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    alphaform - fair value 5,05 € - 500 Beiträge pro Seite (Seite 4)

    eröffnet am 17.03.05 17:47:43 von
    neuester Beitrag 05.05.17 06:43:18 von
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      schrieb am 02.10.15 12:04:52
      Beitrag Nr. 1.501 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.748.390 von R-BgO am 01.10.15 08:06:11Da hat jemand noch rechtzeitig gut Verkaufen können.
      0.31-0259-0221E noch Abnehmer gefunden :eek:
      Nun die Schreckens Meldung.
      Was bedeutet OVP !?!
      Aktuell 0.17 zu 0.155E kaum noch Nachfrage.
      Nur m.m.
      Lbg
      GM
      Avatar
      schrieb am 05.10.15 23:30:44
      Beitrag Nr. 1.502 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.748.390 von R-BgO am 01.10.15 08:06:11Wenn der Aktie-Preis der Alphaform Ag Aktie weiter so hoch steigt, dann könnte ja Dr.- Aktienhändler werden :eek:
      Der Markt dankt es ihnen dann :eek:
      Muss er ja selber wissen.
      Mit so einem Dr Titel sind so manche ziemlich Erfolgreich geworden.
      Abschreiben ist leichter als selber zu Schreiben :laugh::laugh::laugh:
      Heute schon mal mehr als 8000 er ... noch eine menge über.
      Die Griechen können es besser.
      Nur m.m.
      Lbg
      GM.
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.10.15 16:07:09
      Beitrag Nr. 1.503 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.781.441 von geldmanager am 05.10.15 23:30:44Hallo Alpha-Investierte
      Kann mal irgendeiner sagen,was hier läuft und was sich ev. entwickelt?
      Erst vollmundig erklären der größtecAuftrag und dann Blase.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.10.15 10:56:06
      Beitrag Nr. 1.504 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.814.420 von Seefuerst am 09.10.15 16:07:09
      Zitat von Seefuerst: Hallo Alpha-Investierte
      Kann mal irgendeiner sagen,was hier läuft und was sich ev. entwickelt?
      Erst vollmundig erklären der größtecAuftrag und dann Blase.


      Moin Seefuerst :)
      Es möchte niemand den Aktie-Preis 0.15E voll bezahlen.
      Also wandern so einige der Hartgesottenen ab, u gestalten die
      Aktie-Preise in Athen oder wo sonst in Greece.
      Das ganze Angebot ist hier in Alphaform Ag aktie zu Teuer geworden.
      Gewinne haben nur wenige Verkäufer noch Rechtzeitig einfahren können.
      Muss ja jeder selber wissen.
      Dir viel Erfolg u ein schönen Wochen Start :)
      Nur m.m.
      Lbg
      GM.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.10.15 17:08:09
      Beitrag Nr. 1.505 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.826.780 von geldmanager am 12.10.15 10:56:06
      Alphaform
      Danke,aber warum heute die Umsätze?
      3 Antworten

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      schrieb am 12.10.15 18:40:45
      Beitrag Nr. 1.506 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.830.200 von Seefuerst am 12.10.15 17:08:09
      Zitat von Seefuerst: Danke,aber warum heute die Umsätze?


      Der Aktienmarkt hat sicherlich noch mehr als 14.000 Stückzahl zu 0.12E aus dem Markt gehandelt.Dadurch wurde der Aktie-Preis mit den 7000 Stückzahl zu 0.073E realistisch bewertet.Die -50% Preisverfall entstand aufgrund mehr Geldumsätzen unter 0.075E.Es sieht so aus, als handel Alphaform Ag Aktie aufgrund der Nachfrage im Aktie-Preis so irrational.Da kaum noch einer den Notierten Kurs-Preis bezahlen will oder kann.
      Muss ja jeder selber wissen.
      Dir ein schönen Feierabend.
      Nur m.m.
      Lbg
      GM.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.10.15 17:10:30
      Beitrag Nr. 1.507 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.831.001 von geldmanager am 12.10.15 18:40:45
      Geldmanager
      Vielleicht war es gut nicht verkauft zu haben,37% gegen Nord heute so kann es weitergehen.
      Hatte vor einiger Zeit günstig? Nachgekauft,um den Einstiegskurs zu senken.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.10.15 18:03:29
      Beitrag Nr. 1.508 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.839.356 von Seefuerst am 13.10.15 17:10:30
      Zitat von Seefuerst: Vielleicht war es gut nicht verkauft zu haben,37% gegen Nord heute so kann es weitergehen.
      Hatte vor einiger Zeit günstig? Nachgekauft,um den Einstiegskurs zu senken.


      Ja das mag sein, der Handel lebt von Kaufen u Verkaufen.
      Schließlich haben sich die 7000 Stückzahlen im Markt sehr Positiv mit 102%.
      Positiv betrachtet wirkt sich so ein Geldumsatz über 1000E bei so ein Stark übertrieben Wert wieder.Es wird immer eine Markttechnische Reaktion bezogen auf GeldMengenVolumen geben.Das macht hier in Alphaform ag die Aktie ja so interessant.Nachkaufen geht dann immer noch später mal.
      Da ja bekanntlich wieder viel Geld mit den Tausender Order Volumen verdient werden kann.die 1000 Stückzahlen dienen wohl nur der aktie-Preis Stabilität im Markt.War bei 2.087E eine Super schöne Zeit, wer weiß von uns ob diese je wieder zurück kehren könnte !?!
      Wenig weiß man, aber das wenige ist ja immer noch besser als keine ahnung zu haben.
      fir einen schönen Feierabend, u danked dirfür dein Vertrauen :)
      Muss ja jeder selber wissen.
      Definitiv eine super performance,Prost Ptosecco :lick:
      Nur m.m.
      Lbg
      GM.
      Avatar
      schrieb am 14.10.15 17:03:01
      Beitrag Nr. 1.509 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.814.420 von Seefuerst am 09.10.15 16:07:09
      Zitat von Seefuerst: Hallo Alpha-Investierte
      Kann mal irgendeiner sagen,was hier läuft und was sich ev. entwickelt?
      Erst vollmundig erklären der größtecAuftrag und dann Blase.


      In der Zeitung steht, Aktionäre sollten sich Anwalt nehmen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.10.15 17:32:06
      Beitrag Nr. 1.510 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.848.443 von hbss6 am 14.10.15 17:03:01
      Anwalt
      Zitat von hbss6:
      Zitat von Seefuerst: Hallo Alpha-Investierte
      Kann mal irgendeiner sagen,was hier läuft und was sich ev. entwickelt?
      Erst vollmundig erklären der größtecAuftrag und dann Blase.


      In der Zeitung steht, Aktionäre sollten sich Anwalt nehmen.


      Gut,danke.
      Gibtves Sammelklage oder wie?
      Avatar
      schrieb am 14.10.15 19:56:30
      Beitrag Nr. 1.511 ()
      Gerade mal zwei Monate vom Insolvenzantrag bis zur Übernahme durch Proto Labs, ob da alle Optionen ausgelotet wurden? Ist schon alles sehr erstaunlich.
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.10.15 07:56:50
      Beitrag Nr. 1.512 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.849.829 von honigbaer am 14.10.15 19:56:30
      Insolvenz
      Wer geht den Rechtsweg und wenn es Sammelklage geben sollte ,bitte um Info .Gehe Montag zum Anwalt und lasse einiges prüfen. Leute wehrt euch !
      Hier stinkt es mächtig gewaltig!
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.10.15 08:23:12
      Beitrag Nr. 1.513 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.869.011 von Seefuerst am 17.10.15 07:56:50
      WEN willst Du denn WESWEGEN verklagen?
      Den Vorstand?
      Den Aufsichtsrat?
      Die Gesellschaft?
      Den IV?

      Die meisten Ideen werden schon am Klagerecht scheitern...

      die nächsten an der Solvenz...

      und der Rest an der Begründetheit.


      Good luck!
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.10.15 08:54:28
      Beitrag Nr. 1.514 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.869.062 von R-BgO am 17.10.15 08:23:12
      Klagelaut
      Eben und des wegen lasse ich mich zuerst von einem Fachanwalt beraten.
      Entscheidend ist was hinten rauskommt
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.10.15 19:41:36
      Beitrag Nr. 1.515 ()
      Kann es sein, daß mit dem Verkauf von Geschäftsteilen an Proto Labs soviel Geld hereinkommt, daß Alphaform die Insolvenz bald wieder verlassen kann? Alphaform wird weiterhin in seinen Niederlassungen in Feldkirchen und Eschenlohe produzieren.
      Avatar
      schrieb am 20.10.15 10:42:03
      Beitrag Nr. 1.516 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.869.119 von Seefuerst am 17.10.15 08:54:28
      und?
      was hat der Anwalt gesagt?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.10.15 12:05:38
      Beitrag Nr. 1.517 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.886.501 von R-BgO am 20.10.15 10:42:03
      Klageleise
      Kann erst mal nichts zu sagen da unter anderen ein ehem. Alphainsider mir auf die Pelle rückt⚡️
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.10.15 12:10:16
      Beitrag Nr. 1.518 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.887.401 von Seefuerst am 20.10.15 12:05:38
      wie sollte das denn gehen?
      ..er müsste wissen, wer Du bist
      ..er müsste was haben, womit er Dir auf die Pelle rücken kann
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.10.15 12:16:42
      Beitrag Nr. 1.519 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.887.455 von R-BgO am 20.10.15 12:10:16
      K
      Zitat von R-BgO: ..er müsste wissen, wer Du bist
      ..er müsste was haben, womit er Dir auf die Pelle rücken kann


      Er will sich ev. der Klage anschließen???
      Avatar
      schrieb am 21.10.15 13:36:35
      Beitrag Nr. 1.520 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.849.829 von honigbaer am 14.10.15 19:56:30
      Zitat von honigbaer: Gerade mal zwei Monate vom Insolvenzantrag bis zur Übernahme durch Proto Labs, ob da alle Optionen ausgelotet wurden? Ist schon alles sehr erstaunlich.


      Die haben das durchgerechnet.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.10.15 14:44:31
      Beitrag Nr. 1.521 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.897.412 von hbss6 am 21.10.15 13:36:35
      Zitat von hbss6: Die haben das durchgerechnet.


