Hallo Diego2,
richtig, wichtig ist, wie man den Schaden für MLP Kunden begrenzen
kann. Dazu zwei Empfehlungen, die Beitragsrendite zu erhöhen, die
allerdings nur greifen, wenn die MLP Lebensversicherung die
Vorteile an den Kunden zumindest teiweise weitergibt:
1. bei überlanger Beitragszahlungsdauer, z.B. bei Policen, die zur
Tilgung von Arztpraxisdarlehen abgeschlossen wurden:
Beitragszahlungsdauer reduzieren, dadurch Beitragssumme senken
2. Beitrag senken (Minimum 50 € monatlich), Differenz in den
reichlich vorhandenen Alternativen anlegen. Auch dadurch Senkung
der Beitragssumme. Wenn der Kunde für seinen in Teilen neu
angelegten Beitrag nicht erneut Abschlusskosten zahlen soll, kann
man Tarife mit völligem oder teilweisem Provisionsverzicht
wählen.
Knackpunkt: Die Abschlussprovision bemisst sich nach der
Beitragssumme. Je höher, desto höher die Kostenbelastung des
Vertrages. Wird die Beitragssumme nachträglich, sagen wir mal im 4.
Jahr nach Abschluss, reduziert, wird in Höhe der "ersparten"
Beitragssumme anteilig die Provision vom vermittelnden Berater
eingefordert. Eigentlich müsste auch MLP Finanzdienstleistungen
seinen Anteil an der Abschlussprovision an die MLP
Lebensversicherung zurückzahlen. Nur: wird die Reduktion der
Abschlusskosten dann dem Vertrag des Kunden gutgeschrieben? Dann
müsste ja das Anteilsguthaben dadurch steigen oder die noch
ausstehenden Provisionsraten (teilgezillmerter Tarif) bis zum Jahr
12 müssten entsprechend reduziert werden... Das wäre fair.
Allerdings hier Fairniss zu erwarten wäre wohl etwas zu blauäugig??

Wenn nicht, was passiert mit dem Geld? Dürfte das rechtlich
überhaupt am Kunden vorbei gehen? Weiß jemand was genaueres
hierüber zu berichten?
Danke,

fairgehtvor