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Auto beschädigt in Waschanlage - wer haftet? ( Seite 2)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 16.04.04 13:48:58
von
neuster Beitrag 16.04.04 22:24:44
von

Anzahl Beiträge: 15
Aufrufe gesamt: 935
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 848.046
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[ Seite: 12neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 16.04.04 15:06:04
Beitrag Nr.11 
(12.765.648)
Antwort
Zitat
Ich hatte selbst diesen Fall mit der Waschanlage und die Klage verloren, obwohl ich direkt nach dem waschen (beim Staubsaugen) den Schaden bemerkt und angezeigt hatte.

Letzlich hat der von Gericht beauftragte Gutachter festgestellt, dass nicht zweifelsfrei nachzuweisen ist, das die Waschanlage diesen Schaden verursacht hat. Es ist auch ziemlich sinnfrei, den Gutachter nach 11 !!! Monaten zur Begutachtung der WA zu schicken.

Ergo, wenn nicht mindestens 2 Leute an diesem Tag gegen den Betreiber Schadensersatzansprüche wegen ähnlicher Schadensbilder stellen, wirst Du kaum eine Chance haben.

Trotzdem Viel Glück.
P.S. Das gesamte Verfahren hat 20 Monate gedauert. :eek:
Avatar
schrieb am 16.04.04 16:03:53
Beitrag Nr.12 
(12.766.287)
Antwort
Zitat
sofort hin und waschen!!!

dann melden!!!

Betreiber Versicherung muss haften!!

jojo
Avatar
schrieb am 16.04.04 18:27:52
Beitrag Nr.13 
(12.767.748)
Antwort
Zitat
auf jeden fall den schaden bei dem betreiber der waschanlage anmelden...wenn du rechtsschutzversichert bist, dann müssen die kosten für den anwalt und das etwaige gerichtliche verfahren von der rechtsschutz übernommen werden..du musst allerdings beweisen, dass der schaden durch die waschanlage verursacht wurde..das wird wahrscheinlich, wenn sie sich weigern, zu zahlen nur mit einem sog beweissicherungsverfahren, in dem ein sachverständiger beauftragt wird, möglich sein...

invest2002
Avatar
schrieb am 16.04.04 19:58:17
Beitrag Nr.14 
(12.768.365)
Antwort
Zitat
tomsch,

zuerst mal musst du nachweisen, daß der "Schaden" vor der Waschhallendurchfahrt noch nicht bestanden hat.
Das kann z.B. geschehen durch Zeugenaussagen.
Die Aussagen müssen sich aber auf den Zeitpunkt unmittelbar vor der Einfahrt in die Halle beziehen
(ein guter Bekannter, der beteuert, die Kratzer wären letzte Woche noch nicht da gewesen, hilft da nichts).
In Frage kämen da in erster andere Waschkunden, die hinter dir gewartet haben.

Zudem musst du nachweisen, daß eine Pflichtverletzung durch den Betreiber vorliegt (z.B. eine fehlerhaft arbeitende Anlage, Fremdkörper in den Bürsten o.ä.).
Das wäre dann anzunehmen, wenn an den Fahrzeugen vor und hinter dir ähnliche Schäden auftraten.
Ansonsten wird sich der Betreiber erstmal (zu Recht) darauf berufen, daß bei anderen Fahrzeugen keine Probleme auftraten, also von einer normalen Funktion der Anlage auszugehen ist.

Insbesondere aber muss es sich um einen Schaden handeln, der durch die Anlage realistischerweise überhaupt hätte verursacht werden können. Dies würde im Verfahren durch Gutachter geklärt werden (welche Teile der Anlage haben Kontakt zu den beschädigten Stellen an Fahrzeug, welche Bewegungsrichtung, Materialbeschaffenheit etc. haben diese).

Bei einer normalen Bürstenanlage würdest du hier schon abblitzen, da zu den Seitenscheiben eben nur die Seitenbürsten Kontakt haben - die drehen sich um die Vertikalachse, machen also, wenn überhaupt, horizontale Kratzer.

Gruß,
harman
Avatar
schrieb am 16.04.04 22:24:44
Beitrag Nr.15 
(12.769.730)
Antwort
Zitat
danke für die Antworten!

@ harman
in der Praxis ist das ja irgendwie nicht durchführbar, daß man einen Zeugen vor Benutzung der Waschanlage hat, der jeden vorhandenen Kratzer am Auto registriert...

aber interessant, daß Du darauf hinweist, daß die Seitenbürsten wirklich nur horizontale Kratzer machen können ... dann beschuldige ich ja hier die Waschanlage zu unrecht. Bleibt noch die Frage, wo die blöden symmetrischen Kratzer wirklich herkommen :confused:

[ Seite: 12neuster Beitrag ]

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