      Ein Unternehmensverkauf ist keine Rechenaufgabe, sondern Verhandlungssache.

      Man könnte eher vermuten, dass das Angebot von Proto Labs schon länger vorlag, aber einige Alphaformaktionäre den Preis für unangemessen hielten, so dass jedenfalls die Zustimmung der Hauptversammlung nicht gewährleistet war.
      In der Insolvenz bestimmen die Gläubiger in ihrem Interesse über die Verwertung des Firmenvermögens. Angesichts der Geheimniskrämerei um den tatsächlichen Kaufpreis, fragen die Aktionäre natürlich nach dem Goodwill, der üblicherweise bei solchen Transaktionen gezahlt wird.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.10.15 15:49:54
      Beitrag Nr. 1.522 ()
      3-Monats-Bericht vom 4.5.2015:

      Mit 7,8 Millionen Euro erzielte Alphaform in den ersten drei Monaten 2015 den höchsten Umsatz in der Firmengeschichte. Der Anstieg beruht auf einer positiven Entwicklung in allen drei Geschäftsbereichen. Alle drei profitierten von einer anhaltend hohen Nachfrage am Markt sowie der Stärkung des Vertriebs in den vergangenen Monaten.

      ... stieg das EBITDA im Vergleich zum vierten Quartal 2014 bereits um 14 Prozent und das Konzernergebnis um 7 Prozent.

      Frage: wurde Insolvenz angemeldet wegen Überschuldung oder wegen Liquiditätsmangel?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.10.15 16:50:52
      Beitrag Nr. 1.523 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.898.927 von nickelich am 21.10.15 15:49:54adhoc wurde am 28.07. drohende Zahlungsunfähigkeit (also Mangel an Liquidität) als Insolvenzgrund genannt.

      Tenor war ja damals noch, man wolle das Sanierungskonzept im Schutz des Insolvenzverfahrens umsetzen.
      Avatar
      schrieb am 22.10.15 15:05:50
      Beitrag Nr. 1.524 ()
      Hat schon mal jemand an die Alphaform AG geschrieben und Auskunft verlangt zu dem Verkaufspreis der Betriebsteile? Da die Aktie noch regulär gehandelt wird, müßten kursrelevante Informationen veröffentlicht werden. Dies ist eine kursrelevante Information.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.10.15 15:15:06
      Beitrag Nr. 1.525 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.907.645 von nickelich am 22.10.15 15:05:50Die Alphaform AG ist nicht aussagefähig ... bitte an den Insolvenzverwalter wenden!
      Avatar
      schrieb am 23.10.15 19:14:52
      Beitrag Nr. 1.526 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.898.141 von honigbaer am 21.10.15 14:44:31
      Zitat von honigbaer:
      Zitat von hbss6: Die haben das durchgerechnet.


      Ein Unternehmensverkauf ist keine Rechenaufgabe, sondern Verhandlungssache.

      Man könnte eher vermuten, dass das Angebot von Proto Labs schon länger vorlag, aber einige Alphaformaktionäre den Preis für unangemessen hielten, so dass jedenfalls die Zustimmung der Hauptversammlung nicht gewährleistet war.
      In der Insolvenz bestimmen die Gläubiger in ihrem Interesse über die Verwertung des Firmenvermögens. Angesichts der Geheimniskrämerei um den tatsächlichen Kaufpreis, fragen die Aktionäre natürlich nach dem Goodwill, der üblicherweise bei solchen Transaktionen gezahlt wird.



      Und wie die Griechen bei der EU rauspressen was geht.
      Avatar
      schrieb am 11.11.15 18:51:22
      Beitrag Nr. 1.527 ()
      11.11.2015 | 16:09
      (68 Leser) Schrift ändern:
      (0 Bewertungen)

      dpa-AFX·Mehr Nachrichten von dpa-AFX
      DGAP-Adhoc: Alphaform AG: Vorstand und Insolvenzverwalter der Alphaform AG beschließen Antrag auf vollständiges Delisting der Alphaform AG
      Avatar
      schrieb am 11.11.15 18:57:35
      Beitrag Nr. 1.528 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.319.639 von binda am 03.08.15 13:25:48
      Zitat von binda: @Petronius

      Eine Möglichkeit wäre auch:

      Alphaform wird gerettet, verabschiedet sich jedoch von den Börsen und läuft als GmbH weiter.

      Betrieb läuft weiter, Arbeitsplätze gesichert, Börsenkosten eingespart.

      Der Aktionär geht leer aus.

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 11.11.15 19:00:05
      Beitrag Nr. 1.529 ()
      Durch den angestrebten vollständigen Rückzug der Alphaform AG vom Kapitalmarkt ist eine deutliche Reduzierung des Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft zu erwarten. Aus Sicht des Vorstands und des Insolvenzverwalters ergeben sich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.10.2015 sowie der Veräußerung wesentlicher Geschäftssparten mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.10.2015 für die Gesellschaft aus der Börsennotierung keine signifikanten Vorteile mehr.

      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2015-11/35565156…
      Avatar
      schrieb am 11.11.15 19:41:41
      Beitrag Nr. 1.530 ()
      Das erinnert an die Insolvenz der Heinkel AG. Dort war Dr. Tibor Braun Insolvenzverwalter. Hat der Insolvenzverwalter der Alphaform Dr. Hubert Ampferl bei Braun gelernt?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.11.15 07:49:41
      Beitrag Nr. 1.531 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.065.925 von nickelich am 11.11.15 19:41:41
      Börsennotierung
      Warum dann so viel Umsatz?
      Avatar
      schrieb am 12.11.15 14:05:22
      Beitrag Nr. 1.532 ()
      Schnäppchenjäger.
      Avatar
      schrieb am 12.11.15 14:53:41
      Beitrag Nr. 1.533 ()
      Mit so einer Aussage, mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergeben sich keine signifikanten Vorteile mehr aus der Börsennotierung, wird suggeriert, dass die Aktionäre ohnehin leer ausgehen. Über die erwartete Quote im Insolvenzverfahren oder den Verkaufserlös für die veräußereten Geschäftszweige erfährt man hingegen nichts.

      Folglich trifft an der Börse die Verkaufswelle der endgültig entnervten auf die Pennystock-Spekulanten, die jeder Insolvenzbude zumindest ein 1 oder 3 Cent je Aktie zubilligen, in der Hoffnung auf verwertbare Verlustvorträge oder was auch immer.

      Die Vorteile aus einem Börsenhandel liegen natürlich generell nicht beim Unternehmen oder Insolvenzverwalter, sondern beim Aktionär, der Kaufen und Verkaufen kann und sogar noch einen zweifelhaften Wert der Aktie auf dem Depotauszug sieht.

      Der Hinweis auf Heinkel ist sicher mehr als angebracht. Nach getaner Arbeit gilt es natürlich, alles möglichst schnell in Vergessenheit geraten zu lassen. Wobei man bei Heinkel ja seinerzeit durchaus am Wert des Unternehmens zweifeln konnte, schon wegen der Glaubwürdigkeit von Umsatzprognosen. Bei Alphaform dürfte die Zerschlagung innerhalb weniger Wochen weitaus erklärungsbedürftiger sein.
      Avatar
      schrieb am 13.11.15 11:05:45
      Beitrag Nr. 1.534 ()
      Frage: Geht das ohne HV abwickeln?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.11.15 13:00:22
      Beitrag Nr. 1.535 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.079.863 von hbss6 am 13.11.15 11:05:45Eine HV würde es nur geben, wenn Alphaform aus der Insolvenz wieder herauskäme. Die Chancen dafür sind minimal, um es höflich auszudrücken.

      Nach Erklärung von Insolvenz hat der Aktionär nichts mehr zu bestimmen. Die Ausrichtung einer HV kostet Geld und der Insolvenzverwalter muß vorrangig die Interessen der Gläubiger vertreten, denen Alphaform Geld schuldet. Nur wenn wegen des Verkaufs eines Teils der Produktion genügend Geld in die Kasse fließen würde, um die Gläubiger zu 100% auszuzahlen, könnte man wieder über Hauptversammlungen und solche Späße zur Aktionärsbelustigung nachdenken.
      Avatar
      schrieb am 13.11.15 16:37:00
      Beitrag Nr. 1.536 ()
      Das ist aber nur der Fall
      wenn alles ordentlich zugeht?
      Danke für Infos.
      Avatar
      schrieb am 13.11.15 17:11:58
      Beitrag Nr. 1.537 ()
      Auch wenn die Gläubigerinteressen bestimmend sind, so gibt es doch Mitwirkungsmöglichkeiten des Schuldners und es war ja ursprünglich ausdrücklich die Rede davon, dass man im Insolvenverfahren den eingeschlagenen Sanierungskurs fortsetzen wolle und nicht etwa die Liquidation anstrebte. Also war wohl geplant, einen Insolvenzplan zu erstellen, über den die Gläubigerversammlung hätte befinden können. Und weder ist zu erfahren, wie es ursprünglich zur Zahlungsunfähigkeit kam, noch wieso man die ursprünglich angestrebte Fortführung nicht umsetzen konnte.

      Und die wichtigste Frage bleibt doch, wieso wird ein Unternehmen mit 250 Mitarbeitern zu einem Preis von weniger als 10 Mio verkauft, das so gut aufgestellt ist, dass nichtmal groß Personal abgebaut werden muss und das in einer Branche tätig ist, in der eher ein Vielfaches der Lohnsumme ein üblicher Kaufpreis wäre.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.11.15 19:18:51
      Beitrag Nr. 1.538 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.083.898 von honigbaer am 13.11.15 17:11:58Danke honigbear,hättest dich eher mal melden sollen.
      Gib mir mal die Gelegenheit für eine vertrauliche Frage.Wir von der Küste sind nicht so schnell.Aber wir schlafen schnell ein!
      Avatar
      schrieb am 13.11.15 19:41:06
      Beitrag Nr. 1.539 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.083.898 von honigbaer am 13.11.15 17:11:58

      Den Insolvenzverwalter - hier in Person von Dr. Hubert Ampferl - gibt es nur bei der Regelinsolvenz. Bei Planinsolvenz, z.b. in Eigenverwaltung, spricht man nur von der Person des Sachwalters, las ich gerade in einem Forum von finanzen.net. Entschieden hat dies das Insolvenzgericht, dem der vorläufige Insolvenzverwalter die Sache vortrug. Danach war er nicht mehr "vorläufig".

