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Seite 418 von 421

IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? ( Seite 418)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 29.01.04 15:01:08
von
neuster Beitrag 22.02.12 23:27:01
von

Anzahl Beiträge: 4.209
Aufrufe gesamt: 960.808
Aufrufe heute: 198
Diskussionsnr.: 815.054
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schrieb am 23.01.12 22:05:04
Beitrag Nr.4171 
(42.635.928)
Antwort
Zitat
Ich denke, dass es mal sinnvoll wäre, den weiteren Weg aufzuzeigen. Und damit meine ich nicht den mittelfristigen, sondern den kurzfristigen Weg: Ich habe mich bereits vor geraumer Zeit per Email gemeldet, finanzielle Unterstützung zu geben. Nur habe ich bislang kein Feedback erhalten. Wird die Unterstützung noch abgefordert?
Avatar
schrieb am 25.01.12 21:55:25
Beitrag Nr.4172 
(42.648.488)
Antwort
Zitat
Aus den Richtlinien für berliner Politik:
5. Zukunft der Berlin Immobilien Holding

Der Senat wird den Erwerb von Anteilen abgeschirmter Immobilienfonds der Berliner Immobilien Holding (BIH) fortsetzen. Ziel ist die vollständige Kontrolle über die Immobilienbestände der Fonds, die wirtschaftlich gesteuert werden sollen. Die gewerblichen Immobilien und Wohnimmobilien außerhalb Berlins sollen veräußert werden.

Hmm, verstehe dann nicht, wieso sie noch jetzt in Kaiserslauten ein neues Objekt bauen...?
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schrieb am 26.01.12 08:54:12
Beitrag Nr.4173 
(42.649.498)
Antwort
Zitat
@Tahni

ja, das hört man immer wieder
ich habe gar nichts gegen eine vollständige kontrolle
bin gerne bereit, meinen anteil abzugeben
nur der preis muss stimmen, die lächerlichen 80% (gültig seit 2005) sind natürlich ein witz für den ibv d 3.
da muss schon mahr kommen, damit ich ernsthaft darüber nachdenken werde...
mal schaun, wann und wie hoch die ausschüttung sein wird.
die planmäßige ausschüttung sollte ja zum 31.1.12 erfolgen, aber auch die wird wieder verzögert und verschleppt, wie auch im vergangenen jahr...geduld
Avatar
schrieb am 27.01.12 18:22:20
Beitrag Nr.4174 
(42.659.727)
Antwort
Zitat

Habe gerade wieder mit ts-e telefoniert.


