schrieb am 23.01.12 22:05:04
Ich denke, dass es mal sinnvoll wäre, den weiteren Weg aufzuzeigen.
Und damit meine ich nicht den mittelfristigen, sondern den
kurzfristigen Weg: Ich habe mich bereits vor geraumer Zeit per
Email gemeldet, finanzielle Unterstützung zu geben. Nur habe ich
bislang kein Feedback erhalten. Wird die Unterstützung noch
abgefordert?
schrieb am 25.01.12 21:55:25
Aus den Richtlinien für berliner Politik:
5. Zukunft der Berlin Immobilien Holding
Der Senat wird den Erwerb von Anteilen abgeschirmter
Immobilienfonds der Berliner Immobilien Holding (BIH) fortsetzen.
Ziel ist die vollständige Kontrolle über die Immobilienbestände der
Fonds, die wirtschaftlich gesteuert werden sollen. Die gewerblichen
Immobilien und Wohnimmobilien außerhalb Berlins sollen veräußert
werden.
Hmm, verstehe dann nicht, wieso sie noch jetzt in Kaiserslauten ein
neues Objekt bauen...?
schrieb am 26.01.12 08:54:12
@Tahni
ja, das hört man immer wieder
ich habe gar nichts gegen eine vollständige kontrolle
bin gerne bereit, meinen anteil abzugeben
nur der preis muss stimmen, die lächerlichen 80% (gültig seit 2005)
sind natürlich ein witz für den ibv d 3.
da muss schon mahr kommen, damit ich ernsthaft darüber nachdenken
werde...
mal schaun, wann und wie hoch die ausschüttung sein wird.
die planmäßige ausschüttung sollte ja zum 31.1.12 erfolgen, aber
auch die wird wieder verzögert und verschleppt, wie auch im
vergangenen jahr...geduld
schrieb am 27.01.12 18:22:20
Habe gerade wieder mit ts-e telefoniert.
Er berichtete, er habe sich ausnahmsweise die Postings in diesem
Forum angeschaut und hätte sich drüber gewundert, wie viele auch
dämliche Einträge vorhanden seien. Erstens, der Feind würde mit
lesen, demzufolge könne man nicht offen alles aussprechen.
Zweitens, viele Sachen wären doch für die Mitglieder
offensichtlich. Denn ZzZ, die Fonds, liebe Menschen und Verbrecher
gäbe es doch in diesem Umfeld schon länger. Jedem müsse klar sein,
dass man sich wehren muß und dass dies sinnvollerweise nur
koordiniert geschehen soll. Als Instrumente wären theoretisch nur
folgende denkbar: Lobbyarbeit in der Politik, Strafanzeigen,
sinnvolles Abstimmen und Gebaren
in Gesellschafterversammlungen, Beschlussanfechtungen und
Beantragung
einstweiliger Verfügungen, vielleicht noch Ausschüttungsklagen.
Hilfreich kann es sein, wenn man im Konzern auch liebe Freunde hat,
die Verbrechertum nicht ausstehen können. Klar ist, gerade aktuell
wieder, dass akut auch wieder Beschlussanfechtungsklagen nötig
sind. Thomas Schmidt habe absolut kein Verständnis für weinerliche
Meldungen, man hätte doch früher einmal Unterstützungsbeträge
angeboten, die immer noch nicht abgerufen wurden.
Jedem muß doch klar sein, dass in jedem Fonds zahlreiche Aktionen
im Laufe der Jahre finanziert werden müssen und mußten. Wieso
können die Mitglieder nicht damit umgehen, wenn jemand so ehrlich
und nett ist, Beträge nicht vorher gleich jedes mal einzusammeln?
Wie kann man so naiv sein und dramatisch gefährliche GV-Beschlüsse
bekommen, die Protokolle gar als Einschreiben mit Rückschein, und
dann nicht wissen, dass es eine Bringschuld gibt. Nämlich melden,
igittigitt, was können wir tun und wieviel kann und darf ich
finanziell für diese Angelegenheit beitragen? Nein, die Mitglieder
würden warten, bis ts-e anrufe und höchstpersönlich erklären würde,
dass (neue weitere) Finanzzusagen her müßten. Dann könnte ja ein
Teil der Mitglieder erklären, sie seien arm, ein anderer Teil zu
magere Zusagen machen und ein paar Mitglieder stemmen dann einfach
den beachtlichen Rest.