      In der Gläubigerversammlung sitzen nur Lieferanten, Fremdkapitalgeber, ein Vertreter der Krankenkasse (wenn diese nicht vollständig bezahlt wurde) usw., also Personen und Gesellschaften mit einer Forderung gegenüber der Alphaform AG.
      Aktionäre haben keine Forderung.

      Aber woher haben Sie den Preis von "weniger als 10 Mio.", den ich bisher nicht verifizieren konnte?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.11.15 23:15:39
      Beitrag Nr. 1.540 ()
      @ nickelich Also ich lese das anders im Wikipedia: "Die Gläubigerversammlung entscheidet auf Grundlage des Berichtes über den Fortgang des Insolvenzverfahrens (§ 29 Abs. 1 Satz 1 InsO), insbesondere über Stilllegung oder Fortführung des Schuldnerunternehmens (§ 157 InsO). Sie setzt sich aus den Gläubigern, dem Schuldner, dem Verwalter und dem evtl. vorher durch das Insolvenzgericht eingesetzten Gläubigerausschuss zusammen (§ 74 InsO)."

      Gemeint ist der Bericht gemäß §156 Insolvenzordnung:
      https://dejure.org/gesetze/InsO/156.html

      §218 sieht außerdem vor, dass der Schuldner dem Gericht einen Insolvenzplan vorlegen darf.

      Das nutzt natürlich alles nichts, wenn man die Gläubigerversammlung nicht von der Fortführung überzeugen kann. Nur wundert mich, dass man so schnell zu einem Verkauf der Aktivitäten kommt. Haben das die Gläubiger oder der verbliebene Vorstand von Alphaform angestrebt und genehmigt. Insolnet nennt als Termin für die erste Gläubigerversammlung den 15.12.2015, Verfahrenseröffnung 01.10.2015, Anmeldetermin für Forderungen 06.11.2015.

      Dass die Gerichte auch mangels Sachkenntnis nicht bremsen und alles mitmachen, mag ja sein, aber mir kommt das alles sehr schnell vor, und ob das so gedacht ist, dass der Insolvenzverwalter mal eben im Alleingang über Fortführung oder Liquidation entscheidet?

      Auf die 10 Mio komme ich aufgrund der Ende 2014 ausgewiesenen Verbindlichkeiten, wenn der Verkaufserlös höher wäre, müsste sich ja ein Überschuss für die Aktionäre ergeben, was aber offenbar allseits ausgegeschlossen wird.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.11.15 23:49:09
      Beitrag Nr. 1.541 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.086.802 von honigbaer am 13.11.15 23:15:39"dass der Insolvenzverwalter mal eben im Alleingang über Fortführung oder Liquidation entscheidet?"

      ... das, meine ich, ist eine Entscheidung des Insolvenzgerichts auf Antrag des Insolvenzverwalters.

      Ich verstehe nicht, weshalb Sie "dem Schuldner" fett geschrieben haben. Das bezieht sich beispielsweise auf die Insolvenz einer Personengesellschaft. Der Aktionär hingegen schuldet nichts und ist von jeglicher Haftung freigestellt.
      Avatar
      schrieb am 14.11.15 00:28:03
      Beitrag Nr. 1.542 ()
      Im Fall der Insolvenz einer Firma ist der Schuldner die Firma, das ist doch klar. Die AG besteht ja weiter, auch wenn das Insolvenzverfahren läuft. Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis gehen nur während des Verfahrens auf den Insolvenzverwalter über. Die Einflussmöglichkeiten der bisherigen Unternehmensführung sind in der Praxis sicher unterschiedlich.

      Die Insolvenzverwalter sind Juristen, die werden im Fall einer Fortführung aber auch bei Liquidation und Verkauf auf die Informationen des bisherigen Managements angewiesen sein. Je nach Konstellation natürlich. Wie soll eine Sanierung vonstatten gehen, wenn das Management nicht mitwirkt? Aber ist dieses dann den Gläubigern oder den Aktionären verpflichtet?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.11.15 06:53:18
      Beitrag Nr. 1.543 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.087.279 von honigbaer am 14.11.15 00:28:03
      Hinigbear
      Gute aber etwas späte Äußerung zum Thema.ich bitte aus dringenden Gründen um einen diskretes Gespräch mit Ihnen.
      Avatar
      schrieb am 14.11.15 14:29:45
      Beitrag Nr. 1.544 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.087.279 von honigbaer am 14.11.15 00:28:03Wenn die Gläubiger ihre Forderungen zu 100% erfüllt bekommen, steht der Vorstand den Aktionären wieder Rede und Antwort. Bis dahin ist der Aktionär m.E. vollkommen ohne Rechte.

      Die Informationen, die der Vorstand noch kurz vor der Insolventanmeldung herausgab, führten in die Irre.

      Nur, daß Sie mich nicht mißverstehen, ich finde die Zurückhaltung der Information zum Verkaufspreis nicht in Ordnung. Nur sehe ich keine Möglichkeit, daran etwas zu ändern.
      Vielleicht sieht Seefürst eine Möglichkeit?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.11.15 05:16:40
      Beitrag Nr. 1.545 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.089.733 von nickelich am 14.11.15 14:29:45Hat es was gebracht oder nur Nullnummer ?
      Avatar
      schrieb am 08.12.15 19:44:03
      Beitrag Nr. 1.546 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.085.233 von nickelich am 13.11.15 19:41:06
      Zitat von nickelich: ....
      Aber woher haben Sie den Preis von "weniger als 10 Mio.", den ich bisher nicht verifizieren konnte?


      The MotleyFool.com nennt in einem Kommentar zu Protolabs als Kaufpreis 10 Mio USD:
      Moreover, Proto Labs paid $10 million for Alphaform, which appears to be a bargain compared to the $16 million in annual revenue it's expected to generate during its first year.
      http://www.fool.com/investing/general/2015/12/05/3-reasons-p…
      Avatar
      schrieb am 08.12.15 19:51:01
      Beitrag Nr. 1.547 ()
      Der Kurs ist heute ja kräftig gestiegen. Erwartet da jemand eine Auszahlung vom Insolvenzverwalter?
      Avatar
      schrieb am 08.12.15 22:56:38
      Beitrag Nr. 1.548 ()
      Der Kursanstieg war auch der Grund für mich, nochmal nach News zu schauen.
      Aber bei 10 Mio bleibt ja für die Aktionäre wohl nichts übrig, Schulden gab es ja auch noch.
      Und so eine Nachricht kann ja auch unüberlegte Käufer anlocken.
      Avatar
      schrieb am 07.01.16 16:53:01
      Beitrag Nr. 1.549 ()
      Das sind doch keine Kurssteigerungen. Oder wo habt Ihr die gesehen?
      Avatar
      schrieb am 07.01.16 22:52:19
      Beitrag Nr. 1.550 ()
      Kursverdopplung von 3 auf 6 Cent in den ersten Dezembertagen.

      Schnee von gestern, andererseits kam ja durch den Verkauf Geld in die Kasse und am 15.12. war Gläubigerversammlung, oder fiel die aus? Den Kurs hat das jedenfalls offenbar nicht berührt.

      Die SdK hatte im Schwarzbuch auch etwas geschrieben, die Skandal-Insolvenz mit dem Firmenverkauf im Eiltempo aber nicht als solche angeprangert, sondern lediglich auf offene Fragen hingewiesen, wie das Geld der Kapitalerhöhung im Frühjahr so schnell verbraucht werden konnte.
      Avatar
      schrieb am 14.01.16 23:54:24
      Beitrag Nr. 1.551 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.087.279 von honigbaer am 14.11.15 00:28:03
      Zitat von honigbaer: Im Fall der Insolvenz einer Firma ist der Schuldner die Firma, das ist doch klar. Die AG besteht ja weiter, auch wenn das Insolvenzverfahren läuft. Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis gehen nur während des Verfahrens auf den Insolvenzverwalter über. Die Einflussmöglichkeiten der bisherigen Unternehmensführung sind in der Praxis sicher unterschiedlich.

      Die Insolvenzverwalter sind Juristen, die werden im Fall einer Fortführung aber auch bei Liquidation und Verkauf auf die Informationen des bisherigen Managements angewiesen sein. Je nach Konstellation natürlich. Wie soll eine Sanierung vonstatten gehen, wenn das Management nicht mitwirkt? Aber ist dieses dann den Gläubigern oder den Aktionären verpflichtet?


      Das ist schön das die AG weiter bestehen kann :)
      Wieviele Käufer stehen in deinem Orderbuch, gegen wieviele Verkäufer.
      Ich frage das nur weil Ich ja zu 51% meiner Beteiligung noch über 0.495E raus gekommen bin.
      Mfg
      GM
      Avatar
      schrieb am 21.01.16 14:30:13
      Beitrag Nr. 1.552 ()
      Subba! Das nenne ich Konsistenz...:
      Alphaform AG: Tochtergesellschaft MediMet Precision Casting and Implants
      Technology GmbH beantragt Insolvenzverfahren

      Feldkirchen, 21.01.2016 - Die MediMet Precision Casting and Implants
      Technology GmbH, Stade, ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der
      Alphaform AG, Feldkirchen, hat heute beim zuständigen Amtsgericht München
      wegen drohender Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
      beantragt. Über das Vermögen der Muttergesellschaft wurde nach
      Insolvenzantrag vom 28.07.2015 bereits mit Beschluss des Amtsgerichts
      München vom 01.10.2015 das Insolvenzverfahren eröffnet.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.01.16 14:49:29
      Beitrag Nr. 1.553 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.548.364 von R-BgO am 21.01.16 14:30:13Also nachdem die drei Monate vorbei sind .Dann sind wir als Aktienhalter außen vor und sehen Blankeneese von hinten.Deutschland mir graut vor dir!
      Avatar
      schrieb am 02.02.16 01:03:32
      Beitrag Nr. 1.554 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.548.364 von R-BgO am 21.01.16 14:30:13
      Zitat von R-BgO: Alphaform AG: Tochtergesellschaft MediMet Precision Casting and Implants
      Technology GmbH beantragt Insolvenzverfahren

      Feldkirchen, 21.01.2016 - Die MediMet Precision Casting and Implants
      Technology GmbH, Stade, ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der
      Alphaform AG, Feldkirchen, hat heute beim zuständigen Amtsgericht München
      wegen drohender Zahlungsunfähigkeit die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
      beantragt. Über das Vermögen der Muttergesellschaft wurde nach
      Insolvenzantrag vom 28.07.2015 bereits mit Beschluss des Amtsgerichts
      München vom 01.10.2015 das Insolvenzverfahren eröffnet.


