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    worldcom entschädigung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.09.04 09:08:05 von
    neuester Beitrag 01.04.05 13:07:17 von
    Beiträge: 43
    ID: 903.528
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      Avatar
      schrieb am 14.09.04 09:08:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      hat jemand von euch schon etwas bei der worldcom entschädigung unternommen?

      dsw schreibt, dass man sich an schadenstopf beteiligen kann!
      Avatar
      schrieb am 14.09.04 09:16:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich glaube ehrlich gesagt nicht, daß der kleine normalsterbliche Anleger da berücksichtigt. wird.
      Avatar
      schrieb am 14.09.04 09:45:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Diese Schreiberei du ich mir nicht an
      wegen nichts dafür sind mir zu Klein:look::look::look:
      gruss Baggo
      Avatar
      schrieb am 14.09.04 10:14:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      ....sehen die von ba wohl anderst!

      hatte gerade mit ihnen telefoniert! sie glauben
      dass jeder der die aktien gehalten hat(25 april 99
      bis 25.juni 02)einen anteil aus einem entschädigungstopf
      bekommt! zwar nich so viel aber immerhin um die 40 us-cent
      je aktie!

      .....sie schicken mir unterlagen zu!
      Avatar
      schrieb am 14.09.04 10:23:40
      Beitrag Nr. 5 ()
      Moin Zwergtrader,
      auch ich habe noch diese und jene Aktie von worldcom herumliegen. Von wem hast Du Dir die Unterlagen schicken lassen? Kannst Du mir die Anschrift reinsetzen?
      Danke im voraus
      Zaunkoenig

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      Avatar
      schrieb am 14.09.04 10:42:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      #4 die Anschrift hätte ich auch gerne. Danke im voraus!:)
      Avatar
      schrieb am 15.09.04 09:00:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Moin zusammen,
      im anderen worldcom-thread fand ich folgende Pressemitteilung, die unsere Frage beantwortet:
      Pressemitteilung vom 10.08.2004

      Chance für Worldcom-Anleger

      Der US-amerikanische Bankkonzern Citigroup hat im Mai 2004 einem Vergleich zugestimmt, der Worldcom-Aktionären und –Anleihebesitzern insgesamt 2,65 Milliarden US-Dollar bringen wird. Das ist die zweithöchste Summe, die je im Rahmen einer US-Sammelklage („class action“) ausgehandelt wurde. Jetzt liegt das Formular vor, mit dem die Anleger ihre Ansprüche anmelden können.

      Das Geld wird unter allen Anlegern aufgeteilt, die ihre Papiere in der Zeit vom 29. April 1999 bis zum 25. Juni 2002 („class period“) gekauft haben und ihre Ansprüche rechtzeitig geltend machen. Unabhängig davon, ob sie selbst an der Klage beteiligt waren oder nicht. Angemeldet werden die Ansprüche mit dem so genannten „proof-of-claim-and-release-Formular“, das ab heute bei der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) unter der Telefonnummer 0211/6697-02 kostenlos angefordert werden kann. „Alle Anleger, die während der class period Worldcom-Papiere erworben haben, sollten diese Chance unbedingt nutzen“, sagt DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker.

      Der Citigroup war vorgeworfen worden, noch zum Kauf von Worldcom-Aktien geraten zu haben, als in der Bank die desolate Lage des Telekomunternehmens bereits bekannt war. Worldcom war aufgrund massiver Falschbuchungen in Höhe von rund 11 Milliarden US-Dollar in eine dramatische Schieflage geraten.

      Die DSW bietet für Mitglieder eine deutsche Ausfüllanleitung.

      Gruß
      Zaunkönig
      Avatar
      schrieb am 15.09.04 11:45:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      du bekommst die unterlagen bei dsw! bin allerdings eh "börse-aktuell-geschädigter" und immernoch leser!
      daher haben sie mir das ganze zugeschickt (heute schon bekommen)!

      ...ich muss mir das ganze in den nächsten tagen mal
      ansehen!
      Avatar
      schrieb am 15.09.04 12:03:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      .....nachtrag:

      bei dsw kostets was! für sac-mitglieder für lau!
      Avatar
      schrieb am 15.09.04 17:05:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      zwergtrader,

      Respekt, so viel Anhänglichkeit, obwohl Geschädigter.

      Vielleicht haben die lauter solche treuen Abonnenten, die trotz der vielen Flops schön brav das Briefchen lesen.

      Morgen kommt sicher die Durchhalteparole für Coca cola, ich denke sogar eher an eine Nachkaufempfehlung.

