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    DEWB-Fakten und Vermutungen (Seite 2273)

    eröffnet am 26.02.05 10:28:40 von
    neuester Beitrag 25.04.24 09:57:28 von
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      Avatar
      schrieb am 29.03.05 19:17:07
      Beitrag Nr. 511 ()
      PS: Muss mich korrigieren 4-6 Euro auf 12 Monaten!!!!

      24 Monate geht mein Handyvertrag :D
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 19:11:48
      Beitrag Nr. 510 ()
      @Petronius

      Es ist richtig, dass prinzipielle alle zur HV angemeldeten Aktien für den Zeitraum und dem Tag der HV gesperrt sind. Allerdings sind die Aktien erst dann gesperrt, wenn ihr die Stimmrechtskarte in den Händen haltet. Inoffiziell könnt ihr aber trotzdem die Aktien verkaufen, ja ich weiss das das normal nicht möglich ist, aber wer vernünftig mit seinem Bankberater spricht kann dies evt. tun. Normalerweise müsstet ihr die Stimmkarten an die bank zurückgeben wenn ihr verkaufen wollt.

      Man muss aber auch bedenken, dass Jenoptik Aktien für die HV anmelden muss! Bei der Wahl zu AR konnten damals "nur" 1,5 Mio Aktien für die Entlastung stimmen, da sich Witzleben und Co ja nicht selbst entlasten können. Gleiches gilt auch für die Vorschläge der Verwaltung. Jenoptik muss einen gewissen Teil der Aktien zur HV auch anmelden um sicher zu gehen, dass kein anderer bei den Entscheidungsfindungen reinpfuschen kann.

      Auf der HV hat man die Möglichkeit ins Aktionärsverzeichnis zu gucken. Damals hatten beide Vorstände kaum eigene Aktien angemeldet. Der nicht angemeldete Teil ist natürlich wie gehabt veräußerbar.

      Ich glaube nicht, dass Jenoptik versucht den Kurs zu drücken, in der Hoffnung, dass möglichst viele Stimmrechte angemeldet werden. In diesem Fall müsste Jenoptik selbst mehr Stimmrechte anmelden um auf der sicheren Seite zu sein (ok, Jenoptik hat nunmal die Lufthoheit bei der DEWB HV, auch nur 30% des stimmberechtigten Grundkapitals würden sicher ausreichen).


      Sollte die Revision abgewiesen werden oder Jenoptik vor dem BGH verlieren so könnten alle Aktionäre gegen Jenoptik klagen. Es könnte aber sein, wie Petronius schon geschrieben hat, dass in den neuen Verfahren die Aktionäre nachweisen müssen, dass diese Aktien eben nicht aus einer der stattgefundenen KE`s stammt. Jenoptik könnte sich damit Luft verschaffen bzw. die Beweispflicht wieder umkehren. Allerdings kann sich Jenoptik auf jahrelange Prozesse einstellen, und ob das für die weitere Entwicklung so gut ist?? Weiter gibt es mit Sicherheit DEWB Aktionäre die DEWB Aktien haben und nicht im Aktionärsverzeichnis von einer KE stehen, nämlich alle die, die normal über die Börse gekauft haben. Hier könnte Jenoptik höchstens die anpissen welche in einer Liste von der KE auftauchen. Alle anderen können sonst was behaupten.

      Denke das der Fall noch komplexer ist als wir uns das denken. Ohne Abfindungspeku sehe ich DEWB zwischen 4-6 Euro auf 24 Monaten. Mit Abfindungsspeku um die 10 Euro.

      PS: Danke für die Stimmrechte!

      Grüße
      Johannes
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 19:05:50
      Beitrag Nr. 509 ()
      @Petronius

      zu 1. Deine Bedenken bzgl. der Sperrung sind natürlich berechtigt. Da JO die Mehrheit der Aktien hält, würde sich der Kurs der DEWB - auch bei Nichtberücksichtigung der gesperrten Aktien - ohne weiteres problemlos in die eine oder andere Richtung manipulieren lassen. Wobei ein Kursdrücken zwei negative Effekte für JO hätte:
      - zum einen würde der Wert der eigenen Beteiligung sinken
      - zum anderen würde ein niedriger Kurs die Differenz zu den vielzitierten 26,51 noch erhöhen und keinen Verkäufer mehr aus der Reserve locken

      zu 2. Wer meine Postings sowohl hier als auch bei anderen Aktien verfolgt, weiss dass ich nicht der euphorische Typ bin (um nicht zu sagen Dummpusher). Sicherlich lässt sich der innere aktuelle Wert der Beteiligungen schwer ermitteln (korrekt eigentlich nur bei einem Verkauf oder Börsengang), trotzdem hab ich hier mehrfach versucht, einzelne Beteiligungen anhand von Vergleichen mit Mitbewerbern etc. abzuschätzen.

