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    Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2004 bis 2008 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.07.04 12:10:34 von
    neuester Beitrag 19.07.04 17:33:30 von
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      schrieb am 19.07.04 12:10:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      23. Juni 2004


      Bundeshaushalt

      A. Gesamtwirtschaftliche Ausgangslage und finanzpolitische Konzeption
      I. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2004 bis 2008

      Die deutsche Wirtschaft befindet sich auf Erholungskurs. In der zweiten Jahreshälfte 2003 setzte eine Konjunkturbelebung ein, die sich im ersten Quartal 2004 mit beschleu­nigtem Wirtschaftswachstum fortgesetzt hat. Das Bruttoinlandsprodukt nahm im ersten Vierteljahr saison- und preisbereinigt um 0,4 v.H. gegenüber dem Vorquartal zu und übertraf damit das Vorjahresniveau um real 1 ½ v.H.. Die konjunkturelle Belebung wurde im Wesentlichen gestützt durch die starke Auslandsnachfrage, während im Inland Inves­titionen und privater Konsum noch zur Schwäche neigen.

      Im weiteren Jahresverlauf dürfte sich die wirtschaftliche Erholung fortsetzen. Dafür spre­chen die aktuellen Konjunkturindikatoren, insbesondere die Stimmungsaufhellung in der gewerblichen Wirtschaft, die deutlich aufwärts gerichtete Nachfrage und Produktion in der Industrie sowie die ungebrochen starke Exportdynamik. Für Deutschland ist das typische konjunkturelle Ablaufmuster zu erwarten: Von der Belebung der Weltkonjunk­tur werden positive Impulse für die Binnenwirtschaft ausgehen, insbesondere für die Ausrüstungsinvestitionen.

      Die Bundesregierung erwartet für 2004 ein reales Wachstum in der Spanne von 1 ½ bis 2 v.H. Für 2005 wird ein reales Wachstum eher am oberen Rand dieser Spanne prognos­tiziert. Für den mittelfristigen Zeitraum 2006 bis 2008 geht die Bundesregierung von einem jahresdurchschnittlichen Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von real rd. 2 v.H. aus.

      Das teilweise Vorziehen der Steuerreform im laufenden Jahr und der nächste Reform­schritt im Folgejahr sind ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Binnenkonjunktur. So kann das Vertrauen der wirtschaftlichen Akteure in die Zukunft weiter gestärkt und der noch bestehende Attentismus bei Konsumenten und Investoren überwunden werden. Die Steuerpolitik der Bundesregierung wie auch die Strukturreformen auf dem Arbeits­markt und bei den sozialen Sicherungssystemen tragen maßgeblich dazu bei, die mittel- und längerfristigen Wachstums- und Beschäftigungsaussichten deutlich zu verbessern.

      II. Ausgangslage für den Bundeshaushalt

      Die letzten drei Jahre wirtschaftlicher Stagnation wie auch die Blockadepolitik der Oppo­sitionsparteien in Vermittlungsverfahren haben tiefe Spuren in den öffentlichen Haushal­ten hinterlassen. Deutschland befindet sich in einer schwierigen Finanz- und Haushalts­lage. Unternehmen, Politik und jeder einzelne Bürger sind aufgefordert, durch gemeinsa­mes Engagement dazu beizutragen, wachsenden Wohlstand, günstige Beschäftigungs­perspektiven und soziale Gerechtigkeit auch für kommende Generationen zu gewährleis­ten.

      Für den laufenden Bundeshaushalt 2004 ist nach gegenwärtiger Einschätzung mit einem zusätzlichen Finanzbedarf in einer Größenordnung von rd. 10 Mrd. € zu rechnen. Ursäch­lich hierfür sind vor allem deutliche Steuerausfälle gegenüber der Schätzung vom November 2003, Mehrausgaben für den Arbeitsmarkt und die Sonderbelastung des Bun­desbankgewinns durch den schwachen US-Dollar. Noch ist es allerdings zu früh für exakte Prognosen zum Haushaltsverlauf. So unterliegen etwa die Arbeitsmarktausgaben - wie auch einige Steuerein­nah­men - unterjährig starken Schwankungen.

      In der noch fragilen Phase des konjunkturellen Aufschwungs gilt es, alles zu unterlassen, was den Aufschwung beeinträchtigen könnte. Kurzfristige Steuererhöhungen oder Ausga­bensperren über die bereits vorhandenen Sparauflagen hinaus würden kontraktiv wirken. In einer gefestigten Konjunkturlage werden die Konsolidierungsanstrengungen verstärkt werden.

