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Auto beschädigt in Waschanlage - wer haftet?

Diskussionsstatistik
eröffnet am 16.04.04 13:48:58
von
neuster Beitrag 16.04.04 22:24:44
von

Anzahl Beiträge: 15
Aufrufe gesamt: 935
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 848.046
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[ Seite: 12neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 16.04.04 13:48:58
Beitrag Nr.1 
(12.765.046)
Antwort
Zitat
hallo,

habe meinem Wagen vorhin eine Wäsche bei McClean gegönnt. Als ich eben hier zuhause nochmal nachgereinigt habe, habe ich einen ca 6 cm langen,senkrechten, tiefen Kratzer in der Seitenscheibe entdeckt. Erst hatte ich die Handwerker, die hier ums Haus toben momentan, im Verdacht, habe dann aber gesehen, daß sich auf der gegenüberliegenden Seite an fast der gleichen Position (gegenüber von Außenspiegel) auch ein, wenn auch kleinerer, senkrechter Kratzer befindet.
Das macht es ja unwahrscheinlich, daß irgendein Passant oder sonstwer das verursacht hat.

Ich werde nachher dort nochmal hinfahren - wie sieht das denn mit der Haftung aus? Und wie verfahre ich am besten, wenn die versuchen meine Ansprüche abzuschmettern? Gleich nach der Wäsche konnte ich das ja noch nicht sehen, da ich erst zuhause die Scheiben richtig geputzt habe.
Avatar
schrieb am 16.04.04 13:54:26
Beitrag Nr.2 
(12.765.099)
Antwort
Zitat
Mit Sicherheit bleibst du auf dem Schaden sitzen !

Ein Schaden muss sofort nach der Wäsche gemeldet werden, danch erkennen die nichts mehr an.
Auch rechtlich wirste den kürzeren ziehen, wegen deren Geschäftsbedingungen. Die lehnen jedewege Verantwortung ab.

Leider!!!

Gruß Manne
Avatar
schrieb am 16.04.04 13:54:31
Beitrag Nr.3 
(12.765.097)
Antwort
Zitat
Du hättest den Schaden gleich vor Ort anzeigen müssen jetzt gibt es keine Haftung mehr steht ab bei auch an der Waschanlage.


Deshalbh wasch ich immer im Garten mein Auto so passiert mir das den nicht.


gruß Breule
Avatar
schrieb am 16.04.04 14:00:02
Beitrag Nr.4 
(12.765.143)
Antwort
Zitat
wasch ihn halt nochmal und dann meld es gleich
Avatar
schrieb am 16.04.04 14:00:47
Beitrag Nr.5 
(12.765.148)
Antwort
Zitat
Zurück zur Waschanlage und die ausfahrenden Autos auf gleiche Beschädigung prüfen. Damit sollte sich die Nachweisproblematik erledigen oder halt nicht.
Avatar
schrieb am 16.04.04 14:05:57
Beitrag Nr.6 
(12.765.186)
Antwort
Zitat
Auch rechtlich wirste den kürzeren ziehen, wegen deren Geschäftsbedingungen. Die lehnen jedewege Verantwortung ab.

Ach so, is klar. Wenn in den AGB jegliche Haftung abgelehnt wird, dann haftet der Unternehmer auch nicht.
:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
Avatar
schrieb am 16.04.04 14:06:41
Beitrag Nr.7 
(12.765.195)
Antwort
Zitat
Machs. wie es #4 gesagt hat, Deine einzige Chance. P.S. Das würde auch die Verkehrsrechrschutz tragen.
Avatar
schrieb am 16.04.04 14:20:45
Beitrag Nr.8 
(12.765.292)
Antwort
Zitat
zur Haftung und sofortigen Anzeigepflicht hab ich gerade was anderes gefunden:

Ein Ausschluss der Haftung über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers ist jedenfalls nicht erlaubt, wird von etlichen Betreibern aber immer wieder versucht. Der AvD fand bei einer Untersuchung von Waschanlagen folgende, nicht erlaubte Formulierungen:

„Eine Haftung für Lack- und Schrammschäden, (...) bleibt ausgeschlossen.“
„Folgeschäden, wie zum Beispiel Nutzungsausfall, Wertminderung oder Mietwagenkosten sind von der Haftung ausgenommen.“
„Voraussetzung für die Ersatzleistung ist, dass der Schaden dem Betreiber sofort, das heißt noch vor Verlassen des Betriebsgeländes, angezeigt wird.“;
All diese Klauseln widersprechen dem § 9 AGBG.

„Beim heutigen Stand der Technik“, so das Oberlandesgericht Hamburg, „darf jeder Kunde erwarten, dass er sein Auto unbeschädigt aus solchen Anlagen zurückerhält. Die Annahme, dass das Fahrzeug bei der Wäsche keinen Schaden erleiden werde, zählt zur Leistungserwartung der Kunden. Die Pflicht, Beschädigungen zu vermeiden, gehört deshalb zu den Kardinalspflichten des Beklagten.“ (OLG Hamburg, veröffentlicht in DAR 84, S. 260; LG Hannover, veröffentlicht in DAR 85, S. 60)
Avatar
schrieb am 16.04.04 14:28:10
Beitrag Nr.9 
(12.765.336)
Antwort
Zitat
#8 von tomsch18

:) Genau
Avatar
schrieb am 16.04.04 15:03:57
Beitrag Nr.10 
(12.765.631)
Antwort
Zitat
die Idee in #4 ist nicht schlecht, aber wenn ich jetzt mit einem total blitzblanken Auto ein zweites Mal in die Waschanlage fahre, dürfte das schon einigermaßen auffällig sein... dann halt in 1 Woche.
Frage mich dennoch, wie so tiefe Kratzer ins Glas kommen können. Dazu braucht es doch einen hohen Anpreßdruck und ein sehr scharfes Material :confused:

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