Dann müsse er sich noch von Schlaumeiern anhören, wie man das
machen müsse:
Man nehme die drohenden Prozeßkosten, dividiere Sie durch das über
ZzZ
vertretene Eigenkapital und teilt jedem Mitglied mit, was er zu
bezahlen
hat. Nichts gegen schlau klingende Ideen, nur, sie sind schlichtweg
dämlich. Wie hoch ist denn das Prozesskostenrisiko in Beträgen? Es
gibt keine verläßliche Formel, wie der Streitwert festgesetzt wird.
Das hat jeder Richter anders gemacht und Streitwertbeschwerden
blieben bisher immer erfolglos. Selbst wenn man den Streitwert
kennen würde, verklagt man nur den Fonds auf Unwirksamkeit des
Beschlusses oder taucht plötzlich IBV als liebenswerter
Streithelfer des Fonds auf, damit sich die Honorarkosten für
gegnerische Anwälte für den Fall des Unterliegens verdoppeln? Durch
wie viele Instanzen geht denn so eine Klage? Vielleicht wie im LBB
4 und LBB 5 drei Instanzen bis zum BGH, dann zurück zum
Kammergericht, von dort erneut zum BGH? (Bei den in diesen beiden
Fonds aufgerufenen Streitwerten wäre man
dann bei 60 TEUR Kostenrisiko pro Fonds.) Ist es nicht z.B. so,
dass IBV gegen das für die Zeichner in Sachen Minderheitenschutz
obsiegende Urteil der zweiten Instanz, gegen die nicht zugelassene
Revision Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einlegte? So, nun
wissen die Schlaumeier, anders als ts-e, wie hoch das Kostenrisiko
ist. Nun muß man nur noch Bürokräfte einstellen und bezahlen, die
die Mitgliederverwaltung machen. Die werden einem dann pro Fonds
mitteilen, wieviel Eigenkapital ZzZ in jedem Fonds vertritt. (Mal
bitte im Fondsprospekt schauen, was denn IBV für die
Zeichnerverwaltung aus jedem Fonds jährlich heraus nehmen darf.)
So,
nun wissen die Schlaumeier, wieviel % der Zeichnungssumme, am
liebsten nur Promille, für den Start einer Klage eingesammelt
werden müssen. Da man ja vorsichtig sein sollte, werden die
Schlaumeier natürlich den doppe lten Satz einfordern, um gegen
Unsicherheiten gerüstet zu sein. Da diese Schlaumeier ja nicht so
dämlich sind, wie der kryptische ts-e so bei sich denkt, wissen die
z.B. im LBB 7, wo eine Beschlussanfechtung aktuell raus ist, dass
ZzZ in der letzten GV 5.075 TDM Eigenkapital vertrat. Man nehme
also mal die 60TEUR
konkret bisher bekanntes Kostenrisiko aus der
Minderheitenschutzklage LBB 5 und stellt 60 TEUR den 5 Mio DM EK
gegenüber. Die dämlichen Schlaumeier werden demzufolge 2,4% der
Zeichnungssumme von jedem Mitglied im LBB 7 einfordern, am besten
gleich aufs Konto. Halt, die sind ja schlau, diefordern vorsorglich
den doppelten Satz, also 4,8% der Zeichnungssumme. Nun rufen diese
Schlaumeier alle Zeichner die ZzZ in der letzten GV im LBB 7
vertrat an. Schlau wie sie sind, haben sie viel Zeit und können
allein nur in diesem Fonds, bei zahlreich gleichzeitig laufenden
Fristen, mit 48 Zeichnern telefonieren. Voller Freude werden sie
beim alphabetisch sortierten Anruf an dritter Stelle auf einen
Zeichner stoßen, der mit 800 TDM der vertretenen 5.057 TDM
beteiligt ist. Erstaunt stellen sie fest, dass der weder 20.000
EUR, noch 10.000 EUR zur Verfügung stellt. Sie wissen zwar
nicht, wie ts-e seit Jahren, dass dieser Zahnarzt nicht in der Lage
sein wird ewig durchzuhalten, da ihm noch viel schlimmere Fonds
angedreht worden sind. Die Schlaumeier werden sich mit der Auskunft
dieses Zeichners begnügen müssen, dass er weiterhin fest an ZzZ
glaubt und daher für die GV am 25.11.2011 wieder ZzZ
bevollmächtigte. Wegen seiner Finanzsituation habe er jedoch den
Anteil zum 31.12.2011 verkaufen müssen. Daher sei für den neuen
Prozeß keine Kostenbeteiligungszusage möglich. Aber die Schlaumeier
telefonieren ja erfolgreich weiter. Landen bei zwei Zeichnern, die
inzwischen arbeitslos sind, bei einem Zeichner in der
Grössenordnung 500
TDM, der etwas von Angst und Sorge murmelt, ob man nicht besser
verkaufen solle, als noch Geld zu riskieren. Er will noch etwas
überlegen; und meldet sich dann nicht mehr. Der andere läßt sich
die Kosten- und Eigenkapitelrelationen erklären, hört sich die
praktischen Erfahrungen aus der bisherigen Zeit an. Und sagt dann
dennoch nur 1,6% seiner Zeichnungssumme zu. Nun ja, lassen wir die
Schilderung, wie es den Schlaumeiern im LBB 7 weiter ergangen wäre,
hätte man sie nur gelassen. Nörgler und Besserwisser sind doch
keine kryptischen Begriffe.