      Für den Bundeshaushalt 2005 besteht eine komplexe Ausgangslage:

      Die beginnende wirtschaftliche Erholung schlägt sich mit zeitlicher Verzögerung im Haushalt nieder. Arbeitsmarktausgaben und Steuereinnahmen laufen der Konjunktur nach: Die aktuelle Steuerschätzung erwartet Ausfälle für das Jahr 2005 gegenüber der letztjährigen Schätzung von mehr als 9 Mrd. € allein für den Bund.


      Der Bund ist außerdem im Vergleich zu Ländern und Gemeinden von den Konjunktur­effekten überproportional betroffen, weil er die Ausgaben auf dem Arbeitsmarkt zum Großteil alleine schultert. Für 2005 werden nach den aktuellen gesamtwirtschaftlichen Eckwerten rd. 4,27 Mio. Arbeitslose unterstellt. Ohne die Verlagerungen aus Hartz IV ergibt sich bei den Arbeitsmarkausgaben eine effektive Mehrbelastung des Bundes in Höhe von rd. 5 Mrd. €. Die besondere Belastung des Bundes durch den Arbeitsmarkt gilt erst recht nach der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.


      Zusätzliche Ausfälle bei den Steuereinnahmen gehen auf die Verweigerungshaltung der Opposition zurück, weil sie einen stärkeren Subventionsabbau vor allem bei der Entfernungspauschale, der Eigenheimzulage und bei der Landwirtschaft verhindert hat. Sonst wären der Abbau überkommener Subventionstatbestände und die Stärkung von Zukunftsfeldern weiter vorangekommen. Daher fehlen den öffentlichen Haus­halten Entlastungen von weit über 4 Mrd. € beim Bund und weiteren Milliarden bei Ländern und Gemeinden.
      III. Bundeshaushalt 2005 und Finanzplan bis 2008

      1. Wachstum und Reformen sichern - haushaltspolitisch Kurs halten

      In Zeiten konjunktureller Schwäche ist es eine Herausforderung, finanzpolitisch Kurs zu halten. Mit dem Haushaltsentwurf 2005 und Finanzplan bis 2008 ist dies geglückt. Der Dreiklang aus notwendigen Strukturreformen, Konsolidierung und Wachstumsimpulsen wird intensiviert und inhaltlich fortentwickelt. Mit einer erfolgreichen Umsetzung des Modernisierungsprogramms der Bundesregierung wird es gelingen, die strukturellen Defizite in den öffentlichen Haushalten zu verringern, das Wirtschaftswachstum zu steigern und die europäischen Stabilitätsvorgaben zu erfüllen.

      2. Fortsetzung der Strukturreformen - Agenda 2010

      Die Bundesregierung hat mit der Agenda 2010 umfangreiche Modernisierungsvorhaben auf den Weg gebracht. Deutschland muss sich den Herausforderungen aus zunehmender Verflechtung der Weltwirtschaft, Erweiterung der Europäischen Union und fortschreiten­dem Alterungsprozess weiterhin stellen. Es gilt, den Sozialstaat und die Marktwirtschaft zu erneuern und fortzuentwickeln, um Wohlstand und soziale Gerechtigkeit auch unter veränderten Bedingungen zu erhalten. Die Agenda 2010 ist ein ehrgeiziger Fahrplan der Bundesregierung zu umfassenden Strukturreformen. Die aktuelle Zwischenbilanz zeigt bereits erste positive Wirkungen, ab 2005 werden weitere wichtige Reformmaßnahmen umgesetzt:

      Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden die öffentlichen Haushalte dauerhaft von konsumtiven Ausgaben entlastet, Arbeitsanreize erhöht und administrative Doppelzuständigkeiten abgebaut.


      Die Reform der Arbeitsverwaltung erhöht die Vermittlungschancen von Arbeitslosen und verbessert die Qualität des Arbeitsangebots.


      Die Rentenreform wird nicht zuletzt mit Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenformel zur finanziellen Stabilisierung der Rentenversicherung beitragen.


      Die Gesundheitsreform erhöht die Effizienz und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswe­sen und die Eigenverantwortung der Versicherten. Bereits jetzt zeigen sich Einsparun­gen der Krankenversicherung in Milliardenhöhe, die durch Beitragssatzsenkungen an Arbeitnehmer und Arbeitgeber weitergegeben werden können.
      Die Strukturreformen der Agenda 2010 sind im Haushaltsentwurf 2005 berücksichtigt. Sie senken zudem die Lohnnebenkosten spürbar und stärken Eigeninitiative und Eigen­verantwortlichkeit. Dies macht Deutschland flexibler und dynamischer und wird sich in neuen Arbeitsplätzen niederschlagen.

