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    IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? (Seite 395)

    eröffnet am 29.01.04 15:01:08 von
    neuester Beitrag 28.01.24 23:31:29 von
    Beiträge: 5.338
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      schrieb am 30.05.05 07:13:30
      Beitrag Nr. 1.398 ()
      lammschlacht,
      gut, dass Du Mut gefasst hast, mit uns anderen Aufgewachten (und jetzt Aufgeweckten) gegen den Konzern anzutreten. Du bist nicht doof, wie Du schreibst, Du gehörst jetzt zu den men-in-black. Das sind aber eben nicht die Anzugträger des Konzerns, sondern diese kleinnen gelben Reishutträger, die in den Dschungelpfaden von Vietnam den armen verheizten wehrpflichtigen Amerikanern beigebracht haben, was wahre Kriegs- und Partisanenkunst bedeutet.

      Natürlich halten sich Konzerne = Großarmeen für unbesiegbar - doch kommt Hochmut schon immer vor dem Fall.

      Zum Trost Dir bei diesen Fonds: Du mußt Dir hier Dein Geld nicht nochmal erarbeiten: Es ist ja (anders als bei anderen Iniatoren) noch da, wir wissen, wo es liegt, wir holen es uns zurück - also Kopf oben behalten.

      Für "Anfänger in der Kunst des Krieges": Lies Clausewitz: Vom Kriege. Danach "hat es fertig" mit lammschlacht und Deine Gegner sind die Schlachtlämmer.
      Avatar
      schrieb am 30.05.05 03:00:02
      Beitrag Nr. 1.397 ()
      Als einzelner Mensch kann ich die bereits vorhandene Informationsmenge nicht aufnehmen.
      Alle meine Versuche, wenigstens einen Überblick zu finden, enden mit Ohnmachtsgefühlen. Mit Wut.
      Und zum Vorhandenen kommt laufend was dazu, auch dieser Beitrag.

      Hallo Mit-Streiter: Bitte NICHT lesen. Kostet eure wertvolle Zeit. Wer will, klickt die Links.

      Hallo BGB, IBV, Multi-VR: BITTE lesen.
      Jede Minute, die ihr nicht für weiteres Schädigen von Anlegern, Steuerzahlern, Bürgern verwenden könnt, sind zwei Minuten für uns.
      Und Lesen müsst ihr, denn jeder Zeichner der aus der Passivität aufwacht, wird eine Gefahr für euch sein.

      Die Beteiligung an Geschlossenen Immobilienfonds und anderen Anlageformen hat mir einen
      Haufen Verlust und Frust gebracht, sie waren als Altersversorgung gedacht.
      Bau ich halt eine Zeitmaschine, beam mich 20 Jahre zurück und mit dem heutigen Wissen
      würde ich die Hand abhacken, bevor sie ein "Beteiligungsangebot/Zeichnungsschein" unterschreibt.
      Was ich von 30 bis 50 erarbeitet habe, muss ich ohne Zeitmaschine nochmal von 50 bis 70
      versuchen, kann ich halt frühestens mit 85 in Rente gehen.

      Ich kann nichts beitragen zu den Vergleichsberechnungen und Abfindungsangeboten, in meinem Briefkasten war bisher
      keines, und wenn es kommt, werde ich es kaum verstehen.

      Es ist gut zu wissen, dass es Mitstreiter gibt, die sich bestens mit Finanz-Mathematik, Recht und Steuern auskennen.

      Ich will mithelfen, den Konzern an möglichst vielen Punkten anzugreifen.
      Ich bin ein kleiner Mensch, vielleicht bin ich bescheuert und begeh Harakiri, einen Konzern anzugreifen

      Viele kleine Leute, an vielen kleinen Orten, mit vielen kleinen Schritten, können viel bewegen.


      Ich hoffe, dass in Hamburg, in Düsseldorf und in Berlin, auf den AAA-Infoveranstaltungen viele gebeutelte Anleger 60 Euro "Eintritt" für drei Stunden hochverdichtete Informationen bezahlt und auf das Wochend-Sommerwetter verzichtet haben.
      Hoffentlich sind viele Stimmrechte von bisher Passiven gewonnen, und Stimmrechte von den Multi-VR zur Opposition gewandert.
      Shame on me, ich hab bisher gedacht, Porto-, Druck-, Reise-, Übernachtungs-Kosten und Saalmieten bezahlt der im Himmel.

