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Seite 2 von 268

MLP Fondspolice / Erfahrungen ( Seite 2)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 16.09.04 12:10:22
von
neuster Beitrag 15.05.12 15:37:28
von

Anzahl Beiträge: 2.676
Aufrufe gesamt: 420.770
Aufrufe heute: 3
Diskussionsnr.: 904.677

MLP

Chart
WKN: 656990
ISIN: DE0006569908
Symbol: MLP
6,27
 
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+0,022
Xetra (EUR), 25.05.12 | 17:35
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[ Seite: 123266267268neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 16.09.04 15:30:12
Beitrag Nr.11 
(14.308.390)
Antwort
Zitat
@ interna

In meinem Vertrag steht "..maximal 1,0% Umschichtungsgebühren..", nicht 0,8%. Für ein bestimmtes Kalenderjahr wurden mir schriftlich effektive Umschichtungsgebühren von 0,6% genannt.

Die Kostensteigerung würde bei meinem Portfolio somit ca. 0,2%-Punkte (=33% betragen).

Nachteilig bei dem neuen Konzept ist, dass die Kosten unabhängig davon anfallen, ob überhaupt Umschichtungen vorgenommen werden.
Avatar
schrieb am 16.09.04 15:38:55
Beitrag Nr.12 
(14.308.497)
Antwort
Zitat
@ honigschnute

Bitte suche dir einen anderen "unterste-Schublade"-Thread.

Hier geht es nur um Rendite/Performance, Sicherheit und Verfügbarkeit - für 6-jährige mit Tabellen, etc.
Avatar
schrieb am 16.09.04 15:45:49
Beitrag Nr.13 
(14.308.562)
Antwort
Zitat
Hallo Diego2,

richtig, wichtig ist, wie man den Schaden für MLP Kunden begrenzen kann. Dazu zwei Empfehlungen, die Beitragsrendite zu erhöhen, die allerdings nur greifen, wenn die MLP Lebensversicherung die Vorteile an den Kunden zumindest teiweise weitergibt:

1. bei überlanger Beitragszahlungsdauer, z.B. bei Policen, die zur Tilgung von Arztpraxisdarlehen abgeschlossen wurden: Beitragszahlungsdauer reduzieren, dadurch Beitragssumme senken

2. Beitrag senken (Minimum 50 € monatlich), Differenz in den reichlich vorhandenen Alternativen anlegen. Auch dadurch Senkung der Beitragssumme. Wenn der Kunde für seinen in Teilen neu angelegten Beitrag nicht erneut Abschlusskosten zahlen soll, kann man Tarife mit völligem oder teilweisem Provisionsverzicht wählen.

Knackpunkt: Die Abschlussprovision bemisst sich nach der Beitragssumme. Je höher, desto höher die Kostenbelastung des Vertrages. Wird die Beitragssumme nachträglich, sagen wir mal im 4. Jahr nach Abschluss, reduziert, wird in Höhe der "ersparten" Beitragssumme anteilig die Provision vom vermittelnden Berater eingefordert. Eigentlich müsste auch MLP Finanzdienstleistungen seinen Anteil an der Abschlussprovision an die MLP Lebensversicherung zurückzahlen. Nur: wird die Reduktion der Abschlusskosten dann dem Vertrag des Kunden gutgeschrieben? Dann müsste ja das Anteilsguthaben dadurch steigen oder die noch ausstehenden Provisionsraten (teilgezillmerter Tarif) bis zum Jahr 12 müssten entsprechend reduziert werden... Das wäre fair. Allerdings hier Fairniss zu erwarten wäre wohl etwas zu blauäugig?? ;) Wenn nicht, was passiert mit dem Geld? Dürfte das rechtlich überhaupt am Kunden vorbei gehen? Weiß jemand was genaueres hierüber zu berichten?

Danke,:)
fairgehtvor
Avatar
schrieb am 16.09.04 15:57:47
Beitrag Nr.14 
(14.308.676)
Antwort
Zitat
Arm am Beutel, krank am Herzen.....:mad::mad::mad:
Avatar
schrieb am 16.09.04 16:02:15
Beitrag Nr.15 
(14.308.728)
Antwort
Zitat
Ayrtonw,

Du hast einen neueren FLV-Vertrag. In ältern Policen ist noch von max. 0,8% die Rede (ab Portefeuille II aufwärts).

Bei 0,92% sehe ich zu 0,60% eine Steigerung von über 50%. Hat MLP Dir mitgeteilt, wieviel für die Depotbank und für die Steuer zu entrichten sind?