      3. Finanzpolitische Impulse zur Unterstützung des Wirtschaftsaufschwungs

      Die Konsolidierung des Bundeshaushalts bleibt herausragendes finanzpolitisches Ziel. Ohne nachhaltige Konsolidierung der Staatsfinanzen gibt es kein dauerhaftes Wachstum. Aber auch umgekehrt lassen sich geringere öffentliche Defizite nur mit ausreichendem Wachstum erreichen. Wachstum und Konsolidierung gehören untrennbar zusammen. Eine verantwortungsvolle und erfolgreiche Konsolidierungsstrategie muss daher außer durch notwendige Strukturreformen auch durch eine wachstumsfördernde Strategie flankiert werden, die einen Abbau der Defizite erleichtert.

      Daher bleibt es dabei: die Steuersätze der Einkommensteuer werden zum 1. Januar 2005 weiter gesenkt. Die Entlastung der Bürger und Unternehmen um weitere rd. 6,8 Mrd. € wird dem privaten Konsum zusätzliche Impulse geben und die Investitionsbereitschaft der Unternehmen erhöhen. Die Steuerreform 2000 bewirkt Entlastungen von jährlich rd. 32 Mrd. €. Insgesamt werden die Steuerzahler durch die steuerlichen Maßnahmen seit 1999 um über 52 Mrd. € p.a. entlastet.

      Zukunftsfördernde Ausgaben erhalten Vorrang. Die Innovationsoffensive stärkt For­schung und Bildung, wie vom Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung am 25. März 2004 angekündigt. Das Angebot an Länder und Gemeinden steht: Der Bund wird die Mittel aus der Eigenheim­zulage zur Verstärkung von Forschung und Innovation ein­setzen. Länder und Gemeinden sind aufgefordert, ihren Spielraum für mehr Investitionen in Bildung und Kinderbetreuung zu nutzen. Die Bundesregierung wird nach der Sommer­pause einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Eigenheimzulage vorlegen. Im Finanz­planungszeitraum bis 2008 stellt der Bund insgesamt knapp 3 Mrd. € zur Verfügung. Ein­schließlich der Mittel von Ländern und Gemeinden können bei voller Wirksamkeit knapp 6 Mrd. € jährlich mobilisiert werden. Die Innovationsoffensive ist ein Beispiel für die Verbesserung der Qualität der Staatsausgaben; das ist Voraussetzung für ein mittel- und langfristig höheres Wirtschaftswachstum.

      4. Konjunkturgerechte Konsolidierung des Bundeshaushalts

      Die Strukturreformen werden durch gezielte Konsolidierungsmaßnahmen ergänzt. Die Ausgaben für Sozialversicherungen, Arbeitsmarkt und Versorgung beanspruchen rd. 45 v.H. der Gesamtausgaben des Bundes. Unter Hinzurechnung der Personalausgaben und Zinsen stehen rd. 70 v.H. der Gesamtausgaben des Bundes nicht für Investitionen oder wesentliche Zukunftsfelder wie Bildung und Forschung zur Verfügung. Die Konso­lidierungspolitik der Bundesregierung ist daher darauf ausgerichtet, das Wachstum konsumtiver Ausgaben zu bremsen, Subventionen abzubauen und das Steueraufkommen durch die entschlossene Missbrauchsbekämpfung zu stabilisieren.

      Die Konsolidierung erfordert Augenmaß: zu starke Einschnitte bei einzelnen Ausgaben oder Steuererhöhungen könnten die beginnende Wirtschaftsbelebung dämpfen. Gleich­wohl werden die mit dem Haushalt 2004 eingeleiteten Konsolidierungsschritte, auf die sich die Bundesregierung bereits verständigt hat, konsequent fortgesetzt:

      Durch umfassende Konsolidierung in allen Einzelplänen und globale Ausgabebegren­zungen werden die Einsparungen des Vorjahres fortgeschrieben.


      Die von der Bundesregierung 2004 entwickelte Initiative zum Abbau von Subventio­nen und Sonderleistungen auf Basis der Vorschläge der Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück wird fortgeschrieben. Das Ein­sparvolumen der zweiten Stufe wird durch Verteilung auf viele Schultern realisiert.


      Die von der Opposition Ende letzten Jahres verhinderten Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft (Subventions­abbau beim Agrardiesel, Reduzierung der Defizitdeckung des Bundes für Altenteiler) werden wieder aufgegriffen.
      Der Bundeshaushalt 2005 hält die Grenzen des Art. 115 Grundgesetz ein. Die Nettokre­ditaufnahme liegt mit 22,0 Mrd. € unterhalb der Summe der veranschlagten Investitionen. Niedrigere Kredite wären finanzpolitisch erstrebenswert. Doch zunächst kommt es darauf an, die begonnenen Reformen abzuschließen und das Wachstum zu stärken. Wenn sich die wirtschaftliche Entwicklung belebt, sind weitere Konsolidierungsschritte geboten.

