schrieb am 03.05.12 16:48:06
03.05.2012
Corporate News
IBS AG excellence, collaboration, manufacturing: IBS AG gibt
vorläufige Zahlen für das erste Quartal 2012 bekannt
Solides erstes Quartal 2012 mit signifikanter Steigerung von
Umsatz,Ergebnis und Cash Flow
- Umsatz der IBS Gruppe erhöht sich um 10,6% auf 6.005 TEuro
- EBIT steigt überproportional um 27,8% auf 424 TEuro
- Operativer Cash Flow legt um 92,2% auf 1.526 TEuro zu
- Liquide Mittel erhöhen sich um 6,5% auf 7.499 TEuro
Höhr-Grenzhausen, 3. Mai 2012: Die im Prime Standard der
Frankfurter
Wertpapierbörse notierte IBS AG (ISIN DE0006228406) hat heute
ihre
vorläufigen Zahlen für das erste Quartal 2012 veröffentlicht.
Die
Umsatzerlöse der IBS Gruppe erhöhten sich dank eines starken
Inlandsgeschäfts im Berichtszeitraum um 10,6 Prozent auf 6.005
TEuro (Q1
2011: 5.428 TEuro). Der Umsatz in Deutschland lag im ersten Quartal
2012
bei 3.246 TEuro (Q1 2011: 2.199 TEuro). Dies entspricht einem
Wachstum des
Inlandsgeschäfts von 47,6 Prozent gegenüber dem
Vorjahresquartal.
EBIT-Marge steigt auf 7,1 Prozent
Das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der IBS
Gruppe
verbesserte sich überproportional um 27,8 Prozent auf 424 TEuro (Q1
2011:
331 TEuro). Die EBIT-Marge erhöhte sich damit gegenüber dem
Vorjahreszeitraum von 6,1 Prozent auf 7,1 Prozent. Innerhalb
eines
Geschäftsjahres fällt die EBIT-Marge in der Regel saisonal bedingt
im
ersten Quartal am schwächsten aus. Das vorläufige
Konzernperiodenergebnis
belief sich im ersten Quartal 2012 auf 406 TEuro und lag damit 32,1
Prozent
über dem Vorjahreswert von 307 TEuro. Das Ergebnis je Aktie erhöhte
sich
von 0,05 Euro auf 0,06 Euro. Zum 31. März 2012 bezifferte sich
der
Auftragsbestand aus Projekt- und Wartungsaufträgen auf 13.089 TEuro
(31.
März 2011: 14.077 TEuro). Im Vergleich zum 31. Dezember 2011
(12.475 TEuro)
entspricht dies einem Anstieg um 4,9 Prozent. Die IBS Gruppe
beschäftigte
Ende März weltweit 225 Mitarbeiter (31. März 2011: 191
Mitarbeiter).
Eigenkapitalquote erreicht 66,1 Prozent
Sehr erfreulich entwickelte sich der Cash Flow aus der
operativen
Geschäftstätigkeit, der im ersten Quartal 2012 um 92,2 Prozent auf
1.526
TEuro (Q1 2011: 794 TEuro) stieg. Die liquiden Mittel beliefen sich
zum
Stichtag 31. März 2012 auf 7.499 TEuro (31. März 2011: 7.042
TEuro). Das
Eigenkapital lag zum Ende der Berichtsperiode bei 17.278 TEuro (31.
März
2011: 16.095 TEuro). Damit erhöhte sich die Eigenkapitalquote bei
einer
Bilanzsumme von 26.125 TEuro (31. März 2011: 25.638 TEuro) auf 66,1
Prozent
(31. März 2011: 62,8 Prozent). Die liquiden Mittel und die hohe
Eigenkapitalausstattung gewährleisten der IBS Gruppe nach wie vor
eine
stabile finanzielle Position und ermöglichen bankenunabhängige
Investitionsentscheidungen.
Ausblick 2012
Die deutsche Industrie setzt verstärkt auf
Informationstechnologien. Nach
Prognosen des Marktforschungsunternehmens Techconsult für den
Branchenverband BITKOM steigen die Ausgaben der Industrie für
IT-Produkte
(IT-Hardware, Software, IT-Dienstleistungen) im Jahr 2012 um 3,8
Prozent
auf 20,8 Milliarden Euro. Der IBS-Vorstand schließt sich den
positiven
Einschätzungen an und erwartet im Geschäftsjahr 2012 weiteres
Umsatzwachstum.
Der Bericht für das erste Quartal 2012 wird am 09. Mai 2012
veröffentlicht
und steht zu diesem Zeitpunkt in deutscher und englischer Sprache
im
Internet unter www.ibs-ag.de zum Download bereit.
Über die IBS AG:
Die IBS AG zählt zu den führenden Anbietern von
unternehmensübergreifenden
Standardsoftwaresystemen und Beratungsdienstleistungen für das
industrielle
Qualitäts-, Produktions, Traceability- und
Compliance-Management.
