreren verklagten Parteien, gerade bei kleineren Zeichnungssummen, und 50.000 DM sind in diesem Sinne klein, eine erkleckliche Summe (insgesamt einige Millionen).

[Nur am Rande, damit wir uns erinnern mit wem wir es zu tun haben: Würde der Konzern sich anständig verhalten, würde er allen diese Quote bieten. ZzZ-Mitglieder, die bisher noch nicht geklagt haben, könnten so durch eine Quote um die durchschnittlichen Sammelkläger-Anwaltskosten erhöht profitieren, als Belohnung dafür, daß sie sich besonnen verhalten haben und bisher auf Massenklagen verzichtet haben]

Man erhofft sich hiervon, insbesondere den "Massenklägern" bei Schirp&Co., eine erhebliche Reduzierung der Sammelkläger.

Sammelkläger, denen die Kontrolle über die Prozeßkosten, zumal bei der Rechtsmittelfreudigkeit des Prozeßgegners, zu entgleiten droht (vor allem wenn man LBB, IBV, IBAG und den Treuhandkommanditisten parallel verklagt hat und keine RSV, wie bei User regen48, das alles übernimmt) könnten sich gehalten sehen, dann anzunehmen. Vielleicht ist auch der ein oder andere Kläger krank, oder gar verstorben, und die Erben, die nicht den Aufwand treiben mußten, den Kaufpreis für die Fonds selbst zu erarbeiten, sehen das schnelle, wenn auch mägerliche Geld.

Es war ohnehin klar, daß, nach Ende der Fintech-Frist und einer gewissen Schamfrist, weiter Angebote kommen. Nur war nicht klar, an welcher Stelle diese nachgebessert werden würden (daß man sie nachbessern muß war dagegen klar).

Nun bessert man zunächst bei der Frage der Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten nach.

Ich gebe User kenkennard recht, wenn er mutmaßt, dies diene dazu, aus dem bisher noch relativ standhaften Block der Sammelkläger einen größeren Brocken "herauszubrechen".

Die IBV-Veröffentlichung fügt sich nahtlos in dieses Bild:rolleyes:

TSE hat schon sehr früh gemutmaßt, daß bald nur noch 2 Anlegergruppen übrigbleiben: ZzZ und Fintech 21. Er könnte (wie so oft) auch hier, zumindest von der Tendenz her, Recht behalten:D
Avatar
schrieb am 01.10.07 18:55:04
Beitrag Nr.2997 
(31.808.393)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.804.454 von lets.bury.it.com am 01.10.07 14:52:17Jürgen Oltmann, Präsident des Verbandes der freien Sparkassen (was es alles gibt...!?!) zur Übernahme der LBB durch den DSGV: "Mit dem Erhalt der LBB...sei eine der größten Gefahren für die Sparkassenidee abgewendet worden. ...Man habe so auch die Nutzung der Marke "Sparkasse" durch Dritte, bei denen Werte wie regionale Verbundenheit oder Gemeinwohl keinen Platz in der Geschäftspolitik hätten, verhindern können. Andernfalls wäre die Sparkassenidee und damit das Vertrauen der Menschen in die Marke "Sparkasse" beschädigt worden" :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
Also, liebe LBB-Fonds-Geschädigte, grämt Euch nicht, ihr habt schließlich dem Gemeinwohl gedient :cry::cry::cry::cry::cry:
Im Ernst: Glaubt der Mann eigentlich wirklich, was er da sagt???:confused::confused::confused:
Avatar
lets.bury.it.com
schrieb am 02.10.07 18:13:49
Beitrag Nr.2998 
(31.820.922)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.808.393 von Ostrakismos am 01.10.07 18:55:04Die Sparkassenidee in diesem Sinne ist, daß "Oma Krause" der Sparkasse arglos jede Menge Geld anvertraut, weil sie in diese Institution ein über ein Jahrhundert gewachsenes Vertrauen aufgebaut hat.

LBB hat dieses Vertrauen auf regionaler Ebene gründlich ruiniert. Da aber Otto Normalberliner nicht weiß, daß "Sparkasse" mit Berliner Bank, Weberbank, Berlin Hyp, LBB unter dem Dach der Bankgesellschaft gemeinsame Sache gemacht haben, konnte man das einzig wertvolle Asset der Bankgesellschaft, die Berliner Sparkasse, gewinnbringend weiterveräußern.

Fragt mal den Mann von der Straße in Berlin, ob die Berliner Sparkasse seines Wissens nach irgendetwas mit dem Berliner Bankenskandal zu tun hatte.

Die Berliner Sparkasse wirbt ja im Jahr 2005 ganz locker mit Slogans wie:

Berliner Sparkasse - Ihre Zukunftsvorsorge

Und dazu dann die Aussage:

Die staatliche Rente wird nicht reichen, um Ihnen auch im Ruhestand Ihren gewohnten Lebensstandard zu ermöglichen. Mit unseren hochwertigen Produkten sorgen Sie für eine sichere Rücklage - damit Ihre Rente keine bittere Medizin wird.


Und das ist der Link dazu service.berliner-sparkasse.de/vorsorge/guide/00.html :mad:

LBB-Fonds hatten sie im Jahr 2005 naturgemäß nicht mehr im Angebot:laugh:
Avatar
lets.bury.it.com
schrieb am 02.10.07 18:56:02
Beitrag Nr.2999 
(31.821.513)
Antwort
Zitat
Und damit wir nicht vergessen, mit welchen Argumenten die Vertriebe uns unsere Fonds angedient haben:mad: www.hardt.net/lbb13.htm
Avatar
schrieb am 02.10.07 19:21:51
Beitrag Nr.3000 
(31.821.897)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 31.821.513 von lets.bury.it.com am 02.10.07 18:56:02@LBIC: Besonders gefällt mir bei diesem Link: "Mietvertrag in Bankenqualität". :laugh::laugh:
Vielleicht darf ich mit dieser Bank auch mal einen "Kreditvertrag in Bankenqualität" abschließen?
Das besondere dieser Qualität scheint ja zu sein, daß ein Teil seine Verpflichtungen erfüllt, und der andere nicht. :cry:

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