      Wenn ein Unternehmen in eine Insolvenz geraten ist, dann sollte man den direkten Kontakt zu den Zahlen halten.Ändert sich in der Zukunft was an den Zahlen ( Negativ Zahlen oder ( Rote Zahlen spielen dabei keine so große Rolle.Denn oft sind das nur sehr wenige, die im wirklichen Leben, an Finanzstrukturen festhalten.Kommt ein Insolventes Unternehmen aus den roten Zahlen, so ist es möglich das sich unter 0.212E-0.103E-0.025E ein Aktie-Preis bilden lassen kann.
      Die mit einem Insolventen Unternehmen der Tochter, einen großen Einfluss auf dessen Verkaufzahlen auswirken kann.Wenn ein Unternehmen wie Alphaform Ag aktie Pleite ist, dann hat es " kein Geld " u ist auf Hilfe von Tocjhter Unternehmen angewiesen.So auch vom Börsenmarkt :eek:
      Nein ich habe nur Teile über 0.212E Verkauft, weil ich mein Portfolio weiter ausbauen möchte.
      Mit Griechenland hat sich mein hinweis auf steigende Aktie-Preise " in der Schwebe " bestätigt.
      Gerne werde ich hier weiter investieren u einem Insolventen Unternehmen mein schwer verdientes Geld zu finanzieren.
      Muss das jeder selber wissen.
      Mfg
      GM
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.02.16 09:14:47
      Beitrag Nr. 1.555 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.632.611 von geldmanager am 02.02.16 01:03:32
      AMEN!
      Frage mich manchmal, ob pickelige Jungprogrammierer hier ihre Textgeneratoren ausprobieren und sich einen Feixen, wenn man auch noch antwortet...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.02.16 00:09:05
      Beitrag Nr. 1.556 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.633.718 von R-BgO am 02.02.16 09:14:47Was sagst du zu den 5000 Stückzahlen zu 0.018E sieht sehr gut aus :eek:
      Geldumsatz satte 90E im Börsenmarkt :lick:
      Mfg
      GM
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.03.16 14:25:59
      Beitrag Nr. 1.557 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.642.658 von geldmanager am 03.02.16 00:09:05
      Zitat von geldmanager: Was sagst du zu den 5000 Stückzahlen zu 0.018E sieht sehr gut aus :eek:
      Geldumsatz satte 90E im Börsenmarkt :lick:
      Mfg
      GM


      Hab noch den gesamten Bestand und Zuversicht :laugh:
      Bisher nur 97% Minusertragsergebnis lt.EZB:confused:
      Avatar
      schrieb am 06.04.16 13:40:00
      Beitrag Nr. 1.558 ()
      mit eine kleine summe nicht schlecht zum spekulieren
      Avatar
      schrieb am 18.05.16 08:57:02
      Beitrag Nr. 1.559 ()
      Das Ende der Alphaform AG
      http://177766.homepagemodules.de/t902f3-Alphaform-AG-Insolve…

      Zur Alphaform AG (und auch zur CLAHO-Tochter) wurde bereits im Oktober 2015 die Unzulänglichkeit der Masse angezeigt. Insofern sind die Aussichten für Spekulationen hier im Thread recht eng begrenzt... :cool:

      "...hat der Insolvenzverwalter am 01.10.2015 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
      vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO."

      Quelle:
      www.insolvenzbekanntmachungen.de; Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.10.2015

      D.h. es ist nicht einmal genug Vermögen vorhanden, um die Forderungen der Gläubiger zu bedienen !
      Wegen §208 InsO folgt im Allgemeinen die Löschung der AG aus dem Handelsregister nebst Delisting der Aktie, sobald die Schlussverteilung gelaufen ist.

      Hier ist der Ofen aus. Meine Meinung.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.05.16 10:08:44
      Beitrag Nr. 1.560 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.427.691 von tbhomy am 18.05.16 08:57:02
      Cool!
      Masseunzulänglichkeit schafft echt nicht jeder.

      Die Organe haben einen echt gründlichen Job gemacht.
      Avatar
      schrieb am 18.05.16 10:17:48
      Beitrag Nr. 1.561 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.427.691 von tbhomy am 18.05.16 08:57:02
      Zitat von tbhomy: ...
      Hier ist der Ofen aus. Meine Meinung.


      Die Phantasie bei so Insolvenzbuden-Spekulation richtet sich ja üblicherweise nicht auf "Massezulänglichkeit" oder irgendwelche Überschüsse nach Abwicklung der Insolvenz. Also von der "Masseunzulänglichkeit" werden sich die Spekulanten nicht bremsen lassen.

      Gerade die unübersichtliche Situation mag bei Alphaform Interesse wecken, der schnelle Verkauf an Protolabs zum Schnäppchenpreis von 10 Mio, das schnelle Dahinschmelzen der Cashreserven aus einer Kapitalerhöhung kurz vor der Insolvenz, zum Delisting hat man soweit ich sehe noch keinen Termin, Thomas Lüllemann hat Stimmrechte gemeldet und gestern mitgeteilt, seine Investition diene der Umsetzung strategischer Ziele.

      Wenn deshalb heute etwas Nachfrage aufkommt, wirkt der Hinweis auf die Nachrichtenlage vom Oktober 2015 natürlich etwas überholt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.05.16 10:52:33
      Beitrag Nr. 1.562 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.428.447 von honigbaer am 18.05.16 10:17:48
      honigbär
      "...die unübersichtliche Situation mag bei Alphaform Interesse wecken..."

      Deine "unübersichtliche Situation" ist nicht mehr so unübersichtlich, seit der vom Insolvenzgericht bestellte Insolvenzverwalter seine Hände über die AG hält.

      "Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
      Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2015 um 12.00 Uhr eröffnet."

      Inso auch wegen Überschuldung, auch wenn die Herren vom Vorstand der AG das vlt. zuvor anders gesehen haben wollen. ;)

      Und was hatte Herr L. außer seiner strategischen Ziele noch gleich gemeldet ?

      "Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an."
      Avatar
      schrieb am 18.05.16 11:25:02
      Beitrag Nr. 1.563 ()
      Also mein Eindruck ist, Du willst hier nur ein Bisschen Staub aufwirbeln, indem Du Dich dumm stellst und so tust, als sei die Insolvenzmitteilung vom Oktober 2015 die einzige Information.

      Dass mit dem Verkauf 10 Mio reinkamen, wissen wir doch erst seit Dezember aus der US Presse und der Insolvenzverwalter hat das bisher gar nicht bekannt gegeben. Ob die Aussagen vom Oktober vor dem Hintergrund überhaupt noch gültig sind? Wie gesagt, unübersichtlich. Aber die Spekulanten juckt das doch sowieso nicht. Die wollen doch nur ihre Verluste durch Börsenverkäufe realisieren, damit diese auch steuerlich anerkannt werden.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.05.16 12:16:26
      Beitrag Nr. 1.564 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.429.056 von honigbaer am 18.05.16 11:25:02
      honigbär
      Weit gefehlt. Ich habe lediglich in diesem Thread den Stand der Diskussion verfolgt und ein paar Ergänzungen gemacht für die weniger informierten Leser.

      Wer weiß...vlt. will bei Alphaform auch nur jemand Kapital aus einer Anfechtung schlagen ? Als strategisches Ziel ?

      Immerhin bedarf es eines umsichtigen und wasserdichten Insolvenzplans, um hier operativ noch zum Zuge zu kommen. Da ist die Masseunzulänglichkeit ggfls. eher hinderlich als zuträglich. Stichwort Unterbilanz und Haftung.

      "Ob die Aussagen vom Oktober vor dem Hintergrund überhaupt noch gültig sind?"

      Ach so, du kennst dich nicht so gut aus. Sorry.

      Natürlich wäre eine Rücknahme der Masseunzulänglichkeit mitzuteilen. Ebenso wie die Masseunzulänglichkeit selbst mitzuteilen war.

      In den Registern stehen keine Änderungen zum Insolvenzverfahren. Von daher... :D
      Avatar
      schrieb am 18.05.16 13:27:16
      !
      Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: Beleidigung
      Avatar
      schrieb am 18.05.16 14:53:56
      Beitrag Nr. 1.566 ()
      Ach so. Und ich gieße hier noch Öl ins Feuer. :look:
      Avatar
      schrieb am 19.05.16 08:58:53
      Beitrag Nr. 1.567 ()
      Alphaform wird vermutlich bald delistet...
      http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/alphaform-vorstand-und-in…

      http://bewertung-im-recht.de/delisting/alphaform-ag

      Kann sich allerdings vermutlich noch verzögern wegen neuem §39 Börsengesetz aus November 2015:

      Alphaform AG 548795 11.11.2015 Vollständiges Delisting Apr/Mai 2016

      http://www.sdk.org/assets/Uploads/Delisting-Faelle-16-04-14.…

      Da hilft auch das Pöbeln in öffentlichen Börsenforen nichts... :D
      Avatar
      schrieb am 29.07.16 17:55:40
      Beitrag Nr. 1.568 ()
      Heute Kurssprung, auf Xertra Umsatz zu 13,4 Cent, in Frankfurt bis zu 4,7 Cent, nachdem der Kurs sich eigentlich bei 2-3 Cent eingependelt hatte.