Entsprechend der Unternehmensphilosophie 'The Productivity
Advantage'
steigern die Best Practice Lösungen der IBS AG nachhaltig die
Produktivität
von Unternehmen. Dabei erfährt der IBS Kunde, in jeder Projektphase
und
auch darüber hinaus, die kompetente Unterstützung durch ein Team
erfahrener
Consultants und Spezialisten. Die IBS AG wurde 1982 gegründet
und
beschäftigt in Europa, USA und China mehr als 220 Mitarbeiter.
Die Lösungen der IBS AG sind weltweit in über 4.000
Kundeninstallationen im
Einsatz. Dazu gehören beispielsweise Unternehmen wie Audi, Beam
Global,
BMW, BorgWarner, BOSCH, Caterpillar, Daimler, Electronic Networks,
FCI
Automotive, Kimberly Clark, KEIPER, Liebherr, Magna Automotive,
KautexTextron, Parker Hannifin, Procter &Gamble, Rock Tenn,
Porsche,
Siemens, SMA Solar Technology, ThyssenKrupp und W.L. Gore.
Investor Relations IBS AG
c/o MLC Finance GmbH
Mussener Weg 7
95213 Münchberg
Herr Michael Lang
Telefon: + 49 (0) 9251 44088 30 Telefax: + 49 (0) 9251 44088 31
E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de
DGAP - http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
IBS AG excellence, collaboration, manufacturing
Rathausstrasse 56
56203 Höhr-Grenzhausen Deutschland
Telefon: 02624/ 9180-424 Fax: 02624/ 9180-966
E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de
Internet: www.ibs-ag.de
DGAP News-Service
Dow Jones Newswires
schrieb am 10.11.12 14:29:40
IBS AG
excellence, collaboration, manufacturing
Höhr-Grenzhausen
– WKN 622 840 –
Wir laden unsere Aktionäre ein zur
außerordentlichen Hauptversammlung
der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration,
manufacturing
am Donnerstag, den 29. November 2012, 10.00 Uhr,
in das Hotel Heinz, Bergstraße 77,
56203 Höhr-Grenzhausen.
TAGESORDNUNG
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines
Beherrschungsvertrages mit der Siemens Beteiligungen Inland
GmbH
Die Siemens Beteiligungen Inland GmbH und die IBS
Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing haben
am 10./11. Oktober 2012 einen Beherrschungsvertrag geschlossen, mit
dem die IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration,
manufacturing die Leitung ihrer Gesellschaft der Siemens
Beteiligungen Inland GmbH unterstellt.
Der Aufsichtsrat der IBS Aktiengesellschaft excellence,
collaboration, manufacturing hat dem Abschluss des
Beherrschungsvertrags mit Beschluss vom 11. Oktober 2012
zugestimmt. Der Beherrschungsvertrag bedarf weiter zu seiner
Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschafter- bzw.
Hauptversammlung beider Vertragspartner sowie der Eintragung in das
Handelsregister des Sitzes der IBS Aktiengesellschaft excellence,
collaboration, manufacturing. Die Gesellschafterversammlung der
Siemens Beteiligungen Inland GmbH hat dem Beherrschungsvertrag am
10. Oktober 2012 zugestimmt.
Der Beherrschungsvertrag hat den folgenden Wortlaut:
„Beherrschungsvertrag
zwischen der
Siemens Beteiligungen Inland GmbH
mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts München unter HRB 139644
(nachfolgend „SBI“)
und der
IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing
mit dem Sitz in Höhr-Grenzhausen, eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 6069
(nachfolgend „Gesellschaft“)
Präambel
Die SBI ist die alleinige Aktionärin der Siemens Industry
Automation Holding AG mit Sitz in München, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 193709
(nachfolgend „SIAH“). Die SIAH ist Mehrheitsaktionärin der
Gesellschaft. Die Siemens Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin und
München, die alleinige Gesellschafterin der SBI, ist ihrerseits
Aktionärin der Gesellschaft. Zwischen ihr als herrschendem
Unternehmen und der SBI als beherrschtem Unternehmen besteht ein
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
1.
Beherrschung
1.1.
Die Gesellschaft unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der
SBI.
1.2.
Die SBI hat danach das Recht, dem Vorstand der Gesellschaft
hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen.
Weisungen bedürfen der Textform. Der Vorstand der Gesellschaft ist
in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von § 308 Abs. 2 Satz 1 und
2 AktG verpflichtet, den Weisungen Folge zu leisten. Die
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft obliegen im
Übrigen weiterhin dem Vorstand der Gesellschaft. Die SBI kann dem
Vorstand der Gesellschaft nicht die Weisung erteilen, diesen
Vertrag zu ändern, aufrechtzuerhalten oder zu beendigen.
2.
Verlustübernahme
2.1.
Die SBI ist zum Ausgleich der Verluste der Gesellschaft
entsprechend allen Regelungen des § 302 AktG in seiner jeweils
geltenden Fassung verpflichtet.
2.2.
Die Verpflichtung zum Verlustausgleich wird jeweils am Schluss
eines Geschäftsjahres der Gesellschaft fällig und ist ab diesem
Zeitpunkt mit einem Zinssatz von 5 % p.a. zu verzinsen.
2.3.