Er berichtete, er habe sich ausnahmsweise die Postings in diesem Forum angeschaut und hätte sich drüber gewundert, wie viele auch dämliche Einträge vorhanden seien. Erstens, der Feind würde mit lesen, demzufolge könne man nicht offen alles aussprechen. Zweitens, viele Sachen wären doch für die Mitglieder offensichtlich. Denn ZzZ, die Fonds, liebe Menschen und Verbrecher gäbe es doch in diesem Umfeld schon länger. Jedem müsse klar sein, dass man sich wehren muß und dass dies sinnvollerweise nur koordiniert geschehen soll. Als Instrumente wären theoretisch nur folgende denkbar: Lobbyarbeit in der Politik, Strafanzeigen, sinnvolles Abstimmen und Gebaren
in Gesellschafterversammlungen, Beschlussanfechtungen und Beantragung
einstweiliger Verfügungen, vielleicht noch Ausschüttungsklagen. Hilfreich kann es sein, wenn man im Konzern auch liebe Freunde hat, die Verbrechertum nicht ausstehen können. Klar ist, gerade aktuell wieder, dass akut auch wieder Beschlussanfechtungsklagen nötig sind. Thomas Schmidt habe absolut kein Verständnis für weinerliche Meldungen, man hätte doch früher einmal Unterstützungsbeträge angeboten, die immer noch nicht abgerufen wurden.
Jedem muß doch klar sein, dass in jedem Fonds zahlreiche Aktionen im Laufe der Jahre finanziert werden müssen und mußten. Wieso können die Mitglieder nicht damit umgehen, wenn jemand so ehrlich und nett ist, Beträge nicht vorher gleich jedes mal einzusammeln? Wie kann man so naiv sein und dramatisch gefährliche GV-Beschlüsse bekommen, die Protokolle gar als Einschreiben mit Rückschein, und dann nicht wissen, dass es eine Bringschuld gibt. Nämlich melden, igittigitt, was können wir tun und wieviel kann und darf ich finanziell für diese Angelegenheit beitragen? Nein, die Mitglieder würden warten, bis ts-e anrufe und höchstpersönlich erklären würde, dass (neue weitere) Finanzzusagen her müßten. Dann könnte ja ein Teil der Mitglieder erklären, sie seien arm, ein anderer Teil zu magere Zusagen machen und ein paar Mitglieder stemmen dann einfach den beachtlichen Rest.
Dann müsse er sich noch von Schlaumeiern anhören, wie man das machen müsse:
Man nehme die drohenden Prozeßkosten, dividiere Sie durch das über ZzZ
vertretene Eigenkapital und teilt jedem Mitglied mit, was er zu bezahlen
hat. Nichts gegen schlau klingende Ideen, nur, sie sind schlichtweg dämlich. Wie hoch ist denn das Prozesskostenrisiko in Beträgen? Es gibt keine verläßliche Formel, wie der Streitwert festgesetzt wird. Das hat jeder Richter anders gemacht und Streitwertbeschwerden blieben bisher immer erfolglos. Selbst wenn man den Streitwert kennen würde, verklagt man nur den Fonds auf Unwirksamkeit des Beschlusses oder taucht plötzlich IBV als liebenswerter Streithelfer des Fonds auf, damit sich die Honorarkosten für gegnerische Anwälte für den Fall des Unterliegens verdoppeln? Durch wie viele Instanzen geht denn so eine Klage? Vielleicht wie im LBB 4 und LBB 5 drei Instanzen bis zum BGH, dann zurück zum Kammergericht, von dort erneut zum BGH? (Bei den in diesen beiden Fonds aufgerufenen Streitwerten wäre man
dann bei 60 TEUR Kostenrisiko pro Fonds.) Ist es nicht z.B. so, dass IBV gegen das für die Zeichner in Sachen Minderheitenschutz obsiegende Urteil der zweiten Instanz, gegen die nicht zugelassene Revision Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einlegte? So, nun wissen die Schlaumeier, anders als ts-e, wie hoch das Kostenrisiko ist. Nun muß man nur noch Bürokräfte einstellen und bezahlen, die die Mitgliederverwaltung machen. Die werden einem dann pro Fonds mitteilen, wieviel Eigenkapital ZzZ in jedem Fonds vertritt. (Mal bitte im Fondsprospekt schauen, was denn IBV für die Zeichnerverwaltung aus jedem Fonds jährlich heraus nehmen darf.) So,
nun wissen die Schlaumeier, wieviel % der Zeichnungssumme, am liebsten nur Promille, für den Start einer Klage eingesammelt werden müssen. Da man ja vorsichtig sein sollte, werden die Schlaumeier natürlich den doppe lten Satz einfordern, um gegen Unsicherheiten gerüstet zu sein. Da diese Schlaumeier ja nicht so dämlich sind, wie der kryptische ts-e so bei sich denkt, wissen die z.B. im LBB 7, wo eine Beschlussanfechtung aktuell raus ist, dass ZzZ in der letzten GV 5.075 TDM Eigenkapital vertrat. Man nehme also mal die 60TEUR
konkret bisher bekanntes Kostenrisiko aus der Minderheitenschutzklage LBB 5 und stellt 60 TEUR den 5 Mio DM EK gegenüber. Die dämlichen Schlaumeier werden demzufolge 2,4% der Zeichnungssumme von jedem Mitglied im LBB 7 einfordern, am besten gleich aufs Konto. Halt, die sind ja schlau, diefordern vorsorglich den doppelten Satz, also 4,8% der Zeichnungssumme. Nun rufen diese Schlaumeier alle Zeichner die ZzZ in der letzten GV im LBB 7 vertrat an. Schlau wie sie sind, haben sie viel Zeit und können allein nur in diesem Fonds, bei zahlreich gleichzeitig laufenden Fristen, mit 48 Zeichnern telefonieren. Voller Freude werden sie beim alphabetisch sortierten Anruf an dritter Stelle auf einen Zeichner stoßen, der mit 800 TDM der vertretenen 5.057 TDM beteiligt ist. Erstaunt stellen sie fest, dass der weder 20.000 EUR, noch 10.000 EUR zur Verfügung stellt. Sie wissen zwar
nicht, wie ts-e seit Jahren, dass dieser Zahnarzt nicht in der Lage sein wird ewig durchzuhalten, da ihm noch viel schlimmere Fonds angedreht worden sind. Die Schlaumeier werden sich mit der Auskunft dieses Zeichners begnügen müssen, dass er weiterhin fest an ZzZ glaubt und daher für die GV am 25.11.2011 wieder ZzZ bevollmächtigte. Wegen seiner Finanzsituation habe er jedoch den Anteil zum 31.12.2011 verkaufen müssen. Daher sei für den neuen Prozeß keine Kostenbeteiligungszusage möglich. Aber die Schlaumeier telefonieren ja erfolgreich weiter. Landen bei zwei Zeichnern, die inzwischen arbeitslos sind, bei einem Zeichner in der Grössenordnung 500
TDM, der etwas von Angst und Sorge murmelt, ob man nicht besser verkaufen solle, als noch Geld zu riskieren. Er will noch etwas überlegen; und meldet sich dann nicht mehr. Der andere läßt sich die Kosten- und Eigenkapitelrelationen erklären, hört sich die praktischen Erfahrungen aus der bisherigen Zeit an. Und sagt dann dennoch nur 1,6% seiner Zeichnungssumme zu. Nun ja, lassen wir die Schilderung, wie es den Schlaumeiern im LBB 7 weiter ergangen wäre, hätte man sie nur gelassen. Nörgler und Besserwisser sind doch keine kryptischen Begriffe.



