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IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? ( Seite 90)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 29.01.04 15:01:08
von
neuster Beitrag 23.05.12 12:56:15
von

Anzahl Beiträge: 4.351
Aufrufe gesamt: 999.364
Aufrufe heute: 35
Diskussionsnr.: 815.054
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[ Seite: 123899091434435436neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 28.01.05 13:25:21
Beitrag Nr.891 
(15.654.034)
Antwort
Zitat
#887 Anmerkungen:

zu Vorschlag a):
Und wer kann die Ausschüttung vom Konto veranlassen? Ohne einwandfreie Rechtsgrund bzw. klare Beauftragung wird keiner etwas vom Konto überweisen.

zu b): Wird die IBV nicht machen.

Also: Auch so werden wir, die momentane Situation als Messlatte angelegt, keine Ausschüttung ohne IBV hinbekommen. Auch kein Verwaltungsrat kann eine Ausschüttung mal so eben veranlassen.


Im Ergebnis wird wohl der "störrische Esel" IBV ausgetauscht werden müssen. Wir Anleger kommen sonst nicht vorwärts.
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schrieb am 28.01.05 14:12:20
Beitrag Nr.892 
(15.654.518)
Antwort
Zitat
Beitrag 889

Die Fragen habe ich per BM beantwortet.

Beitrag 890

Vorschlag a)
Die Anweisung zur Auszahlung der prospektgemäßen Ausschüttung könnte an den Sonderprüfer, der dann die Bankvollmacht hätte, von der GV erfolgen. Die GV ist schließlich das ranghöchste Organ unserer Fondsgesellschaft.

Vorschlag b)
Wenn die IBV keine Bankvollmacht mehr hat, kommt es nicht mehr darauf an, was sie macht oder nicht macht. Sie kann ja dann gar nichts mehr machen. Zumindest kann sie keine Überweisungen an den Bankkonzern für die Darlehn mehr vornehmen.

Der Sonderprüfer wiederum wird auf Anweisung der GV nur noch verminderte Zinsen und Tilgungen an den Bankkonzern überweisen.

Somit werden Gelder für die Ausschüttung frei.
Avatar
schrieb am 28.01.05 14:18:39
Beitrag Nr.893 
(15.654.596)
Antwort
Zitat
Im Nachgang zu meinem letzten Beitrag möchte ich noch folgendes anfügen:

Ich konnte diesem Forum aber auch den GV, an denen ich als Zeichner teilgenommen haben, entnehmen, dass es wohl keine Mehrheit für eine komplette Abwahl der IBV als Geschäftsführer gibt.

Anders sieht es doch wohl bei einer teilweisen Entmachtung der IBV durch den Entzug von Vollmachten aus.

Schließlich wurden auf den letzten GV ja Besschlüsse gefaßt, die den VR zur Führung von Prozessen gegen die Garanten ermächtigen. Faktisch ist hierin doch zumindest ein teilweiser Entzug der Prozessführungsvollmacht, die die IBV als GF hat, zu sehen.

Wir werden sehen, ob die Ankündigungen bei fondszeichner.de ernst zu nehmen sind, und ob die Verhandlungsgruppe bereit ist, diesen Weg zu beschreiten.
Avatar
schrieb am 28.01.05 18:30:02
Beitrag Nr.894 
(15.657.126)
Antwort
Zitat
Du kannst es nicht fassen ! Auf Fondszeichner.de soeben die meldung: Auch der IBV 3, mit Ausschüttungsgarantie versehen, schüttet nicht aus. Da auch vorab bei FZ.de der Text der IBV dazu. Ist das noch Willkür oder schon Betrug ?
Avatar
BetrogenerLbbKunde
schrieb am 28.01.05 18:33:38
Beitrag Nr.895 
(15.657.170)
Antwort
Zitat
@alle
Ich verfolge seit einiger Zeit diese Forum (bislang nur passiv), da ich leider auch zu den betrogenen Zeichnern zähle:mad:. Habe zum Verlauf in 2005 folgende Frage:
Dem Kommissionspapier zum Beihilfekomplex BGB ist die Zusage Deutschlands zu entnehmen, "dass die BGB mit bilanzieller Wirkung spätestens zum 31. Dezember 2005 alle Beteiligungen an Immobiliendienstleistungsgesellschaften, die von der Risikoabschirmung erfasst werden, veräußert oder liquidiert." (Rz 277) Was faktisch auf eine Übernahme durch das Land Berlin zu "marktgerechten" Preisen rausläuft.