Die Verpflichtung zum Verlustausgleich besteht erstmals für das
gesamte Geschäftsjahr, in dem dieser Vertrag nach Ziffer 5.1
wirksam wird.
3.
Ausgleich
3.1.
Die SBI garantiert den im Sinne des § 304 AktG außenstehenden
Aktionären der Gesellschaft für die Dauer dieses Vertrags als
angemessenen Ausgleich die Zahlung eines bestimmten jährlichen
Gewinnanteils (nachfolgend „Garantiedividende“). Die
Garantiedividende beträgt für jedes volle Geschäftsjahr brutto EUR
0,26 je Stückaktie der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von je EUR 1,–, abzüglich Körperschaftsteuer sowie
Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für das betreffende
Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Der Abzug ist nur auf den in
dem Bruttobetrag der Garantiedividende enthaltenen anteiligen
Ausgleich von EUR 0,19 je Aktie aus mit deutscher
Körperschaftsteuer belasteten Gewinnen zu berechnen. Nach den
Verhältnissen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gelangen auf
den anteiligen Ausgleich von EUR 0,19 je Stückaktie aus mit
deutscher Körperschaftsteuer belasteten Gewinnen 15%
Körperschaftsteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag, das sind EUR
0,03 zum Abzug. Zusammen mit dem übrigen anteiligen Ausgleich von
EUR 0,07 aus nicht mit deutscher Körperschaftsteuer belasteten
Gewinnen ergibt sich daraus nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt
des Vertragsschlusses eine Garantiedividende in Höhe von insgesamt
EUR 0,23 je Stückaktie für ein volles Geschäftsjahr.
3.2.
Soweit die von der Gesellschaft für ein Geschäftsjahr gezahlte
Dividende (einschließlich eventueller Abschlagszahlungen) je
Stückaktie hinter der Garantiedividende zurückbleibt, wird SBI
jedem außenstehenden Aktionär der Gesellschaft den entsprechenden
Differenzbetrag je Stückaktie zahlen. Ein solcher etwaiger
Differenzbetrag ist jeweils am ersten Bankarbeitstag nach der
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft für das jeweilige
abgelaufene Geschäftsjahr fällig.
3.3.
Die Garantiedividende wird erstmals für das Geschäftsjahr gewährt,
in dem dieser Vertrag nach Ziffer 5.1 wirksam wird. Falls der
Vertrag während eines Geschäftsjahres der Gesellschaft endet oder
die Gesellschaft während der Dauer des Vertrags ein weniger als
zwölf Monate dauerndes Rumpfgeschäftsjahr bildet, vermindert sich
die Garantiedividende zeitanteilig.
3.4.
Falls das Grundkapital der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln
gegen Ausgabe neuer Aktien erhöht wird, vermindert sich die
Garantiedividende je Stückaktie in dem Maße, dass der Gesamtbetrag
des Ausgleichs unverändert bleibt. Falls das Grundkapital der
Gesellschaft durch Bar- und / oder Sacheinlagen erhöht wird, gelten
die Rechte aus dieser Ziffer 3 auch für die von außenstehenden
Aktionären bezogenen Aktien aus der Kapitalerhöhung.
3.5.
Falls ein Spruchverfahren zur gerichtlichen Bestimmung des
angemessenen Ausgleichs eingeleitet wird und das Gericht
rechtskräftig einen höheren Ausgleich festsetzt, können die
außenstehenden Aktionäre, auch wenn sie inzwischen abgefunden
wurden, eine entsprechende Ergänzung der von ihnen bezogenen
Garantiedividende verlangen, soweit die von ihnen von der
Gesellschaft bezogene Dividende (einschließlich eventueller
Abschlagszahlungen) einschließlich eines etwaigen von SBI bezogenen
Differenzbetrags nach Ziffer 3.2 hinter dem höheren Ausgleich
zurückbleibt. Ebenso werden alle außenstehenden Aktionäre
gleichgestellt, wenn sich die SBI gegenüber einem Aktionär der
Gesellschaft in einem Vergleich zur Abwendung oder zur Beendigung
eines Spruchverfahrens zu einem höheren Ausgleich verpflichtet.
4.
Abfindung
4.1.
Die SBI ist verpflichtet, auf Verlangen eines außenstehenden
Aktionärs der Gesellschaft dessen Aktien gegen eine Barabfindung
von EUR 6,90 je Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von EUR 1,– zu erwerben. Eine solche Veräußerung der
Aktien ist für die Aktionäre der Gesellschaft kosten- und
spesenfrei.
4.2.
Die Verpflichtung der SBI zum Erwerb der Aktien ist befristet. Die
Frist endet zwei Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des
Bestehens dieses Vertrags im Handelsregister der Gesellschaft nach
§ 10 HGB bekannt gemacht worden ist. Eine Verlängerung der Frist
nach § 305 Abs. 4 S. 3 AktG bleibt unberührt; in diesem Fall endet
die Frist zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über
den zuletzt beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht
worden ist.
4.3.
