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51,8 % Steuern und Abgaben in Deutschland: Verstoß gegen elementare Grundrechte?

Diskussionsstatistik
eröffnet am 12.07.04 14:43:34
von
neuster Beitrag 15.07.04 17:03:33
von

Anzahl Beiträge: 24
Aufrufe gesamt: 895
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 879.460
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[ Seite: 123neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 12.07.04 14:43:34
Beitrag Nr.1 
(13.673.667)
Antwort
Zitat
Art. 14 GG: Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.

Dieses elementare Grundrecht ist durch eine Steuer- und Abgabenlast in Höhe von 51,8 % in Deutschland nicht mehr gewährleistet. Alle Versuche, die Steuer- und Abgabenlast zumindest auf europäischen Durchschnitt zu senken, schlugen bislang wegen heftigen Widerstands der Empfänger dieser Geldleistungen, die sich auf ihre Grundrechte berufen, fehl. Wollen wir hoffen, dass dieser Widerstand gebrochen und die Last für die Arbeitnehmer gesenkt werden kann. Grundrechte gelten für Alle. Auch für Arbeitnehmer.


Nach aktuellen Berechnungen der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ist die Steuer- und Abgabenlast in Deutschland die zweithöchste unter den westlichen Industriestaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). "Bei Steuern und Abgaben ist Deutschland Vizeweltmeister", erklärte Prof. Dr. Gerhard Fels, Mitglied im Kuratorium der Initiative. Der Abgabenkeil - das Verhältnis von Arbeitskosten zu Nettolohn - sei lediglich in Belgien höher.

Die hohen deutschen Werte illustriert ein internationaler Vergleich auf der Grundlage von Daten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) und der OECD: So erreicht die Relation von Arbeitskosten und Nettolohn bei einem alleinstehenden und kinderlosen Arbeitnehmer mit Durchschnittsverdienst aktuell 51,8 Prozent. In Belgien liegt sie bei 56,2 Prozent. Europäische Wohlfahrtsstaaten wie Schweden (49,5 Prozent) und Niederlande (45,1 Prozent) liegen unter dem deutschen Wert. Sogar etatistisch geprägte Vergleichsländer wie Frankreich (48,2 Prozent) erreichen nicht das deutsche Niveau. Wenn man über Europa hinaus schaut, wird der Unterschied deutlich: Der Abstand zu Japan (24,1 Prozent) und den USA (30,8 Prozent) ist bereits erheblich.

"Unsere Berechnungen zeigen, dass der Abgabenkeil in Deutschland geradezu skandalöse Ausmaße angenommen hat", sagte Fels. Dies sei das Ergebnis einer jahrzehntelangen Fehlentwicklung, die sich durch die jüngsten Abgabenerhöhungen der Bundesregierung weiter verschärft habe, betonte der Direktor des IW. Während inzwischen auch traditionsreiche Wohlfahrtsstaaten wie Schweden und die Niederlande Reformschritte eingeleitet hätten, habe es in Deutschland keine substantiellen Fortschritte gegeben.

http://www.chancenfueralle.de/Umfragen___Studien/Studien/Fel…
Der Staatsbankrott kommt!: Hintergründe, die man kennen muss
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Michael Grandt
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schrieb am 12.07.04 14:51:38
Beitrag Nr.2 
(13.673.744)
Antwort
Zitat
Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist unausweichlich und hätte allerbeste Erfolgsaussichten.
Avatar
schrieb am 12.07.04 15:05:11
Beitrag Nr.3 
(13.673.838)
Antwort
Zitat
Deshalb versucht man ja auch krampfhaft, die abgaben zu senken, indem man Zuzahlungen und eigenbeteiligungen z.B. in der Krankenversicherung einführt. die abgaben sinken natürlich dadurch nicht, das kind bekommt nur einen anderen Namen.:rolleyes:

Ähnliches passiert bei der Steuer. Man senkt die Steuersätze marginal und nimmt dem Arbeitnehmer (und nur diesem) auch noch die letzten Abschreibungsmöglichkeiten.

