schrieb am 01.02.05 23:12:06
Früher hatte der Steuerpflichtige die Wahlmöglichkeit zwischen der
Pauschale oder den tatsächlichen Kosten!
Doch wie sieht das nun aus: Hat unser aller Finanzmeister diese
Möglichkeit gesetzlich ausgeschlossen oder die Kosten ebenfalls auf
4.5TSD OIRONEN begrenzt?
Wenn der Steuerpflichtige nach den tatsächlichen Kosten noch
abrechnen darf, gibt es hierzu bereits eine entsprechende
Vorlage?
Wann wird der Wiederverkaufswert des Fahrzeugs berücksichtigt?
Und wie ermitteln sich die AK bei geleasten Fahrzeugen, wenn der
Steuerpflichtige dieses nach Ablauf des Leasingvertrages
"erwirbt"?
Ist der dann überwiesene Betrag die Bemessungsgrundlage für die
AfA??
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