Ermittlung des verfügbaren Realeinkommens und der Abgabenquote
Version für 2004
In dieser Fassung ist die vorgezogene Steuerreform mit lohn- und
einkommensteuerlichen Entlasungen für 2004 berücksichtigt; ebenso
aber die weiteren Kürzungen im Gesundheitswesen, die zu einer
Mehrbelastung der Zwangsversicherten führen. Hier finden Sie mehr
über die Mineralölsteuer; der BWL-Bote hat neue Schröder-Witze
veröffentlicht, die gut hier dazupassen...
Auch der neue Finanzminister und die anderen Politiker im
rot-grünen Gruselkabinett wollen nur unser Bestes... richtig, unser
Geld. Bete und arbeite, denn andere wollen von Dir leben. Das
Vorzeichen hat sich verändert, aber nicht die Sache. Früher waren
es der böse Osten, oder der Sozialismus, und heute ist es der
Ökologismus: Die Lüge ist eine andere, aber es ist immer noch eine
Lüge. Und die sogenannte Steuerreform tut das Ihre, die Freiheiten
weiter zu beschneiden. Hier sehen Sie eine kleine Modellrechnung
unter der Annahme eines Arbeitnehmers mit folgenden persönlichen
Daten: ledig, keine Kinder (=Steuerklasse I), Autofahrer. Bitte
beachten Sie auch die untenstehenden Erläuterungen und weiteren
Ausführungen:
Brutto-Monatsgehalt: 2.000,00 €
./. Lohnsteuer (Tabelle 2004): 266,63 €
./. Solidaritätszuschlag 5,5%: 14,66 €
./. AN-RV (BfA) 19,5%: 195,00 €
./. AN-KV (z.B. AOK) 14,8%: 148,00 €
./. AN-ALV 6,5%: 65,00 €
./. AN-PV 1,7%: 17,00 €
= Netto-Auszahlung: 1.293,71 €
./. Praxisgebühren (monatlich): 3,33 €
./. Sonst. Gesundheitskosten: 20,00 €
./. Kfz-Steuer (Schätzung): 30,00 €
./. Kfz-Versicherung (Schätzung): 60,00 €
= Netto minus direkte Abzüge: 1.180,38 €
./. USt. (MWSt.) 16% auf 75% der Ausgaben: 122,11 €
./. USt. (MWSt.) 7% auf 25% der Ausgaben: 19,31 €
./. Benzinsteuer 0,7210 €/Liter, 80 Liter Verbrauch: 57,68 €
./. Verbrauchssteuer (Schätzung): 100,00 €
./. AfA Auto 4 Jahre Nutzung, 8.000 € Neuwert: 166,67 €
= Verwertbares Realeinkommen: 714,62 €
= Brutto-Abgabenquote: 64,27%
Berufsgenossenschaft 10%: 200,00 €
= AG-SV inkl. BG: 625,00 €
= Gesamter Personalaufwand: 2.625,00 €
= Real-Abgabenquote: 72,78%
Erläuterungen zur vorstehenden Modellrechnung:: Die
Arbeitnehmer-Sozialversicherungen sind die Renten-, die Kranken-,
die Arbeitslosen- und die Pflegeversicherung. Die angegebenen
Prozentsätze sind die ab Januar 2004 gültigen Beitragssätze. Der
Beitragssatz der Krankenversicherung ist ein geschätzter Mittelsatz
mehrerer Krankenversicherungen (infolge des
Risikostrukturausgleiches sind die Unterschiede ohnehin minimal).
Im Vergleich zur Vorjahresversion haben wir eine Senkung von 15%
(2003) auf 14,8% (2004) als Modellannahme eingeführt; die von der
Regierung angestrebten Beitragssätze unter 13% sind nirgendwo zu
sehen und werden hier auch nicht verwendet. Die berechneten Abzüge
sind jeweils die halben Beitragssätze, da der Arbeitgeber die
andere Hälfte bezahlt, d.h., 195 € sind die Hälfte von 19,5% von
2.000 €.
Die Nettoauszahlung ergibt sich durch Subtraktion der Lohnsteuer,
des Solidaritätszuschlages und der Arbeitnehmer-Sozialversicherung
vom Bruttoentgelt.
Von der Nettoauszahlung ziehen wir zunächst ein Drittel der
vierteljährlichen Praxis-Eintrittsgebühr, die ab 2004 eingeführt
wird, sowie einen angenommen Wert für Medikamenten-Zuzahlungen ab.
