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    IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? (Seite 513)

    eröffnet am 29.01.04 15:01:08 von
    neuester Beitrag 28.01.24 23:31:29 von
    Beiträge: 5.338
    ID: 815.054
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      schrieb am 28.06.04 17:02:32
      Beitrag Nr. 218 ()
      @all

      Ich sehe in der Beschreitung beider Weger (Klage auf Prospekthaftung und Mitarbeit in der Fondsgesellschaft) keinen Widerspruch). Auch bei einer Klage auf Prospekthaftung bleibt man wegen der Dauer des Rechtsstreits noch viele Jahre (zwangsweise) Mitglied des Fonds.

      In dieser Zeit hat auch der klagende Gesellschafter volles
      Stimmrecht.

      Natürlich müssen wir uns den zukünftigen Geschäftsführer genau ansehen. Wenn wir jedoch eine renomierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Geschäftsführung und der Buchhaltung beauftragen (z. B. den Sonderprüfer), sehe ich dieses Risiko nicht.

      Auch das Argument des "Geldverdienens" durch AAA zieht nicht, da natürlich jede Tätigkeit bezahlt werden muss. Schliesslich bezahlen wir auch die IBV für ihre Geschäftsführung recht gut. Dieses Geld wäre dann in Zukunft gespart.
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 15:59:02
      Beitrag Nr. 217 ()
      Die Mietzahlungen aber doch schon, oder ?
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 15:58:02
      Beitrag Nr. 216 ()
      Wie war das eigentlich als die IOS-Fonds pleite gingen.

      Wurden die nicht auch noch geplündert ?
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 15:49:27
      Beitrag Nr. 215 ()
      Wird in eurer Gruppe schon geklagt ?

      Welche Anwälte gelten denn als kompetent ?

      Habe relativ hohen Betrag im LBB11 und eine Rechtsschutzversicherung. Möchte diesen Versicherungsschutz aber nicht vorzeitig und schon gar nicht an unfähige Anwälte verlieren. RA Schirps hat sich in das Gebiet ja wohl sehr gut eingearbeitet.

      Gibt es noch andere (oder auch Negativbeispiele)?

      Welche Strategie wird empfohlen ?
      Noch abwarten oder schon klagen ?
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 15:39:05
      Beitrag Nr. 214 ()
      ...und noch ein Zusatz, ob man es hören will oder nicht:

      Beim LBB 11 sind die Ausschüttungen nicht garantiert!

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      schrieb am 28.06.04 15:36:44
      Beitrag Nr. 213 ()
      @all:

      VORSICHTIG!

      Wenn ich mich mal ein wenig zurücklehne und mir die Sache anschaue, stinkt es gewaltig.

      Erstens sehe ich einen Widerspruch darin, auf der einen Seite auf Rückabwicklung zu klagen und auf der anderen die Geschäftsführung übernehmen zu wollen. Entweder der AAA ist von den Klagen auf Rückabwicklung überzeugt (für die viele Leute sehr viel Geld bezahlen) und erfüllt diese Aufgabe, in die offensichtlich viele ihre Hoffnung setzen. Oder er erwartet ein sinnvolles Fortleben der Gesellschaften und steht für eine saubere Geschäfstführung ein.

      Zweitens ist mir weder der AAA noch die bisher benannten Personen des AAA als leistungsfähiger Fondsverwalter bekannt. Und bei den "Problemen" der Fonds, der Anzahl an Objekten und Gesellschaftern, bedarf es einer äußerst versierten Fondsverwaltung.

      Diese zu suchen und alternativen zur IBV anzubieten, den Weg würde ich mitgehen. Aber den AAA blind (beim Geldverdienen) zu unterstützen, aber immer noch nicht eine wirklich geeignete Verwaltung zu haben, den Weg gehe ich nicht mit. Nach meinem Wissenstand heute würde ich sogar lieber die IBV "am Ruder" lassen, die kann man wenigstens haftbar machen...
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 14:49:47
      Beitrag Nr. 212 ()
      @all

      Der Beitrag Nr. 211 ist für die Anleger eine gute Nachricht. Jedenfalls werde ich die Initiative des AAA beim LBB-Fonds 11 mit den Stimmen unserer Gruppe unterstützen. Leider verfügen wir dort nur über relativ wenige Stimmen.