      Vielleicht ein paar irrtümliche Käufe, weil Protolabs in den Halbjahreszahlen Umsatzbeiträge von Alphaform berichtet, die aber mit der alphaformaktie nichts mehr zu tun haben.
      http://www.businesswire.com/news/home/20160728005539/en/Prot…
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.08.16 17:45:03
      Beitrag Nr. 1.569 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.948.315 von honigbaer am 29.07.16 17:55:40
      Zitat von honigbaer: Heute Kurssprung, auf Xertra Umsatz zu 13,4 Cent, in Frankfurt bis zu 4,7 Cent, nachdem der Kurs sich eigentlich bei 2-3 Cent eingependelt hatte.

      Vielleicht ein paar irrtümliche Käufe, weil Protolabs in den Halbjahreszahlen Umsatzbeiträge von Alphaform berichtet, die aber mit der alphaformaktie nichts mehr zu tun haben.
      http://www.businesswire.com/news/home/20160728005539/en/Prot…


      denke mal oder bin mir ziemlich sicher daß ein Zocker den hohen Kurs bei xetra "veranstaltet" und jetzt noch pusht (nicht hier anderer chat) und versucht über FRA abzuladen

      80.000 Brief 0,06 (altes Spielchen nmM)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.08.16 20:34:35
      Beitrag Nr. 1.570 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.991.356 von bastisuperman am 04.08.16 17:45:03
      Zitat von bastisuperman:
      Zitat von honigbaer: Heute Kurssprung, auf Xertra Umsatz zu 13,4 Cent, in Frankfurt bis zu 4,7 Cent, nachdem der Kurs sich eigentlich bei 2-3 Cent eingependelt hatte.

      Vielleicht ein paar irrtümliche Käufe, weil Protolabs in den Halbjahreszahlen Umsatzbeiträge von Alphaform berichtet, die aber mit der alphaformaktie nichts mehr zu tun haben.
      http://www.businesswire.com/news/home/20160728005539/en/Prot…


      denke mal oder bin mir ziemlich sicher daß ein Zocker den hohen Kurs bei xetra "veranstaltet" und jetzt noch pusht (nicht hier anderer chat) und versucht über FRA abzuladen

      80.000 Brief 0,06 (altes Spielchen nmM)


      Im Falle von "kaufen...pushen...verkaufen" ohne Offenlegung der Interessen dürfte das nach dem neuen Gesetz bereits der Versuch einer Marktmanipulation über das Internet sein, oder ?
      Avatar
      schrieb am 05.08.16 11:25:28
      Beitrag Nr. 1.571 ()
      Welcher andere chat denn?

      Auch mit den neuen Regeln wird man wohl nicht jedes substanzlose Gepushe bei den Insolvenzbuden verfolgen können. Wenn da nicht gerade faustdicke Lügen verbreitet werden. Und das Insolvenzverfahren dürfte ja im Fall alphaform mit einer hohen Quote enden, da der Verkauf des operativen Geschäfts im Rekordtempo "geglückt" ist. Also ist ohnehin allen Spekulationen Tür und Tor geöffnet.
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.08.16 16:19:59
      Beitrag Nr. 1.572 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.996.426 von honigbaer am 05.08.16 11:25:28Hohe Quote ? Bei Masseunzulänglichkeit glaube ich eher an eine geringe Quote.

      Wer glaubt, dass der Insolvenzverwalter nicht weiß, wie er seine Arbeit zu machen hat ? Du, Honigbär ? :laugh:
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.08.16 17:58:20
      Beitrag Nr. 1.573 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.999.231 von tbhomy am 05.08.16 16:19:59
      Zitat von tbhomy: Hohe Quote ? Bei Masseunzulänglichkeit glaube ich eher an eine geringe Quote.

      Wer glaubt, dass der Insolvenzverwalter nicht weiß, wie er seine Arbeit zu machen hat ? Du, Honigbär ? :laugh:


      Du bist informationsmäßig einfach nicht auf der Höhe der Zeit.
      Wegen des rückwirkend zum 01.10.2015 umgesetzten Verkaufs der Aktivitäten an Protolabs hat der Insolvenzverwalter am 26.10.2015 mitgeteilt, man habe damit für die Gläubiger und die Beschäftigten eine sehr gute und zukunftsweisende Lösung umsetzen können.

      Schließlich kam dabei ja auch Geld herein, die Mühe mal bei Protolabs genau in die Berichte zu schauen, was gezahlt wurde, habe ich mir noch nicht gemacht. Und zur Arbeit des Insolvenzverwalters gehört es offenbar nicht, die Aktionäre im Detail zu informieren. Aber in #1546 hatte ich doch den Beitrag auf www.fool.com verlinkt, in dem es heißt Protolabs habe 10 Mio gezahlt und erwarte 16 Mio Umsatzbeitrag aus den erworbenen Aktivitäten. Ist auch jetzt noch abrufbar der Beitrag.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.08.16 18:14:31
      Beitrag Nr. 1.574 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.000.338 von honigbaer am 05.08.16 17:58:20
      DU bist informationsmäßig einfach nicht auf der Höhe der Zeit, Honigbär.
      Zitat von honigbaer:
      Zitat von tbhomy: Hohe Quote ? Bei Masseunzulänglichkeit glaube ich eher an eine geringe Quote.

      Wer glaubt, dass der Insolvenzverwalter nicht weiß, wie er seine Arbeit zu machen hat ? Du, Honigbär ? :laugh:


      Du bist informationsmäßig einfach nicht auf der Höhe der Zeit.
      Wegen des rückwirkend zum 01.10.2015 umgesetzten Verkaufs der Aktivitäten an Protolabs hat der Insolvenzverwalter am 26.10.2015 mitgeteilt, man habe damit für die Gläubiger und die Beschäftigten eine sehr gute und zukunftsweisende Lösung umsetzen können.

      Schließlich kam dabei ja auch Geld herein, die Mühe mal bei Protolabs genau in die Berichte zu schauen, was gezahlt wurde, habe ich mir noch nicht gemacht. Und zur Arbeit des Insolvenzverwalters gehört es offenbar nicht, die Aktionäre im Detail zu informieren. Aber in #1546 hatte ich doch den Beitrag auf www.fool.com verlinkt, in dem es heißt Protolabs habe 10 Mio gezahlt und erwarte 16 Mio Umsatzbeitrag aus den erworbenen Aktivitäten. Ist auch jetzt noch abrufbar der Beitrag.


      Zukunftsweisend könnte aber angesichts der Masseunzulänglichkeit bedeuten, dass man zumindest statt NULL eine Quote herausschlagen konnte.

      Sag mir, wie hoch der Verkaufspreis war und wie hoch die Schulden ? Falls du es nicht weißt ,kannst du gar nichts zur Quote sagen.

      So einfach ist das.

      Alphaform AG: Vorstand und Insolvenzverwalter der Alphaform AG beschließen Antrag auf vollständiges Delisting der Alphaform AG

      http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/alphaform-vorstand-und-in…

      Schau mal auf das DAtum, Honigbär. 11.11.2015. Falls das kein schlechter Karnevalsgag war, ist das NACH DEINER INFO ("...hat der Insolvenzverwalter am 26.10.2015 mitgeteilt...") ,erfolgt. Demnach können sich die Aktionäre wohl als einzige nicht freuen, wie es aussieht.

      Ich habe heute zuständige Stellen nach dem Entschluss zum Thema Delisting und dem Grund der VErzögerung der Umsetzung befragt

      Mal schauen, was bei meiner Eingabei herauskommt. vlt. stockte es ja auch nur in der Verwaltung ? :D
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.08.16 18:46:59
      Beitrag Nr. 1.575 ()
      Ich sag ja, Du bist überhaupt nicht auf dem Laufenden. Der Rückzug aus dem regulierten Markt ist nicht so einfach, wie sich das der Insolvenzverwalter vorgestellt hatte. Schließlich ging die gesetzliche Neuregelung beim Delisting, bei der neuerdings ein Barabfindungsangebot gefordert wird, durch alle Medien. Und Alphaform als Insolvenzfall ist da bekanntermaßen zwischen die Fronten geraten, die Neuregelung war ja vor allem wegen der massenhaften Delistings aktiver Unternehmen notwendig.

      Und ich habe mich auf die Pressemitteilung vom 26.10.2015 bezogen, die kann man hier nachlesen.
      http://www.ra-dr-beck.de/presse/pressemitteilung.php?id=3110…

      Und zum Kaufpreis, da dürften nach nun erfolgter Recherche im Geschäftsbericht von Protolabs für 2015, statt der genannten 10 Mio eher eine Barzahlung von 5 Mio USD und Übernahme von 1,2 Mio Schulden zutreffend sein. So oder so kann man das relativ sehen zu etwa 10,5 Mio Fremdkapital im letzten Alphaform Konzernjahresbericht auf Ende 2014 oder dem in späteren Quartalsberichten ausgewiesenen Fremdkapital. Was dann von den Aktiva im Alphaformkonzern noch verwertbar war (Liquidität gab es da auch!) und was an Kosten dazukommt, darüber kann sich ja jeder seine Gedanken machen.

      Den Aktionären wird es letztlich nicht viel nutzen, Verkaufserlös und aufgeschobenes Delisting.

      Wir hatten das Thema hier ja zur Genüge. Wie kommt der Insolvenzverwalter dazu, ganze Unternehmenbereiche für 5 oder 6 Mio USD zu verkaufen, die beim neuen Eigentümer dann 4,8 Mio (laut Protolabs Q2 Zahlen) im Quartal zum Umsatz beisteuern, also hochgerechnet wohl gut und gerne 20 Mio im Jahr? Er hat meinetwegen die Macht, das im Interesse der Gläubiger durchzusetzen, weil die aktionäre im Insolvenzverfahren kaum Mitspracherecht haben. Aber angesichts branchenüblicher Bewertungsmaßstäbe kann man sicher geteilter Meinung sein, ob hier ein sehr gutes Verwertungsergebnis erzielt wurde. Zumal wenn man nun sogar nur von 6 Mio statt 10 Mio Erlös ausgehen muss.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.08.16 19:05:43
      Beitrag Nr. 1.576 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.000.830 von honigbaer am 05.08.16 18:46:59
      Ich postuliere die neuen Regeln zum §39 BörsG bereits sehr lange...
      Schade, dass du nicht darüber informiert bist. sonst hättest du ein korrekte Bild, wie ich über das Thema Delisting hier denke.

