Antwort auf Beitrag Nr.:
40.956.536 von Hannahneele am 31.01.11
19:27:39Doch, IBV kann, rechntsmissbräuchlich, auch
weniger als 5% ausschütten. Die Logik der IBV: der Fonds hat (mit
Mehrheitsstimmen des BIH-Konzerns) beschlossen, selbst nichts
auszuschütten, nur der Teil der Garantieausschüttung, der nicht
gekürzt werden kann, wird ausgeschüttet. Das könnten dann z.B.
diese 2,5% sein.
Warum nun 2,5%? Weil die Fintech in ihrem Ursprungsangebot 3% auf
die 80%-Quote bietet, schüttet man 2,5% aus, hebt sich das quasi
nahezu auf.
Rechtsmissbräuchlich an dem Beschluss war die Tatsache, daß zu BIH
ja gleichzeitig die IBV, die Fintech21 sowie die IBG gehören, der
Garant sich also mit diesem Beschluss selbst entlastet. Denn nur
die aussenstehenden Zeichner, die das Fintechangebot nicht
annehmen, haben einen Nachteil, für den Konzern und seine eigenen
Fondsanteile ist es egal, ob der Fonds (garantierte) 1, 10 oder
100% ausschüttet, es ist rechte Tasche/linke Tasche.
Klagt denn schon jemand gegen den Beschluss, mit dem diese
Zeichnerabmelkung begründet wird (Beschluss datiert vom
29.12.2010)?