      Ich werde am nächsten Wochenende 60 Euro aus meiner Tasche ziehen für Teilnahme an http://www.aktionsbund.de/cms/fileadmin/_user/Dokumente/AAAE…
      und erwarte von den Leuten des http://www.aktionsbund.de/ oppositions-stärkende Hinweise auf die Gruppen http://www.fondszeichner.de/ und http://www.zzzlbb.de/

      Ich bin dumm und frech (dumm, weil ich mein Geld in Fonds gesteckt habe und frech, weil ich meine Verträge erfüllt haben will).
      Ich bin doof, denn als Anfänger in der "Kunst des Krieges" http://www.page-five.de/TENSHU/suntsu.htm habe ich schon verloren.

      Kennst du den Gegner und kennst Du Dich, so magst Du hundert Schlachten schlagen, ohne dass Dir eine Gefahr besteht.
      Kennst Du Dich, aber nicht den Gegner, so sind Deine Aussichten auf Gewinn oder Verlust gleich.
      Kennst Du weder Dich noch ihn, so wirst Du in jeder Schlacht geschlagen werden.

      Eine Auswahl meiner Gegner Die Manager der Banken der BankGesellschaft Berlin
      http://www.khd-research.net/Politik/BankGesBerlin_0.html#Anm…
      Avatar
      schrieb am 29.05.05 12:38:26
      Beitrag Nr. 1.396 ()
      zu #1393 von regen48

      Wunderbare und klare Zusammenfassung. Sollte man ausdrucken und sowohl der Erörterungsrunde als auch den Düsseldorfer und Berliner Anwälten zukommen lassen: so und nicht anders! Darunter sollte nichts laufen.

      zu #1394 von nawattnu

      Die Strategie ist die 100%ig richtige. Die einzigen Zweifel als Kaufmann kommen mir, wenn ich die Vergleichsberechnungen und -Angebote von Frau Kondert lese. Steht das Fräulein K. in unseren oder in anderen Diensten? Die von Fz.de propagierten Joker der Zeichner (EU-Auflagen und daraus resultierender Zeitdruck, Ausschüttungsklagen und damit verbundene Option im Fonds zu verbleiben) sind hier nämlich nicht einmal ansatzweise berücksichtigt. Nur gut, dass Fr. K nicht meine Vermögensverwaltung betreibt. Sonst könnte ich nie mehr in Ruhestand gehen, sondern müsste nonstop weiterarbeiten, um Verluste auszugleichen.

      Nun ja, noch entscheidet jeder für sich. Bin nichts desto trotz sehr postiv gestimmt – und dass nicht nur wg. dem Sommerwetter.
      Avatar
      schrieb am 29.05.05 11:38:38
      Beitrag Nr. 1.395 ()
      `1391 kenkennard,
      sowohl die "Erfindung" und dann konsequente Beteiligung an den Ausschüttungsklagen durch www.fondszeichner.de als auch deren Beteiligung an der Verhandlungsrunde sind parallel durchaus sinnvoll. Es war regen48, der hier immer wieder darauf hingewiesen hat: Je mehr Optionen wir haben, desto besser: a) Klage auf Prospekthaftung b) Vergleichsverhandlungen (wissend, dass man dies unter vertragstreuen Partnern eigentlich nicht nötig hätte) c) Vorantreiben der Ausschüttungsklagen (noch hat die Gegenseite mit keinem Wort nachzuholende Ausschüttungen angeboten !) d) Sei sicher, es gibt dort auch einen Plan d) und der wäre extrem ungesund für den Konzern, wenn b) nicht zum erträglichen Ziel für uns Zeichner führt.
      Avatar
      schrieb am 29.05.05 11:34:09
      Beitrag Nr. 1.394 ()
      Eigentlich ist schon vieles - wenn nicht gar alles - in diesem Forum gesagt worden. Dennoch will ich noch einmal eine kurze Zusammenfassung wagen:

      Fz.de hält es für aussichtsreich, den Konzern an möglichst vielen Punkten anzugreifen. Hierzu zählen (nebeneinander ohne Wertung) Ausschüttungsklagen, Klagen auf Fondsebene gegen die Garanten und Prospekthaftungsklagen.

      Wenn sich zusätzlich noch die Möglichkeit einer vergleichsweisen Lösung ergeben würde, sind wir bereit, auch eine solche Lösung zu prüfen.