      Privatisierungserlöse in Höhe von 15,45 Mrd. € tragen dazu bei, dass die Nettokreditauf­nahme unterhalb der veranschlagten Investitionen bleibt. Privatisierungen sind Teil einer umfassenden Staatsmodernisierung. Sie führen im weiteren Verlauf zu einer besseren Kapitalausstattung, zukunftsorientierten Investitionen und einer stärkeren Marktorientie­rung der Unternehmen und damit zu positiven Wachstums- und Beschäftigungsperspek­tiven. Privatisierung stärkt somit den Wirtschaftsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb und schafft effizientere Strukturen in Unternehmen und Verwaltungen.

      Bund, Länder und Gemeinden haben sich in der Sitzung des Finanzplanungsrates am 16. Juni 2004 gemeinsam zu dem Ziel bekannt, das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2005 unter 3 v.H. des Bruttoinlandprodukts zurückzuführen. Die Bundesregierung wird ihren Beitrag hierzu leisten und erforderlichenfalls weitere Maßnahmen ergreifen. Für den Erfolg der Konsolidierungspolitik ist von zentraler Bedeutung, dass sich Bund und Län­der ihrer gemeinsamen Verantwortung im Rahmen der europäischen Vorgaben stellen.




      B. Bundeshaushalt 2005 und Finanzplan bis 2008
      I. Eckdaten und wesentliche Finanzkennziffern

      Der Bundeshaushalt 2005 und der Finanzplan bis 2008 sehen folgende Eckwerte vor:

      Ist
      Soll
      Entwurf
      Finanzplan

      2003
      2004
      2005
      2006
      2007
      2008

      - in Mrd. € -


      Ausgaben
      256,7
      257,3
      258,3
      253,6
      257,1
      260,0

      Veränderung ggü. Vorjahr in v.H.
      +3,0
      +0,2
      +0,4
      -1,8
      +1,4
      +1,1


      Einnahmen

      Steuereinnahmen
      191,9
      197,7
      194,5
      202,6
      210,3
      216,8

      Sonstige Einnahmen
      26,2
      30,3
      41,8
      29,3
      25,6
      23,7

      Nettokreditaufnahme
      38,6
      29,3
      22,0
      21,7
      21,2
      19,5

      nachrichtlich:

      Investitionen
      25,7*)
      24,6
      22,8
      22,3
      22,2
      20,8


















      Differenzen durch Rundung möglich

      *) inkl. Sonderfaktor Zuführung an den Hochwasserfonds i.H.v. 2,5 Mrd. €.

      Im Vergleich zu den Kennzahlen der Jahre 2003 und 2004 bleiben die Ausgaben des Bundes über den gesamten Finanzplanungszeitraum in etwa konstant. Im Zeitraum von 2003 bis 2008 steigen die Ausgaben insgesamt nur um 1,3 v.H., das heißt im Jahres­durchschnitt lediglich um ¼ v.H.. Die durchschnittliche Ausgabensteigerungsrate liegt damit unter der Inflationserwartung und übertrifft deutlich die Verabredung von Bund und Ländern im Finanzplanungsrat, das jährliche Wachstum der Ausgaben bis 2006 auf jahresdurchschnittlich 1 v.H. zu begrenzen. Dies belegt: die Bundesregierung hat ihren moderaten Ausgabenkurs beibehalten. Der Anteil der Ausgaben des Bundes am Brutto­inlandsprodukt beträgt 11,5 v.H. im Jahr 2005 gegenüber 12,1 v.H. im Jahr 1998.

      Trotz vielfältiger Belastungen ist es gelungen, die Nettokreditaufnahme des Jahres 2005 mit 22,0 Mrd. € deutlich unter die Nettokreditaufnahme des Vorjahres (Soll: 29,3 Mrd. €) abzusenken. Hierzu tragen die Privatisierungserlöse in Höhe von 15,45 Mrd. € maßgeb­lich bei. Im gesamten Finanzplanungszeitraum liegt die Nettokreditaufnahme unter der Summe der investiven Ausgaben. Die Kreditfinanzierungsquote ist 2005 mit 8,5 v.H. weitaus niedriger als die des Jahres 1998 von 12,3 v.H.

