Marseille-Kliniken AG langfristig mit erheblichlichem Potential.... (Seite 80)
eröffnet am 23.08.04 11:38:02 von
neuester Beitrag 24.02.24 15:24:22 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 58.908.537 von straßenköter am 09.10.18 18:05:50
Ja, ... allerletzte Chance ...
Zitat von straßenköter: Den Bericht haben wir nur bekommen, weil man uns auf das laufende ARP nochmal hinweisen wollte.
Ja, ... allerletzte Chance ...
Den Bericht haben wir nur bekommen, weil man uns auf das laufende ARP nochmal hinweisen wollte.
MK-Kliniken hat einen HV-Bericht an die Aktionäre verschickt. Darin findet sich auch der Zwischenstand des Aktienrückkaufs: Unglaubliche 758.000 Stücke wurden eingereicht ...
Ja! Wenn keiner was schreiben möchte, warten wir halt auf GSC.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.874.727 von fragestunde am 05.10.18 08:13:58
So wie es aussieht, war keiner vor Ort, so dass die einzige Quelle der kostenpflichtige HV-Bericht von GSC Informationen zur HV vermitteln wird. Diesen hat GSC noch nicht fertiggestellt.
Zitat von fragestunde: Gibt es jemanden, der die HV besucht hat? Ich glaube wir wären alle sehr dankbar über ein paar Highlights. Und vielleicht kann auch jemand kurz berichten, wie denn jetzt der aktuelle Stand von Ullis Anteilen ist. Herzlichen Dank im Voraus!
So wie es aussieht, war keiner vor Ort, so dass die einzige Quelle der kostenpflichtige HV-Bericht von GSC Informationen zur HV vermitteln wird. Diesen hat GSC noch nicht fertiggestellt.
Gibt es jemanden, der die HV besucht hat? Ich glaube wir wären alle sehr dankbar über ein paar Highlights. Und vielleicht kann auch jemand kurz berichten, wie denn jetzt der aktuelle Stand von Ullis Anteilen ist. Herzlichen Dank im Voraus!
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.868.598 von Kalimochero am 04.10.18 13:45:01
Nicht unbedingt. Die Anfechtung galt ja den alten Beschlüssen. Sofern die Beschlüsse der außerordentlichen nicht angefochten werden, wäre eine Durchführung noch in diesem Jahr nicht unmöglich, wenn auch eher unwahrscheinlich.
Zitat von Kalimochero: Dann wird das zumindest in diesem Jahr wohl nichts mehr mit der KE.
Gut für alle die dabei bleiben wollen, aber das nötige Kapital noch nicht beisammen haben.
Nicht unbedingt. Die Anfechtung galt ja den alten Beschlüssen. Sofern die Beschlüsse der außerordentlichen nicht angefochten werden, wäre eine Durchführung noch in diesem Jahr nicht unmöglich, wenn auch eher unwahrscheinlich.
Dann wird das zumindest in diesem Jahr wohl nichts mehr mit der KE.
Gut für alle die dabei bleiben wollen, aber das nötige Kapital noch nicht beisammen haben.
Gut für alle die dabei bleiben wollen, aber das nötige Kapital noch nicht beisammen haben.
Quelle: Bundesanzeiger 01.10.2018
MK-Kliniken AGBerlin
ISIN DE 000A1TNRR7 / WKN A1TNRR
Bekanntmachungen gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG gibt der Vorstand der MK-Kliniken AG bekannt, dass vier Aktionäre eine Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 14. Juni 2018 zu den Tagesordnungspunkten
•
TOP 2 (Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen unter Gewährung des Bezugsrechts an die Aktionäre),
•
TOP 4 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zur Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre),
•
TOP 5 (Beschlussfassung über die Offenlegungspflicht von Legitimationsaktionären und entsprechende Satzungsänderung),
•
TOP 6 (Beschlussfassung über die Aufgaben von Ehrenmitgliedern des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderung),
•
TOP 7 (Beschlussfassung über die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung),
•
TOP 8 (Beschlussfassung über den Beginn der Hauptversammlung und entsprechende Satzungsänderung),
•
TOP 9 (Beschlussfassung über die Einberufung der Hauptversammlung und über Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre und entsprechende Satzungsänderungen),
•
TOP 10 (Beschlussfassung über den Vorsitz eines Ehrenmitglieds des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung und entsprechende Satzungsänderung),
•
TOP 12.1 (Beschlussfassung über die Einfügung eines neuen § 15a Abs. 1 der Satzung),
•
TOP 12.2 (Beschlussfassung über die Einfügung eines neuen § 15a Abs. 2 der Satzung),
•
TOP 12.3 (Beschlussfassung über die Einfügung eines neuen § 15a Abs. 3 der Satzung),
•
TOP 12.5 (Beschlussfassung über die Einfügung eines neuen § 15a Abs. 5 der Satzung),
•
TOP 12.6 (Beschlussfassung über die Einfügung eines neuen § 15a Abs. 6 der Satzung),
•
TOP 13.1 (Beschlussfassung über die Einfügung eines neuen § 15b Abs. 1 der Satzung),
•
TOP 13.4 (Beschlussfassung über die Einfügung eines neuen § 15b Abs. 4 der Satzung),
•
TOP 15 (Beschlussfassung über die Ermächtigung der Hauptversammlung über eine "andere Verwendung" des Bilanzgewinns gem. § 58 Abs. 3 Satz 2 AktG für die Gewinnbeteiligung neuer Aktien nach Durchführung einer Kapitalerhöhung und entsprechende Satzungsänderung),
•
TOP 18 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2017),
•
TOP 19 (Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2017) und
•
TOP 20 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2017)
erhoben haben. Diese Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage ist beim Landgericht Berlin, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 93 O 72/18 rechtshängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.
Ferner gibt der Vorstand der MK-Kliniken AG gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekannt, dass ein weiterer Aktionär eine Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 14. Juni 2018 zu den Tagesordnungspunkten
•
TOP 2 (Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bareinlagen unter Gewährung des Bezugsrechts an die Aktionäre),
•
TOP 3 (Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderung,
•
TOP 4 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zur Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre),
•
TOP 18 (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2017),
•
TOP 19 (Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2017) und
•
TOP 20 (Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2017)
erhoben hat. Diese Anfechtungsklage ist beim Landgericht Berlin, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 103 O 83/18 rechtshängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.
Berlin, im September 2018
MK-Kliniken AG
– Der Vorstand –
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