      In einer Vergleichslösung können auch Punkte, die Richter wegen der Gesetzeslage nicht berücksichtigen können, positiv für die Anleger eingesetzt werden. Hierzu zählen, daß der Konzern wegen der EU-Problematik unter Zeitdruck steht genauso wie die drohende Niederlage in den Ausschüttungsklagen.

      Wegen dieser beiden Punkte befinden sich die Anleger zur Zeit in einer besseren Verhandlungsposition als der Konzern. Die Anleger scheinen dies überwiegend genau so zu sehen. So ist die Anzahl der Diskussionsteilnehmer in den verschiedenen Foren in der letzten Zeit deutlich zurück gegangen. Ich werte dies als einen Ausdruck der Gelassenheit auf Seiten der Anleger.

      Dennoch befinden wir uns sicherlich in einer entscheidenden Phase. Möglicherweise legt der Konzern ein Abfindungsangebot vor, dass für die Anleger akzeptabel erscheint. Möglicherweise werden die Bemühungen in dieser Richtung aber auch scheitern.

      Aber auch in diesem Fall verbleiben den Anlegern noch einige wirksame Handlungsmöglichkeiten.

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      schrieb am 29.05.05 10:46:17
      Beitrag Nr. 1.393 ()
      kenkennard,

      Da stellt sich mir die Frage,warum werden eigentlich von den Oppositionsgruppen keine entsprechenden Gesellschafterversammlungen abgehalten,dazu sollten sie doch stark genug sein,um diese einzuleiten.
      In der die Abwahl der IBV auf den Tisch kommt,und von unserem kaputten Verwaltungsrat möchte ich mir mal persönlich sein Register der Stimmvollmachten darlegen lassen.Kann es garnicht erwarten,diesem Pack mal wieder persönlich in die Augen zu sehen.

      AAA hält dann auch noch Info - Veranstaltungen ab,bei denen sie den gebeutelten Anlegern nochmals ihr Geld aus der Tasche ziehen "schame on you":mad:

      Lasst uns dieses Pack endlich zum Teufel jagen!

      Auch wird hier von einigen propagiert unsere Beteiligungen in Staatsanleihen zu tauschen,niemals würde ich auch nur auf den Gedanken kommen,von diesem Staat,auch nur noch ein Versprechen in Papierform,denn nichts anderes stellen Anleihen nunmal dar,an zu nehmen.Dieser Staat ist pleite!
      Mein Geld können sie sich sonst wohin stecken,aber jemand,der mich beschissen hat,der hat bei mir grundsätzlich etwas gut!Man sieht sich immer zweimal im Leben.

      kalle
      Avatar
      schrieb am 29.05.05 10:08:37
      Beitrag Nr. 1.392 ()
      Hallo Kalle 14,

      ich habe Deinen Beitrag so verstanden, dass Dir weder die Lösung per Prospekthaftungsklage noch die bisherigen Abfindungsangebote gefallen.

      Daraus schließe ich, dass Du gerne (oder auch zwangsweise) lieber in den Fonds verbleiben möchtest.

      Dies ist auch meine Meinung. Wenn die Klagen auf Ausschüttung gewonnen werden, können wir uns jedes Jahr die vertragliche Ausschüttung holen.

      Warum soll ich dann die Fonds verlassen ?

      Allerdings verstehe ich nicht, warum Kalle 14 die Ausschüttungsklagen Sorgen machen. Sie sind bei einem Verbleib in den Fonds die einzige (und auch preisgünstige)
      Waffe der Anleger.

      Auch fz.de verstehe ich in diesem Punkt nicht. Einmal treibt man die Ausschüttungsklagen voran und legt damit die Basis für einen Verbleib der Anleger in den Fonds. Andererseits beteiligt man sich an den "Vergleichsverhandlungen" mit der Gegenseite.

      Dies sind meines Erachtens gegensätzliche Positionen.
      Avatar
      schrieb am 29.05.05 09:26:40
      Beitrag Nr. 1.391 ()
      Kalle 14 hat sicher recht. Eigentlich gibt es mit der Gegenseite nichts zu verhandeln. Schließlich haben wir rechtsgültige Verträge, die nur gerichtlich durchgesetzt werden brauchen.