Falls ein Spruchverfahren zur gerichtlichen Bestimmung der
angemessenen Abfindung eingeleitet wird und das Gericht
rechtskräftig eine höhere Abfindung festsetzt, können auch die
bereits abgefundenen Aktionäre eine entsprechende Ergänzung der
Abfindung verlangen. Ebenso werden alle übrigen außenstehenden
Aktionäre gleichgestellt, wenn sich die SBI gegenüber einem
Aktionär der Gesellschaft in einem Vergleich zur Abwendung oder zur
Beendigung eines Spruchverfahrens zu einer höheren Abfindung
verpflichtet.
4.4.
Falls bis zum Ablauf der in Ziffer 4.2 bestimmten Frist das
Grundkapital der Gesellschaft aus Gesellschaftsmitteln durch
Ausgabe neuer Aktien an die außenstehenden Aktionäre erhöht wird,
vermindert sich die Abfindung je Stückaktie in dem Maße, dass der
Gesamtbetrag der Abfindung gleich bleibt. Falls bis zum Ablauf der
in Ziffer 4.2 bestimmten Frist das Grundkapital der Gesellschaft
durch Bar- und / oder Sacheinlagen erhöht wird, gelten die Rechte
aus dieser Ziffer 4 auch für die von außenstehenden Aktionären
bezogenen Aktien aus der Kapitalerhöhung.
4.5.
Endet dieser Vertrag aufgrund einer Kündigung der SBI zu einem
Zeitpunkt, in dem die in Ziffer 4.2 bestimmte Frist zur Annahme der
Abfindung nach Ziffer 4.1 bereits abgelaufen ist, ist jeder zu
diesem Zeitpunkt außenstehende Aktionär der Gesellschaft
berechtigt, seine zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags von ihm
gehaltenen Aktien der Gesellschaft gegen Zahlung von EUR 6,90 je
Stückaktie an die SBI zu veräußern, und die SBI ist verpflichtet,
die Aktien zu erwerben. Wird die in Ziffer 4.1 bestimmte Abfindung
durch rechtskräftige Entscheidung in einem Spruchverfahren erhöht,
wird die SBI die Aktien der außenstehenden Aktionäre unter den in
Satz 1 genannten Voraussetzungen gegen Zahlung des im
Spruchverfahren festgesetzten Betrages erwerben. Dieses
Veräußerungsrecht ist befristet. Die Frist endet zwei Monate nach
dem Tag, an dem die Eintragung der Beendigung des Vertrags im
Handelsregister der Gesellschaft nach § 10 HGB bekannt gemacht
worden ist. Ziffer 4.1 Satz 2 und Ziffer 4.4 gelten
entsprechend.
5.
Wirksamwerden und Dauer
5.1.
Dieser Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der
Gesellschafterversammlung der SBI sowie der Hauptversammlung der
Gesellschaft. Dieser Vertrag wird mit der Eintragung in das
Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft wirksam.
5.2.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann zum Ende
eines Geschäftsjahres der Gesellschaft von jedem Vertragspartner
mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.
5.3.
Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bei Vorliegen
eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere vor, wenn die Siemens Aktiengesellschaft nicht mehr
mittelbar oder unmittelbar mit der Mehrheit der Stimmrechte oder
des Kapitals an der Gesellschaft beteiligt ist. Ein wichtiger Grund
für die Gesellschaft liegt insbesondere vor, wenn der
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Siemens
Aktiengesellschaft und der SBI endet.
5.4.
Die Kündigung dieses Vertrags ist schriftlich gegenüber dem anderen
Vertragspartner zu erklären.
6.
Schlussbestimmungen
6.1.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise
unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte der
Vertrag eine Lücke enthalten, so soll dies die Gültigkeit des
Vertrags im Übrigen nicht berühren. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung werden die Vertragspartner diejenige
wirksame oder durchführbare Bestimmung vereinbaren, die dem
wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke des Vertrags ist
diejenige Bestimmung zu vereinbaren, die bei Kenntnis der Lücke
entsprechend dem Sinn und Zweck des Vertrags vereinbart worden
wäre.
6.2.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags, einschließlich dieser
Ziffer 6.2, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern
nicht ein strengeres gesetzliches Formerfordernis besteht.
6.3.
Soweit nach diesem Vertrag eine Erklärung in Schriftform abzugeben
ist, muss diese Erklärung vom erklärenden Vertragspartner
eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet und dem anderen
Vertragspartner im Original übermittelt werden. Die vorstehende
Schriftform kann nicht durch die elektronische Form ersetzt
werden.
6.4.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner
München.
München, den 10. Oktober 2012
Siemens Beteiligungen Inland GmbH
Sigrid Dengler Christian Schmid
Höhr-Grenzhausen, den 11. Oktober 2012
IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing
Volker Schwickert André Bertram“
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Dem Beherrschungsvertrag zwischen der Siemens Beteiligungen Inland
GmbH als herrschendem Unternehmen und der IBS Aktiengesellschaft
excellence, collaboration, manufacturing als abhängiger
Gesellschaft vom 10./11. Oktober 2012 wird zugestimmt.
