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Berufsunfähigkeitsversicherung / Kapitalabfindung

Diskussionsstatistik
eröffnet am 09.09.04 09:37:05
von
neuster Beitrag 09.09.04 12:48:22
von

Anzahl Beiträge: 8
Aufrufe gesamt: 2.747
Aufrufe heute: 0
Diskussionsnr.: 902.033
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Avatar
schrieb am 09.09.04 09:37:05
Beitrag Nr.1 
(14.240.519)
Antwort
Zitat
Hi,
bin im Rechtsstreit mit meiner privaten BU.
Es zeichnet sich ein Vergleich mit einer Kapitalabfindung ab.
Steuerfrei???.
Laut Steuergesetzen ist die einmalige Abfindung einer
gesetzlichen Rente steuerfrei.
Auch bei privater BU???.

Finanzamt konnte mir die Frage nicht beantworten mit Hinweis
auf meinen Steuerberater.
Die sind sich aber auch nicht sicher.

Hat jemand Erfahrung oder eine Antwort ? Vielen Dank
Mfg alisa
Avatar
schrieb am 09.09.04 09:55:39
Beitrag Nr.2 
(14.240.678)
Antwort
Zitat
Wenn Dein Steuerberater Dir darauf keine Antwort geben kann, dann ist das traurig.
Du solltest unbedingt versuchen, Dir von ihm ein Schriftstück aushändigen zu lassen, denn dafür muss er einstehen ! Ansonsten: das gesprochene Wort ist flüchtig !
Avatar
schrieb am 09.09.04 10:21:37
Beitrag Nr.3 
(14.240.919)
Antwort
Zitat
Das FA soll schriftlich Stellung nehmen. Müssen die auch, da Pflicht zur Beratung in strittigen Fällen besteht. StB wechseln, Google Stichworte BU Kapitalabfindung steuerfrei
Gruß, knurz
Avatar
schrieb am 09.09.04 10:25:37
Beitrag Nr.4 
(14.240.946)
Antwort
Zitat
nur interessehalber: um welche versicherung handelt es sich?
zur steuerfreiheit: die auszahlung der bu- in rentenform wäre mit ertragsanteil zu versteuern. die auszahlung als kapitalabfindung müsste nach der systematik im steuerrecht als außerordentliche einkünfte eingestuft werden und insofern tarifbegünstigt gem. § 34 abs.1 i.v.m. § 34 abs.2 estg nach der "fünftel-regelung" versteuert werden.

;)
Avatar
schrieb am 09.09.04 10:34:55
Beitrag Nr.5 
(14.241.031)
Antwort
Zitat
schwanke auch ein wenig, BU-Rente, da hat dahoo recht, ist mit dem Ertragsanteil zu versteuern, aber eine Einmalauszahlung bei einer dread disease ist glaube ich steuerfrei, weiß aber nicht ob das analog zu einem Vergleich zu sehen ist. Denke eher nicht.

Fünftelungsregelung würde übrigens heissen, daß Du die volle Summe im Zuflußjahr mit der Progressionsstufe für die ersten 20 % der Abfindung versteuern müsstest.

Kann Dir nur ein "Gelernter" mit Sicherheit bestätigen, würde nicht auf Boardmeinungen zurückgreifen. Dein Steuerberater müsste das in 10 min eroiert haben.

Gruß Jo1
Avatar
schrieb am 09.09.04 11:28:05
Beitrag Nr.6 
(14.241.454)
Antwort
Zitat
hast du die Frage mal deiner Versicherung gestellt, oder
ist das w. dem Rechtsstreit ein Problem?
Die Vers. muss dir diese Frage auch beantworten können,
zumal die den evtl. Steuerabzug ja vornehmen müssen,
falls kein Freist.Auftrag bei denen vorliegt.
Avatar
schrieb am 09.09.04 12:35:52
Beitrag Nr.7 
(14.242.405)
Antwort
Zitat
versicherung anfragen ist schon Ok, aber im Fall der Fälle wäre des eine ESt Schuld und man müsste das selber versteuern.
Avatar
schrieb am 09.09.04 12:48:22
Beitrag Nr.8 
(14.242.527)
Antwort
Zitat
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten.
Uns ist schon klar, dass wir bestenfalls die Kapital-
abfindung steuerfrei bekommen,
bzw.wenn nicht, nach der 1/5 Regelung zu versteuern ist.

Warte auf den Rückfruf des 3. Steuerberaters.
Das Finanzamt kann den Fall nicht beurteilen!!!!!!!.

Habe selbst in Steuerfachinformationen nachgelesen,
ist wirklich nicht eindeutig.

Natürlich werden Gespräche mit der Versicherung geführt,
falls der Vergleich zustande kommt,
beide Seiten haben noch 3 Wochen Bedenkzeit.
Viele Grüße alisa

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