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Konto trotz Schufa?

Diskussionsstatistik
eröffnet am 27.03.04 08:03:16
von
neuster Beitrag 14.04.04 22:23:30
von

Anzahl Beiträge: 17
Aufrufe gesamt: 1.861
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 840.681
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[ Seite: 12neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 27.03.04 08:03:16
Beitrag Nr.1 
(12.569.411)
Antwort
Zitat
Hallo
Durch ein paar Fehler in meiner Vergangenheit bekomme ich kein Konto! :(
Ich habe mal gehört das die Sparkasse einem ein Konto geben "muss"!
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Mfg WikingerM
Avatar
Dr. Motte, Berlin
schrieb am 27.03.04 08:23:46
Beitrag Nr.2 
(12.569.437)
Antwort
Zitat
meines wissens sind die sparkassen gar nicht an die SCHUFA angeschlossen. es ist aber richtig, dass die banken dir ein konto zur verfügung stellen müssen, sofern du bereits im beratungsgespräch über deine einträge und "deine fehler" informierst.

sollte es sich als eine lüge hinterher rausstellen, kündigt sie dir das geschäftsverhältnis ausserordentlich und konsequenterweise.

ansonsten kannst du ja ein sparkonto eröffnen. hier ist eine SCHUFA-abfrage nicht erforderlich und nicht nötig. den passus wirst du aber in jedem fall in der kontoeröffnung unterschreiben müssen. jedoch ist ein sparkonto auch kein zahlungsverkehrskonto.
Avatar
AndererKostolany
schrieb am 27.03.04 08:27:39
Beitrag Nr.3 
(12.569.443)
Antwort
Zitat
Postbank-Postgiro....meines erachtens fragen die da nicht...hast halt dann nur ein Konto auf guthabebasis.
Avatar
schrieb am 27.03.04 10:13:10
Beitrag Nr.4 
(12.570.472)
Antwort
Zitat
Die erste "Ansage" die bei der Postbank kommt:
blablabla-wir fragen immer bei der Schufa an.:D
Avatar
schrieb am 27.03.04 10:20:39
Beitrag Nr.5 
(12.570.536)
Antwort
Zitat
Wenn du sagst dass du die Ablehnung schriftlich haben möchtest, eröffnet dir jede Bank das Konto. Weil wenn du damit zur "Schulderberatung" ( will dir nix unterstellen ist nur ein Beispiel ) :-) oder zur Bankenaufsicht rennst kriegt die Bank richtig Ärger. Jeder Bürger hat ein Recht auf ein Konto. Auch wenn dann nur ein Guthabenkonto rausspringt
Avatar
schrieb am 27.03.04 10:49:17
Beitrag Nr.6 
(12.570.791)
Antwort
Zitat
Pressemitteilung der Verbraucher-Zentrale NRW
10.12.2002
"Recht auf Girokonto" nur ein Papiertiger - verbindlicher Rechtsanspruch gefordert

Auch nach rund sieben Jahren ist die "Freiwillige Selbstverpflichtung der Bankenverbände zum Recht auf Girokonto für jedermann" nicht mehr als ein Papiertiger. "Keineswegs Einzelfälle, dass verschuldeten Verbrauchern das Guthabenkonto nach wie vor gekündigt oder verweigert wird", mahnt die Verbraucher-Zentrale NRW dringend Nachbesserungen und mehr Verbindlichkeit der Empfehlungen des Zentralen Kreditausschusses an. Durch die bundesweite Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände, an der sich die Verbraucher-Zentrale NRW beteiligt, soll nun untermauert werden, dass hier akuter Handlungsbedarf besteht. Das Argument der Bankenverbände, ein Guthabenkonto würde allenfalls in Ausnahmefällen verweigert, soll damit durch harte Zahlen aus der Praxis entkräftet werden.

Eine Wohnung zu mieten oder eine neue Stelle anzutreten, die Überweisung der Strom- und Wasserrechnung, ja selbst an Sozialhilfe oder Kindergeld zu kommen wird ohne Girokonto ein Problem - wer keine Bankverbindung angeben kann, hat im wirtschaftlichen Leben ein teures Nachsehen. Denn nicht nur, dass Arbeitgeber kaum mehr Lohn oder Gehalt bar auszahlen und Hauseigentümer die Miete "cash" entgegennehmen, sondern auch fällige Überweisungen können nur durch kostenträchtige Bareinzahlungen erledigt werden. "Ohne Konto sind Verbraucher vom wirtschaftlichen Leben weitgehend ausgeklammert", zeigt die Verbraucher-Zentrale NRW auf, dass ein Girokonto ein existenzielles Muss ist, "gerade die wirtschaftlich Schwächsten jedoch müssen ohne Kontoverbindung über die Runden kommen. Denn nach wie vor wird verschuldeten Verbrauchern die Einrichtung eines Kontos verwehrt oder ein bestehendes gekündigt." Zwar hatten die Mitgliedsverbände des Zentralen Kreditausschusses 1995 ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, für alle Personen unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte sowie trotz nachweislich schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse ein so genanntes Guthabenkonto zur Verfügung zu stellen - doch ist diese Erklärung eine zahnlose Empfehlung geblieben. Allein in den Sparkassengesetzen einiger Länder ist zurzeit ein solcher Rechtsanspruch formuliert.