Hat MLP Dir mitgeteilt, wie hoch die max. Gebühr jetzt sein kann?

Nein?

Dann frage noch mal nach! Dir werden die Augen ausfallen!


Viele Grüße - interna
Avatar
schrieb am 16.09.04 16:04:02
Beitrag Nr.16 
(14.308.747)
Antwort
Zitat
fairgehtvor,

eben der Punkt 2. gefällt mir gut!

skat, benötigst Du einen guten Arzt? ;)
Avatar
schrieb am 16.09.04 16:06:53
Beitrag Nr.17 
(14.308.773)
Antwort
Zitat
@fairgehtvor,

richtig, unsere Daten unterscheiden sich deutlich. Meine Daten sind allerdings vom Stand 30.08.04. Ich habe ausserdem die monatliche Performance in einer Exceltabelle, zwischen 06 und 08.03 ist P4 um ca. 8% gestiegen. in den beiden aktuell letzten Monaten ist P4 ca. 4% gesunken, dass heisst, deine und meine Zahlen sind richtig. Somit sieht also aktuell nicht so gut aus, siehe meine Zahlen.
Ich bin gerade dabei die MLP Excel Rohdaten zur exakten monatlichen Performance jedes Portfolios seit 2000 aufzuarbeiten, das dauert aber noch ein Weile.
Avatar
schrieb am 16.09.04 16:17:54
Beitrag Nr.18 
(14.308.868)
Antwort
Zitat
@ interna

Portfolio III (50% Aktien) = 0,60%

+ 0,15%
+ 0,05%

= 0,80%
Avatar
schrieb am 16.09.04 18:55:47
Beitrag Nr.19 
(14.310.627)
Antwort
Zitat
Hallo Interna,

Du hast Dich ja schon einige Zeit mit dem Thema MLP Fondspolice beschäftigt. Kannst Du etwas zu dem Punkt "Verbleib von Stornorückbelastungen" sagen? Hat der Kunde was davon? Siehe mein Posting #13:
Knackpunkt: Die Abschlussprovision bemisst sich nach der Beitragssumme. Je höher, desto höher die Kostenbelastung des Vertrages. Wird die Beitragssumme nachträglich, sagen wir mal im 4. Jahr nach Abschluss, reduziert, wird in Höhe der " ersparten" Beitragssumme anteilig die Provision vom vermittelnden Berater eingefordert. Eigentlich müsste auch MLP Finanzdienstleistungen seinen Anteil an der Abschlussprovision an die MLP Lebensversicherung zurückzahlen. Nur: wird die Reduktion der Abschlusskosten dann dem Vertrag des Kunden gutgeschrieben? Dann müsste ja das Anteilsguthaben dadurch steigen oder die noch ausstehenden Provisionsraten (teilgezillmerter Tarif) bis zum Jahr 12 müssten entsprechend reduziert werden... Das wäre fair. Allerdings hier Fairniss zu erwarten wäre wohl etwas zu blauäugig?? Wenn nicht, was passiert mit dem Geld? Dürfte das rechtlich überhaupt am Kunden vorbei gehen? Weiß jemand was genaueres hierüber zu berichten?

Oder hat jemand anderes hier schon mal nachgeforscht?

Viele Grüsse,
fairgehtvor
Avatar
schrieb am 16.09.04 19:34:07
Beitrag Nr.20 
(14.310.869)
Antwort
Zitat
Bei Vertragsänderung sollte nicht vergessen werden, dass sich dadurch wieder eine 12 Jahresfrist (bzgl. Steuerfreiheit) für die vom Zeitpunkt der Änderung anfallenden Gewinne wohl ergeben wird.

Ab 2005 müsste das dann wohl bedeuten, dass vom Zeitpunkt der Änderung an die Steuerfreiheit verloren geht.

Kann hierzu jemand fachkundige Auskuft geben?

Ebenso ist die Werthaltigkeit folgender Aussagen zu hinterfragen

" ... Die verbleibenden Vorteile: steuerfreiheit und beleihbarkeit beim späteren Hausbau oder ähnlichem. "

Bekanntlich sind Spekulationsgewinne nach einem Jahr steuerfrei. ...
Aus steuerlicher Sicht sinnvoll dürften lediglich Rentenfonds sein.

Beleihbarkeit kann wohl als Argument vergessen werden.

[ Seite: 123266267268neuster Beitrag ]

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