      Die denken halt sehr, sehr langfristig.
      Dreißig Jahre musst Du denen schon geben.
      Avatar
      schrieb am 16.09.04 08:37:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      mensch schürger

      du bist ganzschön verbittert oder?

      ....ich hatte auch solche zeiten! allerdings bin ich
      inzwischen nichtmehr der grosse zyniker (beim thema börse)! was soll ich andere dafür verantwortlich machen dass ich aktien gekauft habe!?!

      ich müsste alle medien (auch dieses medium: internet/wallstreetonline im besonderen) hassen!
      was ich hier vor 5-6 jahren zum thema pccw oder
      sonstigen spezial wachstumswerten hier von "fundierten"
      quellen gelesen habe!!!!!!!!??????!!!!!!!!!

      aber hier tippts/schreibst/wetterst/empfielst du ja auch locker mit! siehe coca cola!!!!!!!!!!!!!!

      also schau nach vorne! und nimm mit was geht! ich geh doch davon aus dass du auch bei worldcom dabei warst!?! wenn nicht (warum schreibst du dann hier mit?/ nicht böse gemeint aber war!)

      gruss
      der zwerg

      WICHTIG: das ist der worldcom entschädigungsthread bitte anti-sac-feuer ist hier fehl am platz! die situation ist wie sie ist! andere threads eignen sich da meines erachtens besser!
      Avatar
      schrieb am 16.09.04 12:01:36
      Beitrag Nr. 12 ()
      zwergtrader,

      eine worldcom habe ich tatsächlich nicht gekauft, Dein Statement verwudnert mich dann aber doch.

      Du schreibst da vom Geschädigten, nimmst die Schreiberlinge dann doch wieder in Schutz.

      Das verstehe, wer wolle, vor allem, dass Du als "Geschädigter" auch noch Deine "Schädiger" weiterhin zu unterstützen.

      Merkwürdig.
      Avatar
      schrieb am 16.09.04 14:27:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      ...nochmal:

      worldcom entschädigungs thread!

      verstehst du daran irgendetwas nicht?
      zum thema (s.o.)oder raushalten!

      werde mich doch nicht vor einem dahergelaufenen forenbekannten destruktiven schwätzer/aufwiegler und stichler rechtfertigen!


      BITTE ZUM THEMA:
      Avatar
      schrieb am 16.09.04 14:53:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      Salü,

      habe 300 Stück damals für 31,25 USD gekauft!

      dann nochmal 20.000 Stück für 0,25 USD aber leider erst nach dem Datum! soll ich mich anmelden? bin gerade kein Leser von BA mehr! krieg ich die Formulare woanders auch noch her?
      Avatar
      schrieb am 16.09.04 15:03:49
      Beitrag Nr. 15 ()
      hallo betriebswirtin,

      du kannst irgendwo bei dsw die unterlagen
      runterladen....

      oder in usa

      www.worldcomlitigation.com

      ...steht zumindest auf den unterlagen!!!!

      gruss
      Avatar
      schrieb am 16.09.04 15:39:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      Danke für den Tipp!

      soll ich denn auch einfach mal meine 20.000 Stück eintragen? glaube ich mache das mal!

      nur ein Problem:
      ist alles auf englisch! einen Teil blicke ich ja aber bin mir halt nicht 100% sicher :confused:

      gibt es das nirgends auf deutsch???

      HILFE!!!! :look: :look: :look:
      Avatar
      schrieb am 17.09.04 07:52:21
      Beitrag Nr. 17 ()
      @betriebswirtin

      da hätte ich schon eine idee: wo wohnst du denn?
      wir können uns doch bei einer entspannten tasse kaffee uns gemeinsam den unterlagen witmen (:lick:)

      .....spass beiseite!

      ich hab es leider auch nur auf englisch vorliegen! keinen
      plan wo man es auf deutsch her bekommt!

      allerdings hat der telefonist beim sac sich angeboten mir zu helfen. vielleicht greif ich darauf zurück!

      gruss
      Avatar
      schrieb am 17.09.04 08:15:08
      Beitrag Nr. 18 ()
      wo ich wohne??? :laugh: :laugh: :laugh:

      das bleibt vorerst mal mein kleines geheimniss! mit wem ich wohne ist wohl viel interessanter nämlich mit einem mann und meiner kleinen Tochter! :p :p

      vielleicht reicht die entschädigung ja für ein paar neue windeln? :) :)

      aber auch mal im ernst: hasst du einen scanner? weil wenn dann könntest du mir doch einfach deine unterlagen mal zuschicken (kannst ja die beträge schwärzen)