"Nach wie vor fragen Ratsuchende in unseren Beratungsstellen nach, was zu tun ist, wenn das Konto gekündigt oder verweigert wird", berichtet Birgit Höltgen, Juristin bei der Verbraucher-Zentrale NRW, "und auch bisherige Erhebungen der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung bestätigen, dass das Recht auf Girokonto keineswegs verwirklicht ist." Vom Zentralen Kreditausschuss jedoch werden die von Verbraucherschützern und Schuldnerberatern registrierten Verstöße gegen die Empfehlung als vermeintlich "verschwindend geringe Einzelfälle" heruntergespielt.

"Durch eine bundesweite Fallsammlung wollen wir mit harten Zahlen untermauern, dass die Forderung nach einem verbindlichen Rechtsanspruch auf ein Guthabenkonto kein Sturm im Wasserglas ist, sondern ein dringend notwendiger Schritt, um vielen verschuldeten Menschen die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen", ruft die Verbraucher-Zentrale NRW alle "Kontolosen" auf, sich zu melden. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel beteiligen sich nicht nur alle Beratungsstellen der Verbraucher-Zentrale an der Umfrage, sondern den Betroffenen wird natürlich Hilfestellung zur Durchsetzung ihres Rechts auf ein Girokonto gegeben.
Unter www.verbraucherzentrale-nrw.de/beratungsstellennrw finden Ratsuchende ihre nächstgelegene Beratungsstelle. Schuldenberater finden nähere Informationen zur Umfrage unter www.forum-schuldnerberatung.de.
http://www.vz-nrw.de/UNIQ1079617708138163629/doc6149A.html
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schrieb am 27.03.04 10:50:06
Beitrag Nr.7 
(12.570.802)
Antwort
Zitat
JEDE Privatbank (HVB,COB,DBK etc) kann dir die Kontoeröffnung ablehnen. Muss nicht mal begründet werden.

Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken müssen dir dagegen ein Guthabenkonto einrichten. Es dei denn du bist bereits bei dieser einen Sparkasse wo du das Konto eröffnen willst negativ aufgefallen.

Allerdings läuft das ganze wie schon erwähnt auf Guthabenbasis. Also keine Kreditkarte oder Dispokredit. Falls du das Konto einmal überziehst, und sei es nur um 1 Cent, kann dir die Sparkasse bzw die Volksbank sofort kündigen. Ausserdem ist eine Klausel im Kontovertrag über einen immer auf dem Konto verbleibenden Betrag zur Deckung der monatlichen Kontoführungsgebühren rechtens.
Avatar
schrieb am 27.03.04 10:51:15
Beitrag Nr.8 
(12.570.817)
Antwort
Zitat
Avatar
schrieb am 27.03.04 11:34:40
Beitrag Nr.9 
(12.571.306)
Antwort
Zitat
@#3:
Schon erstaunlich wile lange sich irgendwelche Mythen halten.
Es ist richtig, daß die Postbank früher nur Konten auf Gutehabenbasis führen durfte. Das ist aber schon Urzeiten her (wenn ich mich recht erinnere mindestens 10 Jahre).
Inzwischen unterliegt die Postbank den damals maßgeblichen Einschränkungen längst nicht mehr, d.h. bei der Postbank gibt es DISPO wie bei jeder anderen Bank auch.
Wie sich die Postabnk zu Anträgen potentiellenr Kunden mit Schufa-Problemen stellt, weiß ich allerdings nicht.
Es gibt aber keinen Grund zu der Annahme, daß sie solche Kunden lieber sieht als z.B. die Deutsche Bank.
Avatar
schrieb am 27.03.04 12:30:57
Beitrag Nr.10 
(12.571.650)
Antwort
Zitat
moin!
spasskassen sind generell auch erstmal an die schufa
angeschlossen. allerdings gibt es einzelne die sich die
gebühren sparen wollen.
wie schon erwähnt ist es richtig das jede privatbank ein konto ohne grund ablehnen darf. sparkassen nicht aufgrund ihres öffentlichen auftrags, allerdings nur in soweit als das du bei dieser sparkasse noch nicht kunde warst.

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