Pressemitteilung der Verbraucher-Zentrale NRW
10.12.2002
"Recht auf Girokonto" nur ein Papiertiger - verbindlicher
Rechtsanspruch gefordert
Auch nach rund sieben Jahren ist die "Freiwillige
Selbstverpflichtung der Bankenverbände zum Recht auf Girokonto für
jedermann" nicht mehr als ein Papiertiger. "Keineswegs Einzelfälle,
dass verschuldeten Verbrauchern das Guthabenkonto nach wie vor
gekündigt oder verweigert wird", mahnt die Verbraucher-Zentrale NRW
dringend Nachbesserungen und mehr Verbindlichkeit der Empfehlungen
des Zentralen Kreditausschusses an. Durch die bundesweite Umfrage
der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände, an der sich
die Verbraucher-Zentrale NRW beteiligt, soll nun untermauert
werden, dass hier akuter Handlungsbedarf besteht. Das Argument der
Bankenverbände, ein Guthabenkonto würde allenfalls in
Ausnahmefällen verweigert, soll damit durch harte Zahlen aus der
Praxis entkräftet werden.
Eine Wohnung zu mieten oder eine neue Stelle anzutreten, die
Überweisung der Strom- und Wasserrechnung, ja selbst an Sozialhilfe
oder Kindergeld zu kommen wird ohne Girokonto ein Problem - wer
keine Bankverbindung angeben kann, hat im wirtschaftlichen Leben
ein teures Nachsehen. Denn nicht nur, dass Arbeitgeber kaum mehr
Lohn oder Gehalt bar auszahlen und Hauseigentümer die Miete "cash"
entgegennehmen, sondern auch fällige Überweisungen können nur durch
kostenträchtige Bareinzahlungen erledigt werden. "Ohne Konto sind
Verbraucher vom wirtschaftlichen Leben weitgehend ausgeklammert",
zeigt die Verbraucher-Zentrale NRW auf, dass ein Girokonto ein
existenzielles Muss ist, "gerade die wirtschaftlich Schwächsten
jedoch müssen ohne Kontoverbindung über die Runden kommen. Denn
nach wie vor wird verschuldeten Verbrauchern die Einrichtung eines
Kontos verwehrt oder ein bestehendes gekündigt." Zwar hatten die
Mitgliedsverbände des Zentralen Kreditausschusses 1995 ihre
grundsätzliche Bereitschaft erklärt, für alle Personen unabhängig
von Art und Höhe der Einkünfte sowie trotz nachweislich schlechter
wirtschaftlicher Verhältnisse ein so genanntes Guthabenkonto zur
Verfügung zu stellen - doch ist diese Erklärung eine zahnlose
Empfehlung geblieben. Allein in den Sparkassengesetzen einiger
Länder ist zurzeit ein solcher Rechtsanspruch formuliert.
"Nach wie vor fragen Ratsuchende in unseren Beratungsstellen nach,
was zu tun ist, wenn das Konto gekündigt oder verweigert wird",
berichtet Birgit Höltgen, Juristin bei der Verbraucher-Zentrale
NRW, "und auch bisherige Erhebungen der Arbeitsgemeinschaft
Schuldnerberatung bestätigen, dass das Recht auf Girokonto
keineswegs verwirklicht ist." Vom Zentralen Kreditausschuss jedoch
werden die von Verbraucherschützern und Schuldnerberatern
registrierten Verstöße gegen die Empfehlung als vermeintlich
"verschwindend geringe Einzelfälle" heruntergespielt.
"Durch eine bundesweite Fallsammlung wollen wir mit harten Zahlen
untermauern, dass die Forderung nach einem verbindlichen
Rechtsanspruch auf ein Guthabenkonto kein Sturm im Wasserglas ist,
sondern ein dringend notwendiger Schritt, um vielen verschuldeten
Menschen die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen",
ruft die Verbraucher-Zentrale NRW alle "Kontolosen" auf, sich zu
melden. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel beteiligen sich nicht
nur alle Beratungsstellen der Verbraucher-Zentrale an der Umfrage,
sondern den Betroffenen wird natürlich Hilfestellung zur
Durchsetzung ihres Rechts auf ein Girokonto gegeben.
Unter www.verbraucherzentrale-nrw.de/beratungsstellennrw finden
Ratsuchende ihre nächstgelegene Beratungsstelle. Schuldenberater
finden nähere Informationen zur Umfrage unter
www.forum-schuldnerberatung.de.
http://www.vz-nrw.de/UNIQ1079617708138163629/doc6149A.html