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Seite 410 von 436

IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? ( Seite 410)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 29.01.04 15:01:08
von
neuster Beitrag 23.05.12 12:56:15
von

Anzahl Beiträge: 4.351
Aufrufe gesamt: 999.364
Aufrufe heute: 35
Diskussionsnr.: 815.054
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[ Seite: 123409410411434435436neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 11.11.11 08:04:31
Beitrag Nr.4091 
(42.334.870)
Antwort
Zitat
Hallo MackieM,
danke für Deine Info. Bekomme seit dem letzten Kaufangebot keinerlei Info von der IBV. Lehne seit Jahren jegliches Kaufangebot ab und werde trotz Drohgebärde auch weiterhin auf diesem Kurs bleiben. Freue mich, dass es noch mehr hartnäckige Zeichner gibt.
Gibt es Deinerseits Empfehlungen bzgl. der weiteren Vorgehensweise?
Avatar
schrieb am 11.11.11 14:07:07
Beitrag Nr.4092 
(42.337.181)
Antwort
Zitat
Hallo an alle tapferen Verbleiber!

Ich selbst bin im IBV D3 - und werde dort auch bis an mein Lebensende verbleiben, falls sich die Bedingungen für uns Zeichenr nicht signifikant verbessern sollten!

Der Grund, warum ich heute hier poste, liegt darin, dass in meinem Fonds wieder einmal eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ansteht, inzwischen die Neunte ihrer Art!
Natürlich werde ich wie gewohnt meine Stimmrechtsvollmacht an TSE übertragen, auch wenn ich immer wieder auf´s Neue begeistert darüber bin, dass die Einladung für das am 17.11. stattfindende Meeting schon am 9.11. bei mir eingetroffen ist und auch darüber, dass laut IBV alle Bevollmächtigten, die mehr als drei Zeichner vertreten, gebeten werden ihre Vollmachten in Kopie möglichst eine Woche vor der ao GV an die Abteilung Zeichnerbetreuung zu übermitteln (toll - Fax genügt)!

Allerdings habe ich dazu folgende Fragen gerade im Hinblick auf den korrekten und vor allem rechtssicheren Ablauf bei dieser Thematik:
Wie sollte der rechtschaffene und normal denkende Zeichner hierbei mit seinen Unterlagen bzw. den unterschriebenen Dokumenten verfahren? Mein Kenntnisstand ist aktuell Folgender:

1.) unterschriebene Rückantwort mit Vollmachtserteilung für TSE
a) per Fax an die IBV
b) per Fax an TSE
c) aber was geschieht mit dem Original? Per Brief an IBV?

2.) Dauerstimmrechtsvollmacht
a) wann bzw. in welchen Intervallen muss diese erneuert werden?
b) wer sollte diese als Fax erhalten?
c) wer bekommt das Original? TSE?

Wenn hier jemand eine allgemein gültige Antwort liefern könnte, wären garantiert so einige Zeichner sehr dankbar und müssten nicht bei jeder Einladung in ihren Unterlagen suchen, um ihr Wissen auszufrischen. Deshalb schon heute vielen Dank für Eure Hilfe!
Avatar
schrieb am 11.11.11 23:16:38
Beitrag Nr.4093 
(42.340.405)
Antwort
Zitat
Ich bin noch im 11 er und 6 er. Bei beiden liegen "Rückkaufangebote" vor. Ich bleibe aber TSE Verbleiber und bin noch jung genug, die Säcke bei der ex IBV/IBG und wie sie alle heissen zu überleben.
Avatar
schrieb am 11.11.11 23:37:59
Beitrag Nr.4094 
(42.340.506)
Antwort
Zitat
Zitat von AmarisHallo an alle tapferen Verbleiber!

Ich selbst bin im IBV D3 - und werde dort auch bis an mein Lebensende verbleiben, falls sich die Bedingungen für uns Zeichenr nicht signifikant verbessern sollten!

