Antwort auf Beitrag Nr.:
31.774.862 von kenkennard am 28.09.07
12:21:26Die Veröffentlichung soll Folgendes vorbereiten:
Der Konzern wird in nicht allzulanger Zukunft einer bestimmten
Gruppe der Anleger ein erneutes Angebot machen.
Der Gruppe der Kläger wird angeboten, erneut das
Fintech-Annahmefenster für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 6 oder 9
Monate) zu öffnen, und dabei nicht nur (so war das bisher) die
konzernseitigen Anwaltskosten zu "übernehmen", sondern ebenso die
Gerichtskosten der Kläger sowie deren Anwaltskosten, allerdings
maximal nach Gebührenordnung.
Die Kläger hätten dann nur noch eventuelle Einzelvereinbarungen
über eigenes Anwaltshonorar (z.B. Honorare auf Stundenbasis) oder
Differenzen zwischen Einzel- und Sammelklagehonorar selbst zu
tragen, soweit sie über die allgemeinen Sätze der Gebührenordnung
hinausgehen.
Eine höhere Quote wird es hier zunächst nominal
nicht geben
(wegen der fatalen Signalwirkung für die späteren Fonds). Real gibt
es aber schon deutlich mehr Geld, da man ja einerseits die
bescheidene Verzinsung zu 3% auf die Quote fortschreibt, und diese
Dank der Quasi-Nullausschüttungspolitik zu einer insgesamt leicht
erhöhten Quote führt.
Zusätzlich ergeben die aufgelaufenen Anwaltskosten, zumal bei
mehreren verklagten Parteien, gerade bei kleineren
Zeichnungssummen, und 50.000 DM sind in diesem Sinne klein, eine
erkleckliche Summe (insgesamt einige Millionen).
[
Nur am Rande, damit wir uns erinnern mit wem
wir es zu tun haben: Würde der Konzern sich anständig verhalten,
würde er allen diese Quote bieten. ZzZ-Mitglieder, die bisher noch
nicht geklagt haben, könnten so durch eine Quote um die
durchschnittlichen Sammelkläger-Anwaltskosten erhöht profitieren,
als Belohnung dafür, daß sie sich besonnen verhalten haben und
bisher auf Massenklagen verzichtet haben]
Man erhofft sich hiervon, insbesondere den "Massenklägern" bei
Schirp&Co., eine erhebliche Reduzierung der Sammelkläger.
Sammelkläger, denen die Kontrolle über die Prozeßkosten, zumal bei
der Rechtsmittelfreudigkeit des Prozeßgegners, zu entgleiten droht
(vor allem wenn man LBB, IBV, IBAG und den Treuhandkommanditisten
parallel verklagt hat und keine RSV, wie bei User regen48, das
alles übernimmt) könnten sich gehalten sehen, dann anzunehmen.
Vielleicht ist auch der ein oder andere Kläger krank, oder gar
verstorben, und die Erben, die nicht den Aufwand treiben mußten,
den Kaufpreis für die Fonds selbst zu erarbeiten, sehen das
schnelle, wenn auch mägerliche Geld.
Es war ohnehin klar, daß, nach Ende der Fintech-Frist und einer
gewissen Schamfrist, weiter Angebote kommen. Nur war nicht klar, an
welcher Stelle diese nachgebessert werden würden (
daß man
sie nachbessern muß war dagegen klar).
Nun bessert man zunächst bei der Frage der Übernahme der Anwalts-
und Gerichtskosten nach.
Ich gebe User
kenkennard recht,
wenn er mutmaßt, dies diene dazu, aus dem bisher noch relativ
standhaften Block der Sammelkläger einen größeren Brocken
"herauszubrechen".
Die IBV-Veröffentlichung fügt sich nahtlos in dieses Bild
TSE hat schon sehr früh gemutmaßt, daß bald nur noch 2
Anlegergruppen übrigbleiben: ZzZ und Fintech 21. Er könnte (wie so
oft) auch hier, zumindest von der Tendenz her, Recht
behalten