eigentlich zum Lachen, wenns nicht so ernst wäre :mad:
Avatar
schrieb am 12.07.04 15:27:09
Beitrag Nr.4 
(13.674.038)
Antwort
Zitat
Ist alles so schlimm genug, aber ebenso mies finde ich die Tatsache, daß selbst diese horrende Ausbeutung aller derer, die wirklich Werte schaffen noch nicht reicht, um die gefräßige Vermögensverteilungs- und Vernichtungsmaschine zu befridigen. Wir häufen ja ständig auch noch Schulden an, die dann unserer Nachlmmen berappen müssen :mad::mad::mad::mad::mad:

Das eingerechent, wäre die Qoute noch höher. Frage mich manchmal, wer um alles in der Welt diese Massen an staatlichen Schuldtiteln kauft und hält - ich kenne keinen, der auch nur annähernd soviele davon hält, wie seinem Anteil andenen, die sich es leisten könnten entspäche.

PS: Wie oft kann man z.B. den Daimler-Beschäftigten bis zu 700 EUR pro Monat kürzen. Wenn das so weitergeht in diesem Land, bricht bald alles zusammen. Gute Nacht, armes Deutschland :mad::eek::mad:
Avatar
schrieb am 12.07.04 15:27:10
Beitrag Nr.5 
(13.674.039)
Antwort
Zitat
Art. 14 GG: Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.

Wie immer im Leben ist das vor allem eine Argumentationsfrage. Wenn man sagt, dass erst das Netto(gehalt) zum Eigentum wird, ist das GG m.E. gewährleistet.

Es sei auch einmal erwähnt, dass eigentlich jeder für seine Steuern und Abgabe auch Gegenleistungen erhält. Das wird häufig vergessen. Und ich bin lieber Nettozahler als Nettoempfänger. Als Nettozahler ist mein Lebensstandard schon noch deutlich höher. (Im Grenzbereich mag es Personengruppen geben, wo das anders ist.)
Avatar
schrieb am 12.07.04 15:35:27
Beitrag Nr.6 
(13.674.110)
Antwort
Zitat
Soweit es um die Steuerlast geht, ist dies auch längst noch nicht alles.

Neben der hier angesprochenen Besteuerung lediglich des Vermögenserwerbs kommen noch die Steuern hinzu, die auf den Vermögensbestand und insbes. auf die Vermögensverwendung erhoben werden. Die steuerliche Gesamtbelastung ist damit also weitaus höher.
Avatar
schrieb am 12.07.04 15:50:29
Beitrag Nr.7 
(13.674.278)
Antwort
Zitat
#5

"Wie immer im Leben ist das vor allem eine Argumentationsfrage. Wenn man sagt, dass erst das Netto(gehalt) zum Eigentum wird, ist das GG m.E. gewährleistet."

Nein, das Bundesverfassungsgerichts geht davon aus, daß der Statt dem Bürger nicht mehr als die Hälfte seine Einkommens über Steuern wegnehmen darf. Das ist zwar ein älteres Urteil (weiß nicht mehr wann uns was), aber es gilt noch.
Avatar
schrieb am 12.07.04 16:21:26
Beitrag Nr.8 
(13.674.596)
Antwort
Zitat
die steuerabgaben liegen für den arbeitnehmer bei:

70 % !!!
(es sind auch die indirekten steuern mitzuberechnen; u. manches ist sogar letztlich mehrfach versteuert)


das ist nicht einfach eine behauptung, sondern von einem steuerberater profi auf seiner homepage dargestellt !

cu
rightnow
Avatar
AndererKostolany
schrieb am 12.07.04 17:32:26
Beitrag Nr.9 
(13.675.312)
Antwort
Zitat
#8

Völlig richtig!! Man rechne die indirekten Steuern hinzu...dann kommt man auf mindestens 70% Abgaben!!! Dann rechne man noch die Kosten hinzu, die für Behördengänge z. bsp. berappt werden müssen....Es gibt ja von Staat gar nichts mehr "umsonst"!Dafür zahlt man doch die "normalen" Steuern, damit der Staat seine "dienstleistungen" am Bürger leisten kann!! Aber nix da, jeder Behördengang kostet nochmal extra, und das nicht knapp!!!Z. Bsp. eine Kfz Zulassung , die in der regel 15 min. am schalter dauert kostet mittlerweile satte 100 Euro!!!!!
Brutale abzocke des Staates....
Man muss es dem Staat einfach gleich tun! Es ist nicht "illegal" den Staat zu bescheissen!!!!
Avatar
schrieb am 12.07.04 17:59:29
Beitrag Nr.10 
(13.675.548)
Antwort
Zitat
Ermittlung des verfügbaren Realeinkommens und der Abgabenquote
Version für 2004
In dieser Fassung ist die vorgezogene Steuerreform mit lohn- und einkommensteuerlichen Entlasungen für 2004 berücksichtigt; ebenso aber die weiteren Kürzungen im Gesundheitswesen, die zu einer Mehrbelastung der Zwangsversicherten führen. Hier finden Sie mehr über die Mineralölsteuer; der BWL-Bote hat neue Schröder-Witze veröffentlicht, die gut hier dazupassen...