Von der Einberufung der Hauptversammlung an und bis zu deren Ablauf
liegen in den Geschäftsräumen der IBS Aktiengesellschaft
excellence, collaboration, manufacturing (Rathausstraße 56, 56203
Höhr-Grenzhausen) und der Siemens Beteiligungen Inland GmbH
(Wittelsbacherplatz 2, 80333 München, Eingang:
Oskar-von-Miller-Ring 20, 80333 München) zur Einsicht der Aktionäre
folgende Unterlagen aus:
•
der Beherrschungsvertrag zwischen der Siemens Beteiligungen Inland
GmbH und der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration,
manufacturing vom 10./11. Oktober 2012;
•
die Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie die Konzernabschlüsse
und Konzernlageberichte der IBS Aktiengesellschaft excellence,
collaboration, manufacturing für die Geschäftsjahre 2009, 2010,
2011;
•
die Jahresabschlüsse der Siemens Beteiligungen Inland GmbH für die
Geschäftsjahre 2009, 2010, 2011 zum 30. September 2009, 30.
September 2010 und 30. September 2011;
•
die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte des Siemens Konzerns
für die Geschäftsjahre 2009, 2010, 2011 zum 30.09.2009, 30.09.2010
und 30.09.2011;
•
der Gemeinsame Bericht gemäß bzw. in entsprechender Anwendung von §
293a AktG des Vorstands der IBS Aktiengesellschaft excellence,
collaboration, manufacturing, Höhr-Grenzhausen, und der
Geschäftsführung der Siemens Beteiligungen Inland GmbH, München,
über einen Beherrschungsvertrag nebst Anlagen sowie
•
der Prüfungsbericht gemäß § 293e AktG des gemeinsam für die Siemens
Beteiligungen Inland GmbH und die IBS Aktiengesellschaft
excellence, collaboration, manufacturing bestellten
Vertragsprüfers, der Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, nebst Anlagen.
Die vorbezeichneten Unterlagen können von der Einberufung an auch
im Internet unter http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2012
abgerufen werden. Sie werden auch in der Hauptversammlung
zugänglich gemacht.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Das Verlangen ist zu richten
an:
IBS AG
excellence, collaboration, manufacturing
Investor Relations
Rathausstraße 56
56203 Höhr-Grenzhausen
oder elektronisch an folgende E-Mail-Anschrift:
aohv2012@ibs-ag.de
oder per Fax an: +49 (0) 2624 / 9180 - 966
ANZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die
Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und
Stimmrechte 6.883.065. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die als
solche im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich
rechtzeitig vor der Versammlung, d.h. bis zum Ablauf des 22.
November 2012 (Zugang), unter nachfolgend genannter Adresse
IBS AG
excellence, collaboration, manufacturing
c/o Computershare Operations Center
Prannerstraße 8
D-80333 München
Telefax: +49 (0) 89 / 30 90 37 46 75
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
in Textform bei der Gesellschaft anmelden.
Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen (sowie diesen nach § 135
Abs. 8 oder Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte
Personen, Institute oder Unternehmen) dürfen das Stimmrecht für
Namensaktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber
im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung
ausüben.
Durch die Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht
blockiert. Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre
Aktien weiterhin frei verfügen. Für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ist der am Tag
der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand
maßgeblich, wobei für Legitimationsaktionäre Beschränkungen gemäß §
5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft gelten. § 5 Absatz 2 der
Satzung bestimmt hierzu: „Inhaber von Aktien der Gesellschaft
werden auf Mitteilung und Nachweis in das Aktienregister
eingetragen. Die Mitteilung muss Namen, Geburtsdatum und Adresse
des Inhabers sowie die Aktiennummern der Aktien enthalten, für die
die Eintragung beantragt wird. In der Mitteilung ist anzugeben, ob
die Eintragung im Namen des Anmelders für Aktien, die im Eigentum
eines anderen stehen, erfolgen soll (Legitimationsaktionär).
Unbeschadet des folgenden Satzes, können Legitimationsaktionäre
maximal für bis zu 0,5% - 3% der Aktien der Gesellschaft je
Legitimationsaktionär im Aktienregister eingetragen werden. Die
Eintragung eines Kreditinstituts als Legitimationsaktionär im
Rahmen eines Übertragungsvorgangs von Namensaktien ist auch über
den vorstehend bezeichneten Anteil hinaus für einen Zeitraum von
maximal 2 Wochen ohne Verlust des Stimmrechts zulässig. Für Zwecke
dieses § 5 Abs. 2 gelten juristische Personen und Gesellschaften,
die verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG sind, als
ein Legitimationsaktionär.“ Aus abwicklungstechnischen Gründen
werden in der Zeit vom 23. November 2012 bis einschließlich zum 29.
November 2012 keine Umschreibungen im Aktienregister
vorgenommen.
STIMMRECHTSVERTRETUNG
Aktionäre, die als solche im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen sind, können ihr Stimmrecht durch einen
Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine
ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs erforderlich, und zwar
entweder durch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten.
Für die Erteilung einer Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gilt die Textform,
wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung (oder
diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen)
bevollmächtigt werden. Für diese Bevollmächtigten gelten die
speziellen Regelungen des § 135 AktG, wonach diese Bevollmächtigten
hinsichtlich ihrer eigenen Bevollmächtigung abweichende Regelungen
vorsehen können. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen erfolgt
der Widerruf der Vollmacht gemäß § 8 Abs. 9 der Satzung durch
persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der
Hauptversammlung.
