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    Maklervertrag kuendigen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.12.04 12:54:16 von
    neuester Beitrag 09.12.04 15:32:14 von
    Beiträge: 11
    ID: 934.066
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      schrieb am 09.12.04 12:54:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      folgender Sachverhalt: Am 21.11. habe ich einem Immobilienmakler einen Alleinvermittlungsauftrag per Telefon gegeben. Am selben Tag habe ich den Auftrag per FAX nochmal schriftlich fixiert.

      Seitdem warte ich auf Antwort, per Telefon ist keiner mehr zu erreichen und das FAX funktioniert auch nicht mehr. Ich kenne den Makler eigentlich gut, und er hat schon einiges fuer mich vermittelt. Ich moechte aber nun lieber den Auftrag zurueckziehen. Wie kann mache ich das nun rechtlich korrekt, ohne dass er spaeter ankommen kann? Welche Fristen sind einzuhalten. Ist der Auftrag bereits durch die telefonische Zusage wirksam?

      Danke fuer Ratschlaege.
      :)
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 13:12:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      auch ein mündlicher vertrag ist ein vertrag.
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 13:14:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      ach ja, so ein vertrag ist ja meist befristet.
      was steht da drinnen - könnte nämlich auch unkündbar sein innerhalb der frist.
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 13:16:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      im FAX habe ich unbefristet geschrieben.
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 13:21:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      hast du wenigstens eine kündigungsfrist dazugeschrieben ?
      es gibt sonst sicher eine regelung, leider kenne ich sie für D nicht.

      warum willst du eigentlich kündigen ?

      alleinvermittlungsaufträge soll man nie vergeben, und unbefristet ist schon gar nix.

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      Avatar
      schrieb am 09.12.04 13:30:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Nein, ich habe keine Kuendigungsfrist geschrieben. Dann muesste ja eigentlich die gesetzliche gelten ?! Wenn ich das befristet haette, haenge ich 6 Monate fest und koennte garnichts machen.

      Ohne Alleinvermittlungsauftrag arbeiten die Makler nicht gescheit. Sollte IMO kein Problem sein mit Preislimit.

      Kuendigen moechte ich, weil man nach 2,5 Wochen eigentlich schon eine Antwort/Bestaetigung erwarten kann. Wenn das schon so losgeht...
      Es gibt ja auch noch andere gute Makler.
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 14:04:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,
      ein Makler ohne Fax und Telefon :confused: Da ist doch was oberfaul. Ich würde ihn sofort per Einschreiben und Rückschein (oder per Gerichtsvollzieher als Boten!) fristlos kündigen. Begründung: fehlende Erreichbarkeit bei wichtigen, unaufschiebbaren Geschäften, die für den Aufraggeber existenzielle Bedeutung haben. Damit hat ja der Makler seine wichtigste Aufgabe nicht erfüllt. Dann ist erst mal der Makler am Zug.
      Gruß, knurz
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 14:30:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      also ein makler ohne fax und telefon - das kann ja wohl nicht sein !
      könnte er nur übersiedelt sein ?

      der vorschlag von knurz ist gut.
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 14:37:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      Also Telefon und FAX sind dort schon vorhanden, nur geht da nun keiner ran in den letzten 2 Wochen. Urlaub haette man am Telefon erwaehnen koennen, und Weihnachten ist auch bald. Wie auch immer, bin nicht zum schaetzen da. Entweder es laeuft oder nicht.

      Der Vorschlag von Knurz ist evtl. nicht so schlecht. Nur reicht das als Grund fuer eine fristlose ?! Ich will halt danach keine Probleme haben, wenn ich die an einen anderen Makler gebe.
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 14:46:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      ärger kann es natürlich geben.
      aber wenn ein rückschein-brief zurückkommt, dann sollte es genügen.
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 15:32:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich würde mitschreiben wann der Makler nicht erreichbar war. Das sollte auch vor Gericht standhalten.
      Ein Makler der Telefonisch nicht erreichbar ist kann auf keinen Fall seinen Geschäften nachgehen. Wie soll das funktionieren...


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