Der Grund, warum ich heute hier poste, liegt darin, dass in meinem Fonds wieder einmal eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ansteht, inzwischen die Neunte ihrer Art!
Natürlich werde ich wie gewohnt meine Stimmrechtsvollmacht an TSE übertragen, auch wenn ich immer wieder auf´s Neue begeistert darüber bin, dass die Einladung für das am 17.11. stattfindende Meeting schon am 9.11. bei mir eingetroffen ist und auch darüber, dass laut IBV alle Bevollmächtigten, die mehr als drei Zeichner vertreten, gebeten werden ihre Vollmachten in Kopie möglichst eine Woche vor der ao GV an die Abteilung Zeichnerbetreuung zu übermitteln (toll - Fax genügt)!

Allerdings habe ich dazu folgende Fragen gerade im Hinblick auf den korrekten und vor allem rechtssicheren Ablauf bei dieser Thematik:
Wie sollte der rechtschaffene und normal denkende Zeichner hierbei mit seinen Unterlagen bzw. den unterschriebenen Dokumenten verfahren? Mein Kenntnisstand ist aktuell Folgender:

1.) unterschriebene Rückantwort mit Vollmachtserteilung für TSE
a) per Fax an die IBV
b) per Fax an TSE
c) aber was geschieht mit dem Original? Per Brief an IBV?

2.) Dauerstimmrechtsvollmacht
a) wann bzw. in welchen Intervallen muss diese erneuert werden?
b) wer sollte diese als Fax erhalten?
c) wer bekommt das Original? TSE?

Wenn hier jemand eine allgemein gültige Antwort liefern könnte, wären garantiert so einige Zeichner sehr dankbar und müssten nicht bei jeder Einladung in ihren Unterlagen suchen, um ihr Wissen auszufrischen. Deshalb schon heute vielen Dank für Eure Hilfe!


Punkt 1 möchte ich Dir mit einem ehemaligen Posting seiner Homepage antworten: "Wie bisher immer muß man mit Nein abstimmen. Zukünftig ist von allen ZzZ-Mitgliedern bereits durch Rückantwort zusätzlich immer Tagesstimmrechtsvollmacht zu erteilen. „Thomas oder Gabriele Schmidt, oder deren Vertreter“. Erst per Fax an IBV, dann per Internet-Fax 03222/2453944 an TSE, dann im Original per Post an IBV. Für den, bei dem das Internetfax nicht erreichbar ist, der kennt ja wohl immer noch das Normalfax 02054/120222."

Punkt 2: Dauerstimmrechtsformulare sind an TSE postalisch zu senden und müssen jährlich erneuert werden.
Thomas Schmidt
Schmachtenbergstraße 142
45219 Essen
Telefon 02054 / 120 - 210
Telefax 02054 / 120 - 222
E-mail ts-e@gmx.de
Avatar
schrieb am 12.11.11 09:30:17
Beitrag Nr.4095 
(42.340.884)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.340.506 von straßenköter am 11.11.11 23:37:59Danke für Deine Angaben zu Stimmrechtsvollmachten an Thomas Schmidt oder seine Frau in Essen. Spart Zeit, die Nr usw zu finden.

Ich bin zwar nicht im IBV D3 engagiert, sondern in zwei anderen. Das Vorgehen dieser "Gauner" im IBV D3 aktuell hat mir die letzte Überzeugung gegeben, wie ihr alle, bis zum Lebensende und darüber hinaus den Erben aufzuerlegen, im Fonds zu verbleiben. Basta.

Nur anständige "Rückkaufangebote" vor Andienuungstermin sind von Interesse und die müsse über 100% lauten. Jeder Versuch, Honig daraus saugen zu wollen, schlagen fehl.