      BITTE braucehn das geld doch sssssssssssooooooooooo dringend *lach :laugh: :laugh: ;) ;) ;) ;)
      Avatar
      schrieb am 17.09.04 08:18:36
      Beitrag Nr. 19 ()
      scanner? hä :)

      was bringt es dir wenn ich dir die leeren formulare zuschicke?
      Avatar
      schrieb am 26.09.04 13:11:51
      Beitrag Nr. 20 ()
      Guten Tag,

      auf der Homepage der DSW (Deutsche Schutzereinigung für Wertpapierbesitz) steht, dass ab Mitte September eine deutsche Ausfüllanleitung für das englische Formular bereitstehen soll. Das englische 20 seitige Formular ist als pdf-datei bereitgestellt und kann heruntergeladen werden.
      Wenn von Euch jemand an die deutsche Anleitung kommt, könnte er sie bitte hier einstellen. Danke!
      Jeder kann Entschädigungsansprüche stellen, der vom 29.April 1999 bis zum 25.Juni 2002 Worldcom-Aktien gekauft hat. Wenn wieder ein paar Euros zurückkommen, soll es mir recht sein.
      iele Grüße
      lisamarlene
      Avatar
      schrieb am 06.10.04 14:37:13
      Beitrag Nr. 21 ()
      Also wenn ich an was komme dann stell ich es gerne rein! vermute aber mal beim DSW kostet das ganze für nicht-Mitglieder wieder ne Stange Geld (habe mal was von 200!!!! Euro gelsen)

      aber zwergtrader hat mir da klasse weitergeholfen! haben ein paar e-mails getauscht und dann noch telefoniert! sollte jetzt eigentlich passen! aber abgeschickt habe ich es noch nicht weil ich mir auch nicht sicher bin!

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 07.10.04 11:11:05
      !
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      Avatar
      schrieb am 27.10.04 13:16:47
      Beitrag Nr. 23 ()
      Worldcom-Verfahren


      von Marc Tüngler, DSW-Landesgeschäftsführer NRW



      Achtung Ausschlussfrist:

      Ansprüche bis zum 04. März 2005 (Poststempel) anmelden!



      Worldcom aktuell:

      Derzeit gleichen wir unsere deutschsprachige Ausfüllanleitung mit dem Administrator des Entschädigungsfonds in den USA ab, so dass wir in Kürze mit der Versendung der Ausfüllanleitung beginnen können.





      Wie wir bereits verschiedentlich berichtet haben, hat sich die Citigroup iS. Worldcom im Wege eines Vergleiches zur Zahlung von insgesamt 2,65 Milliarden US-Dollar an die geschädigten Anleger verpflichtet.



      Da dieser Vergleich im Rahmen einer US-Sammelklage ergangen ist, haben auch Sie unter den Bedingungen des Vergleichs die Möglichkeit der Anspruchsanmeldung - selbst dann, wenn Sie nicht unmittelbar als Kläger in dem Hauptverfahren aufgetreten sind.



      Der Administrator des mit 2,65 Milliarden US-Dollar ausgestatteten Entschädigungsfonds hat Anfang August ein Formular zur Anspruchsanmeldung veröffentlicht. Demgemäß können alle Anleger an dem Vergleich partizipieren, die während der Periode vom 29. April 1999 bis einschließlich 25. Juni 2002 Aktien oder Anleihen der Worldcom oder deren Tochtergesellschaften (nur bei Anleihen) gekauft oder auf anderem Wege übertragen erhalten haben. Weitere Voraussetzungen werden in dem Formular und Begleitschreiben dargestellt. Diese Dokumente finden Sie unten im PDF-Format angeführt.



      Da das 20-seitige Antragsformular in englischer Sprache verfasst ist, sieht die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. vor, eine deutschsprachige Ausfüllanleitung für ihre Mitglieder zu erstellen.



      Wünschen Sie auch eine Übermittlung dieser Ausfüllanleitung, so teilen Sie uns dies bitte unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer hier per Mail mit.



      Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite http://www.worldcomlitigation.com/
      Avatar
      schrieb am 27.10.04 17:47:30
      Beitrag Nr. 24 ()
      Hi,
      und wer hat schon die deutsche Anleitung?? Wäre schön, wenn jemand einen Link anbieten könnte. Oder hier reinstellen...
      viele Grüße
      smardy
      Avatar
      schrieb am 30.10.04 17:52:23
      Beitrag Nr. 25 ()
      Hallo Leute!