Auch der neue Finanzminister und die anderen Politiker im rot-grünen Gruselkabinett wollen nur unser Bestes... richtig, unser Geld. Bete und arbeite, denn andere wollen von Dir leben. Das Vorzeichen hat sich verändert, aber nicht die Sache. Früher waren es der böse Osten, oder der Sozialismus, und heute ist es der Ökologismus: Die Lüge ist eine andere, aber es ist immer noch eine Lüge. Und die sogenannte Steuerreform tut das Ihre, die Freiheiten weiter zu beschneiden. Hier sehen Sie eine kleine Modellrechnung unter der Annahme eines Arbeitnehmers mit folgenden persönlichen Daten: ledig, keine Kinder (=Steuerklasse I), Autofahrer. Bitte beachten Sie auch die untenstehenden Erläuterungen und weiteren Ausführungen:

Brutto-Monatsgehalt: 2.000,00 €
./. Lohnsteuer (Tabelle 2004): 266,63 €
./. Solidaritätszuschlag 5,5%: 14,66 €
./. AN-RV (BfA) 19,5%: 195,00 €
./. AN-KV (z.B. AOK) 14,8%: 148,00 €
./. AN-ALV 6,5%: 65,00 €
./. AN-PV 1,7%: 17,00 €
= Netto-Auszahlung: 1.293,71 €
./. Praxisgebühren (monatlich): 3,33 €
./. Sonst. Gesundheitskosten: 20,00 €
./. Kfz-Steuer (Schätzung): 30,00 €
./. Kfz-Versicherung (Schätzung): 60,00 €
= Netto minus direkte Abzüge: 1.180,38 €
./. USt. (MWSt.) 16% auf 75% der Ausgaben: 122,11 €
./. USt. (MWSt.) 7% auf 25% der Ausgaben: 19,31 €
./. Benzinsteuer 0,7210 €/Liter, 80 Liter Verbrauch: 57,68 €
./. Verbrauchssteuer (Schätzung): 100,00 €
./. AfA Auto 4 Jahre Nutzung, 8.000 € Neuwert: 166,67 €
= Verwertbares Realeinkommen: 714,62 €
= Brutto-Abgabenquote: 64,27%
Berufsgenossenschaft 10%: 200,00 €
= AG-SV inkl. BG: 625,00 €
= Gesamter Personalaufwand: 2.625,00 €
= Real-Abgabenquote: 72,78%

