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    Sangui - Perle im Biotechsektor bald 1ooo % ? (Seite 6763)

    eröffnet am 12.05.04 20:12:51 von
    neuester Beitrag 26.03.24 17:06:19 von
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      Avatar
      schrieb am 13.11.05 07:55:46
      Beitrag Nr. 12.153 ()
      immer noch am hoffen?
      Im Bereich Biotec gibt es sicher bessere Alternativen
      als sangui.
      ...und biolitec hat noch weit mehr zu bieten.



      biolitec AG: Neue Cellulite-Therapie mit Temoporfin überrascht mit sensationellen Ergebnissen in Südamerika


      Spezialist für Schönheitsmedizin behandelt Cellulite mit biolitec-Wirkstoff Temoporfin – Neue Behandlungsmethode soll zukünftig auch in Spanien und Deutschland eingesetzt werden

      Der südamerikanische Schönheitsmediziner Dr. Danilo Castro setzt sehr erfolgreich den biolitec-Wirkstoff Temoporfin bei der Cellulite-Behandlung ein. Die behandelten Frauen mit unterschiedlichster Cellulite-Ausprägung zeigten sich nach den relativ kurzen Behandlungszeiten mit dem neuen äußeren Erscheinungsbild ihrer Haut höchst zufrieden. Die revolutionäre Behandlungsmethode wird schon seit einigen Monaten von Spezialisten unter der Leitung von Dr. Castro in südamerikanischen Kliniken in Buenos Aires, Santiago de Chile und Montevideo praktiziert und soll zukünftig auch das Cellulite-Problem deutscher und spanischer Frauen lösen.

      „Das neue Verfahren ist unkompliziert und schonend zugleich,“ meint Dr. Castro auf Anfrage. „Der Patientin wird zuerst die photodynamische Substanz in das betroffene Gewebe appliziert und anschließend mit Rotlicht bestrahlt. Dadurch werden Fettzellen zerstört und das Gewebe regeneriert,“ erklärt der Mediziner weiter. Dieses revolutionäre Behandlungsprinzip erreicht eine deutliche optische Verbesserung der so genannten Orangenhaut bei normal bis leicht übergewichtigen Frauen. Das neue Verfahren der biolitec AG ist eine effektive Behandlungsmethode, die den von Cellulite betroffenen Frauen andere langwierigere und meist bedingt wirksame Prozeduren erspart.

      Die regelmäßigen Behandlungstermine des Schönheitsspezialisten aus Südamerika sind bereits für Wochen ausgebucht. „Der volle Terminplan bestätigt den Erfolg der neuen Behandlungsmethode,“ meint Dr. Danilo Castro. „Ich freue mich auf jede weitere Behandlung und hoffe, dass mit der neuen biolitec-Methode noch mehr Frauen in puncto Cellulite geholfen werden kann“. Die biolitec AG aus Jena will das neue Angebot ausweiten und beabsichtigt in naher Zukunft ihre neue Behandlungsmethode bei Cellulite auch deutschen Frauen zu ermöglichen.

      (Quelle: biolitec AG)

      24.10.2005
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 22:16:04
      Beitrag Nr. 12.152 ()
      Voraussetzung für ein rechtmäßiges Inverkehrbringen von Medizinprodukten

      Medizinprodukte sind alle Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe und
      Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände (auch Software), die zur
      Anwendung im oder am menschlichen Körper und zum Zwecke der Erkennung,
      Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder
      Behinderungen gedacht sind.