      Ich bin auch ein geschädigter. Ich habe (weil das bei WO wolhl nicht gerne gesehen ist) hier um eine Sammelhilfe gebeten:
      http://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=1524

      Würdet ihr euch dort bitte melden, je mehr wir bekommen, um so schneller bekommen wir eine günstige, deutsche Anleitung.
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 14:51:48
      Beitrag Nr. 26 ()
      ja, danke werde mich registrieren!
      Avatar
      schrieb am 19.11.04 15:58:33
      Beitrag Nr. 27 ()
      @all

      Deutschsprachige Ausfüllhilfe und mehr gibt es bei ebay für EURO 9,99. Artikelnummer
      3942389135.

      Gruß

      moccas
      Avatar
      schrieb am 23.11.04 20:30:52
      Beitrag Nr. 28 ()
      :confused:

      hat schon jemand Rückantwort aus America ?
      Avatar
      schrieb am 24.11.04 09:56:05
      Beitrag Nr. 29 ()
      nein, noch nichts erhalten! aber kann wohl so etwa einen monat dauern!

      das mit ebay finde ich ja der hammer!

      hoffe mal der ist sich klar, dass er a keine rechtsberatung geben darf und ist schon mal für evtl. schadenshaftungsklagen vorbereitet, falls da was schief geht!
      Avatar
      schrieb am 04.12.04 12:54:03
      Beitrag Nr. 30 ()
      Wer hat für mich ne deutsch Übersetzung bzw. weiß wo es die kostengünstig gibt ?
      Avatar
      schrieb am 05.12.04 15:02:56
      Beitrag Nr. 31 ()
      Problem:
      Die Formulare sehen vor, dass man die Preise, für die man Aktien gekauft hat, in Dollars angibt. Ich habe in Euro gekauft. Rechne ich zum jetzigen Dollarpreis um oder zum damaligen. Weiß hier einer was?

      PS
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 08:57:06
      Beitrag Nr. 32 ()
      hilft dir das weiter:
      http://fx.sauder.ubc.ca/data.html

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 08:59:55
      Beitrag Nr. 33 ()
      ach herrje, hab vergessen zu erwaehnen dass soviel ich weiss, der damalige (zum Kaufzeitpunkt) Dollarkurs massgeblich ist.
      Avatar
      schrieb am 10.12.04 09:17:13
      Beitrag Nr. 34 ()
      Ich bedanke mich. Klasse.
      Hat mir viel Zeit gespart.
      Avatar
      schrieb am 27.12.04 17:23:05
      Beitrag Nr. 35 ()
      Hallo,

      hat schon irgendjemand eine Bestätigung aus USA,
      da sollte doch was nach 1 Monat kommen ??
      hexelein
      Avatar
      schrieb am 02.01.05 10:30:14
      Beitrag Nr. 36 ()
      Hallo,
      Hat noch jemand eine gute Idee, an die deutsche Ausfüllanleitung zu gelangen?
      Viele Grüße
      smardy
      Avatar
      schrieb am 10.01.05 17:54:03
      Beitrag Nr. 37 ()
      Hallo,

      hat schon irgendjemand eine Bestätigung aus USA,
      da sollte doch was nach 1 Monat kommen ??
      hexelein
      Avatar
      schrieb am 21.01.05 13:02:34
      Beitrag Nr. 38 ()
      Hallo,
      das Proof of claim Formular liegt mir vor, englisch ist auch kein Problem.

      Doch was ist im ersten Teil als nicht US Staatsbürger einzutragen?

      The Social Security (Taxpayer or Employer Identification) number and telephone number of the beneficial owner may be used
      in verifying the claim. Failure to provide any of the foregoing information could delay verification of your claim or result in

      rejection of your claim.

      PLEASE COMPLETE THE FOLLOWING:

      Social Security Number/Taxpayer Identification Number: ??????????

      Employer Identification Number: ?????????????


      Frage:
      Sollte der Proof of Claim notariell bestätigt sein und welche weiteren Dokumente sollte man beifügen?
      Sollten diese dann als Kopie notariell beglaubigt sein?
      Meine Depotführende Bank hat mir einen Bestandsbericht für den entsprechenden Zeitraum (class period) zugesagt - genügt das?

      Vielen Dank und ein schönes Wochenende

      rena
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 20:39:46
      Beitrag Nr. 39 ()
      @37
      Hallo rena,


      Frage: Doch was ist im ersten Teil als nicht US Staatsbürger einzutragen?

      Du brauchst lediglich ankreuzen, ob Individual, Partnership , Joint Owners oder Corporation für Dich zutrifft. Vermutlich trifft für Dich `Privatperson` oder `Ehepaar` zu.

      Frage: The Social Security (Taxpayer or Employer Identification) number ....