      Kurzum, wenn wir nur Oasis mit ca. 40 Mill. rechnen, eine Integrated Genomics nochmal mit demselben Betrag (konservativ) und eine Noxxon aktuell mit ca. 15-20 (10 Mill. wurden ja immerhin schon investiert in die Firma) da wären wir bei ca. 100 Mill. nur bei diesen 3 Beteiligungen. Sprich ca. 6,60€/Aktie.

      Die restlichen Firmen lasse ich mal aussen vor (dürften jede einzeln max. 3-5 Mill. wert sein), diese zusammen mit den Anteilen Medigene und Nexus dürften aber locker die über 40 Mill. Schulden ausgleichen.

      Fundamental also sehe ich DEWB bei 6-7€ als überhaupt nicht überbewertet. Puffer bleibt allemal die Abfindungsspekulation. Egal was die Vorstände auch behaupten würden, mit einer Kalkulation des inneren Wertes von 2-3€ würden sich vieleicht allemal paar Kleinanleger verschrecken lassen, nicht jedoch ein Fondmanager o.ä.

      zu 3. Die Aktien aus der KE können ja genauso wie die restlichen mittlerweile an der Börse verkauft bzw. vermengt worden sein, also ist ein Auseinanderhalten praktisch unmöglich.

      Good trades
      TB
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 18:49:16
      Beitrag Nr. 508 ()
      @wächterdermatrix 473

      Wenn Du Anspruch auf die Abfindungssumme von ehemals 26,51 hast, dann hast Du auch automatisch Anspruch auf die Nachbesserung. Das ergibt keine Änderung des Sachverhaltes. Hat denn jemand eine Ahnung wie der aktuelle Stand im Spruchverfahren ist?
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 18:47:10
      Beitrag Nr. 507 ()
      @dekadance 478

      Wie kommst auf 9 Euro Zinsen? Hast Du auch die Ausgleichszahlungen abgezogen? Mit welchem Zinssatz hast Du gerechnet?
      Das Verfahren ist von 93. Bin mir garnicht sicher, ob da die Abfindungszahlungen bereits verzinst wurden. Glaube eher nicht.

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      Avatar
      schrieb am 29.03.05 18:28:20
      Beitrag Nr. 506 ()
      SALVE!

      Ich möchte kurz drei Aspekte ansprechen.

      1. Vor der HV sind unsere Aktien gesperrt, sollte man hingehen wollen. Ich habe heute meine Eintrittskarte bestellt. Aber könnte diese Situation nicht ausgenutzt werden, indem man
      - auf dem kleinen Volumen einen Verkaufsdruck ausübt
      - in Zusammenarbeit mit DEBW eine schlechte Nachricht auf der HV verkündigt um den Kurs zu drücken?

      Man darf nicht vergessen, dass die Zukunft des DEWB-Vorstandes vom DEWB-Aufsichtsrat abhängt. Und wer sitzt da drin? Ich glaube kaum, dass die Herren von Jenoptik ihr eigenes Unternehmen ans Messer liefern werden.
      Wie wäre es zum Beispiel,wenn man den "inneren Wert" der Beteiligungen ermittelte, der dann natürlich deutlich unter dem Börsenwert läge????
      Egal was passiert, wir könnten nicht reagieren....unangenehm!

      2. Wir sollten auch die Werthaltigkeit unseres Investments nicht aus den Augen verlieren. Wo liegt euerer Meinung denn die Latte zur Zeit?

      3. Wie verhält sich das Urteil bei den neu gezeichneten Aktien der KE? In diesem Fall hätte man ja die Liste von Aktionären, die keinen Ausgleichsanspruch hätten, sollten sie diese neuen Aktien immer noch halten...

      @AIGE: Ich werde mit 1500 Aktien für eueren AR-Vorschlag stimmen!

      Petronius
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 17:54:23
      Beitrag Nr. 505 ()
      @502

      Da darf man Dekadance wohl recht geben. Warum hat das Jenoptik wohl auch unterlassen?

      Außerdem wäre der Nachweise, dass es sich im speziellen Fall um "neue" Aktien bei Kläger 3 handelt, für die Abfindung der anderen ohnehin irrelevant, da wir bis 2 Monate nach dem Abschluß des Spruchstellenverfahrens Zeit haben, unsere "alten" Stücke einzureichen.