Die Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht können unter Nutzung
des Ihnen übersandten oder unter
http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2012 abrufbaren
allgemeinen Vollmachtsformulars erfolgen. Bevollmächtigt der
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen. Für die Vollmachtserteilung
gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer
gegenüber den Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den
Widerruf von Vollmachten stehen folgende Adresse, Fax-Nummer bzw.
E-Mail-Adresse zur Verfügung:
IBS AG
excellence, collaboration, manufacturing
Investor Relations
Rathausstraße 56
56203 Höhr-Grenzhausen
Fax: +49 (0) 2624 / 9180 - 966
E-Mail: aohv2012@ibs-ag.de
Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 9.00 Uhr auch die Ein-
und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Hotel Heinz,
Bergstraße 77, 56203 Höhr-Grenzhausen zur Verfügung.
STIMMRECHTSVERTRETUNG DURCH STIMMRECHTSVERTRETER DER
GESELLSCHAFT
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu
lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung des
Aktionärs erforderlich, und zwar entweder durch den Aktionär oder
einen Bevollmächtigten.
Die Erteilung der Vollmacht, die Erteilung von Weisungen und deren
Änderung, der Widerruf der Vollmacht sowie der Nachweis der
Bevollmächtigung bedürfen der Textform. Ungeachtet davon erfolgt
der Widerruf der Vollmacht gemäß § 8 Abs. 9 der Satzung durch
persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung.
Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden den Aktionären
zugesandt. Sie stehen ferner auf der Internetseite der Gesellschaft
unter http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2012 zum
Herunterladen bereit. Sie können zudem unter der oben unter
Teilnahmebedingungen genannten Anmeldeadresse postalisch, per Fax
oder per E-Mail angefordert werden.
Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft, die Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der
Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter müssen gegenüber der IBS AG
im Vorfeld der Versammlung spätestens bis zum 28. November 2012,
24.00 Uhr, in Textform an folgende Adresse, Fax-Nummer oder
E-Mail-Adresse erklärt werden:
IBS AG
excellence, collaboration, manufacturing
Investor Relations
Rathausstraße 56
56203 Höhr-Grenzhausen
Fax: +49 (0) 2624 / 9180 - 966
E-Mail: aohv2012@ibs-ag.de
Ungeachtet davon erfolgt der Widerruf der Vollmacht durch
persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der
Hauptversammlung.
Am Tag der Hauptversammlung kann im Übrigen ab 9.00 Uhr bis kurz
vor Eintritt in die Abstimmung die Vollmachts- und
Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die
Änderung von Weisungen sowie der Widerruf der Vollmacht an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in Textform auch an der Ein-
und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Hotel Heinz,
Bergstraße 77, 56203 Höhr-Grenzhausen erfolgen. Ungeachtet davon
erfolgt der Widerruf der Vollmacht gemäß § 8 Abs. 9 der Satzung
durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der
Hauptversammlung. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten
Weisungen aus. Soweit den Stimmrechtsvertretern keine Weisungen
erteilt worden sind, werden sie sich der Stimme enthalten.
Weitere Rechte der Aktionäre
a) Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals (€ 344.153,25) erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden
(§ 122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 AktG). Das Verlangen ist
schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der Gesellschaft zu
richten. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis
zum 29. Oktober 2012 (24.00 Uhr) zugehen. Die betreffenden
Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 3 i.V.m. §
142 Abs. 2 Satz 2 Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie mindestens
seit dem 29. August 2012, 0.00 Uhr Inhaber der erforderlichen Zahl
an Aktien sind. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an
folgende Adresse:
IBS AG
excellence, collaboration, manufacturing
Der Vorstand
z.Hd. Investor Relations
Rathausstraße 56
56203 Höhr-Grenzhausen
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit
sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden –
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information
in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem
unter der Internetadresse
http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2012 bekannt gemacht und
den Aktionären mitgeteilt.
b) Gegenanträge von Aktionären und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs.
1, 127 AktG
Anträge von Aktionären gegen den Vorschlag von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126
Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG
sind ausschließlich zu richten an:
IBS AG
excellence, collaboration, manufacturing
Investor Relations
Rathausstraße 56
56203 Höhr-Grenzhausen
Fax: +49 (0) 2624 / 9180 - 966
E-Mail: aohv2012@ibs-ag.de
Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären zur Tagesordnung
werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer zugänglich
zu machenden Begründung des Antrags unverzüglich nach ihrem Eingang
im Internet unter http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2012
zugänglich gemacht. Dabei werden Anträge berücksichtigt, die mit
Begründung bis spätestens zum 14. November 2012 (24.00 Uhr) bei der
Gesellschaft eingehen. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung
kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten
Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt aus mehr als
5000 Zeichen besteht.
Vorstehende Ausführungen gelten für Wahlvorschläge eines Aktionärs
entsprechend mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag nicht
begründet werden muss. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG
genannten Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht
zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, ausgeübten Beruf
und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht
werden, wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften des
vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt
sind.
c) Auskunftsrecht nach §§ 131 Abs. 1, 293g Abs. 3 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
verlangen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den
in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.