      Aber: Recht haben und Recht bekommen waren schon immer zweierlei Schuhe. Durchsetzung der Verträge geht nur mit Klagen auf Fondsebene. Dies setzt entsprechende Mehrheiten in den Gesellschafterversammlungen voraus. Danach würden auch entsprechende Leute in die Verwaltungsräte gewählt.

      Davon sind wir jedoch weit entfernt. ZZZ tönt zwar öffentlich auf der Internetseite über angebliche Stärke. Wenn es jedoch - wie beim IBV D 2 - zum Schwur kommt, tut man sich dort schwer mit dem Ziel, alleine eine Sperrminorität von 25,10 % zu erzielen. Ich fürchte, die kommende Abstimmung wird die wahre "Stärke" von ZZZ deutlich zeigen. Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich bedaure dies. Trotzdem kommen wir an Tatsachen nicht vorbei.

      Schlußfolgerung: Wenn Anleger sich vorzeitig von diesem unsäglichen Engagement trennen wollen, so bleiben ihnen nur zwei Möglichkeiten:

      a) Klage auf Prospekthaftung.
      b) Annahme eines möglichen Vergleichsangebotes des Konzerns.

      Will man dies nicht, so kann man natürlich auch in den Fonds verbleiben.
      Avatar
      schrieb am 29.05.05 00:58:02
      Beitrag Nr. 1.390 ()
      Hallo Leidensgemeinde!

      Immer wieder fahrt ihr in den Steuerdschungel,warum?

      Wir haben für unsere Fonds Laufzeiten mit der Lbb vereinbart,die die Spekulationsfrist um 15 bis 20 Jahre übersteigen,und damit nicht der Spekulationsfrist unterliegen.Die einfachste Lösung,ist die,die TS propagiert,nämlich,die Bank zahlt uns unsere Abfindung als Dahrlehn aus,mit einer Laufzeit,das zehn Jahre und ein Tag erfüllt sind,die Ausschüttungen bedienen die Zinsen des Darlehns und die eigentliche Beteiligung deckt das Darlehn nach zehn Jahren und einem Tag ab.Kurzes Vertragswerk mit der Bank,das diese früher über unsere Beteiligung verfügen kann,und fertig;)

      regen48

      Richtig ist,wir haben durch den Fond quasi einen Freibetrag erworben,aber haben den auch wirklich alle nutzen können? Mich hat der Freibetrag eigentlich gar nicht interessiert,für mich war dies eine erzkonservative Anlage für meine zukünftige Rente,den steuerlichen Freibetrag habe ich bis heute nicht einmal genutzt und die Ausschüttungen meinem zu versteuernden Einkommen zugeführt.Für mich war dies eine Bareinlage für meine zukünftige Rente,und sonst nichts!Ein richtiges Problem bekommen diejenigen,die sich auf Pump Steuerfreibeträge erworben haben,um ihre Gewinne abzuschöpfen,denn die haben heute zwei Probleme am Hals,den nicht zurück gezahlten Kredit und eben unsere besch... Beteiligungen.Auch glaube ich nicht ( ich weiss es nicht genau)dass,das Finanzamt Verlustvortrag (also Abschreibung)und Finanzierungskosten schluckt,denn dies wären ja zwei gleiche Abschreibungen für ein Projekt.Ihr könnt damit Glück haben,das ihr es durch die Steuererklärung durchschleust,aber der Fiskus kann es euch verwehren,und ist ja im Grunde genommen auch richtig.
      Sollte ein Prozess auf Rückabwicklung wirklich gewonnen werden,wovon ich so schnell allerdings nicht ausgehe,machen mir die Schadenersatzforderungen einiger Anleger wesentlich mehr Sorgen,eben die,die durch die fehlenden Ausschüttungen verursacht worden sind.
      Ich glaube,das man mit uns in Scheinverhandlungen eingtreten ist,um den Richtern an den jeweiligen Gerichten,den Rücken frei zu halten,man tut eben so,als wolle man verhandeln(wo es eigentlich nichts zu verhandeln gibt)aber das Gericht kann jetzt einen Vergleich einleiten.Wenn dann auch noch der Steuerfreibetrag abgezogen werden kann,ja dann gute Nacht ihr lieben Kläger,da bleibt ja fast nichts übrig.Hätte ich geklagt,würde ich Montagmorgen zuerst die Klage zurück ziehen.
      Viele hier wissen glaube ich garnicht,dass es zwei Arten von Finanzämtern gibt,und das man ab einer gewissen Position,auch Möglichkeiten gibt,persönlich mit dem Finanzamt über Steuersätze zu verhandeln,kenkenart weiss schon was ich meine:laugh:

      lbi.com
      in einem Deiner letzten Postings hast Du mal so eine Andeutung gemacht,über Vermögenssteuern/Abgaben:laugh:
      Ja,das wird noch ein wesentlich grösseres Problem werden,es muss alles schleunigst neu geordnet werden um in flexible Sachwerte reinvestiert werden:laugh:

      petra,gruss nach Spanien???