      Diese Definition des Paragraphen 3 Nr. 1
      des Medizinproduktegesetzes (MPG) umreißt
      seit zehn Jahren eine Produktgruppe,
      die es bis dahin nicht gab. Produkte, die
      nun unter den Begriff Medizinprodukt
      zusammengefasst sind, waren über
      verschiedene Rechtsgebiete zum Teil weit
      verstreut. Mit der zweiten Änderung
      des MPG zum 01.01.2002 wurden auch
      Invitro-Diagnostika den Medizinprodukten
      zugeordnet.
      Im Gegensatz zum Pharmarecht bedarf
      es für ein rechtmäßiges Inverkehrbringen
      eines Medizinproduktes keiner staatlichen
      Zulassung. Dafür wurde im Rahmen
      des Europäischen „New Approach“ dem
      Hersteller erheblich größere Verantwortung
      übertragen. Bevor er ein Produkt auf
      den Markt bringt, muss er sicherstellen
      und bescheinigen, dass es konform mit
      sämtlichen sicherheitstechnischen Anforderungen,
      Qualitätsmerkmalen und den
      medizinischen Kenntnissen von Wissenschaft
      und Technik ist und die ausgelobten
      Leistungsmerkmale tatsächlich erfüllt.
      Dies bestätigt er mit dem nach außen
      sichtbaren CE-Kennzeichen am Produkt.
      Das Konformitätsbewertungsverfahren
      Zuvor hat der Hersteller jedoch ein
      Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen,
      das in einer Dokumentation
      bestätigt, dass diese Voraussetzungen
      erfüllt sind. Neben den klassischen
      Produktakten mit Entwurfszeichnungen,
      Konstruktionszeichnungen etc. werden
      auch Leistungsnachweise und klinische
      Bewertungen gefordert. Das Konformitätsbewertungsverfahren
      ist eine Art
      Baukastensystem und ermöglicht es dem
      Hersteller, die Konformität mit den oben
      genannten Anforderungen, die auch
      „Grundlegende Anforderungen“ genannt
      werden, auf verschiedenen Wegen darzulegen.
      So kann er zum Beispiel ein
      Qualitätsmanagementsystem installieren
      oder die gleichbleibend hohe Qualität der
      Produktion oder aber des Produktes nachweisen.
      Risikoklassen und Qualitätsnormen
      Man teilt Medizinprodukte in vier verschiedene
      Risikoklassen: I, II a, II b, III. Sie
      stellen unterschiedliche Anforderungen
      an die Dokumentationstiefe beim Hersteller.
      So handelt der Hersteller bei Medizinprodukten
      der niedrigsten Risikoklasse I
      weitestgehend autonom und stellt eigenmächtig
      die Konformitätserklärung aus.
      Bei Produkten der Klasse II a und höher
      hat der Hersteller die Verpflichtung, eine
      neutrale Prüfstelle, die so genannte
      „Benannte Stelle“ zu involvieren. Diese
      zertifiziert einen oder mehrere Bausteine
      der Produktion oder des Qualitätsmanagements
      oder aber, durch die Baumusterprüfung,
      das gesamte Produkt. Diverse
      standardisierte Normen helfen dem
      Hersteller, unkompliziert den Nachweis
      zu erbringen, dass die entsprechenden
      Anforderungen erfüllt sind. So spielt insbesondere
      die neue Qualitätsnorm für
      Medizinproduktehersteller DIN EN ISO
      13485 eine entscheidende Rolle im Zertifizierungsverfahren.
      Diese Norm geht
      über die klassische Normenreihe ISO 9000
      hinaus und deckt insbesondere das vom
      Medizinprodukterecht geforderte Risikomanagement
      ab.
      Abgesehen vom finanziellen Aufwand
      macht es für den Hersteller keinen Unterschied,
      ob er ein Medizinprodukt der Klasse
      I oder einer höheren Klasse in Verkehr
      bringt. In jedem Fall sind die Grundlegenden
      Anforderungen vollständig zu
      dokumentieren. Ob eine Benannte Stelle
      diese zertifiziert hat oder nicht, spielt keine
      entscheidende Rolle. Zur Marktaufsicht
      sind die regionalen Landesmittelbehörden
      (Bezirksregierungen, Regierungspräsidien
      etc.) berufen, die berechtigt sind, sämtliche
      Dokumente zu überprüfen und zu bewerten.
      In der Praxis hat sich vielfach
      gezeigt, dass auch von Benannten Stellen
      zertifizierte Dokumente den gesetzlichen
      Anforderungen nicht genügten, so dass
      die Markteinführung mit einem Verbot
      gestoppt wurde.
      Nachdem die interne Dokumentation
      inklusive Risikoanalyse, Leistungsnachweis
      und klinischer Bewertung fertiggestellt
      ist, stellt der Hersteller eine
      Konformitätserklärung aus und kann sein
      Produkt mit der genormten CE-Kennzeichnung
      versehen. Er ist nun berechtigt,
      dieses Produkt europaweit ohne weitere
      rechtliche Schranken zu vermarkten.