      Deine Vermutungen und Zahlenspiele können sich ebenfalls noch als nur wage und nicht zutreffend heraus stellen.

      Neben den branchenüblichen Bewertungsmaßstäben sollte man nicht die Bilanz bereinigende Wirkung der Arbeit eines Insolvenzverwalters unterschätzen.

      Ich habe bereits letzte Woche auf Ariva gepostet, wie ich das Thema §39 BörsG hier sehe.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.08.16 19:19:49
      Beitrag Nr. 1.577 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.000.962 von tbhomy am 05.08.16 19:05:43
      Zitat von tbhomy: ...
      Neben den branchenüblichen Bewertungsmaßstäben sollte man nicht die Bilanz bereinigende Wirkung der Arbeit eines Insolvenzverwalters unterschätzen.
      ...


      Dann sind wir ja einer Meinung, dass der Insolvenzverwalter nicht weiß, wie der Insolvenzverwalter seine arbeit zu machen hat? Oder vermutest Du etwa Betrug?

      Zitat von tbhomy: ...
      Ich habe bereits letzte Woche auf Ariva gepostet, wie ich das Thema §39 BörsG hier sehe.


      Kann sein, aber was irgendwelche Trolle auf Ariva von sich geben, ist für mich wirklich keine verlässliche Quelle. Sind ja auch wirklich Trollereien, wenn man auf Ariva meint, man wüsste was, aber hier lieber erst die zuständigen Stellen befragen will. (D)eine sichtweise eines Vollzugs des Delistings im April / Mai ist halzt inzwischen faktisch schwer haltbar, wobei heutzutage niemand sagen kann, ob dann nicht ohne Zutun der Gesellschaft irgendwo im Freiverkehr weiter gehandelt wird.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.08.16 19:43:18
      Beitrag Nr. 1.578 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.001.049 von honigbaer am 05.08.16 19:19:49
      Zitat von honigbaer:
      Zitat von tbhomy: ...
      Neben den branchenüblichen Bewertungsmaßstäben sollte man nicht die Bilanz bereinigende Wirkung der Arbeit eines Insolvenzverwalters unterschätzen.
      ...


      Dann sind wir ja einer Meinung, dass der Insolvenzverwalter nicht weiß, wie der Insolvenzverwalter seine arbeit zu machen hat? Oder vermutest Du etwa Betrug?

      Zitat von tbhomy: ...
      Ich habe bereits letzte Woche auf Ariva gepostet, wie ich das Thema §39 BörsG hier sehe.


      Kann sein, aber was irgendwelche Trolle auf Ariva von sich geben, ist für mich wirklich keine verlässliche Quelle. Sind ja auch wirklich Trollereien, wenn man auf Ariva meint, man wüsste was, aber hier lieber erst die zuständigen Stellen befragen will. (D)eine sichtweise eines Vollzugs des Delistings im April / Mai ist halzt inzwischen faktisch schwer haltbar, wobei heutzutage niemand sagen kann, ob dann nicht ohne Zutun der Gesellschaft irgendwo im Freiverkehr weiter gehandelt wird.


      Delisting April/Mai. Deswegen und weil die neue Verwaltungspraxis inkl. Abfindung sich juristisch noch nicht etabliert hat, lasse ich den Vorgang hier nun im Sinne der Markttransparenz unf der Anlegerinteressen überprüfen. :cool:

      Ich weiß sehr viel. Und was ich nichtg weiß, erfage ich dort, wo man es weiß. Wer der wahre Troll ist, ergibt sich dann automatisch. :D

      Was den Insolvenzverwalter angeht, unterstelle ich ihm gar nichts. Du hast mich nur falsch verstanden oder wolltest mich nicht verstehen. Such es dir aus.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.08.16 19:53:42
      Beitrag Nr. 1.579 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.991.356 von bastisuperman am 04.08.16 17:45:03
      Hast Recht, bastisuperman.
      Die Broker schreiben es auf. ;)
      Avatar
      schrieb am 05.08.16 20:28:18
      Beitrag Nr. 1.580 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.000.539 von tbhomy am 05.08.16 18:14:31
      Zitat von tbhomy: ....
      Mal schauen, was bei meiner Eingabei herauskommt. vlt. stockte es ja auch nur in der Verwaltung ? :D


      Also rückwirkende Handelseinstellung per April/Mai, wie Du sie anfordern willst, wird schwerlich praktikabel sein und ist bestimmt nicht im Interesse der Anleger.

      Ansonsten fällt man mangels rechtskräftiger Entscheidung vor dem 26. November 2015 wohl in die hier auf der BAFIN-Seite unten erläuterte Übergangsregelung?
      https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Facha…

      Hab es vorher auch nicht gewusst, aber das jkann man sich in zwei Minuten ergoogeln, wenn einen die T(r)ollpatschpfoten nicht am Bedienen der Tastatur hindern
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.08.16 18:39:22
      Beitrag Nr. 1.581 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.001.496 von honigbaer am 05.08.16 20:28:18
      Musst nicht immer persönlich werden, Honigbär.
      "Also rückwirkende Handelseinstellung per April/Mai, wie Du sie anfordern willst,"

      Habe ich gar nicht vor. Ich lasse einfach den Verwaltungsvorgang prüfen. Im Sinne der Aktionäre, die nicht wissen, wie es mit dem Delistingantrag weiter geht. :cool:

      Schau ins Gesetz, §39 BörsG.

      Das Angebot muss zusammen mit dem Antrag erfolgen. Falls Vorstand und IV nun an einem NEUEN und KORREKTEN ANTRAG zum Widerruf der Notierung an der Börse arbeiten und der 6-Monatsdurchschnitt die Tage geprüft wir, wird man vermutlich auch auf den neuerlichen Kursanstieg aufmerksam werden, der den Durchschnittskurs leicht nach oben ziehen täte.

      Könnte da bereits ein künstliches Kursniveau vorliegen ? :eek:

      Wie wird man darauf reagieren ? Sicherlich prüft das dann jemand... :D
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.08.16 18:41:22
      Beitrag Nr. 1.582 ()
      Vielleicht
      ist da aber beim SDK jemand ebenfalls bereits drauf aufmerksam und tätig geworden ?

      http://www.sdk.org/assets/Uploads/Delisting-Faelle-16-07-07.…

      "Alphaform AG 548795 11.11.2015 Vollständiges Delisting Apr/Mai 2016"
      Avatar
      schrieb am 07.08.16 23:12:14
      Beitrag Nr. 1.583 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.005.348 von tbhomy am 06.08.16 18:39:22
      Zitat von tbhomy: Musst nicht immer persönlich werden, Honigbär
      ...
      Schau ins Gesetz, §39 BörsG.

      Das Angebot muss zusammen mit dem Antrag erfolgen. Falls Vorstand und IV nun an einem NEUEN und KORREKTEN ANTRAG zum Widerruf der Notierung an der Börse arbeiten und der 6-Monatsdurchschnitt die Tage geprüft wir, wird man vermutlich auch auf den neuerlichen Kursanstieg aufmerksam werden, der den Durchschnittskurs leicht nach oben ziehen täte.
      ...


      Leider doch! Denn wenn ich hier die Übergangsregelung verlinke, die den Hinweis enthält In diesem Fall ist es jedoch unschädlich, dass das Erwerbsangebot nach der Stellung des Antrags auf Delisting veröffentlicht wird. kann ich davon ausgehen, dass die anderen Mitleser das registrieren. Dir muss ich es aber offenbar nochmal persönlich mitteilen.

      Übernahmeangebot für Alphaform in Insolvenz wegen und zwecks Delisting?
      Ich meine wovon träumst Du nachts? Wer sollte das denn bezahlen?
      *rofl*
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.08.16 09:24:20
      Beitrag Nr. 1.584 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.009.497 von honigbaer am 07.08.16 23:12:14
      Honigbär
      1. Es ist gesetzlich nicht untersagt, den bisherigen Delistingantrag wegen Formfehlern durch einen verwaltungsmäßig korrekten neuen Antrag zu ersetzen.

      2. Hier ist aktuell das Ergebnis eines Delistingantrags für die weiteren Überlegungen fundamental. Nicht so sehr das "wie".

      Was nützt es den Interessierten, welche Farbe die Tinte auf dem Papier hatte, wenn die Aktie nicht mehr handelbar ist ?

      Die Abfindung ist eine Forderung des Gesetzes. Ausnahmen sind ebenfalls dokumentiert. Die Rechtssprechung wird schon einen fungiblen und moderaten Weg finden...die Praxis muss sich wegen dem jungen Gesetz erst noch etablieren.

      Vlt,. haben wir hier das Musterverfahren ?
      Avatar
      schrieb am 08.08.16 10:46:07
      Beitrag Nr. 1.585 ()
      Woher weißt Du das, dass der ursprüngliche Delistingantrag auch Formfehler hatte?
      Das ist mir neu.

      Derzeit ist die Aktie handelbar und ohne Herumgetrolle muss der Insolvenzverwalter wohl auch davon ausgehen, dass es dabei bleibt, da ein Abfindungsangebot wohl eher keine realistische Option ist.

      Dass das Delisting letztlich doch durch irgendeine Hintertür kommt, darf man auch als Option in Betracht ziehen. Dann ginge die Notiz im regulären Markt verloren und ob es dann im Freiverkehr oder auf den außerbörslichen Plattformen weitergeht wird sich zeigen.

      Und gegen so ein Bisschen utopisches Herumgetrolle mit Paragraphen, was soll das sonst sein, wäre ja nicht viel einzuwenden. Aber man muss in Deutschland immer noch sehen, dass für die Aktionäre die Möglichkeit einer Verlustrealisierung im Aktienhandel steuerlich bedeutsam ist.

      Und darüber hinaus wird im Fall der Reaktivierung von insolventen AGs, sei es nun durch Insolvenzplan oder durch Beendigung des Insolvenzverfahrens mit Überschuss, eine Börsennotierung im regulierten Markt als vorteilhaft betrachtet. Man geht dabei davon aus, dass sich für Börsenmäntel im regulierten Markt tendenziell seriösere Investoren interessieren, die bei der Reaktivierung nicht an Veröffentlichungs- und anderen Pflichten aus der Börsenzulassung sparten wollen.