Erläuterungen zur vorstehenden Modellrechnung:: Die Arbeitnehmer-Sozialversicherungen sind die Renten-, die Kranken-, die Arbeitslosen- und die Pflegeversicherung. Die angegebenen Prozentsätze sind die ab Januar 2004 gültigen Beitragssätze. Der Beitragssatz der Krankenversicherung ist ein geschätzter Mittelsatz mehrerer Krankenversicherungen (infolge des Risikostrukturausgleiches sind die Unterschiede ohnehin minimal). Im Vergleich zur Vorjahresversion haben wir eine Senkung von 15% (2003) auf 14,8% (2004) als Modellannahme eingeführt; die von der Regierung angestrebten Beitragssätze unter 13% sind nirgendwo zu sehen und werden hier auch nicht verwendet. Die berechneten Abzüge sind jeweils die halben Beitragssätze, da der Arbeitgeber die andere Hälfte bezahlt, d.h., 195 € sind die Hälfte von 19,5% von 2.000 €.
Die Nettoauszahlung ergibt sich durch Subtraktion der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlages und der Arbeitnehmer-Sozialversicherung vom Bruttoentgelt.
Von der Nettoauszahlung ziehen wir zunächst ein Drittel der vierteljährlichen Praxis-Eintrittsgebühr, die ab 2004 eingeführt wird, sowie einen angenommen Wert für Medikamenten-Zuzahlungen ab. Wir nehmen dann an, daß der Arbeitnehmer ein Auto benötigt, um zu seiner Arbeitsstelle zu gelangen. Die Kfz-Versicherung und die Kfz-Steuer sind daher notwendige Ausgaben zur Erhaltung der Einnahmen und gehören damit zu den Kosten. Da der Arbeitnehmer ihnen aufgrund des schlechten Zustandes und der ebenfalls hohen Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel realistischerweise nicht ausweichen kann, gehören sie auch in die Abgaben-Modellrechnung.
Gemäß des derzeitigen Warenkorbes des statistischen Bundesamtes gibt der Durchschnittsdeutsche ca. 25% seines Einkommens für Güter aus, die "nur" mit 7% Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) belastet sind (z.B. Bücher, unverarbeitete Lebensmittel, Kunstgegenstände). Der Rest wird für Güter und Dienstleistungen ausgegeben, die mit 16% Umsatzsteuer belastet sind. Um die Abgabenlast zu ermitteln, muß von 25% der Summe von 1.180,38 € muß also die Umsatzsteuer von 7% ermittelt werden und vom Rest die Umsatzsteuer zu 16%.
Die Mineralölsteuer beträgt seit der erneuten Steuererhöhung zum 1. Januar 2003 nunmehr satte 0,7210 € pro Liter Benzin ohne Umsatzsteuer (eine erschreckende Statistik finden Sie hier). Wir unterstellen unserem Arbeitnehmer Sparsamkeit, und nehmen also an, daß er im Monat nur 80 Liter Treibstoff pro Monat verbraucht (bei einem weiten Weg zur Arbeit oder anderen Dienstfahrten wäre es wesentlich mehr). Der angegebene Steuerbetrag von 57,68 € ist nur noch die Mineralölsteuer und nicht mehr die zuvor bereits berechnete Umsatzsteuer, die nicht nur auf den Preis des Benzins selbst, sondern auch noch auf die Mineralölsteuer aufgeschlagen wird (d.h., die Mineralölsteuer wird selbst noch einmal vermehrwertsteuert. Eine Steuer auf eine Steuer - ein absurder Staat!).
Die sonstigen Verbrauchssteuern schätzen wir pauschal mit 100 €, also recht konservativ. Diese Größe umfaßt beispielsweise die Versicherungssteuer, die Biersteuer, die Zuckersteuer, die Branntweinsteuer, die Tabaksteuer usw. Die Erhöhung der Tabaksteuer in 2004 wurde hier als geringfügige Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr berücksichtigt und reicht gewiß nicht für den Betrag, den ein starker Raucher wirklich rechnen müßte.
Da wir angenommen haben, daß der Arbeitnehmer ein Auto braucht, muß er ein solches kaufen. Wir nehmen ferner an, daß er einen Kompaktwagen im Wert von 8.000 € fährt. Wir nehmen schließlich (erneut aufgrund von Zahlen des statistischen Bundesamtes) an, daß er dieses Fahrzeug ca. vier Jahre lang fährt, und dann einen neuen Wagen benötigt. Dies kann er nur finanzieren, wenn er im Monat 166,67 € spart. Diese Sparquote ist betriebswirtschaftlich gesprochen eine kalkulatorische Abschreibung. Wir vernachlässigen hier, daß bei einer Bank angelegtes Geld sich verzinst, vernachlässigen aber auch, daß Autos bekanntlich nicht wertvoller, sondern teurer werden. Hier ist lediglich wichtig, daß die kalkulatorische Abschreibung Teil der Kosten ist, weil sie der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und damit der Erhaltung des Einkommens dient.
Der Einwand, daß ein Auto zu fahren zu einer Reduktion der Einkommensteuer führen würde, ist zwar prinzipiell berechtigt, im vorliegenden Zusammenhang jedoch unzutreffend. Die Annahme eines monatlichen Benzinverbrauches zeigt, daß die täglich gefahrene Entfernung so gering ist, daß die bei Arbeitnehmern zulässigen Kilometerpauschalsätze (§9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) beiweitem nicht ausreichen, den im Lohnsteuerabzug ohnehin schon berücksichtigten Werbungskosten-Pauschbetrag von 920 € (§9a EStG i.d.F. 2004, zuvor 1.044 €) zu überschreiten.
Der gesamte Personalaufwand des Arbeitgebers umfaßt nicht nur die Bruttolohnsumme des Arbeitnehmers von 2.000 €, sondern zusätzlich noch die sogenannte Arbeitgeber-Hälfte zur Sozialversicherung, d.h., die andere Hälfte der zuvor bereits berechneten Arbeitnehmer-Zwangssozialversicherungen. Ferner zahlt der Arbeitgeber alleine eine Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), deren Beitragssatz zwischen 4,3% und fast 50% des Brutto-Monatsverdienstes des Arbeitnehmers (!) betragen kann, und die wir hier recht konservativ mit 10% veranschlagt haben. Da diese Größen ebenfalls zum Lohn gehören, beträgt der wahre Monatslohn dieses Arbeitnehmers nicht 2.000 €, sondern 2.625,00 €. Zu behaupten, der Arbeitgeber "trage" die Hälfte der Soziallasten, ist natürlich reine Augenwischerei. Die relevante Zahl ist die Summe der Lohnkosten, die tatsächlich monatlich anfallen, und die ist wesentlich höher als der vertraglich oder tariflich vereinbarte Bruttolohn.