Wir nehmen dann an, daß der Arbeitnehmer ein Auto benötigt, um zu
seiner Arbeitsstelle zu gelangen. Die Kfz-Versicherung und die
Kfz-Steuer sind daher notwendige Ausgaben zur Erhaltung der
Einnahmen und gehören damit zu den Kosten. Da der Arbeitnehmer
ihnen aufgrund des schlechten Zustandes und der ebenfalls hohen
Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel realistischerweise nicht
ausweichen kann, gehören sie auch in die
Abgaben-Modellrechnung.
Gemäß des derzeitigen Warenkorbes des statistischen Bundesamtes
gibt der Durchschnittsdeutsche ca. 25% seines Einkommens für Güter
aus, die "nur" mit 7% Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) belastet sind
(z.B. Bücher, unverarbeitete Lebensmittel, Kunstgegenstände). Der
Rest wird für Güter und Dienstleistungen ausgegeben, die mit 16%
Umsatzsteuer belastet sind. Um die Abgabenlast zu ermitteln, muß
von 25% der Summe von 1.180,38 € muß also die Umsatzsteuer von 7%
ermittelt werden und vom Rest die Umsatzsteuer zu 16%.
Die Mineralölsteuer beträgt seit der erneuten Steuererhöhung zum 1.
Januar 2003 nunmehr satte 0,7210 € pro Liter Benzin ohne
Umsatzsteuer (eine erschreckende Statistik finden Sie hier). Wir
unterstellen unserem Arbeitnehmer Sparsamkeit, und nehmen also an,
daß er im Monat nur 80 Liter Treibstoff pro Monat verbraucht (bei
einem weiten Weg zur Arbeit oder anderen Dienstfahrten wäre es
wesentlich mehr). Der angegebene Steuerbetrag von 57,68 € ist nur
noch die Mineralölsteuer und nicht mehr die zuvor bereits
berechnete Umsatzsteuer, die nicht nur auf den Preis des Benzins
selbst, sondern auch noch auf die Mineralölsteuer aufgeschlagen
wird (d.h., die Mineralölsteuer wird selbst noch einmal
vermehrwertsteuert. Eine Steuer auf eine Steuer - ein absurder
Staat!).
Die sonstigen Verbrauchssteuern schätzen wir pauschal mit 100 €,
also recht konservativ. Diese Größe umfaßt beispielsweise die
Versicherungssteuer, die Biersteuer, die Zuckersteuer, die
Branntweinsteuer, die Tabaksteuer usw. Die Erhöhung der Tabaksteuer
in 2004 wurde hier als geringfügige Erhöhung im Vergleich zum
Vorjahr berücksichtigt und reicht gewiß nicht für den Betrag, den
ein starker Raucher wirklich rechnen müßte.
Da wir angenommen haben, daß der Arbeitnehmer ein Auto braucht, muß
er ein solches kaufen. Wir nehmen ferner an, daß er einen
Kompaktwagen im Wert von 8.000 € fährt. Wir nehmen schließlich
(erneut aufgrund von Zahlen des statistischen Bundesamtes) an, daß
er dieses Fahrzeug ca. vier Jahre lang fährt, und dann einen neuen
Wagen benötigt. Dies kann er nur finanzieren, wenn er im Monat
166,67 € spart. Diese Sparquote ist betriebswirtschaftlich
gesprochen eine kalkulatorische Abschreibung. Wir vernachlässigen
hier, daß bei einer Bank angelegtes Geld sich verzinst,
vernachlässigen aber auch, daß Autos bekanntlich nicht wertvoller,
sondern teurer werden. Hier ist lediglich wichtig, daß die
kalkulatorische Abschreibung Teil der Kosten ist, weil sie der
Erhaltung der Arbeitsfähigkeit und damit der Erhaltung des
Einkommens dient.
Der Einwand, daß ein Auto zu fahren zu einer Reduktion der
Einkommensteuer führen würde, ist zwar prinzipiell berechtigt, im
vorliegenden Zusammenhang jedoch unzutreffend. Die Annahme eines
monatlichen Benzinverbrauches zeigt, daß die täglich gefahrene
Entfernung so gering ist, daß die bei Arbeitnehmern zulässigen
Kilometerpauschalsätze (§9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) beiweitem nicht
ausreichen, den im Lohnsteuerabzug ohnehin schon berücksichtigten
Werbungskosten-Pauschbetrag von 920 € (§9a EStG i.d.F. 2004, zuvor
1.044 €) zu überschreiten.