      Ein Argument gegen die Abwahl der IBV als Geschäftsührung war in der Vergangenheit, dass die IBV in den letzten Jahren in der Buchhaltung ein solches Chaos angerichtet hat, dass sich ein neuer Buchhalter dort nur unter sehr grossen Schwierigkeiten zurechtfinden könnte. Allerdings könnte dieses Argument durch die durchgeführten Prüfungen an Gewicht verlieren, da die Prüfer sich auch zwangsläufig in die Buchhaltung einarbeiten mussten. Eine Möglichkeit wäre, die Sonderprüfer nach Abschluss der Prüfung mit der Übernahme der Buchhaltung zu beauftragen. Häufig bieten WP-Gesellschaften oder Steuerberatungsgesellschaften einen sochen Service an.
      Avatar
      schrieb am 28.06.04 12:33:38
      Beitrag Nr. 211 ()
      Diese Initiative des AAA hat in jedem Falle meine volle Symphatie und Unterstützung :cool:

      (28.06.2004 )

      Bankgesellschaft droht Anleger-Putsch Die Zeichner des Immobilienfonds „LBB Fonds 11“ wollen die Geschäftsführung entmachten

      Von Ralf Schönball

      Berlin – Die Bankgesellschaft Berlin gerät wegen ihres Not leidenden Immobilienfonds unter Druck. In diesem Jahr haben vier Fonds den Anlegern die versprochenen Ausschüttungen nicht oder nur zum Teil bezahlt. Deshalb droht dem Kreditinstitut nun ein Aufstand enttäuschter Anleger. Organisiert wird dieser von dem Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Schirp. Dessen Kanzlei berät zusammen mit dem „Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz“ rund 1900 Anleger. Schirps Ziel: Er will mehr Einfluss auf die Entscheidungen der Fonds nehmen. Dazu will er die derzeit für die Fonds tätige Geschäftsführung absetzen. An deren Stelle sollen Experten des „Aktionsbundes“ treten. Sie sollen unter anderem eine regelmäßige und rasche Zahlung der garantierten Ausschüttungen durchsetzen.

      Die ungewöhnliche Maßnahme begründet Schirp so: Die Geschäftsführung, die derzeit für die Fonds tätig ist, setze die pünktliche Zahlung der garantierten Ausschüttungen an die Anleger nicht mit allem Nachdruck durch. Der Grund liege in einem Interessenskonflikt: Die Geschäftsführung der Fonds gehört zum selben Konzern wie die Firma, die für die garantierten Ausschüttungen der Anleger haftet, nämlich zur Bankgesellschaft. Weil die miteinander verbundenen Firmen das Interesse des gemeinsamen Konzerns im Auge hätten, nutze die Fondsgeschäftsführung nicht alle Mittel zur Durchsetzung der Anleger-Interessen.

      Das wollen der Rechtsanwalt und der „Aktionsbund“ spätestens im November zunächst beim „LBB-Fonds 11“ ändern. Die Briefe an die insgesamt 2850 Anleger sollen nach dem Sommerurlaub losgeschickt werden. Um die Geschäftsführung übernehmen zu können, muss der Rechtsanwalt die große Mehrheit aller Fonds-Anleger hinter sich bringen: Drei Viertel müssen sich für den Machtwechsel aussprechen. Gelingt der Aufstand, dann will die neue Geschäftsführung „rigoros die Bezahlung der Mietgarantien durchsetzen", sagt Schirp, „notfalls wird der Fonds dann die Zinszahlungen an die Kredit gebenden Banken einstellen."