Am Ende werden diese "Gauner" auch notfalls verklagt, ihre zwischenzeitlich auch mit "krimineller Energie" oder gutgläubig betrachtet "geschäftliches Interesse :rolleyes:" organisierten Entreicherungen der übrig gebliebenen Zeichner und damit auch mir wegen des vertraglichen und gesetzlich garantierten Anspruchs auf "Ungerechtfertigte Bereicherung" wegen unterlassenen Ausschüttungen und wegen ihrer meiner Meinung nach "kriminellen Machenschaften" von organisiert übermäßigen Tilgungen von Fondsdarlehen, die zur bewussten Auszehrung der Liquidität führten, samt daraus zu berechnender Nutzungszinsen :laugh::cry::yawn: gerade zu stehen und dementsprechend über den garantierten Andienungsbetrag zu 100% an uns rückzahlen zu müssen. Gesetzliche Anspruchsgrundlag ist im § 818 BGB zu finden und selbstverständlich bestehen solche Ansprüche und summieren sich weiter auf. Jedenfalls wird am Ende der "Laufzeit" abgerechnet. Wer früher etwas will, muss Aufschläge zahlen, basta, denn ich bin der Mit-Eigentümer, nicht die da, die ungefragte Angebote machen. Notfalls und selbstverständlich wird mittels Klage dieser ansehnliche Bereicherungsanspruch reingeholt. Macht mir besonderen Spaß. Basta. Ihr habt uns genug geärgert. Darum gibt es bei mir jedenfalls keinen Rückkauf des Abkaufs von Ansprüchen, auf Klagen gegen alle "Gauner" zu verzichten. Basta.

Stimmrechtsvollmachten bitte neu an TSE senden. BEEILT EUCH. Danke für "Mittäterschaften als Gesellschafter" an alle hart gesonnenen Zeichner, die sich durch NICHTS und NIEMANDEN beirren lassen, ausser bei Empfehlungen seitens TSE, der es - so hat er gesagt- nicht öffentlich macht.
Avatar
schrieb am 15.11.11 17:31:29
Beitrag Nr.4096 
(42.354.117)
Antwort
Zitat
wem die Dauerstimmrechtsvollmachts-Formulare fehlen bitte bei mir melden : stkolip@gmx.de, ich schicke sie Euch gerne zu....
Avatar
schrieb am 15.11.11 18:48:30
Beitrag Nr.4097 
(42.354.480)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.354.117 von haifisch1312 am 15.11.11 17:31:29@haifisch:

"Dauerstimmrechtsvollmachten" gibt es nicht mehr, denn allenfalls dürfen solche Formulare nur ein Jahr lang Bestand haben. Die unansehnlichen Fondsbeschlüsse erfordern dieses.
Avatar
schrieb am 15.11.11 18:54:23
Beitrag Nr.4098 
(42.354.515)
Antwort
Zitat
Zitat von donnermax@haifisch:

"Dauerstimmrechtsvollmachten" gibt es nicht mehr, denn allenfalls dürfen solche Formulare nur ein Jahr lang Bestand haben. Die unansehnlichen Fondsbeschlüsse erfordern dieses.


Es wird sowohl die Dauerstimmrechtsvollmacht als auch die Tagesstimmrechtsvollmachten benötigt!Dies wie unter Posting 4094
Avatar
schrieb am 16.11.11 19:14:20
Beitrag Nr.4099 
(42.359.801)
Antwort
Zitat
Ja ja donnermax, natuerlich die Formulare, die JAEHRLICH zum 1.11. erneut an Tse gehen....:)
Avatar
schrieb am 18.11.11 14:59:57
Beitrag Nr.4100 
(42.369.749)
Antwort
Zitat
Ich bin derzeit dabei eine Klage/Schiedsgerichtsverfahren gegen die Verkäuferbank meiner Fondsanteile einzuleiten. Es eilt, zum Jahresende sollen eventl. Ansprüche aus den "Kick Back" Vergütungen verjähren. Kann mir eventl. jemand mitteilen wieviel Provisionen in Prozent an die Banken für die Vermittlung der Fonds bezahlt wurde. Ich wäre sehr dankbar. Das Verfahren leite ich ein, obwohl ich meine Anteile bereits an das Land Berlin zurückgegeben habe. Da mir trotzdem noch ein Verlust verblieben ist, möchte ich diesen von der Hausbank ausgleichen lassen.

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