Der gesamte Personalaufwand des Arbeitgebers umfaßt nicht nur die
Bruttolohnsumme des Arbeitnehmers von 2.000 €, sondern zusätzlich
noch die sogenannte Arbeitgeber-Hälfte zur Sozialversicherung,
d.h., die andere Hälfte der zuvor bereits berechneten
Arbeitnehmer-Zwangssozialversicherungen. Ferner zahlt der
Arbeitgeber alleine eine Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft),
deren Beitragssatz zwischen 4,3% und fast 50% des
Brutto-Monatsverdienstes des Arbeitnehmers (!) betragen kann, und
die wir hier recht konservativ mit 10% veranschlagt haben. Da diese
Größen ebenfalls zum Lohn gehören, beträgt der wahre Monatslohn
dieses Arbeitnehmers nicht 2.000 €, sondern 2.625,00 €. Zu
behaupten, der Arbeitgeber "trage" die Hälfte der Soziallasten, ist
natürlich reine Augenwischerei. Die relevante Zahl ist die Summe
der Lohnkosten, die tatsächlich monatlich anfallen, und die ist
wesentlich höher als der vertraglich oder tariflich vereinbarte
Bruttolohn.
Die reale Abgabenquote eines Arbeitnehmers mit nur 2.000 € Gehalt
ist also bereits fast drei Viertel!
Dies ist nicht nur für den Arbeitnehmer schlecht: Betrachten wir
einmal die volkswirtschaftlichen Konsequenzen:
Aus der Politik ist immer wieder zu hören, man müsse irgendeine
Steuer oder irgendeinen Beitragssatz anheben, um irgend etwas zu
finanzieren. Pflegeversicherung, Altschulden der Bahn, Jürgen
Trittins Bundeswehr-Flüge in Brasilien, der Euro, Umsatzsteuer,
Solidaritätszuschlag, Kommunalabgaben: in den vergangenen Jahren
ist praktisch keine Steuer und keine Abgabe gesunken. Aber welche
Folgen hat dies für die Wirtschaft und für Deutschland?
Nehmen wir an, es gäbe überhaupt keine Steuer: dann käme
offensichtlich auch überhaupt kein Geld in die Staatskasse.
Nehmen wir an, es gäbe ein Gesetz, daß Sie auf die den
Personalfragebogen die Kontonummer der Staatshauptkasse schreiben
müßten: dann käme auch kein Geld in die Staatskasse, denn bei 100%
Abgabenlast hätten wir keine Wirtschaft, sondern die Diktatur des
Finanzamtes.
Zwischen diesen rein hypothetischen Grenzwerten von 0% oder 100%
erhebt sich eine glockenförmige Kurve, die einen Scheitelpunkt
hat.
Wir postulieren aufgrund vorstehender Modellrechnung, daß
Deutschland sich derzeit bereits im rechten Bereich dieser
Glockenkurve befindet. Dies begründen wir mit der Tatsache, daß die
gesamtwirtschaftliche Abgabenquote (die auch alle
Nicht-Steuerzahler wie Rentner oder Kinder umfaßt) derzeit bei ca.
50% des Bruttosozialproduktes liegt, und die Abgabenquote für einen
Arbeitnehmer mit 4000 € Gehalt bereits über 70% beträgt.
Was aber bedeutet dies für die Steuerpolitik?
Eine Steuer- oder Abgabenanhebung (z.B. die die Einführung der
sogenannten Ökosteuer zum 1. April 1999 oder die heißersehnte
erneute Anhebung der Umsatzsteuer) führt dazu, daß mittelfristig
die Zahl derjenigen, die noch eine Arbeit und ein eigenes Einkommen
haben, kleiner ist bzw. wird als die Masse derjenigen, deren
Arbeitsplatz infolge zu hoher Lohnnebenkosten nach Osteuropa
entsorgt wird. Das heißt:
Eine Steueranhebung kann einen
Rückgang der Staatseinnahmen
nach sich ziehen!