Nun läuft auch die Frist im LBB 8 zur Beschlussanfechtung, bald in den
weiteren Fonds. Ob wohl alle Zeichner wissen, dass dringender
Handlungsbedarf besteht, wie völlig unkryptisch von ts-e herum erzählt? Also
wissen die Zeichner des LBB 8, wie auch alle anderen, dass man als Zeichner
eine Bringschuld hat wegen der Kostenbeteiligung. Ts-e wird nicht mit
Engelsgeduld jeden Zeichner im LBB 8 anrufen, um Kostenbeteiligungszusagen
zu erbetteln. Die Zeichner wissen ja, wie knapp die Fristen sind und dass
der Anwalt innerhalb der Frist auch noch schwere Arbeit leisten muß; - mit
der er erst anfängt, wenn das Honorar auf dem Konto ist. Denn der Anwalt ist
ja auch ein Schlaumeier und erfahren im Umgang mit den Zeichnerschlaumeiern.



Und dann hatte ts-e ja noch mehr kryptischen Blödsinn berichtet. ("Leider
haben wir ein Sonderproblem: aus strategischen Gründen müssen wir bestimmten
Zeichnern unter die Arme greifen und Kredite ablösen. Das ist sehr wichtig
und erfordert Mitzeichner, die sich an der Umfinanzierung beteiligen wollen
müssen können. Auch dies ist sehr sehr eilig!) ("Sodann ist Thomas Schmidt
sehr verärgert und wütend. Die Berichterstattung über ein sehr akutes
Sonderproblem hat die ZzZ-Mitglieder nicht hinreichend aktiviert. Klipp und
klar, es muß zwingend ein Fondsanteil aus einem Kreditverhältnis heraus
gelöst werden. Sei es mittels privater Kleinkredite, sei es mittels Spenden.
Wenn das aber nicht rechtzeitig klappen sollte, werden auch andere Zeichner
ernsthafte Probleme bekommen. Also jetzt sofort, oder aber schauen, was
ansonsten passieren wird. Es ist sehr sehr eilig!") Wieder richtig blöd von
ts-e, sich so kryptisch auszudrücken. Warum schreibt er nicht, dass er
jemanden verleitet hatte, seine mit Eigenkapital gezeichneten Fondsanteile
über das Kreditsonderangebot der LBB günstig zu beleihen, um private Kredite
umzuschulden. Warum schreibt der blöde Kerl nicht, das er diesen Zeichner
auch aufgefordert hatte, eine Minderheitenschutzklage zu führen. Warum
schreibt der blöde ts-e nicht, zum Wohlgefallen des hier mitlesenden
Konzerns, dass die Minderheitenschutzklage zusammenbricht, wenn die Bank
jetzt den Anteil pfändet? Warum schreibt er nicht, daass es unvorhersehbare
Entwicklungen gab, weshalb jetzt der Fondskredit nicht getilgt werden
konnte? Pfui, dieser böse dumme Kerl. Er hätte doch hier schreiben müssen,
um welche Fonds es konkret geht und welche Zeichnungssumme. Ja wenn er das
geschrieben und detailliert erklärt hätte, dann hätten natürlich alle in
ausreichendem Masse geholfen. Wahrscheinlich hätte der Konzern
höchstpersönlich geholfen. Statt dessen hat er seine Frau wütend
angeschnauzt, damit die schnell einen großen Betrag hierfür locker macht.
Mal schauen, auf wen der blöde Kerl jetzt wütend ist.



Nun zum Thema Rechtsschutzversicherung eine Lektion: Man sollte nur
Prozesse führen, die man auch bereit ist, selbst zu bezahlen. Ich habe eine
geniale Idee und muß mich hierzu mit den Versicherern und den
Aufsichtsbehörden zusammen setzen. Man bietet eine
Rechtschutzversicherungspolice an, die nur 5% bisheriger Tarife kostet und
das ohne Selbstbeteiligung. Wie geht das? Man nimmt in die
Versicherungsbedingungen auf, dass die eingetretenen Schadensfälle in
verschiedene Töpfe mit ähnlichem Schadensbetrag kommen. Unterteilt
zufallsgesteuert jeden Topf in zwei Pakete. Dann wirft man eine Münze, kommt
Zahl, bezahlt die Versicherung, kommt die Rückseite, muß der
Versicherungsnehmer seinen bereits laufenden Prozeß selbst zahlen. Einfach
herrlich, wie man die Weicheier und Warmduscher mit ihrer eigenen Schlauheit
treffen kann. Ob dann überhaupt noch jemand, der rechtsschutzversichert ist,
einen Prozeß führen wird, wenn er vorher nicht wissen kann, ob er später
selbst zahlen muss?