Welche Zustimmungserfordernisse seitens der Zeichner gelten in diesem Fall?
Avatar
schrieb am 28.01.05 18:46:16
Beitrag Nr.896 
(15.657.262)
Antwort
Zitat
# 894
Zustimmungserfordernisse ? Keine durch die Zeichner. Du kannst im Bericht vom 8.6.2004 des Senats Berlin an das Parlament Berlin nachlesen, wie die sich das vorstellen. Findest Du auf www.Fondszeichner.de, da im Ordner IBV in deren Bereich download. Die Beteiligungen sind alle in GmbH-Form, ausser IBAG, die ist AG. bei der ist der verbleib unklar, der Rest geht an Berlin oder an den wen-weiß-ich-denn-Geierfonds. Berlin, sagt der Bericht 8.6., wird ggf. sogar "negativen Kaufpreis" zahlen, nur damit der Quark aus der BGB-Bilanz raus ist.
Mußt anders fragen: Nützt das Berlin oder der Bank was ? Glaube ich nicht. Denn in ihrem neuen Körbchen sitzen wir Zeichner, jetzt alle stocksauer.
Avatar
schrieb am 28.01.05 23:34:24
Beitrag Nr.897 
(15.659.213)
Antwort
Zitat
Hallo Mitgesellschafter,

ich kehre gerade von einer kurzen Dienstsreise zurück und nehme die erheblichen Veränderungen in dem Forum zur Kenntnis.

Jedoch bin ich der Meinung, dass sich durch die letzten Ereignisse die Situation ja gar nicht grundsätzlich geändert hat.

Die gegensätzlichen Positionen waren von Anfang an klar. Die IBV wollte keine Ausschüttungen leisten. Einige Anlegergruppen - wie z. B. fondszeichner.de - hatten sich für eine prospektgemäße Ausschüttung eingesetzt.

Wie so oft - waren die beiden VR-Vorsitzenden Freisem/Lange in dieser Frage zu Beginn "Wanderer zwischen den Welten". Erst auf Druck von fondszeichner.de haben sie diese Position geändert.

Wer mich von Sommer 2004 verfolgt hat, dem ist meine kritische Position zu den beiden VR-Vorsitzenden bekannt.
Es liegt nun an ihnen, mich und andere Anleger vom Gegenteil zu überzeugen.

Lassen wir uns überraschen.
Avatar
schrieb am 29.01.05 10:18:26
Beitrag Nr.898 
(15.660.046)
Antwort
Zitat
Zum IBV D 3 habe ich nun einige Fragen.

Der Fonds schüttet nun trotz einer Ausschüttungsgarantie nicht aus.

Bei anderen Fonds, die nicht ausgeschüttet haben, wurden daraufhin von fondszeichner.de Klagen auf volle Ausschüttung veranlaßt.

Haben wir dies auch hier zu erwarten? Oder muß hier wegen der andersartigen Garantiesituation die Fondsgesellschaft selbst gegen den Garanten klagen.

Muss man in diesem Fall - um zur Ausschüttung zu gelangen -überhaupt eine Klage einreichen?
Avatar
schrieb am 29.01.05 10:59:26
Beitrag Nr.899 
(15.660.456)
Antwort
Zitat
Beitrag 894 und 895:

Ich würde den in diesen Beiträgen gemachten Aussagen nicht unbedingt zustimmen wollen.

Wenn die Auflage der EU an das Land Berlin so lautet, daß die BGB mit bilanzieller Wirkung zum 31.12.05 alle Beteiligungen und Immobiliendienstleistungen,die von der Risikoabschirmung erfaßt, veräußert oder liquidiert werden muss, so ist dies wahrscheinlich ohne eine Zustimmung der Zeichner nicht möglich.

Ziel dieser Maßnahme ist es doch wohl, die BGB von allen Verpflichtungen aus dem Immo-Geschäft freizustellen und so eine Privatisierung der Bank zu ermöglichen.

Zu den Forderungen der Anleger bzw. der Fondsgesellschaft gegen den Bankkonzern gehören doch ohne Zweifel die Verpflichtungen des Bankkonzerns aus der Patronatserklärung. Wenn die BGB diese Patronatserklärung gegenüber den Anlegern bzw. den Fondsgesellschaften zurücknehmen will, müßten die Anleger auf diese Forderungen aus der Patronatserklärung verzichten und eine gleichwertige Forderung gegenüber dem Land Berlin erwerben.

Die Juristen nennen so etwas eine Schuldübernahme. Dies kann durch einen Vertrag zwischen dem alten Schuldner (hier Bankgesellschaft) und dem neuen Schuldner (hier Land Berlin) geschehen.

Ein solcher Vertrag bedarf aber zwingend der Zustimmung des Gläubigers (also hier Anleger bzw. Fondsgesellschaft).

Diese Rechtslage ergibt sich zwingend aus § 415 BGB. Dies gibt uns möglicherweise doch einen interessanten Hebel in die Hand, um Druck auf die Gegenseite auszuüben.
Avatar
schrieb am 29.01.05 11:46:39
Beitrag Nr.900 
(15.660.853)
Antwort
Zitat
@regen48:

Diese Rechtslage ergibt sich zwingend aus § 415 BGB. Dies gibt uns möglicherweise doch einen interessanten Hebel in die Hand, um Druck auf die Gegenseite auszuüben.

Wieviel Prozent der Zeichner müssten einer Schuldübernahme denn hier zustimmen? Oder anders gefragt: können Lange/IBV/Treuhandkommanditist/sonstige hier mit ihren Vollmachten die Schuldübernahme durchsetzen?

[ Seite: 123899091434435436neuster Beitrag ]

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