Die derzeitigen neuen Löcher in den Staatskassen, die der
Arbeitskreis Steuerschätzung wieder gefunden hat, sind der beste
Beweis für die Richtigkeit dieser Prognose. Und es werden nicht
immer Gelder aus dem Verkauf von UMTS-Lizenzen zur Verfügung
stehen, die das Desaster verdecken!
Sind so hohe Steuern sozial?
Immer wieder wird behauptet, daß mehr Steuern zahlt, wer mehr Geld
bekommt, und das nur sozial sei. Die Reichen sollten halt von ihrem
Reichtum abgeben. Dagegen wird sich kaum Protest erheben. Aber ist
es wirklich so?
Betrachtet man den Anteil der Steuern und sonstigen Abgaben an den
Gesamtausgaben so fällt auf, daß schon relativ geringe Einkommen
drastisch belastet werden. Wer jedoch den wesentlichen Teil seines
Einkommens zur Bestreitung seiner täglichen Ausgaben aufwenden muß,
den treffen Steuererhöhungen viel härter als den, der das Finanzamt
aus der Postokasse bezahlt. Gerade Verbrauchssteuern wie die
Umsatzsteuer sind daher unsozial, weil sie einkommenschwache
Haushalte prozentual mehr belasten als Großverdiener.
Was passiert, wenn weiter Steuern und Abgaben angehoben werden?
Diese Frage kann man mit Hilfe der vorstehenden Grafik leicht
beantworten:
Steuern und/oder Abgaben steigen, um Staatsaufgaben zu
finanzieren;
Die Wirtschaft reagiert mit weiterem Arbeitsplatzabbau und
Abwanderung an steuer- oder kostengünstigere Standorte im
Ausland;
Die Arbeitslosigkeit steigt und muß finanziert werden;
Arbeitslose sind häufiger krank und gehen früher in Rente, was
ebenfalls Kosten verursacht;
Um diese Ausgaben zu finanzieren, wird die nächste Steuererhöhung
stattfinden;
Undsoweiter... bis in den Zusammenbruch!
Welche Bedeutung hat die sogenannte Öko-Steuer?
Die unter dem Öko-Vorwand geplante weitere Erhöhung von Steuern hat
nicht nur die in der Grafik beschriebene Auswirkung, weil es sich
um eine Verbrauchssteueranhebung handelt. Sie verschärft auch die
oben dargestellte soziale Ungerechtigkeit, weil die Bezieher
geringer Einkommen sich mehr einschränken müssen als
"Gutverdiener". Die Ökosteuer trifft also Arbeitslose, Rentner,
Sozialhilfeempfänger, aber nicht Geschäftsführer oder leitende
Angestellte. Sie verschärft die soziale Ungerechtigkeit. Das ist
nicht die Steuerreform, in die so viele Menschen Hoffnungen gesetzt
haben! Ein Staat, der im Interesse seiner Bürger handelt, müßte bei
einem Anstieg externer Kostenfaktoren wie dem Dollarkurs oder dem
Weltmarktpreis von Rohöl mit einer Senkung von Steuern
gegensteuern!
Was für eine Politik brauchen wir?
Drastische Steuer- und Abgabensenkung bzw. -Abschaffung auf breiter
Front, verbunden mit Abbau der derzeit existierenden grotesken
Überreglementierung der Wirtschaft;
Ganze Rechtsbereiche gehören mehr oder weniger geschlossen auf den
Müll. Das Umwelt-, das Gewerbe- und das Baurecht sind nur die
prominentesten Abschaffungskandidaten, beim Rabattgesetz vom 25.
November 1933 und der noch etwas älteren Zugabeverordnung hat es
Kanzler Schröder ja eingesehen, beim Ladenschluß ist er vor den
Gewerkschaften eingeklickt und auch das kaiserliche Gesetz gegen
den unlauteren Wettbewerb (vom 7. Juni 1909) gehört endlich auf den
Schrott der Geschichte.
Wirtschaftsunternehmen kommen zurück bzw. investieren wieder, weil
Deutschland immer noch als wichtigster nationaler Markt in der EU
gilt;
Die Arbeitslosigkeit geht zurück und mit ihr sinken die Ausgaben
der Bundesanstalt für Arbeit;
Die Ausgaben der Krankenversicherungen sinken weiter;
Die Staatseinnahmen steigen und die Staatsausgaben sinken.
Die Marktwirtschaft ist die beste Sozialpolitik!
Einige weitere Modellrechnungen:
Es ist ein Märchen, daß hohe Einkommen auch hohe Abgaben zahlen.