      Die Ausgabendisziplin geht auch an den Investitionen nicht spurlos vorüber. Dennoch ist es gelungen, die Investitionen im Durchschnitt der Jahre 2005 bis 2008 auf einem Niveau von rd. 22 Mrd. € zu stabilisieren. Die Veränderung im Jahr 2008 ist bedingt durch das Auslaufen von Sonderprogrammen (Ganztagsschulen, DDR-Sonderlasten bei der Schie­neninfrastruktur). Die Höhe der Investitionen ist für die Beurteilung der wachstumsför­dernden Wirkungen des Bundeshaushalts zudem nicht allein ausschlaggebend und lässt die von der Bundesregierung erkennbar verstärkte Förderung etwa von Forschung und Bildung im Rahmen der Innovationsoffen­sive zu großen Teilen außer Betracht.

      II. Wesentliche Politikbereiche

      1. Bildung und Forschung

      Die Bundesregierung wird die mit der Agenda 2010 eingeleitete Reformpolitik konse­quent fortführen. Dabei liegt der deutliche Schwerpunkt auf der Stärkung der Innovati­onskraft unseres Landes und seines Bildungssystems. Dementsprechend werden die durch Abschaffung der Eigenheimzulage verfügbar werdenden Mittel für die Innova­tionsinitiative eingesetzt:

      Um den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und Spitzenleistungen in der Forschung sichtba­rer zu machen, werden im Wettbewerb zusätzliche Mittel für Spitzenhochschulen bereitgestellt. Im Finanzplanungszeitraum sind hierfür 0,7 Mrd. Euro als Bundesmittel vorgesehen.


      Die Etats der großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden jährlich um 3 v.H. erhöht. Die Bundesregierung schlägt dazu einen Pakt für die Forschung vor. Sie wird den Einrichtungen Planungssicherheit für die nächsten Jahre anbieten. Sie erwar­tet dafür von den Einrichtungen zusätzliche Maßnahmen zur Steigerung von Qualität, Effizienz und Leistungsfähigkeit des Wissenschafts- und Forschungssystems.


      Die Projektförderung wird auf hohem Niveau fortgesetzt. Besondere Schwerpunkte sind die Förderung der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung, der Biotechno­logie, der Mikrosystemtechnik und der Nanotechnologie sowie die Stilllegung und der Rückbau der kerntechnischen Versuchs- und Demonstrationsanlagen.
      Für das Investitionsprogramm zur Ausweitung der Zahl der Ganztagsschulen werden im Jahr 2005 einschließlich der 2003 gebildeten Ausgabereste Mittel in Höhe von 1 Mrd. € bereitgestellt.




      2. Wirtschafts- und Technologieförderung

      Ein Schwerpunkt liegt in der Förderung von Forschungs- und Technologievorhaben sowie der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen. Hierfür sind im Jahr 2005 insgesamt über 600 Mio. € - insbesondere auch für die neuen Länder - vorgesehen.

      Mit einem neuen Sonderprogramm soll für Jugendliche die Qualifizierung zum Einstieg in die Ausbildung erleichtert werden. Hierzu plant die Wirtschaft, im Rahmen des Aus­bildungspaktes 25.000 Praktikumplätze für eine Einstiegsqualifizierung zur Verfügung zu stellen. Der Bund beteiligt sich daran, in dem er dem Betrieb die Praktikumvergütung von bis zu 192 € sowie die Kosten für Sozialversiche­rungsbeiträge erstattet. In 2005 sind für die Einstiegsqualifizierung 78 Mio. € vorgesehen.

      Zusätzlich werden für Projekte im Rahmen der Innovationsinitiative 20 Mio. € aus den durch Wegfall der Eigenheimzulage frei werdenden Mitteln bereitgestellt. Hiermit soll insbesondere ein High-Tech Gründerfonds aufgelegt werden, aus dem Gründer bei der Finanzierung von FuE-Vorha­ben unterstützt werden.

      Mit 170 Mio. € wird die Außenwirtschaftsoffensive der Bundesregierung fortgesetzt und vor allem die Werbung für den Wirtschaftsstandort Deutschland noch einmal deutlich verstärkt.

      Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" wird 2005 mit Bundesmitteln von rd. 700 Mio. € ausgestattet und in den Folgejahren auf diesem hohen Niveau fortgeführt. Einschließlich komplemen­tärer Landes- und EU-Mittel stehen damit jährlich insgesamt rd. 1,7 Mrd. € zur Verfügung. Der ganz überwiegende Teil davon fließt in die neuen Länder.

      Die Kohlesubventionen können im Jahr 2005 im Zusammenhang mit der für die An­schlussregelung zum Kohlekompromiss geplanten nachschüssigen Auszahlung gegen­über 2004 um rd. 450 Mio. € auf rd. 1,65 Mrd. € zurückgeführt werden. Im Jahr 2006 wird eine "Bugwelle" von insgesamt rd. 1,6 Mrd. € vollständig abgetragen. Außerdem spart der Bund dadurch dauerhaft Zinsen.