Die reale Abgabenquote eines Arbeitnehmers mit nur 2.000 € Gehalt ist also bereits fast drei Viertel!
Dies ist nicht nur für den Arbeitnehmer schlecht: Betrachten wir einmal die volkswirtschaftlichen Konsequenzen:

Aus der Politik ist immer wieder zu hören, man müsse irgendeine Steuer oder irgendeinen Beitragssatz anheben, um irgend etwas zu finanzieren. Pflegeversicherung, Altschulden der Bahn, Jürgen Trittins Bundeswehr-Flüge in Brasilien, der Euro, Umsatzsteuer, Solidaritätszuschlag, Kommunalabgaben: in den vergangenen Jahren ist praktisch keine Steuer und keine Abgabe gesunken. Aber welche Folgen hat dies für die Wirtschaft und für Deutschland?
Nehmen wir an, es gäbe überhaupt keine Steuer: dann käme offensichtlich auch überhaupt kein Geld in die Staatskasse.
Nehmen wir an, es gäbe ein Gesetz, daß Sie auf die den Personalfragebogen die Kontonummer der Staatshauptkasse schreiben müßten: dann käme auch kein Geld in die Staatskasse, denn bei 100% Abgabenlast hätten wir keine Wirtschaft, sondern die Diktatur des Finanzamtes.
Zwischen diesen rein hypothetischen Grenzwerten von 0% oder 100% erhebt sich eine glockenförmige Kurve, die einen Scheitelpunkt hat.
Wir postulieren aufgrund vorstehender Modellrechnung, daß Deutschland sich derzeit bereits im rechten Bereich dieser Glockenkurve befindet. Dies begründen wir mit der Tatsache, daß die gesamtwirtschaftliche Abgabenquote (die auch alle Nicht-Steuerzahler wie Rentner oder Kinder umfaßt) derzeit bei ca. 50% des Bruttosozialproduktes liegt, und die Abgabenquote für einen Arbeitnehmer mit 4000 € Gehalt bereits über 70% beträgt.


Was aber bedeutet dies für die Steuerpolitik?
Eine Steuer- oder Abgabenanhebung (z.B. die die Einführung der sogenannten Ökosteuer zum 1. April 1999 oder die heißersehnte erneute Anhebung der Umsatzsteuer) führt dazu, daß mittelfristig die Zahl derjenigen, die noch eine Arbeit und ein eigenes Einkommen haben, kleiner ist bzw. wird als die Masse derjenigen, deren Arbeitsplatz infolge zu hoher Lohnnebenkosten nach Osteuropa entsorgt wird. Das heißt:

Eine Steueranhebung kann einen
Rückgang der Staatseinnahmen
nach sich ziehen!
Die derzeitigen neuen Löcher in den Staatskassen, die der Arbeitskreis Steuerschätzung wieder gefunden hat, sind der beste Beweis für die Richtigkeit dieser Prognose. Und es werden nicht immer Gelder aus dem Verkauf von UMTS-Lizenzen zur Verfügung stehen, die das Desaster verdecken!