Betrachten wir den Fall eines Angestellten mit 3.200 €
Monatseinkommen:
Brutto-Monatsgehalt: 3.200,00 €
./. Lohnsteuer (Tabelle 2004): 653,83 €
./. Solidaritätszuschlag 5,5%: 35,96 €
./. AN-RV (BfA) 19,5%: 312,00 €
./. AN-KV (z.B. AOK) 14,8%: 236,80 €
./. AN-ALV 6,5%: 104,00 €
./. AN-PV 1,7%: 27,20 €
= Netto-Auszahlung: 1.830,21 €
./. Praxisgebühren (monatlich): 3,33 €
./. Sonst. Gesundheitskosten: 20,00 €
./. Kfz-Steuer (Schätzung): 30,00 €
./. Kfz-Versicherung (Schätzung): 75,00 €
= Netto minus direkte Abzüge: 1.701,88 €
./. USt. (MWSt.) 16% auf 75% der Ausgaben: 176,06 €
./. USt. (MWSt.) 7% auf 25% der Ausgaben: 27,83 €
./. Benzinsteuer 0,7210 €/Liter, 100 Liter Verbrauch: 72,10 €
./. Verbrauchssteuer (Schätzung): 160,00 €
./. AfA Auto 4 Jahre Nutzung, 12.000 € Neuwert: 250,00 €
= Verwertbares Realeinkommen: 1.015,89 €
= Brutto-Abgabenquote: 68,25%
Berufsgenossenschaft 10%: 320,00 €
= AG-SV inkl. BG: 1.000,00 €
= Gesamter Personalaufwand: 4.200,00 €
= Real-Abgabenquote: 75,81%
Hier sind alle Annahmen genau so, wie sie bereits im ersten
Beispiel gewesen waren, so daß weitere Erläuterungen sich
erübrigen. Der Wert des abgeschriebenen Fahrzeuges wurde jedoch
etwas höher mit 12.000 € angesetzt, was der gesellschaftlichen
Realität entspricht, und zu einer geringfügig höheren
Kfz-Versicherung führt. Ferner wurden die Verbrauchssteuern mit 160
€ etwas höher angenommen.
"Geringverdiener" haben hingegen tatsächlich eine niedrigere
Abgabenquote, wenn auch nur etwas niedriger:
Betrachten wir die Lage eines Arbeitnehmers mit 1.400 €
Monatseinkommen, von dem wir zusätzlich annehmen, daß er sich ein
Auto nicht mehr leisten könne, so daß wir anstelle der
Kfz-Aufwendungen eine Position für öffentliche Verkehrsmittel
einführen müssen. Alle anderen Annahmen bleiben jedoch unverändert.
Wie hoch ist seine Abgabenquote?
Brutto-Monatsgehalt: 1.400,00 €
./. Lohnsteuer (Tabelle 2004): 99,65 €
./. Solidaritätszuschlag 5,5%: 5,48 €
./. AN-RV (BfA) 19,5%: 136,50 €
./. AN-KV (z.B. AOK) 14,8%: 103,60 €
./. AN-ALV 6,5%: 45,50 €
./. AN-PV 1,7%: 11,90 €
= Netto-Auszahlung: 997,37 €
./. Praxisgebühren (monatlich): 3,33 €
./. Sonst. Gesundheitskosten: 20,00 €
./. Öffentliche Verkehrsmittel (Schätzung): 100,00 €
= Netto minus direkte Abzüge: 874,04 €
./. USt. (MWSt.) 16% auf 75% der Ausgaben: 90,42 €
./. USt. (MWSt.) 7% auf 25% der Ausgaben: 14,30 €
./. Verbrauchssteuer (Schätzung): 60,00 €
= Verwertbares Realeinkommen: 699,33 €
= Brutto-Abgabenquote: 50,05%
Berufsgenossenschaft 10%: 140,00 €
= AG-SV inkl. BG: 437,50 €
= Gesamter Personalaufwand: 1.837,50 €
= Real-Abgabenquote: 61,94%
Ich kriege das leider nicht besser hin (mistiges Copy&Paste),
einen direkten Link einstellen geht leider nicht.
ABER:
http://www.bwl-bote.de/ Dort Thema vom 15.01.2003
anwählen und aus dem darauf folgenden Text dem internen Link
"leicht 75% erreicht" folgen.