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    DEWB-Fakten und Vermutungen (Seite 2274)

    eröffnet am 26.02.05 10:28:40 von
    neuester Beitrag 02.04.24 09:57:14 von
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      Avatar
      schrieb am 29.03.05 17:14:10
      Beitrag Nr. 500 ()
      Wie kommt ihr alle zu der Vermutung, dass die Jenoptik kauft? Die kannte das Urteil seit dem 22.12.2004 und danach ist der Kurs unter massiven Umsätzen abgestürzt. Das wäre kaum passiert, wenn die Jenoptik gekauft hätte. Warum sollte sie also heute, bei doppelt so hohen Kursen kaufen?
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 16:58:06
      Beitrag Nr. 499 ()
      4,15 zu 4,19€!!:eek:

      super Volumen und steigende Kurse, so liebe ich das....

      Meiner Meinung nach kauft JO schon massiv auf, vielleicht ist die Entscheidung doch nicht mehr so fern!
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 16:55:51
      Beitrag Nr. 498 ()
      Hallo Dekadance,

      naja so ganz richtig ist das meiner Meinung nach nicht. Der BGH könnte auch anders entscheiden, allerdings hätte dann der BGH das Problem, dass er von älteren Urteilen abweicht bzw. bei anderen Fällen eine neue Lawine auslösen würde. Um der Sache aus dem Weg zu gehen hat der BGH die Möglichkeit die Revision abzulehnen um sich selbst nicht in Schwierigkeiten zu bringen.

      Oder er nimmt die Revision an, muss sich aber an anderen Urteilen orientieren. Wenn der Jenoptik nachzuweisen ist, das der Fehler dort liegt, weil man einen Aktionär auspressen wollte dann sieht es schlecht, sehr schlecht für die Jenoptik aus.

      Das einzigste was wirlich Sinn macht ist aufkaufen von DEWB Aktien und alle sind glücklich!! Aktionäre, Jenoptik, Pensionsfonds!

      Ehrlicherweise muss man aber auch erwähnen, dass sich der Kläger ggf. mit der Jenoptik einigen könnte, sofern er nach diesem ganzen Gezerren überhaupt noch dazu bereit ist.

      Taxe 4,13 4,19 Euro

      Letztlich bleibt auch noch die Frage aus welchem Grund DEWB nun an 5 Börsenplätzen gehandelt wird??? Wirklich um besser sammeln zu können??

      Fragen über Fragen für die HV!
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 16:41:06
      Beitrag Nr. 497 ()
      Ich hatte hier doch bereits gesagt, dass der BGH juristisch keinerlei andere Möglichkeit hat, als das Urteil des OLG´s zu bestätigen.
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 16:34:15
      Beitrag Nr. 496 ()
      Jetzt wirds richtig interessant. Womöglich haben wir die die Bedeutung noch gar nicht geschnallt!

      Der BGH hat doch das Problem, dass er nicht einfach irgendwie rumwurschteln kann. Es ist dabei völlig unerheblich wieviele Jobs bei Jenoptik evt. dabei auf dem Spiel stehen. Emotionen sind kaum erlaubt. Wichtig ist, dass der BGH ein Urteil fällt, dass im Einklang mit vorherigen, ähnlichen Fällen steht und auch in Zukunft bei anderen aber ähnlichen Verfahren Gültigkeit hat.

      Daher gibt es gar nicht soviele Möglichkeiten wie der BGH entscheiden könnte. Der Spielraum ist relativ begrenzt. Das Urteil hat auf jedenfall Auswirkungen auf alle nachfolgenden, ähnlichen Fälle und darf von vorherigen eben nicht stark abweichen.

      Im Klartext muss der BGH auf Grundlage der vorgelegten Faktenlage entscheiden ob die Jenoptik Miste gebaut hat oder nicht. Eine Extrawurscht kann und wird es nicht geben! Interessant ist auch, dass der BGH die Revision auch ablehnen kann. In diesem Fall wäre das Urteil des OLG Jena sofort rechtskräftig und eine weitere Revision nicht zulässig.

      Jenoptik wäre mehr als gut beraten alle DEWB`s vom Markt zu kaufen!! Hierin sehe ich die einzige Möglichkeit halbwegs aus der Schlinge zu kommen bzw, größeren Schaden abzuwenden.


      Leute, wir müssen noch handeln, bevor es andere tun! Mehr möchte ich nicht dazu sagen. Werde FAK nochmals privat anschreiben bzw. RMO.

      Taxe jetzt 4,08 Euro 4,14 Euro

      Grüße
      Johannes

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      Avatar
      schrieb am 29.03.05 16:31:05
      Beitrag Nr. 495 ()
      Da kann man Falkenstein nur zustimmen. Nur wenn oder was definieren die als Mißbrauch(enden)? Kleinaktionäre die bis zum BGH klagen müssen - oder Großunternehmen, die mit einem (unterlassenen) Federstrich, sich von Millionenzahlungen drücken wollen.

      Habe selten so eine schallende Ohrfeige eines OLG gelesen.

      Das JO nicht Pleite gehen braucht hat, haben EMTV oder Augusta gezeigt!
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 16:22:51
      Beitrag Nr. 494 ()
      Die sind aber prompt Deine Jungs von Falkenstein. :eek: Besonders der letzte Satz gefällt mir natürlich ganz gut !!!!

      Irgend ein Knoten ist heute auf jeden Fall geplatzt: akt. 4,07-4,08 ;)

      TB
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 16:17:50
      Beitrag Nr. 493 ()
      ACHTUNG LESEN!!!!! MITTEILUNG VON FALKENSTEIN auf meine Infomail!



      Falkenstein_AG 29.03.2005, 14:08
      DEWB

      Der Vorgang ist uns bekannt.

      Die Leitlinien, die der BGH in Bezug auf eine mögliche Revision zugrunde legt, müssen auf andere vergleichbare Fälle ebenfalls anwendbar sein. Der BGH wird daher nach unserer Einschätzung eine Lösung suchen, die einen künftigen Mißbrauch ausschließt und dabei nicht gleich das ganze bestehende Rechtssystem durcheinander wirbelt.

      Dies gilt natürlich nur für den Fall, in dem der BGH den Fall überhaupt zur Revision annimmt. Bei Nichtannahme würde das OLG-Urteil sofort rechtskräftig.

      Mit freundlichen Grüßen

      FALKENSTEIN Nebenwerte AG
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 16:14:14
      Beitrag Nr. 492 ()
      @slasker #482
      Ich hoffe bei 281k gehandelt heute bist Du mittlerweile zufrieden mit dem Volumen ;)

      TB
      Avatar
      schrieb am 29.03.05 16:05:28
      Beitrag Nr. 491 ()
      @Johannes
      Bzgl. Meldepflicht: da kann z.B. die SüdKA zur Zeit doch von 5,xx bis 9,99% einsammeln ohne meldepflichtig zu werden, oder??? Ebenfalls der Pensionsfond von 34% bis 49% oder habe ich da einen Denkfehler??

      Na ja, solange der Kurs in die von uns erhoffte Richtung geht soll es uns auch egal sein, wer und zu welchem Zweck sammelt. Ich bleib mal bei meinem Kursziel 4,50 bis zur HV ;) Und wenn Exit Oasis vorher bekanntgegeben werden sollte (und auch zu einem ordentlichen Preis), dann könnte es auch bis 5 gehn.

      TB
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