Nun läuft auch die Frist im LBB 8 zur Beschlussanfechtung, bald in
den
weiteren Fonds. Ob wohl alle Zeichner wissen, dass dringender
Handlungsbedarf besteht, wie völlig unkryptisch von ts-e herum
erzählt? Also
wissen die Zeichner des LBB 8, wie auch alle anderen, dass man als
Zeichner
eine Bringschuld hat wegen der Kostenbeteiligung. Ts-e wird nicht
mit
Engelsgeduld jeden Zeichner im LBB 8 anrufen, um
Kostenbeteiligungszusagen
zu erbetteln. Die Zeichner wissen ja, wie knapp die Fristen sind
und dass
der Anwalt innerhalb der Frist auch noch schwere Arbeit leisten
muß; - mit
der er erst anfängt, wenn das Honorar auf dem Konto ist. Denn der
Anwalt ist
ja auch ein Schlaumeier und erfahren im Umgang mit den
Zeichnerschlaumeiern.
Und dann hatte ts-e ja noch mehr kryptischen Blödsinn berichtet.
("Leider
haben wir ein Sonderproblem: aus strategischen Gründen müssen wir
bestimmten
Zeichnern unter die Arme greifen und Kredite ablösen. Das ist sehr
wichtig
und erfordert Mitzeichner, die sich an der Umfinanzierung
beteiligen wollen
müssen können. Auch dies ist sehr sehr eilig!) ("Sodann ist Thomas
Schmidt
sehr verärgert und wütend. Die Berichterstattung über ein sehr
akutes
Sonderproblem hat die ZzZ-Mitglieder nicht hinreichend aktiviert.
Klipp und
klar, es muß zwingend ein Fondsanteil aus einem Kreditverhältnis
heraus
gelöst werden. Sei es mittels privater Kleinkredite, sei es mittels
Spenden.
Wenn das aber nicht rechtzeitig klappen sollte, werden auch andere
Zeichner
ernsthafte Probleme bekommen. Also jetzt sofort, oder aber schauen,
was
ansonsten passieren wird. Es ist sehr sehr eilig!") Wieder richtig
blöd von
ts-e, sich so kryptisch auszudrücken. Warum schreibt er nicht, dass
er
jemanden verleitet hatte, seine mit Eigenkapital gezeichneten
Fondsanteile
über das Kreditsonderangebot der LBB günstig zu beleihen, um
private Kredite
umzuschulden. Warum schreibt der blöde Kerl nicht, das er diesen
Zeichner
auch aufgefordert hatte, eine Minderheitenschutzklage zu führen.
Warum
schreibt der blöde ts-e nicht, zum Wohlgefallen des hier
mitlesenden
Konzerns, dass die Minderheitenschutzklage zusammenbricht, wenn die
Bank
jetzt den Anteil pfändet? Warum schreibt er nicht, daass es
unvorhersehbare
Entwicklungen gab, weshalb jetzt der Fondskredit nicht getilgt
werden
konnte? Pfui, dieser böse dumme Kerl. Er hätte doch hier schreiben
müssen,
um welche Fonds es konkret geht und welche Zeichnungssumme. Ja wenn
er das
geschrieben und detailliert erklärt hätte, dann hätten natürlich
alle in
ausreichendem Masse geholfen. Wahrscheinlich hätte der Konzern
höchstpersönlich geholfen. Statt dessen hat er seine Frau
wütend
angeschnauzt, damit die schnell einen großen Betrag hierfür locker
macht.
Mal schauen, auf wen der blöde Kerl jetzt wütend ist.