      schönes WE ALL

      Kalle
      Avatar
      schrieb am 28.05.05 21:08:51
      Beitrag Nr. 1.389 ()
      Hinsichtlich der Nachricht von der Drohung der Gegenseite mit Anerkenntnissen bzw. Teilanerkenntnissen in den Prospekthaftungsklagen ist aus meiner Sicht folgendes zu sagen:

      a) Teilanerkenntnis

      Ein Teilanerkenntnis ist im vorliegenden Fall nicht möglich. Dies ergibt sich daraus, dass die Kläger bei den Prospekthaftungsklagen einen sogenannten "Zug um Zug-Antrag" gestellt haben, der etwa wie folgt lautet:

      "Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger x Euro Zug um Zug gegen Abtretung seiner Anteile am Fonds y zu zahlen".

      Wenn die Beklagte nur einen Teil der Klageforderung anerkennt, braucht der Kläger natürliche seine Fondsanteile nicht übereignen. Die Beklagte wiederum wird keine Zahlung an den Kläger leisten, wenn dieser nicht seine Fondsanteile an die Beklagte übergibt. Nähere Einzelheiten kann man im Kommentar zur ZPO bei Baumbach-Lauterbach (§307 ZPO) nachlesen.

      Ob die Beklagte aber die volle Forderung der Kläger anerkennen wird, bleibt weiter zweifelhaft.

      Für meine Klagen würde ich dies begrüßen, käme doch auf diese Weise sehr schnell das Geld "an die Sonne".

      Ich fürchte jedoch, wir werden ohne eine Gesamteinigung hierauf noch länger warten müssen.

      b) Steuerliche Fragen

      Es ist sicherlich richtig, daß die Anleger Spekulationssteuer zahlen müssen, wenn sie die Fondsanteile vor dem Ablauf von 10 Jahren an die Gegenseite zurückgeben müssen.

      Das ganze relativiert sich aber erheblich, wenn man die Behandlung der Steuerfrage durch die Zivilgerichte in Schadensersatzprozessen kennt.

      In diesem Forum wurde richtig ausgeführt, daß die Gerichte beim Schadensersatzprozess die Zahlungen des Finanzamtes aus den Anfangsverlusten dem Anleger schadensmindernd abziehen und der Gegenseite gutschreiben.

      Dies gilt jedoch nur bedingt und zwar in dem Fall, daß der vom Schädiger geleistete Schadensersatz beim Geschädigten steuerfrei bleibt (z. B. bei Zahlung nach Ablauf von 10 Jahren).

      Dies war aber nur eine verkürzte Darstellung. Die ausführliche Darstellung lautet wie folgt:

      Die Gerichte betreiben hinsichtlich der Steuerfrage für den Geschädigten einen Vorteils-/Nachteilsausgleich.

      Erhaltene Steuervorteile werden dem Schädiger gutgeschrieben, zu zahlende Ertragssteuern werden dem Schädiger belastet. In einem neueren Urteil hat der BGH zur Vereinfachung angeordnet, dass der Kläger dann seine Steuervorteile aus den Anfangsjahren behalten darf, wenn er im Gegenzug seine erhaltene Abfindung versteuern muß.

      Betrachtet man diese Rechtslage in der Gesamtschau, so verliert die Steuerfrage viel von ihrem Schrecken. Also auch nach einer Abgabe nach mehr als 10 Jahren - also bei Steuerfreiheit der Aktion für den Anleger - kann sich der Anleger der Anrechnung dieser Steuervorteile durch das Gericht nicht entziehen. Er hat lediglich keine Probleme mit dem Finanzamt in dieser Frage. Im Endeffekt wird er aber einmal damit belastet.

      Letztendlich wird der Anleger mit den Steuern aber nur einmal belastet.
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