      Ich gehe davon das, dass der BGH die Revision nicht annimmt, da es sich um keinen grundsätzlichen Fall handelt, sondern um eine einmalige Sondersituation.
      Die Übertragbarkeit des Abfindungsanspruches durch Verkauf der Aktie ist allgemein bekannt (Bis auf ein paar qm in Jena?). Der Verkauf von unterschiedlichen Stücken unter der gleichen WKN durch den Großaktionär ist in den letzten 100 Jahren wohl einmalig - und wird bei dem ausreichenden Urteil des OLG sicher nicht wieder (absichtlich?) vorkommen.
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 17:30:17
      Beitrag Nr. 504 ()
      Du solltest diesen Abschnitt mal von einem Juristen interpretieren lassen. Deine Interpretation ist nämlich genau das Gegenteil dessen, was diese Passage aussagt.
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 17:26:09
      Beitrag Nr. 503 ()
      Habe mir einmal die Mühe gemacht, das Urteil des OLG Thüringen nachzulesen. Ist tatsächlich eine ziemliche Watsche für Jenoptik. Doch hat m.E. das OLG der Jenoptik genau aufgezeigt, wie man sich der Ansprüche erwehren kann.

      " Darüber hinaus ist es der Beklagten (JO) nach ihrem vortrag im Termin vom 17.11.04 aufgrund besonderen Sachverstandes möglich, anhand der Kaufabrechnung des Klägers zu 3. zu ermitteln, ob er von einem außenstehenden Aktionär die Aktien erworben hat. Damit ist ihr, sollte ihr die gesonderte Kennzeichnung der eigenen Aktien entgegen der obigen Ausführungen entweder nicht möglich oder diese mit unverhältnismäßigen Eingriffen in ihre Rechte verbunden sein, ersatzweise zumindest zuzumuten, diese Ermittlungen durchzuführen. Dies hat die Beklagte unterlassen, obwohl es ihr möglich gewesen wäre. Insbesondere hat sie versäumt, den Kläger zu 3. mit einem förmlichen Antrag nach §§ 421, 424, 425 ZPO entweder zur Vorlage zu zwingen oder den Vorteil der Beweisregel des § 427 S. 2 ZPO zu erstreiten."

      Die genannten Paragraphen besagen letztlich, daß wenn es der Jenoptik nicht möglich ist nachzuweisen, daß die Kläger erst zu einem späteren Zeitpunkt die Aktien erworben haben, Jenoptik einen Antrag auf Vorlage der Kaufabrechnung bei Gericht stellen muß. Legen dann die Kläger die Kaufabrechnungen über einen früheren Erwerb nicht vor, kann das Gericht die Tatsache, daß erst zu einem späteren Zeitpunkt erworben wurde, als bewiesen annehmen.

      Die Spekulation wird wohl weiter gehen, aber ich befürchte, daß das vermeintliche "Geschenk" dann doch nicht eintreffen wird.
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 17:25:49
      Beitrag Nr. 502 ()
      so hier mal wieder was für die Fundamentaldaten:

      29.03.2005 - 09:03 Uhr
      MediGene: Kaufen
      Die Aktie des deutschen Biotech-Unternehmens MediGene AG wird in einer Analyse vom 24. März von der Landesbank Baden-Württemberg unverändert mit "Kaufen" empfohlen. Das Kursziel wird mit 14 Euro angegeben.

      Die Geschäftszahlen für 2004, mit einem Umsatz von 13,1 Mio. Euro (+ 654 Prozent) und einer Verlustverringerung um 60 Prozent auf minus 12,3 Mio. Euro, seien erwartet worden und würden auf die Vertriebspartnerschaft und erste Produktumsätze von Eligard zurückgehen.

      Die für 2005 gegebene Guidance gehe von 20 Mio. Euro Umsatz und einemRückgang des Nettoverlustes auf unter 10 Mio. Euro aus. Am Jahresende solltennoch 38 Mio. Euro Cash in der Kasse sein, die Burn-Rate betrage also 10 Mio. Euro. Die Analysten gehen von Eligard-Umsätzen von 2 bis 3 Mio. Euro pro Quartal und von Meilensteinzahlungen für jede nationale Zulassung in Europa aus, die etwa 4Mio. Euro betragen würden und ab dem zweiten Quartal fällig werden könnten. In Kombination mit einer Vertriebsvereinbarung für Polyphenon im zweiten Halbjahr halten die Analysten einen Umsatz von 23,5 Mio. Euro für möglich. Da sich die operativen Kosten weitgehend unabhängig von den umsatzrelevanten Ereignissen entwickeln sollten, rechnen sie mit einem Verlust von minus 6,4 Mio. Euro.

      Die Analysten halten den TecDAX-Titel weiterhin für unterbewertet, und empfehlen dieAktie zu "Kaufen". Für das Geschäftsjahr 2005 erhöhen sie ihre EPS-Schätzung von -0,38 Euro auf -0,35 Euro, während die Analysten für das Geschäftsjahr 2006 von einem EPS In Höhe von 0,25 Euro ausgehen.

      Quelle: Finanzen.net
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