Antwort auf Beitrag Nr.:
43.088.600 von kitestyle am 25.04.12
21:22:51Fröhlichen Guten Morgen,
ich muss hier mal etwas klarstellen. Ganz so wie geschildert ist
das Abrechnungssystem im Krankenhaus nicht. Richtig ist das wir
hier in Deutschland im stationären Bereich ein Fallpauschalensystem
haben. Das heißt, dass es je nach Bundesland z.B. für eine
Blinddarm-OP das gleiche Geld gibt. Das aber auch nur in den
Fällen, in denen der Patient die Grenzverweildauer (die festgesetzt
wurden) nicht nach unten oder nach oben überschreitet. Geht er vor
der unteren Grenzverweildauer kriegt das KH nur eine gekürzte
Pauschale.
Bsp.: Normal 8 Tage / Untere GVD 6 Tage / Obere GVD 10 Tage
Patient geht bereits nach 5 Tage = Abzug /7-9 Tage Pauschale/ 10
Pauschale plus Zuschlag
Das System ist im wahren Leben noch viel komplizierter. Ist hier
nur ganz vereinfacht dargestellt.
Jetzt zur Anwendung von Granulox im KH:
In der Regel bleiben doch die Patienten gar nicht bis zur
Schließung der offenen Wunde. Das ist nicht vorgesehen und auch
nicht nötig.
Von daher in diesem Bereich kein Kostenvorteil für das Krankenhaus.
Der Kostenvorteil für das KH ergibt sich (sofern chronische Wunden
mit Granulox behandelt werden) aus dem Sachkostenanteil und dem
Pflegeaufwand.
@ Zockerwolf : Bis die Pauschalen angepasst werden, dauert ewig.
Also keine Angst.
Mittlerweile können viele KH auch ambulante Behandlungen anständig
abrechnen. War früher ein Minusgeschäft. Ob Patienten z.B. mit
Diabetischem Fußsyndrom aber immer zur ambulanten Behandlung ins KH
fahren wollen, glaub ich eher nicht.
Das Geld mit Granulox wird an anderer Stelle verdient werden.
P.S. Prüfe die Wirtschaftlichkeit von KH beruflich. Stehe für
Fragen gerne zur Verfügung.
Auf einen grünen Tag !