Sind so hohe Steuern sozial?
Immer wieder wird behauptet, daß mehr Steuern zahlt, wer mehr Geld bekommt, und das nur sozial sei. Die Reichen sollten halt von ihrem Reichtum abgeben. Dagegen wird sich kaum Protest erheben. Aber ist es wirklich so?
Betrachtet man den Anteil der Steuern und sonstigen Abgaben an den Gesamtausgaben so fällt auf, daß schon relativ geringe Einkommen drastisch belastet werden. Wer jedoch den wesentlichen Teil seines Einkommens zur Bestreitung seiner täglichen Ausgaben aufwenden muß, den treffen Steuererhöhungen viel härter als den, der das Finanzamt aus der Postokasse bezahlt. Gerade Verbrauchssteuern wie die Umsatzsteuer sind daher unsozial, weil sie einkommenschwache Haushalte prozentual mehr belasten als Großverdiener.


Was passiert, wenn weiter Steuern und Abgaben angehoben werden?
Diese Frage kann man mit Hilfe der vorstehenden Grafik leicht beantworten:

Steuern und/oder Abgaben steigen, um Staatsaufgaben zu finanzieren;

Die Wirtschaft reagiert mit weiterem Arbeitsplatzabbau und Abwanderung an steuer- oder kostengünstigere Standorte im Ausland;

Die Arbeitslosigkeit steigt und muß finanziert werden;

Arbeitslose sind häufiger krank und gehen früher in Rente, was ebenfalls Kosten verursacht;

Um diese Ausgaben zu finanzieren, wird die nächste Steuererhöhung stattfinden;

Undsoweiter... bis in den Zusammenbruch!


Welche Bedeutung hat die sogenannte Öko-Steuer?
Die unter dem Öko-Vorwand geplante weitere Erhöhung von Steuern hat nicht nur die in der Grafik beschriebene Auswirkung, weil es sich um eine Verbrauchssteueranhebung handelt. Sie verschärft auch die oben dargestellte soziale Ungerechtigkeit, weil die Bezieher geringer Einkommen sich mehr einschränken müssen als "Gutverdiener". Die Ökosteuer trifft also Arbeitslose, Rentner, Sozialhilfeempfänger, aber nicht Geschäftsführer oder leitende Angestellte. Sie verschärft die soziale Ungerechtigkeit. Das ist nicht die Steuerreform, in die so viele Menschen Hoffnungen gesetzt haben! Ein Staat, der im Interesse seiner Bürger handelt, müßte bei einem Anstieg externer Kostenfaktoren wie dem Dollarkurs oder dem Weltmarktpreis von Rohöl mit einer Senkung von Steuern gegensteuern!

Was für eine Politik brauchen wir?
Drastische Steuer- und Abgabensenkung bzw. -Abschaffung auf breiter Front, verbunden mit Abbau der derzeit existierenden grotesken Überreglementierung der Wirtschaft;

Ganze Rechtsbereiche gehören mehr oder weniger geschlossen auf den Müll. Das Umwelt-, das Gewerbe- und das Baurecht sind nur die prominentesten Abschaffungskandidaten, beim Rabattgesetz vom 25. November 1933 und der noch etwas älteren Zugabeverordnung hat es Kanzler Schröder ja eingesehen, beim Ladenschluß ist er vor den Gewerkschaften eingeklickt und auch das kaiserliche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (vom 7. Juni 1909) gehört endlich auf den Schrott der Geschichte.

Wirtschaftsunternehmen kommen zurück bzw. investieren wieder, weil Deutschland immer noch als wichtigster nationaler Markt in der EU gilt;

Die Arbeitslosigkeit geht zurück und mit ihr sinken die Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit;

Die Ausgaben der Krankenversicherungen sinken weiter;

Die Staatseinnahmen steigen und die Staatsausgaben sinken.