      Aber das ist natürlich auch alles eher utopisch, ich habe ja das meines Erachtens für Alphaform weitgehend abgeschlossene Thema Delisting nicht aufgegriffen, man muss dann aber auch die andere Seite sehen. Dass da ENTGEGEN den Interessen der Aktionäre ein Delisting angestrebt wird. Wieso und auf wessen Kosten sollte der Insolvenzverwalter in Sachen Delisting durch die Instanzen ziehen, nur um ein paar adhoc Mitteilungen zu sparen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.08.16 15:06:49
      Beitrag Nr. 1.586 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.011.339 von honigbaer am 08.08.16 10:46:07Falls die Masseunzulänglichkeit bis zum Schlusstermin nicht ausgeräumt werden kann, besteht auch das Risiko, dass die AG wegen Vermögenslosigkeit nach §394 FamFG über einen Verwaltungsakt "von Amts wegen"aus dem Handelsregister gelöscht wird.

      Siehe hierzu ähnliche gelagerte Isnolvenzverfahren. :cool:

      Und, honigbär, was passiert mit der Börsennotierung nach Löschung aus dem Handelsregister ?

      Ansonsten ist eine Diskussion nach dem neuen §39 Absatz 2 BörsG müßig, da es derzeit noch an Präzedenzfällen mangelt. Fehlendes Angebot an die Aktionäre bezeichne ich als Formfehler. Wären die Unterlagen ohne formelle Mängel gewesen, wäre das Delisting bereits erfolgt, schätze ich mal.

      Abwarten heißt die Devise. In der Zeit kann man sich die Dinge schön oder schlecht reden, soviel man will. soll jeder halten wie er mag.

      Einzige positive Option sehe ich in einem Insolvenzplan. Meine Erfahrung sagt mir, dass diese bei Vorliegen einer Masseunzulänglichkeit eher ausbleiben. Auch wegen der sonstigen Anforderungen an eine Fortsetzung der AG...

      Nur meine Meinung.
      Avatar
      schrieb am 08.08.16 16:25:57
      Beitrag Nr. 1.587 ()
      Jetzt lies halt mal die von mir verlinkte BAFIN Seite (letzter Absatz), statt hier die ganze Zeit rumzutrollen, da steht es doch.

      Auch Wikipedia schreibt im Delisting-Kapitel "Die Regelungen nach § 39 Absatz 2 Satz 3 BörsG finden auch auf laufende Delisting-Verfahren Anwendung, die nach dem Tag der öffentlichen Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 7. September 2015 eingeleitet worden sind."

      Wenn jemand das Gesetz ignorieren will, "ist müßig", dagegen kann ich nicht argumentieren.
      Und ein Übernahmeangebot ist auch keine "Formsache", sondern da muss Geld vorhanden sein und von A nach B fließen.

      Und da der Insolvenzverwalter beim Verkauf von Betriebsteilen von einer für die Gläubiger guten Lösung sprach und von Protolabs 5 Mio USD zugeflossen sind, ist derzeit auch die Vermögenslosigkeit, die FamG fordert, keineswegs offensichtlich.

      Welche Insolvenzfälle da nun ähnlich gelagert sein sollen, weiß ich nicht.

      Dass da Vieles heiße Luft ist, weder mit Alphaform zu tun hat, noch mit Börsenhandel, und dass Du selbst nicht dran glaubst, sieht man ja schon an dem Fazit "Abwarten sei die Devise". Ist man wirklich in Erwartung des angeblich bevorstehenden Delistings, weil die Gesetze angeblich erst neu interpretiert sollen, dann würde man wohl mit Verkäufen nicht abwarten wollen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.08.16 20:29:06
      Beitrag Nr. 1.588 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.013.871 von honigbaer am 08.08.16 16:25:57
      Zitat von honigbaer: Jetzt lies halt mal die von mir verlinkte BAFIN Seite (letzter Absatz), statt hier die ganze Zeit rumzutrollen, da steht es doch.

      Auch Wikipedia schreibt im Delisting-Kapitel "Die Regelungen nach § 39 Absatz 2 Satz 3 BörsG finden auch auf laufende Delisting-Verfahren Anwendung, die nach dem Tag der öffentlichen Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 7. September 2015 eingeleitet worden sind."

      Wenn jemand das Gesetz ignorieren will, "ist müßig", dagegen kann ich nicht argumentieren.
      Und ein Übernahmeangebot ist auch keine "Formsache", sondern da muss Geld vorhanden sein und von A nach B fließen.

      Und da der Insolvenzverwalter beim Verkauf von Betriebsteilen von einer für die Gläubiger guten Lösung sprach und von Protolabs 5 Mio USD zugeflossen sind, ist derzeit auch die Vermögenslosigkeit, die FamG fordert, keineswegs offensichtlich.

      Welche Insolvenzfälle da nun ähnlich gelagert sein sollen, weiß ich nicht.

      Dass da Vieles heiße Luft ist, weder mit Alphaform zu tun hat, noch mit Börsenhandel, und dass Du selbst nicht dran glaubst, sieht man ja schon an dem Fazit "Abwarten sei die Devise". Ist man wirklich in Erwartung des angeblich bevorstehenden Delistings, weil die Gesetze angeblich erst neu interpretiert sollen, dann würde man wohl mit Verkäufen nicht abwarten wollen.


      Hat wenig Sinn, sich hier mit jemanden wie dich auszutauschen, Honigbär, der alles nur "trollig" redet sowie Dinge durcheinander wirft und behauptet, die nicht zutreffen:

      1. WO habe ich behauptet, dass Alphaform nicht unter die Regeln des neuen §39 BörsG lt. der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie aus November 2015 fällt ? Bitte belegen.

      2. WO ignoriere ich das Gesetz ? Bitte belegen.

      3. Ein fehlendes Dokument, hier z.B. das Angebot an die Aktionäre, wäre in einem Antragsverfahren auf Widerruf der Börsennotierung ein Formfehler. JETZT verstanden ?? Falls nicht, frag einen Juristen oder ruf bei der FWB an.

      "Dass da Vieles heiße Luft ist, weder mit Alphaform zu tun hat, noch mit Börsenhandel,.." :laugh::laugh::laugh: Selten so gelacht. Danke.

      Hier gilt:
      https://dejure.org/gesetze/BoersG/39.html

      https://dejure.org/gesetze/InsO/208.html

      Lies dich erst einmal in Insolvenzordnung und Börsengesetz ein...dann schauen wir weiter. Nichts für ungut...
      Avatar
      schrieb am 08.08.16 21:50:14
      Beitrag Nr. 1.589 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.001.205 von tbhomy am 05.08.16 19:43:18
      Zitat von tbhomy: Delisting April/Mai. Deswegen und weil die neue Verwaltungspraxis inkl. Abfindung sich juristisch noch nicht etabliert hat, lasse ich den Vorgang hier nun im Sinne der Markttransparenz unf der Anlegerinteressen überprüfen.
      ...


      Es ist nicht so schwer zu verstehen.
      Der Gesetzgeber hat ein Gesetz erlassen, dem zufolge der Widerruf der Zulassung nur zulässig ist, wenn die Veröffentlichung eines Abfindungsangbots erfolgte. Auf der von mir verlinkten BAFIN-Seite kann man die Alphaform betreffende Übergangsregelung lesen.

      Wer sich in einer Trollwelt befindet, wird erwarten, dass sich erst eine Verwaltungspraxis juristisch etablieren muss, bevor das Gesetz gilt, eine Diskussion nach dem neuen §39 Absatz 2 BörsG müßig
      ist und die fehlende Veröffentlichung eines Übernahmeangebots ein leicht zu behebender Formfehler ist.

      Die bestehende Regelung ist klar und verständlich, da braucht es keine erst noch zu etablierende Verwaltungspraxis und keine Überprüfung, es sei denn, man ignoriert die gesetzliche Regelung.

      Und das fehlende Übernahmeangebot ist eben nunmal keine formale Sache. Sondern da muss man Geld haben, zumindest eine Bankgarantie, ein Übernahmeangebot genehmigen lassen und veröffentlichen. Das sind materielle Schritte, die man erfüllen muss. Und daran fehlt es.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.08.16 08:51:26
      Beitrag Nr. 1.590 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.016.145 von honigbaer am 08.08.16 21:50:14
      Honigbär
      "dass sich erst eine Verwaltungspraxis juristisch etablieren muss, bevor das Gesetz gilt"

      Bitte hier belegen, wo ich da behauptet habe. Danke.
      Avatar
      schrieb am 09.08.16 12:28:28
      !
      Dieser Beitrag wurde von MadMod moderiert. Grund: unangemessene Wortwahl
      Avatar
      schrieb am 09.08.16 13:56:37
      Beitrag Nr. 1.592 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.019.439 von honigbaer am 09.08.16 12:28:28Du solltest erst einmal belegen, wo ich dass von dir behauptete hier im Alphaform-Thread gepostet habe. Das wäre ein erster Schritt der Einsicht. :laugh:

      Ich begrüße die Gesetze und die Verwaltungsarbeit, die Börse betreffend. Kann man überall lesen und nachvollziehen. Fragwürdige Punkte im Verlauf der letzten Monate Alphaform AG werden da vermutlich bald geklärt sein. :D
      Avatar
      schrieb am 09.08.16 14:09:11
      !
      Dieser Beitrag wurde von MadMod moderiert. Grund: Provokation
      Avatar
      schrieb am 10.08.16 11:18:29
      Beitrag Nr. 1.594 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.020.357 von honigbaer am 09.08.16 14:09:11
      Zitat von honigbaer: Ich hab Dich doch in #1589 zitiert. Und jetzt kommst Du wieder mit dem gleichen Unfug an, fragwürdige Punkte müssten geklärt werden. Was soll hier fragwürdig sein? Der Gesetzestext ist eindeutig, wird aber von Dir ignoriert. Frag halt, wann das Übernahmeangebot kommt, das vom Antragsteller gefordert wird, ich hab nichts dagegen. Die Grußonkel-Nummer finde ich lustig, mach das weiter. :laugh:


      Eigentlich ist es ganz einfach zu verstehen, wenn man es denn wollte:

      "dass sich erst eine Verwaltungspraxis juristisch etablieren muss, bevor das Gesetz gilt"

      WO habe ich das behauptet ? In dem von dir just erwähnten Zitat jeden falls NICHT:

      Meine Worte:
      "Delisting April/Mai. Deswegen und weil die neue Verwaltungspraxis inkl. Abfindung sich juristisch noch nicht etabliert hat, lasse ich den Vorgang hier nun im Sinne der Markttransparenz unf der Anlegerinteressen überprüfen."