Außerdem ist gemäß § 293g Abs. 3 AktG jedem Aktionär auf Verlangen
in der Hauptversammlung Auskunft auch über alle für den Abschluss
des Beherrschungsvertrags wesentlichen Angelegenheiten der Siemens
Beteiligungen Inland GmbH, München, zu geben.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§
122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1, 293g AktG finden sich
unter der Internetadresse
http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2012.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft (§ 124a
AktG)
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung einschließlich der
Informationen nach § 124a AktG finden sich auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
http://www.ibs-ag.de/ao_hauptversammlung-2012. Sämtliche der
Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Informationen
liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Die
Einberufung der Hauptversammlung wurde solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden
kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten.
Höhr-Grenzhausen, im Oktober 2012
Der Vorstand
ebundesanzeiger vom 16.10.2012
schrieb am 14.11.12 01:04:29
Die SDK e.V. wird voraussichtlich der Abfindungszahlung von EUR
6,9, bzw. einer Garantiedividende von EUR 0,23, zustimmen.
Der Kurs liegt immerhin weit darüber. Nach der Bekanntmachung der
Abfindung von EUR 6,9 ist der Hohepunkt von über EUR 8,0
offensichtlich vorbei.
Was ist die Einschätzung hier im Board, hat die SDK recht?
-------------------------------------
Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft
der Kapitalanleger e.V.
a.o. Hauptversammlung der IBS Aktiengesellschaft excellence,
collaboration, manufacturing am 2911.2012
TOP 1
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines
Beherrschungsvertrages mit der Siemens Beteiligungen Inland
GmbH.
Zustimmung
Begründung: Der Beherrschungsvertrag der Siemens AG beinhaltet die
zwei wesentlichen Elemente, eine Abfindungszahlung von EUR 6,9 je
Aktie, bzw. eine Garantiedividende von EUR 0,23 (nach Steuer, 0,26
v. St.) je Aktie.
Im Großen und Ganzen halten wir die Vorschläge für angemessen.
Siemens hatte die Aktien dem Mehrheitseigentümer für EUR 5,60
abgekauft, und danach den freien Aktionären ein Übernahmeangebot
von EUR 6,10 unterbreitet. Dieses Angebot lag 40% über den letzten
Kursen, aber auch über 40% über den Kursen der Jahre davor. Die
jetzt gebotene Abfindung von EUR 6,9 stellt darüber hinaus nochmals
einen deutlichen Zuschlag, vor allem auch gegenüber der Zahlung an
den ehemaligen Großaktionär, dar. Zur Berechnung wurde ein recht
ambitioniertes Szenario genutzt, das durchschnittliche jährliche
Wachstumsraten der Umsätze von 15% p.a. annimmt. Einzig die dann zu
Grund gelegte EBIT Margen (z.B. 10% in 2017), falls dieses starke
Umsatzwachstum eintreten sollte, wären deutlich zu niedrig. Die
Kombination aus beidem erscheint jedoch durchaus optimistisch zu
sein.
Kleinere Aufschläge ließen sich rechtfertigen, wenn statt mit einem
Betafaktor von 1.0 mit 0,7 gerechnet würde und wenn
Marktrisikoprämie nur mit 5,0% statt 5,5% angesetzt werden würde.
Nimmt man jedoch das Ergebnis pro Aktie von 0,30 in 2011 (und
aktuelle Ergebnisse liegen deutlich niedriger), so ergibt das ein
KGV (auf Basis EUR 6,9) von 23x, was auch für eine angemessene
Abfindungszahlung spricht.
Die Garantiedividende stellt eine anfängliche Verzinsung (auf Basis
des Abfindungskurses) von 3,3% dar und übertrifft die Zahlungen der
letzten Jahre ebenfalls deutlich.
Wir behalten uns vor, je nach Verlauf der Hauptversammlung und der
Beantwortung unserer Fragen, den Vorschlag abzulehnen oder uns zu
enthalten sowie dann ein Spruchstellenverfahren anzustrengen.
Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten
abgewichen werden.