Die Marktwirtschaft ist die beste Sozialpolitik!
Einige weitere Modellrechnungen:
Es ist ein Märchen, daß hohe Einkommen auch hohe Abgaben zahlen. Betrachten wir den Fall eines Angestellten mit 3.200 € Monatseinkommen:

Brutto-Monatsgehalt: 3.200,00 €
./. Lohnsteuer (Tabelle 2004): 653,83 €
./. Solidaritätszuschlag 5,5%: 35,96 €
./. AN-RV (BfA) 19,5%: 312,00 €
./. AN-KV (z.B. AOK) 14,8%: 236,80 €
./. AN-ALV 6,5%: 104,00 €
./. AN-PV 1,7%: 27,20 €
= Netto-Auszahlung: 1.830,21 €
./. Praxisgebühren (monatlich): 3,33 €
./. Sonst. Gesundheitskosten: 20,00 €
./. Kfz-Steuer (Schätzung): 30,00 €
./. Kfz-Versicherung (Schätzung): 75,00 €
= Netto minus direkte Abzüge: 1.701,88 €
./. USt. (MWSt.) 16% auf 75% der Ausgaben: 176,06 €
./. USt. (MWSt.) 7% auf 25% der Ausgaben: 27,83 €
./. Benzinsteuer 0,7210 €/Liter, 100 Liter Verbrauch: 72,10 €
./. Verbrauchssteuer (Schätzung): 160,00 €
./. AfA Auto 4 Jahre Nutzung, 12.000 € Neuwert: 250,00 €
= Verwertbares Realeinkommen: 1.015,89 €
= Brutto-Abgabenquote: 68,25%
Berufsgenossenschaft 10%: 320,00 €
= AG-SV inkl. BG: 1.000,00 €
= Gesamter Personalaufwand: 4.200,00 €
= Real-Abgabenquote: 75,81%
Hier sind alle Annahmen genau so, wie sie bereits im ersten Beispiel gewesen waren, so daß weitere Erläuterungen sich erübrigen. Der Wert des abgeschriebenen Fahrzeuges wurde jedoch etwas höher mit 12.000 € angesetzt, was der gesellschaftlichen Realität entspricht, und zu einer geringfügig höheren Kfz-Versicherung führt. Ferner wurden die Verbrauchssteuern mit 160 € etwas höher angenommen.

"Geringverdiener" haben hingegen tatsächlich eine niedrigere Abgabenquote, wenn auch nur etwas niedriger:
Betrachten wir die Lage eines Arbeitnehmers mit 1.400 € Monatseinkommen, von dem wir zusätzlich annehmen, daß er sich ein Auto nicht mehr leisten könne, so daß wir anstelle der Kfz-Aufwendungen eine Position für öffentliche Verkehrsmittel einführen müssen. Alle anderen Annahmen bleiben jedoch unverändert. Wie hoch ist seine Abgabenquote?

Brutto-Monatsgehalt: 1.400,00 €
./. Lohnsteuer (Tabelle 2004): 99,65 €
./. Solidaritätszuschlag 5,5%: 5,48 €
./. AN-RV (BfA) 19,5%: 136,50 €
./. AN-KV (z.B. AOK) 14,8%: 103,60 €
./. AN-ALV 6,5%: 45,50 €
./. AN-PV 1,7%: 11,90 €
= Netto-Auszahlung: 997,37 €
./. Praxisgebühren (monatlich): 3,33 €
./. Sonst. Gesundheitskosten: 20,00 €
./. Öffentliche Verkehrsmittel (Schätzung): 100,00 €
= Netto minus direkte Abzüge: 874,04 €
./. USt. (MWSt.) 16% auf 75% der Ausgaben: 90,42 €
./. USt. (MWSt.) 7% auf 25% der Ausgaben: 14,30 €
./. Verbrauchssteuer (Schätzung): 60,00 €
= Verwertbares Realeinkommen: 699,33 €
= Brutto-Abgabenquote: 50,05%
Berufsgenossenschaft 10%: 140,00 €
= AG-SV inkl. BG: 437,50 €
= Gesamter Personalaufwand: 1.837,50 €
= Real-Abgabenquote: 61,94%

Ich kriege das leider nicht besser hin (mistiges Copy&Paste), einen direkten Link einstellen geht leider nicht.
ABER:
http://www.bwl-bote.de/ Dort Thema vom 15.01.2003 anwählen und aus dem darauf folgenden Text dem internen Link "leicht 75% erreicht" folgen.

[ Seite: 123neuster Beitrag ]

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