      3. Arbeitsmarkt

      Die Erholung am Arbeitsmarkt verläuft derzeit noch verhalten. 2005 und insbesondere ab 2006 wird sie jedoch an Dynamik gewinnen. Dies ist auch auf die umfangreichen Refor­men am Arbeitsmarkt zurückzuführen. Der Umbau der Bundesagentur für Arbeit von einer Anstalt zum modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt wird vorangetrieben. Ab dem 1. Januar 2005 wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt und das ineffi­ziente Nebeneinander von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige beendet.

      Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige soll die Kommunen um 2,5 Mrd. € jährlich entlasten. Dazu ist der Bund bereit, sich an den Kos­ten für Unterkunft und Heizung zu beteiligen. Eine gesetzliche Revisionsklausel gewähr­leistet den Kommunen Planungssicherheit. Beide Elemente werden in den Vermittlungs­ausschuss zum Optionsgesetz eingebracht. Insgesamt sind für die Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2005 24,45 Mrd. € vorgesehen, davon 9,65 Mrd. € für Eingliede­rungsleistungen und Verwaltungskosten.

      Ferner ist ein Zuschuss von 3,5 Mrd. € an die Bundesagentur für Arbeit veranschlagt; sein gegenüber den Vorjahren sinkendes Niveau spiegelt die allmähliche Besserung der Lage am Arbeitsmarkt und den wirkungsorientierten Einsatz der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik wider. Die Einhaltung der Ansätze bei der

      Bundesagentur für Arbeit wird durch Umsetzung folgender Maßnahmen unterstützt: Beim Existenzgründungs­zuschuss wird Mitnahmeeffekten stärker entgegengewirkt. Der Forderungseinzug bei der BA wird optimiert, die Vergütung der Einzugsstellen für Sozialversicherungsbeiträge wird überprüft. Schließlich werden Effizienzgewinne aus der wirkungsorientierten Steuerung der aktiven Arbeitsmarktpolitik durch die BA realisiert.

      4. Verkehr und Wohnungswesen

      Die Verkehrsinvestitionen des Bundes belaufen sich im Jahr 2005 - einschließlich der investiven Mittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - auf rd. 10,8 Mrd. €. Auch nach Umsetzung der globalen Einsparvorgaben bleibt der Verkehrshaushalt der bei weitem wichtigste Investitionsträger. Durch Verbesserungen auf der Einnahmeseite und Umschichtungen innerhalb des Einzelplans zugunsten der Verkehrsinvestitionen stehen im Haushaltsjahr 2005 sogar etwas höhere Mittel für den Verkehrswegebau und -erhalt zur Verfügung als im Haushaltsjahr 2004.

      Der Bund setzt bis 2011 insgesamt rd. 1 Mrd. € Bundesmittel gezielt für die Strukturver­besserung in den Städten ein. Zusammen mit den Mitteln von Ländern und Gemeinden stehen insgesamt weit über 2 Mrd. € zur Verfügung. Dies ermöglicht weitere städtebauli­che Maßnahmen, insbesondere in den alten Ländern, aber auch zusätzliche Hilfen für die Wohnungswirtschaft in den neuen Ländern.

      Zur Lösung der Leerstandsprobleme in innerstädtischen Altbau-Bereichen und in Platten­bau-Großsiedlungen der neuen Länder wird das Programm "Stadtumbau Ost" fortgeführt. Hinzu kommt die aus Mitteln zur Strukturverbesserung weiter aufgestockte Altschulden-

      hilfe für die von Leerständen betroffene Wohnungswirtschaft, für die nunmehr rd. 1,1 Mrd. € bis zum Jahr 2012 zur Verfügung stehen.

      5. Entwicklungszusammenarbeit

      Mit dem Entwurf des Bundeshaushalts 2005 und dem Finanzplan bis 2008 unternimmt die Bundesregierung weitere Schritte zur Umsetzung ihrer internationalen Verpflichtun­gen im Bereich der Entwicklungspolitik. Hierzu tragen insbesondere auch die Ausga­ben der EU für Entwicklungshilfepolitik, die Verbundfinanzierung und Schuldenerlasse bei. Berücksichtigt ist auch die auf der Inter­nationalen Konferenz für Erneuerbare Energien "renewables 2004" ange­kündigte "Initiative für erneuerbare Energien und Energie­effi­zienz in Koopera­tions­ländern" und eine Verstär­kung des Engagements zur Bekämpfung und Bewältigung von HIV/AIDS.