Nun zum Thema Rechtsschutzversicherung eine Lektion: Man sollte
nur
Prozesse führen, die man auch bereit ist, selbst zu bezahlen. Ich
habe eine
geniale Idee und muß mich hierzu mit den Versicherern und den
Aufsichtsbehörden zusammen setzen. Man bietet eine
Rechtschutzversicherungspolice an, die nur 5% bisheriger Tarife
kostet und
das ohne Selbstbeteiligung. Wie geht das? Man nimmt in die
Versicherungsbedingungen auf, dass die eingetretenen Schadensfälle
in
verschiedene Töpfe mit ähnlichem Schadensbetrag kommen.
Unterteilt
zufallsgesteuert jeden Topf in zwei Pakete. Dann wirft man eine
Münze, kommt
Zahl, bezahlt die Versicherung, kommt die Rückseite, muß der
Versicherungsnehmer seinen bereits laufenden Prozeß selbst zahlen.
Einfach
herrlich, wie man die Weicheier und Warmduscher mit ihrer eigenen
Schlauheit
treffen kann. Ob dann überhaupt noch jemand, der
rechtsschutzversichert ist,
einen Prozeß führen wird, wenn er vorher nicht wissen kann, ob er
später
selbst zahlen muss?
Und dann lästerte ts-e noch über einen anderen Beitrag hier im
Forum: Da
habe jemand sich unqualifiziert zu dem Vorgehen mit
Stimmrechtsvollmachten
geäußert. Ja, richtig, bei seriösem Umfeld reichen
Dauerstimmrechtsvollmachten. Aber ts-e verlangt, immer auch die
Tagesvollmacht benutzen, dort eintragen "T oder G S aus X), diese
an IBV
faxen und an ts-e. Zusätzlich jährlich einmal eine aktuelle
Dauerstimmrechtsvollmacht per Post zu ts-e schicken. Warum reicht
denn die
Dauerstimmrechtsvollmacht nicht allein? Weil IBV erstens verlangt,
sie dürfe
nur maximal 1 Jahr alt sein. Zweitens, sie müsse in der GV im
Original
vorgelegt werden. Drittens, weil es dämliche Zeichner gibt. Soll
der
Besserwisser mal vorbei kommen. Dann zeige ich ihm eine frische
Dauerstimmrechtsvollmacht von jemandem mit einer
siebenstelligen
Zeichnungssumme in einem Fonds, der kein Datum eingetragen hatte.
Eine
andere mit gleichem Fehler, wo für über 2 Mio Fonds eingetragen
sind. Einige
Vollmachten, wo der Zeichner meint, die Rubrik "Vorname" und "Name"
hat den
Zweck, leer gelassen zu werden.
schrieb am 27.01.12 21:26:50
oh gott oh gott, das ist alles so dämlichs
bin lange ausgestigen, habe das geld genommen und in der Südsee und
in gold invetiert
schrieb am 30.01.12 08:19:45
am freitag hatte ich post vom ibv bzgl. des ibv d 3.
ich hoffe, es sei die info, wann und in welcher höhe die
ausschüttung erfolgt..
aber leider weit gefehlt, es war lediglich ein
erinnerungsschreiben, dass das rückkaufangebotder fintech für den
fonds noch bis 30.6.12 gilt.
meine meinung: die wenigen verbleiber, die bis jetzt nicht verkauft
haben, werden dieses "großzügige" angebot auch jetzt nicht mehr
annehmen. der ibv läßt aber halt nichts unversucht.
abwarten und teetrinken...geduld bringt rosen
schrieb am 30.01.12 14:23:09
Es wird uns wohl nichts übrig bleiben als zu klagen,denn:
Die landeseigene Gesellschaft will einen Kredit über 225
Millionen Euro aufnehmen, um die verbliebenen Zeichner
rauszukaufen. Diese Summe findet sich im Entwurf des
Landeshaushaltes als Bürgschaft des Senats an die BIH. Zudem plant
der Senat, die renitenten Anteilseigner mit Mitteln des
Aktienrechts aus den Fonds zu drängen. Ob das ohne jahrelange
Prozesse gelingen kann, ist umstritten....
Ein klarer Fall der Nötigung und Enteignung.
Also die Zähne zeigen - das ist nun angesagt!
Anstelle jahrelang das Geld für die Mietgarantien zu verpulvern,
hätte BIH lieber die Leute richtig ausgezahlen ollen und hätten
längst ihre Ruhe gehabt.