      Diese Zinsen werden von allen Fonds bisher stets pünktlich bezahlt. Das Geld geht an die eigene Muttergesellschaft: Die Bankgesellschaft und ihre Töchter sind der weitaus größte Gläubiger der Fonds. Sie bewilligten rund 90 Prozent aller Kredite, die neben dem Kapital der Anleger in die Immobilienfonds geflossen sind. Eine nicht zur Bankgesellschaft gehörende Geschäftsführung könnte nach einer Machtübernahme diese Zinsen stornieren, um zunächst die garantierten Ausschüttungen zu bezahlen.

      Bei der Bankgesellschaft versteht man die Aufregung nicht: „Die Garantieverträge sind wirksam und werden nicht grundsätzlich in Frage gestellt", sagt Sprecherin Christine Peters. Der Grund für die Verzögerung seien Prüfungen und Abstimmungen mit dem Land Berlin. Hintergrund: Das Land haftet gegenüber der Bank für die Fonds. Brauchen die Fonds Geld, um die Ausschüttungen für die Anleger zu bezahlen, dann überprüft auch noch eine landeseigene Firma diese Ansprüche. Deshalb komme es immer wieder zu Verzögerungen.

      Insidern zufolge ist dieses Problem schon im vergangenen Jahr aufgetreten. Doch ein halbes Jahr nach dem vorgesehenen Termin sollen die Anleger des „LBB-Fonds 11“ dann ihr Geld bekommen haben. Die Verantwortung für diese Verzögerungen weist man im Hause von Finanzsenator Thilo Sarrazin von sich. Die Bankgesellschaft sei zunächst in der Pflicht. Diese müsse die Garantiezahlungen leisten. Das Land erstatte dieses Geld dann nach einer eingängigen Prüfung der Ansprüche, ähnlich wie eine Rückversicherung.

      Quelle: Der Tagesspiegel
      Avatar
      schrieb am 26.06.04 10:10:57
      Beitrag Nr. 210 ()
      Schadenersatz vom Wirtschaftsprüfer

      BDO zahlt 12 Millionen Euro an Bankgesellschaft Berlin - Streit um Testate von Immobilientochter

      Berlin - Der Wirtschaftsprüfer BDO Deutsche Warentreuhand zahlt der Bankgesellschaft Berlin eine Entschädigung von zwölf Millionen Euro. Nach zweijährigem Streit hatte sich die BDO bereit erklärt, dem Institut Schadenersatz für Testate zu leisten, die sie in den 90-er Jahren der Banktochter Immobilien- und Baumanagementgesellschaft IBG ausgestellt hatte. "Wir geben dazu keinen Kommentar ab", sagte eine Sprecherin der Bank. Auch die BDO lehnte eine Stellungnahme ab.

      Die Zahlung werde aber nicht als Schuldeingeständnis gesehen, hieß es im Umfeld der BDO. Vielmehr wolle man bei einem möglichen langwierigen Rechtsstreit Kosten und Ansehensverlust vermeiden. Zudem solle das Verhältnis zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht getrübt werden. Schließlich wolle die BDO auch weiterhin Aufträge von öffentlich-rechtlichen Unternehmen erhalten. An der Sachlage hätte sich im konkreten Fall aber nichts geändert.

      Die IBG war durch langfristige Mietgarantien Risiken in Milliardenhöhe eingegangen, die fast zur Insolvenz der Bankgesellschaft geführt hätten. Vor zwei Jahren war bekannt geworden, dass eine Sonderprüfung eines Hannoveraner Wirtschaftsprüfers Achim Walter früh auf Risiken im Fondsgeschäft hingewiesen hatte und dass die Warnungen weder vom Unternehmen noch von BDO ernst genommen worden waren. Die Sonderprüfung war von der Landesbank Berlin und IBG-Aktionärin selbst beauftragt worden. Dagegen gab es aber auch noch andere Gutachten, die das Fondsgeschäft wiederum weniger kritisch sahen. Die BDO hatte sich offensichtlich zu wenig mit den möglichen Risiken des Fondsgeschäft beschäftigt. Sie war zuvor auch jahrelang ohne Beanstandungen mit der Prüfung des Geschäfts der Konzerntochter Landesbank beschäftigt. Da im Gesamtkonzern bereits der Überblick über die Fondsrisiken fehlte, hatte die BDO offenbar selbst nicht genügend Möglichkeiten einer sachgerechten Einschätzung. Hans-Jürg Vetter, Vorstandsvorsitzender der Bankgesellschaft will am 2. Juli auf der Hauptversammlung über die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen frühere Manager und Wirtschaftsprüfer berichten. Das hatte er seinen Aktionären vor einem Jahr versprochen. Zum Tag der Hauptversammlung wird auch eine Stellungnahme der BDO erwartet.