      6. Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

      Für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sind 685 Mio. € im Jahr 2005 vorgesehen. Damit stehen weiterhin ausreichend Bundes­mittel für die Neuorientierung der landwirtschaftlichen Erzeugung an nachhaltige, um­welt- und tierge­rechte Produktionsverfahren und für eine integrierte ländliche Entwick­lung zur Verfügung. Dies wird flankiert durch Programme zur Förderung des ökologi­schen Landbaus, tierge­rech­ter Haltungsverfahren, nachwachsender Rohstoffe sowie von Innovationen im Bereich Verbrau­cher, Ernährung und Landwirtschaft.

      Für die Verbraucherpolitik sind rd. 113 Mio. € etatisiert. Hiervon sind rd. 24 Mio. € für die Verbraucheraufklärung und -vertre­tung vorge­se­hen.

      Die Vergütung der Mineral­ölsteuer für den in der Landwirtschaft verwendeten Diesel­kraft­stoff wird um rd. 287 Mio. € p.a. reduziert. Hierbei handelt es sich um einen notwen­digen Beitrag zum Abbau von Steuervergünstigungen. Darüber hinaus wird die Defizit­deckung des Bundes für die Altenteiler in der landwirtschaftlichen Krankenversiche­rung reduziert.

      7. Renten- und Krankenversicherung

      Mit gut 78 Mrd. € stellen die Leistungen des Bundes für die Gesetzliche Rentenversiche­rung (GRV) auch in 2005 den weitaus größten Ausgabenblock im Bundeshaushalt dar. Damit wird etwa ein Drittel der Bundesausgaben zur Finanzierung der GRV aufgewen­det. 1983 lag der Anteil der Rentenausgaben an den Gesamtausgaben des Bundeshaus­halts noch bei ca. 12 v.H. Die Ausgaben der GRV haben sich in den letzten 20 Jahren in etwa verdreifacht.

      Im Bereich Gesundheitswesen ist der Bundeshaushalt geprägt von der neu eingeführten pauschalen Abgel­tung versicherungsfremder Leistungen der Gesetzlichen Krankenversi­cherung in Höhe von 2,5 Mrd. € im Jahr 2005 bzw. 4,2 Mrd. € ab 2006. Zur Finanzierung dient die bereits beschlossene Erhöhung der Tabaksteuer bis 2005 in drei Stufen um jeweils 1,2 Cent je Zigarette.

      8. Verteidigung

      Das Ausgabevolumen des Verteidigungshaushalts wird 2005 auf 23,9 Mrd. € festge­schrieben. Darüber hinaus können 2005 bis zu einer Höhe von rd. 614 Mio. € Mehrein­nahmen aus der Veräu­ßerung überschüssigen Materials, aus Grundstücksverkäufen und Vermie­tung/Verpachtung sowie aus Einsparungen durch Umstrukturierung und Effizienz­steige­rung für die Modernisie­rung der Bundeswehr verwendet werden.

      Die Plafonds setzen einen verbindlichen Finanzrahmen für die künftigen Planun­gen der Bundeswehr gemäß den Vorgaben der neuen Verteidigungspolitischen Richtlinien. Hierdurch werden die Streitkräfte befähigt, der veränderten sicherheits­politi­schen Lage Rech­nung zu tragen. Im Vordergrund stehen dabei die Einsätze zur Konflikt­verhütung und Krisen­bewältigung sowie die Unterstützung der Bündniskräfte.

      IV. Einnahmen

      1. Steuereinnahmen

      Die Bundesregierung hat ihre Erwartungen bezüglich der Entwicklung des Bruttoinlands­produkts in den Jahren 2005 bis 2008 gegenüber der letzten Mittelfristschätzung leicht zurückgenommen. Zudem setzt das erwartete Wachstum auf einer wesentlich niedrigeren Vorjahresbasis auf. Der Arbeitskreis "Steuerschätzungen" hat die Ansätze der letzten Mai-Schätzung deshalb deutlich nach unten korrigiert. Die konjunkturbedingten Minder­einnahmen für den Bund betragen 12,5 Mrd. € in 2005, 14,8 Mrd. € in 2006 und 15,1 Mrd. € in 2007.

      2. Steuerpolitische Vorhaben

      Am 1. Januar 2005 tritt die letzte Entlastungsstufe der Steuerreform 2000 in Kraft, die eine zusätzliche Entlastung der Bürger und Unternehmen um weitere rd. 6,8 Mrd. € mit sich bringt. Der Eingangssteuersatz wird auf 15 % und der Höchststeuersatz auf 42 % gesenkt. Der Grundfrei­betrag beträgt wie bereits im Jahr 2004 7.664 €. Dieser letzte Schritt belastet allein den Bundeshaushalt 2005 mit 3,1 Mrd. €. Das größte Steuersen­kungs­pro­gramm der deutschen Nachkriegsgeschichte wird hiermit abgeschlossen.