      Nur ausfüllen, wenn Du eine US-Steuernummer hast bzw. in den USA steuerpflichtig bist. Ich nehme an, Du hast keine US-Steuernummer. Also freilassen.


      Frage: Sollte der Proof of Claim notariell bestätigt sein und welche weiteren Dokumente sollte man beifügen?
      Sollten diese dann als Kopie notariell beglaubigt sein?

      Eine notarielle Bestätigung ist nicht erforderlich. Wichtig hingegen sind folgende Anlagen:
      1. Kopie des Kaufbelegs (Date of Purchase) für MCI Worldcom und Worldcom Inc SHAS of MCI Group DL -,01
      2. Eine Kopie Deines Brokers, aus der hervorgeht, daß sich im besagten Zeitraum (29. April 1999 bis 25.06.2002) die Aktien im Depot befanden und nicht verkauft wurden. Der Broker muß also zusätzlich bestätigen, daß sich die Aktien immer noch im Depot befinden.
      3. Eine Kopie Deines (Euerer) Pässe.

      Nachtrag: Seite 18 nicht übersehen (Checkbox ankreuzen)
      Der Airmail-Brief kostet 8 €.
      Die Confirmation Notice von Worldcom kam bei meinem Bekannten nach ca. 40 Tagen.

      Viel Erfolg und ein schönes Wochenende
      Alsacien
      Avatar
      schrieb am 30.01.05 21:23:37
      Beitrag Nr. 40 ()
      Hallo Alsacien,

      danke für die detaillierten Informationen.
      zu:
      2. Eine Kopie Deines Brokers, aus der hervorgeht, daß sich im besagten Zeitraum (29. April 1999 bis 25.06.2002) die Aktien im Depot befanden und nicht verkauft wurden. Der Broker muß also zusätzlich bestätigen, daß sich die Aktien immer noch im Depot befinden.

      Gemäß meiner Informationen, ist es nicht erforderlich dass sich die Aktien immernoch im Depot befinden, vielleicht könntest Du das nochmal prüfen.

      Was weisst Du über Worldcom Victimtrust, proof of claim bis Juli 2005?
      Und die anstehenden Vergleiche mit der Deutschen Bank und Goldman Sachs?

      Grüsse und einen guten Start in die neue Woche

      Rena
      Avatar
      schrieb am 31.01.05 15:53:54
      Beitrag Nr. 41 ()
      @39
      Hallo Rena,

      Frage: Gemäß meiner Informationen, ist es nicht erforderlich dass sich die Aktien immernoch im Depot befinden, vielleicht könntest Du das nochmal prüfen.

      Ich war seinerzeit meinem Bekannten beim Ausfüllen des "Proof of Claim and Release" behilflich. Die detaillierten Unterlagen liegen mir deshalb zur Zeit nicht vor. Ich kann aber mit Gewißheit sagen, daß der Broker meines Bekannten im Bestätigungsschreiben ausdrücklich darauf hingewiesen hat, daß sich der Bestand an Aktien nicht nur im Zeitraum vom 29.4.1999 bis 25.6.2002 im Depot befunden hat, sondern daß der Bestand nach wie vor im Depotkonto gebucht ist. Ob es nun eine Bedingung war, den Bestand im Depot zum aktuellen Zeitpunkt zu bestätigen, vermag ich nicht zu sagen. Dazu müßte ich nochmals den Originaltext lesen. Allerdings erinnere ich mich, daß die detaillierten Kaufs- und Verkaufsangaben nur für den genannten Zeitraum erforderlich waren. So gesehen, war eine Bestätigung des Depotbestandes zum aktuellen Zeitpunkt vielleicht doch nicht unbedingt erforderlich. Vielleicht wollte der Broker aber auch nur auf Nummer "Sicher" gehen.

      Frage: Was weisst Du über Worldcom Victimtrust, proof of claim bis Juli 2005?
      Und die anstehenden Vergleiche mit der Deutschen Bank und Goldman Sachs?

      Es tut mir leid, aber ich weiß weder etwas über Worldcom Victimtrust noch etwas über die Vergleiche mit der Dt. Bank und Goldman Sachs.

      Auch Dir einen schönen Wochenanfang und alles Gute
      Alsacien
      Avatar
      schrieb am 01.04.05 13:07:17
      Beitrag Nr. 42 ()
      Hallo, ist wahrscheinlich etwas spät. Aber kann mir jemand sagen, ob es noch möglich ist auf den Zug für Entschädigungen aufzuspringen?

      thanks
      Avatar
      schrieb am 16.05.07 10:10:56
      !
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