      Die Wirtschaftsprüfer kommen in der größten Bankenpleite der Bundesrepublik jedoch offenbar glimpflich davon. Dem Vernehmen nach soll nur eine Schadenersatzklage gegen Deloitte Touche Deutsche Baurevision eingereicht werden. Die deutsche Baurevision hatte die Bücher der Hypothekenbank-Tochter Berlin Hyp, geprüft, die durch ihre Kreditvergabe in Schieflage geraten war und mit erheblichen Finanzspritzen gestützt werden musste.

      "Gegen die anderen in der Vergangenheit bei der Bankgesellschaft tätigen Wirtschaftsprüfer wird voraussichtlich nicht vorgegangen", sagte ein Aufsichtsratsmitglied der Bankgesellschaft am Freitag der WELT. Weitere Ansprüche seien nicht durchsetzbar.

      Die KPMG, die später die Prüfung der Berlin Hyp übernommen hatte und auch schon mal ein Testat verweigerte, verhandle mit der Bankgesellschaft nicht über mögliche Schadenersatzzahlungen, sagte eine Sprecherin. Der Konzernabschlussprüfer Price Waterhouse Coopers (PWC) wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch nicht in Regress genommen. Darauf deutet hin, dass auf der Hauptversammlung am nächsten Freitag PWC wieder gewählt werden soll. n.s.


      Artikel erschienen am 26. Juni 2004
      Artikel drucken

      © WELT.de 1995 - 2004
      Avatar
      schrieb am 26.06.04 09:47:02
      Beitrag Nr. 209 ()
      @all

      Einige vorstehende Beiträge bezweifeln, dass es möglich ist, Verwaltungsräte, mit denen Anleger nicht zufrieden sind, aus dem Amt zu entfernen.

      Dies ist möglich !!!

      Ich möchte dies an einem Beispiel der jüngeren Vergangenheit für den Fonds "Büro- und Dienstleistungszentrum" belegen. Dort war Herr Lange viele Jahre Vorsitzender des Verwaltungsrates. Kurz vor der anstehenden Gesellschafterversammlung im Mai 2003 hat eine Gruppe engagierter Anleger sich mit einem Rundschreiben an die Mitgesellschafter gewandt und Stimmen für eine Abwahl von Herrn Lange gesammelt.

      Diese Aktion war sehr erfolgreich, so dass Herr Lange nicht mehr zu einer Wiederwahl angetreten ist, um eine Niederlage bei der Wahl zu vermeiden.

      Dieses Beispiel vor Augen und unter dem Druck verschiedener Anlegergruppen mag ein gewisses Umdenken bei Herrn Lange verursacht haben, wie bei den Abstimmungen zu den Sonderprüfungen bereits zu sehen war. Allerdings klaffen zwischen seinen starken Ankündigungen und der Wirklichkeit immer noch Welten.

      Deshalb weiterhin meine Aufforderung, geht zur Gesellschafterversammlung und stimmt dort ab. Auch eine Bevollmächtigung der hier genannten Gruppen (AAA/Gräbner/Schmidt) schwächt die Stellung von Herrn Lange. Fragt auch in Eurem Freundeskreis/Bekanntenkreis ob dort Leute mit Beteiligungen sind und fordert sie zur Stimmabgabe auf. Die Höhe der Wahlbeteiligung und die Zustimmung zu den Sonderprüfungen haben bei der IBV sehr wohl Eindruck gemacht. Hier müssen wir weiter ansetzen.
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