      Also WO habe ich gesagt, dass das Gesetz nicht gilt ?

      Falls sich deiner Ansicht nach die NEUE Verwaltungspraxis inkl. Abfindung juristisch etabliert hat, kannst du mir hier sicherlich mindestens EINEN Fall nennen, der bei einer Insolvenzaktie analog zur Alphaform AG entweder

      a) eine Abfindung an die Aktionäre vorsah oder

      b) keine Abfindung an die Aktionäre vorsah.

      Ich warte.
      Avatar
      schrieb am 10.08.16 13:53:15
      Beitrag Nr. 1.595 ()
      Du verstehst es nicht und möchtest deshalb Diskussionen anzetteln, wo es nichts zu diskutieren gibt.

      Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen "Insolvenzaktie" und "Aktie".

      Deine Idee ist, die Verwaltung könne ja dann unterscheiden, aber das Gesetz gibt vor, wie zu verwalten ist. Du ignorierst das Gesetz.

      Das wäre ja noch akzeptabel, zu sagen, das Gesetz gefällt mir nicht, die Gerichte werden da anders entscheiden. Aber dann müsstest Du hier auch den entsprechenden Fall benennen, Delisting aus dem regulierten Handel ohne Abfindungsangebot bei Antrag nach dem 06. September 2015.

      Von "Delisting April/Mai" zu schreiben ist irreführend, das hat es wegen der Rechtslage nicht gegeben und ein Delisting wäre nur nach Veröffentlichung eines Übernahmeangebots zulässig.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.08.16 14:31:48
      Beitrag Nr. 1.596 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.029.798 von honigbaer am 10.08.16 13:53:15
      Honigbär, wir sind hier im Thread der Alphaform AG
      Da sollte dir eigentlich einleuchten, dass wir über eine Insolvenzaktie diskutieren, oder ? Ja, es stimmt wirklich: die Alphaform AG befindet sich in einem Insolvenzverfahren. :cool:

      Kannst du jetzt, nachdem ich dir die Realität kund getan habe, verstehen, warum ich hier im Alphaform-Thread von einer Insolvenzaktie spreche ? :laugh:

      Und Delisting April/Mai stammt nicht von mir. Verklag doch den SDK wegen Irreführung... :laugh::laugh:

      "Alphaform AG 548795 11.11.2015 Vollständiges Delisting Apr/Mai 2016"

      Quelle:
      http://www.sdk.org/assets/Uploads/Delisting-Faelle-16-07-07.…

      Leute gibt es... :eek:
      Avatar
      schrieb am 11.08.16 15:11:40
      Beitrag Nr. 1.597 ()
      Niemand bestreitet, dass bei alphaform ein Insolvenzverfahren läuft.
      Und dass ein Delistingantrag gestellt wurde, bestreitet auch niemand.

      Aber es ist nunmal so, dass das geänderte Gesetz, das die Veröffentlichung eines Übernahmeangebots fordert, auch für die Alphaform-Aktie gilt. Im Gesetz wird kein Unterschied gemacht zwischen solvent und insolvent. Deshalb ist der Widerruf nicht zulässig.

      Wenn die SdK im Juli eine Liste von Delistinganträgen veröffentlicht, in der die geplanten Termine stehen oder "erfolgt", wenn das Delisting vollzogen wurde, hat sie damit auch nur darauf hingewiesen, dass das geplante Delisting zum April/Mai nicht erfolgt ist. Die lehnen sich halt nicht so weit aus dem Fenster wie ich hier, indem sie die offensichtliche Verbindung zur neuen Delistinggesetzgebung erwähnen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.08.16 15:51:44
      Beitrag Nr. 1.598 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.039.959 von honigbaer am 11.08.16 15:11:40
      honigbär ???
      Hier wurde nie bestritten, dass das neue Gesetz nach §39 BörsG auch für die Alphaform AG gilt.

      Und es wurde auch nie bestritten, dass der Widerruf der Börsennotierung in der bisherigen Form - ohne Angebot an die Aktionäre - zumindest laut Gesetz nicht statthaft ist.

      Nur wurde bisher (seit Nov. 2015) noch kein Fall bekannt (Verwaltungspraxis) , in dem eine insolvente AG den Aktionären eine Abfindung zahlen musste. Du hast ja auch noch keinen Fall nennen können hier. :D

      Ich VERMUTE, dass man im Falle der Masseunzulänglichkeit die Insolvenzmasse nicht mit Abfindungen für Aktionäre belasten wird und es daher zu einer Ausnahmeregelung kommen könnte.

      Zumindest schwebt über den Aktionären bis zur Klärung des Delisting-Themas das Damokles-Schwert. :eek:

      Nur meine Meinung.
      Avatar
      schrieb am 11.08.16 17:11:29
      Beitrag Nr. 1.599 ()
      Es hat ja auch niemand behauptet, der Insolvenzverwalter (oder der Hauptaktionär) werde gezwungen ein Abfindungsangebot zu unterbreiten. Aufgrund der Übergangsregelung ist das seine freie Entscheidung, ob er ein Übernahmeangebot zu seinem Delistingantrag vorlegt und das Delisting weiter verfolgt oder ob er es bleiben lässt.

      Eine Pflicht zur Unterbreitung eines Übernahmeangebots, es heißt dann auch "Pflichtangebot", besteht nur, wenn ein neuer Hauptaktionär 30% der Stimmrechte erwirbt und die Kontrolle erlangt.

      Wenn Du dazuschreibst, dass Du die aktuelle Rechtslage ignorierst, und lieber vermuten willst, dass sie sich zum Nachteil der Alphaformaktionäre ändert, kannst Du meinetwegen fabulieren, was Du willst.

      Ich verstehe sowieso nicht, wieso man sich in solche aktionärsfeindliche Phantasien flüchtet, der Fortbestand der Börsennotierung (notfalls im Freiverkehr) hat ja viele Vorteile für die Aktionäre. Stattdessen sollte man lieber nachzufragen, was hier die tatsächlichen Zahlen sind und wie der Zwischenstand der Insolvenzverwaltung ist.
      Avatar
      schrieb am 11.08.16 17:33:01
      Beitrag Nr. 1.600 ()
      Datum: 11. Aug 2016
      ATF: AUSSETZUNG/SUSPENSION

      DIE FOLGENDE AKTIE IST AB SOFORT AUSGESETZT:
      THE FOLLOWING SHARE IS SUSPENDED WITH IMMEDIATE EFFECT:

      INSTRUMENT NAME KUERZEL/SHORTCODE ISIN BIS/UNTIL

      ALPHAFORM AG O.N. ATF DE0005487953 BAW/UFN
      Avatar
      schrieb am 11.08.16 20:03:37
      Beitrag Nr. 1.601 ()
      "Aussetzung der Preisfeststellung, da der ordnungsgemäße Börsenhandel nicht gewährleistet ist."
      sagt die Frankfurter Wertpapierbörse

      so geht es natürlich immer
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.08.16 13:10:02
      Beitrag Nr. 1.602 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.042.647 von honigbaer am 11.08.16 20:03:37
      Schau an.
      Hätte max. mit einer Nachricht zum Stand des Delisting-Themas gerechnet. Ist wohl aber mehr dran an dieser "Sache" ?
      Avatar
      schrieb am 12.08.16 14:29:51
      Beitrag Nr. 1.603 ()
      Welche "Sache" denn nun wieder?
      Sieht mir mehr nach einem Experiment aus, "faktisches Delisting" durch Kursaussetzung.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.08.16 15:46:39
      Beitrag Nr. 1.604 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.048.740 von honigbaer am 12.08.16 14:29:51
      Zitat von honigbaer: Welche "Sache" denn nun wieder?
      Sieht mir mehr nach einem Experiment aus, "faktisches Delisting" durch Kursaussetzung.


      Seit wann macht die Börse oder der Gesetzgeber "Experimente" ?

      Du hattest selbst vor Kurzem noch auf die Einhaltung der Gesetze gepocht, schon vergessen ?
      Avatar
      schrieb am 12.08.16 16:27:02
      Beitrag Nr. 1.605 ()
      Ja, natürlich, daran, dass ich auf Gesetzestreue poche, hat sich auch nichts geändert.
      Von einem Vollzug des Widerrufs der Börsenzulassung auf Antrag des Emittenten, ist ja auch nicht die Rede, sondern von Kursaussetzung.

      Wiederaufnahme ... da habe ich wenig Hoffnung, aber BAFIN wird vor dem Hintergrund vielleicht doch genauer nach den Gründen fragen.

      Und dass dauernd rumexperimentiert wird, ist ja nicht von der Hand zu weisen, deshalb landet die Erbschaftsteuer ja bis zu ihrer Abschaffung regelmäßig vor dem Verfassungsgericht. Und fehlerhafte Verwaltungsentscheidungen, die revidiert werden mussten, hat es auch schon gegeben.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.08.16 17:55:28
      Beitrag Nr. 1.606 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.049.856 von honigbaer am 12.08.16 16:27:02"Und fehlerhafte Verwaltungsentscheidungen, die revidiert werden mussten, hat es auch schon gegeben."

      Könnten meine Worte sein. :D
      Avatar
      schrieb am 05.05.17 06:43:18
      Beitrag Nr. 1.607 ()
      Beschluss

      Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)

      Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 4. Mai 2017 beschlossen, die
      Notierung der Aktien im regulierten Markt mit Ablauf des 29. Juni 2017 einzustellen, daher wird
      gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i.V.m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaber lautenden
      Stammaktien der

      Alphaform AG, Feldkirchen bei München, Landkreis München

      - ISIN DE0005487953 -

      zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum 30. Juni 2017 widerrufen.

      Frankfurt am Main, 4. Mai 2017

      Frankfurter Wertpapierbörse
      Geschäftsführung
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