Und dann lästerte ts-e noch über einen anderen Beitrag hier im Forum: Da
habe jemand sich unqualifiziert zu dem Vorgehen mit Stimmrechtsvollmachten
geäußert. Ja, richtig, bei seriösem Umfeld reichen
Dauerstimmrechtsvollmachten. Aber ts-e verlangt, immer auch die
Tagesvollmacht benutzen, dort eintragen "T oder G S aus X), diese an IBV
faxen und an ts-e. Zusätzlich jährlich einmal eine aktuelle
Dauerstimmrechtsvollmacht per Post zu ts-e schicken. Warum reicht denn die
Dauerstimmrechtsvollmacht nicht allein? Weil IBV erstens verlangt, sie dürfe
nur maximal 1 Jahr alt sein. Zweitens, sie müsse in der GV im Original
vorgelegt werden. Drittens, weil es dämliche Zeichner gibt. Soll der
Besserwisser mal vorbei kommen. Dann zeige ich ihm eine frische
Dauerstimmrechtsvollmacht von jemandem mit einer siebenstelligen
Zeichnungssumme in einem Fonds, der kein Datum eingetragen hatte. Eine
andere mit gleichem Fehler, wo für über 2 Mio Fonds eingetragen sind. Einige
Vollmachten, wo der Zeichner meint, die Rubrik "Vorname" und "Name" hat den
Zweck, leer gelassen zu werden.





Avatar
schrieb am 27.01.12 21:26:50
Beitrag Nr.4175 
(42.660.785)
Antwort
Zitat
oh gott oh gott, das ist alles so dämlichs
bin lange ausgestigen, habe das geld genommen und in der Südsee und in gold invetiert
Avatar
schrieb am 30.01.12 08:19:45
Beitrag Nr.4176 
(42.666.209)
Antwort
Zitat
am freitag hatte ich post vom ibv bzgl. des ibv d 3.
ich hoffe, es sei die info, wann und in welcher höhe die ausschüttung erfolgt..
aber leider weit gefehlt, es war lediglich ein erinnerungsschreiben, dass das rückkaufangebotder fintech für den fonds noch bis 30.6.12 gilt.
meine meinung: die wenigen verbleiber, die bis jetzt nicht verkauft haben, werden dieses "großzügige" angebot auch jetzt nicht mehr annehmen. der ibv läßt aber halt nichts unversucht.
abwarten und teetrinken...geduld bringt rosen
Avatar
schrieb am 30.01.12 10:24:40
Beitrag Nr.4177 
(42.666.878)
Antwort
Zitat
Am 26.1. LBB10 - Rückkauferinnerung zum 31.3.2012. Schade, die Sache liegt schon beim Anwalt ;-)
Avatar
schrieb am 30.01.12 14:23:09
Beitrag Nr.4178 
(42.668.195)
Antwort
Zitat
Es wird uns wohl nichts übrig bleiben als zu klagen,denn:

Die landeseigene Gesellschaft will einen Kredit über 225 Millionen Euro aufnehmen, um die verbliebenen Zeichner rauszukaufen. Diese Summe findet sich im Entwurf des Landeshaushaltes als Bürgschaft des Senats an die BIH. Zudem plant der Senat, die renitenten Anteilseigner mit Mitteln des Aktienrechts aus den Fonds zu drängen. Ob das ohne jahrelange Prozesse gelingen kann, ist umstritten....

Ein klarer Fall der Nötigung und Enteignung.

Also die Zähne zeigen - das ist nun angesagt! :rolleyes:

Anstelle jahrelang das Geld für die Mietgarantien zu verpulvern, hätte BIH lieber die Leute richtig ausgezahlen ollen und hätten längst ihre Ruhe gehabt.
Avatar
schrieb am 30.01.12 14:36:32
Beitrag Nr.4179 
(42.668.279)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.668.195 von Tahni am 30.01.12 14:23:09...wo ist die Quelle ?

danke

nanu
Avatar
schrieb am 30.01.12 14:50:02
Beitrag Nr.4180 
(42.668.362)
Antwort
Zitat
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.668.195 von Tahni am 30.01.12 14:23:09ah...gefunden, ist ja schon "alt", vom letzten Oktober.

nanu

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