schrieb am 22.02.13 15:54:22
22.02.2013
IBS AG gibt vorläufige Zahlen für das erste Quartal des
Geschäftsjahres 2012/2013 bekannt
- Konzernumsatz erhöht sich um 16,1 Prozent auf 7.629 TEuro (Q4
2011:
6.573 TEuro)
- EBIT steigt auf 1.102 TEuro (564 TEuro)
- Ergebnis je Aktie verbessert sich auf 0,14 Euro (0,08 Euro)
- Auftragsbestand auf 14.843 TEuro gestiegen (12.475 TEuro)
Höhr-Grenzhausen, 22. Februar 2013 - Die im Prime Standard der
Frankfurter Wertpapierbörse notierte IBS AG excellence,
collaboration, manufacturing (ISIN DE0006228406) hat heute ihre
vorläufigen Zahlen für das erste Quartal des Geschäftsjahres
2012/2013 (01.10.2012 - 31.12.2012) veröffentlicht. Die IBS Gruppe
erzielte im Berichtsquartal im Vergleich zum Zeitraum Oktober bis
Dezember 2011 einen deutlichen Umsatz- und Ergebnisanstieg. Der
Konzernumsatz erhöhte sich um 16,1 Prozent auf 7.629 TEuro (Q4
2011: 6.573 TEuro). Der Umsatz in Deutschland und den anderen
EU-Staaten stieg um 3,0 Prozent auf 4.810 TEuro (Q4 2011: 4.671
TEuro). Außerhalb der EU legte der Umsatz überproportional um 48,3
Prozent auf 2.820 TEuro (Q4 2011: 1.902 TEuro) zu. Gemessen am
Gesamtumsatz erhöhte sich der Anteil der Auslandserlöse von 36,4
Prozent auf 46,2 Prozent.
Das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der IBS Gruppe
verbesserte sich im Zeitraum Oktober bis Dezember 2012 gegenüber
dem vierten Quartal 2011 um 95,4 Prozent auf 1.102 TEuro (Q4 2011:
564 TEuro). Die EBIT-Marge erhöhte sich damit gegenüber dem
Vorjahreszeitraum von 8,6 Prozent auf 14,4 Prozent. Innerhalb eines
Geschäftsjahres fällt die EBIT-Marge in der Regel saisonal bedingt
im Quartal Oktober bis Dezember am stärksten aus. Das
Konzernperiodenergebnis belief sich im ersten Quartal 2012/2013 auf
993 TEuro und lag damit 82,7 Prozent über dem Vorjahreswert von 544
TEuro. Das Ergebnis je Aktie erhöhte sich von 0,08 Euro auf 0,14
Euro.
Einen neuen Rekordwert erreichte der Auftragsbestand aus Projekt-
und Wartungsaufträgen, der sich zum 31.12.2012 auf 14.843 TEuro
bezifferte. Gegenüber dem Vorjahreswert vom 31.12.2011 in Höhe von
12.475 TEuro entspricht dies einem Anstieg um 2.368 TEuro
beziehungsweise 19,0 Prozent. Im Vergleich zum Niveau am Ende des
Rumpfgeschäftsjahres 2012 am 30.09.2012 (14.537 TEuro) erhöhte sich
der Auftragsbestand um 2,1 Prozent. Die IBS Gruppe beschäftigte
Ende Dezember 2012 weltweit 227 Mitarbeiter (31.12.2011: 218
Mitarbeiter).
Aufgrund des erfolgreichen Abschneidens im ersten Quartal und vor
dem Hintergrund des soliden Auftragsbestandes bekräftigt der
IBS-Vorstand seine Erwartung einer positiven Geschäftsentwicklung
im laufenden Geschäftsjahr -
unter der Voraussetzung, dass sich die globale Konjunktur nicht
nachhaltig eintrübt.
Der vollständige Bericht für das erste Quartal des Geschäftsjahres
2012/2013 wird am 28. Februar 2013 veröffentlicht und steht zu
diesem Zeitpunkt in deutscher und englischer Sprache im Internet
unter www.ibs-ag.de zum Download bereit.
Über die IBS AG:
Die IBS AG zählt zu den führenden Anbietern von
unternehmensübergreifenden Standardsoftwaresystemen und
Beratungsdienstleistungen für das industrielle Qualitäts-,
Produktions-, Traceability- und Compliance-Management. Entsprechend
der Unternehmensphilosophie 'The Productivity Advantage' steigern
die Best Practice Lösungen der IBS AG nachhaltig die Produktivität
von Unternehmen. Dabei erfährt der IBS Kunde, in jeder Projektphase
und auch darüber hinaus, die kompetente Unterstützung durch ein
Team erfahrener Consultants und Spezialisten. Die IBS AG wurde 1982
gegründet und beschäftigt in Europa, USA und China 227
Mitarbeiter.
Die Lösungen der IBS AG sind weltweit in über 4.000
Kundeninstallationen im Einsatz. Dazu gehören beispielsweise
Unternehmen wie Audi, Beam Global, BMW, BorgWarner, BOSCH,
Caterpillar, Daimler, Electronic Networks, FCI Automotive, Kimberly
Clark, Liebherr, Magna Automotive, KautexTextron, Parker Hannifin,
Procter & Gamble, Rock Tenn, Porsche, Siemens, SMA Solar
Technology, ThyssenKrupp und W.L. Gore.
Investor Relations IBS AG c/o MLC Finance GmbH Mussener Weg 7 95213
Münchberg
Herr Michael Lang Telefon: + 49 (0) 9251 44088 30 Telefax: + 49 (0)
9251 44088 31 E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de
Herr Stefan Ströder Tel. +49 (0) 2624 9180 475 Fax +49 (0) 9251 440
88 31 E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de
DGA - http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
IBS AG excellence, collaboration, manufacturing
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Telefon: +49 (0)9251 44 088-30
Fax: +49 (0)9251 44 088-31 E-Mail: investorrelations@ibs-ag.de
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