      Die Eigenheimzulage für Neufälle wird ab 2005 abgeschafft. Das ist ein Beitrag zum Abbau fragwürdiger Steuervergünstigungen, außerdem ist die Abschaffung der Eigen­heimzulage unmittelbar verknüpft mit der Innovationsoffensive der Bundesregierung. Die frei werdenden Mittel tragen zur Verstärkung zukunftswei­sen­der Ausgaben für Forschung und Innovation bei.

      3. Sonstige Einnahmen

      Gemäß dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hat die Bundes­agentur für Arbeit ab dem Jahr 2005 einen Aussteuerungs­be­trag an den Bundes­haus­halt zu entrichten. Die Höhe dieses Betrags richtet sich nach der Anzahl der Perso­nen, die im Laufe eines Jahres vom Arbeits­losengeld zur Grund­sicherung für Arbeit­su­chende über­wechseln und den jährlichen durch­schnitt­lichen Aufwendungen pro Bedarfs­gemeinschaft. Damit wird die Bundesagentur verstärkt an­ge­halten, Arbeit­suchende zügig zu vermitteln und Langzeitarbeits­losigkeit zu vermeiden. Im Jahr 2005 wird der Aus­steuerungs­be­trag auf 6,7 Mrd. € ge­schätzt. Dem stehen im Haushalt der Bundesagen­tur Einsparungen bei Eingliede­rungsleis­tungen und Verwaltungskosten für Langzeitar­beits­lose gegenüber.

      Der Bund wird sich zur Realisierung von Einnahmen von weiteren Beteili­gun­gen tren­nen, u.a. von Anteilen der Deutsche Telekom AG und der Deutsche Post AG. Dies wird kapitalmarktgerecht unter Einbeziehung der Kreditan­stalt für Wieder­aufbau geschehen. Zu den Privatisierungseinnahmen im Jahre 2005 werden maß­geblich auch Sondererlöse des Bundes im Zuge der Auflösung des Treuhandvermö­gens für Post- und Telekommu­nikation und im Zusammenhang mit der Übertragung des ERP-Sondervermö­gens auf die Kreditan­stalt für Wieder­aufbau beitragen.

      V. Personalhaushalt

      Die Steigerung der Effizienz in der Bundesverwaltung bleibt vorrangiges Ziel der Bun­desregierung. Der Einsatz betriebswirtschaftlicher Mittel wie Kosten- und Leistungs­rechnung und Controlling in unterschiedlichen Ausgestaltungen ergänzt dabei zuneh­mend vorhandene Instrumente, dient einer stärker ergebnisorientierten Betrachtung öffentlichen Handelns und führt zu einer verbesserten Informationsbasis für Haushalts­entscheidungen.

      Die haushaltsgesetzliche Stelleneinsparung in Höhe von 1,5 v.H. pro Jahr wird fortge­führt. Sie zwingt zu ständiger Aufgabenkritik, zur Verbesserung von Organisations­struk­turen und Verwaltungsabläufen sowie zur Realisie­rung der in der öffentlichen Verwal­tung möglichen Produktivi­tätsfortschritte und trägt so zur Erwirtschaftung von Mitteln für Besol­dungs- und Tariferhöhungen bei.

      Die im Regierungsentwurf 2005 ausgebrachten neuen Planstellen/Stellen werden durch geziel­ten Stellenwegfall an anderer Stelle bzw. durch Aufnahme neuer kw-Vermer­ke zahlen­mäßig ausgeglichen.

      Der Stellenbestand des Bundes im zivilen Bereich - ohne Ersatz(plan)stellen - wird sich unter Einbeziehung des Stellenwegfalls aufgrund der Stelleneinsparungen gemäß § 20 Haushaltsgesetz 2004 voraussichtlich auf unter 282.000 Planstellen bzw. Stellen reduzie­ren. Gegenüber dem Stellensoll 1998 bedeutet dies einen Abbau um rd. 10,3 v.H.; gegen­über dem einigungs­beding­ten Höchststand von 1992 wurde der Stellenbestand damit um mehr als ¼ reduziert.
      Avatar
      schrieb am 19.07.04 17:33:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hat man gar nicht berücksichtigt, daß 2007 in den USA eine Hyperinflation stattfinden wird, und daß der Dollar bis dahin noch mächtig abschmieren wird, mit entsprechenden Auswirkungen auf die "gesamtwirtschaftliche Entwicklung"?

      Hmm, wie unklug.

      Volkmar


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      Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2004 bis 2008