      Kanzlei MP-Recht, Düsseldorf
      www.MP-Recht.de
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 20:58:51
      Beitrag Nr. 12.151 ()
      ........
      Auf dieser Grundlage realisierte Sensoren für Glucose sind in das Unterhautfettgewebe implantierbar. Sie besitzen ein Anwendungspotenzial für das Blutglucose-Monitoring.........

      http://www.extenza-eps.com/OLD/doi/abs/10.1524/teme.71.1.24.…
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 19:47:45
      Beitrag Nr. 12.150 ()
      NEWS 14
      ;):kiss:;)
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 19:08:12
      Beitrag Nr. 12.149 ()
      ExistGo-Bio - Verbindung von Spitzen-Know-how in der Forschung mit praktischer Unternehmerkompetenz

      Thilo Spahl im Gespräch mit Herrn Ulrich Kasparick, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung

      http://www.biotop.de/index_g.asp?articleid=130&backlink=/ind…

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      Avatar
      schrieb am 12.11.05 18:50:00
      Beitrag Nr. 12.148 ()
      VELVET : CHITO-SKIN ANTI-WRINKLE LINE :confused:



      http://www.glassonion.it/eng/p_velvet_chitoskin.php
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 17:33:30
      Beitrag Nr. 12.147 ()
      [posting]18.764.133 von IMSolitaer am 12.11.05 10:07:58[/posting]Mein "Laden" wurde auch zertifiziert.
      War ne heiten Arbeit bis wir unseren "DIN-Stempel" hatten.
      Jegliche Arbeitsabläufe mussten geregelt und schriftlich niedergeschrieben werden.
      Auf gut deutsch gesagt, wenn wir einen von der Strasse geholt hätten, vorausgesetzt er konnte lesen, hätte er meine Arbeit auch machen können, da er ja alles nachlesen könnte.

      Den Gang zum WC haben wir ausgelassen niederzuschreiben. :laugh:


      Hier kann man sich schlauer machen.
      http://www.quality.de/lexikon/iso_13485.htm
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 11:28:49
      Beitrag Nr. 12.146 ()
      Guten Morgen Männer,

      wünsche Euch ALLEN ein wunderschönes November-Wochenende.

      Lasst es Euch gut gehen und bleibt ALLE gesund.

      Wer jetzt noch schnell in Sangui will sollte sich beeilen,
      kann mir nicht vorstellen,dass es noch weiter nach unten geht.

      (nur eine persönliche Meinung)

      Gruß Wolfgang
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 10:36:14
      Beitrag Nr. 12.145 ()
      [posting]18.764.133 von IMSolitaer am 12.11.05 10:07:58[/posting]Selbstverständlich wäre auch interessant zu erfahren,
      ob das von Bedeutung für die Zulassung des Wundsprays ist. :confused:
      Avatar
      schrieb am 12.11.05 10:07:58
      Beitrag Nr. 12.144 ()
      Betreff: ISO 13485:2003 aus der Meldung vom 10.03.2005

      Wer blickt hier durch und kann mal vereinfacht darstellen,
      was das für Sangui und für die Zulassung der weiterentwickelten Wundauflage
      mit blutstillenden Eigenschaften bedeutet.

      http://www.vdgh.de/internet/Informationen_und_Publikationen/…

      Schönes Wochenende :D :cool:
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