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    Gigaset AG ehem. Arques AG - Vervielfacher mit Pfeil und Bogen (Seite 3271)

    eröffnet am 09.04.05 05:19:08 von
    neuester Beitrag 08.04.24 11:56:06 von
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      schrieb am 28.12.05 17:11:58
      Beitrag Nr. 846 ()
      Mir ist diese Gesellschaft einfach zu suspekt.

      -hemmungslose Gewinne über Bargain Purchase (andere Beteiligungsgesellschaften bilden hierfür entsprechende Rückstellungen)
      -Aggressivste Kapitalmarktbeanspruchung/-kommunikation
      -Merkwürdige schwülstige seitenlange Veröffentlichungen von Löw (diese eigentümliche narzistische Romantik passt überhaupt nicht in die Branche, da stellt sich für mich die Frage der Wahrhaftigkeit).
      - Rausschmiss des Vorstands wegen einer Lappalie.

      Niemand sollte mal behaupten dürfen, er sei nicht vorgewarnt gewesen. Die kommende HV bietet ein Forum, sich ein genaueres Bild zu machen:

      ARQUES Industries AG
      Starnberg
      WKN 515600
      ISIN DE000515600
      Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung


      Der Vorstand der ARQUES Industries AG lädt hiermit die Aktionäre der ARQUES Industries AG zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, 01. März 2006 um 10.00 Uhr in das Konferenzzentrum München der Hanns-Seidl-Stiftung, Lazarettstr. 33, 80636 München ein.

      Die Hauptversammlung hat folgende Tagesordnung:


      TOP 1
      Beschlussfassung über die Anpassung der Satzung an UMAG
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) ist zum 01.11.2005 in Kraft getreten. Wesentliche Änderungen sind unter anderem im Bereich der Bestimmungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung, insbesondere der Anmeldung und Legitimation erfolgt. Daher ist die Satzung an die nunmehr geltenden gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.

      Dementsprechend wird die Bezeichnung des § 13 sowie der Abschnitt IV. § 13 Abs. 3 geändert sowie ein Absatz 4 zur Anpassung an die §§ 123 und 131 AktG i.d.F. des UMAG neu eingefügt:
      IV.
      Hauptversammlung
      § 13
      Ort und Einberufung, Mitteilungen zur Tagesordnung
      3. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt in der gesetzlich vorgesehenen Form und muss mindestens 30 Tage vor dem letzten Tag der Anmeldung erfolgen; dabei werden der Tag der Bekanntmachung und der letzte Anmeldetag nicht mitgerechnet.
      4. Der Vorstand ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, vor der Hauptversammlung Auskünfte auf der Internetseite der Gesellschaft zu erteilen. Die Auskünfte müssen dort gegebenenfalls mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung und bis zum Ende der Hauptversammlung verfügbar und in der Hauptversammlung durchgängig zugänglich sein.“

      Zur Anpassung der Satzung an § 123 AktG i.d.F. des UMAG wird § 14 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu gefasst:
      § 14
      Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht und Vollmacht
      1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des siebten Tages vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder einer in der Einladung zur Hauptversammlung bezeichneten Stelle in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden.
      2. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nachzuweisen. Der Nachweis ist durch eine in Textform in deutscher oder in englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz zu erbringen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung beziehen und der Gesellschaft bis spätestens am siebten Tag vor der Versammlung zugehen, es sei denn, das Gesetz sieht zwingend andere Stichtage vor. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
      3. Fällt der letzte Anmeldetag oder der Tag, auf den sich der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung beziehen muss, auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag am Sitz der Gesellschaft, so tritt der letzte diesem Tag vorangehende, mitzählende Werktag an die Stelle des nach den vorstehenden Bestimmungen maßgebenden Tages.
      4. Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Für die Form der Vollmacht ist außer der Schriftform die Übermittlung der Bevollmächtigung im Wege der elektronischen Datenübermittlung (E-Mail) ausreichend. Werden von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt, so kann die Vollmacht schriftlich per Fax oder durch elektronische Datenübermittlung (E-Mail) auf eine von der Gesellschaft näher zu bestimmende Weise erteilt werden. Die Einzelheiten für die Erteilung dieser Vollmachten werden zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung in den Gesellschaftsblättern bekannt gemacht.

      Zur Anpassung der Satzung an § 131 Abs. 2 AktG i.d.F. des UMAG wird § 15 der Satzung um den Absatz 3 erweitert:
      § 15
      Vorsitz
      3. Der Vorsitzende kann das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, zu Beginn der Hauptversammlung oder während ihres Verlaufs einen zeitlich angemessenen Rahmen für den ganzen Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte sowie für einzelne Rede- und Fragebeiträge angemessen festzusetzen.

      TOP 2
      Beschlussfassung über den Vertrauensentzug gegenüber Dr. Stefan Gros

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      Die Hauptversammlung entzieht Herrn Dr. Stefan Gros gem. § 84 III S. 2 AktG das Vertrauen.

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der ARQUES Industries AG, Münchner Str. 15a, 82319 Starnberg, angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform, muss in englischer oder deutscher Sprache erfolgen und der Gesellschaft bis spätestens am siebten Tag, somit bis zum 22.02.2006, 24 Uhr, vor der Versammlung zugehen.

      Die Aktionäre müssen außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und /oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut. Dieser Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und sich auf den 07.02.2006 beziehen.

      Die Anmeldung erfolgt in der Weise, dass der Aktionär das ihm über das depotführende Kreditinstitut zugesandte Formular zur Eintrittskartenbestellung ausfüllt und an das depotführende Kreditinstitut zurückschickt. Das depotführende Kreditinstitut wird dann die Anmeldung bei der Gesellschaft unter folgender Anschrift vornehmen:
      ARQUES Industries AG
      c/o Dresdner Bank AG
      OSS SO Hauptversammlungen
      Jürgen-Ponto-Platz 1
      60301 Frankfurt am Main

      Die Aktionäre können diesen besonderen Nachweis auch selbst bei der Gesellschaft einreichen. Der Nachweis muss in diesem Fall der Gesellschaft bei der nachfolgend genannte Stelle unter der angegebenen Adresse spätestens bis zum 22.02.2006, 24 Uhr, zugehen:
      ARQUES Industries AG
      Münchner Str. 15a
      82319 Starnberg

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können sich auch durch eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten lassen.

      Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagespunkt gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
      ARQUES Industries AG
      Investor Relations – Hauptversammlung
      Münchner Straße 15a
      82319 Starnberg
      Telefax: 08151 / 651 – 500

      Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, die rechtzeitig bis spätestens 15. Februar 2006 unter dieser Adresse eingegangen sind und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den Aktionären im Internet unter www.arques.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Vorschläge werden nicht berücksichtigt.



      Starnberg, im Dezember 2005

      ARQUES Industries AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 28.12.05 12:29:51
      Beitrag Nr. 845 ()
      eins noch:



      ARQUES Industries für Mutige



      Die Aktie von ARQUES Industries (ISIN DE0005156004/ WKN 515600) eignet sich nach Meinung der Experten von "Global Insider Investing" für mutige Anleger.

      Größere Turbulenzen habe es in den letzten Wochen am Frankfurter Aktienmarkt bei ARQUES Industries gegeben. Im Sommer hätten die Experten den Titel um 100 Euro zum Kauf empfohlen. Insiderkäufe hätten hier zuvor ein entsprechendes Signal geliefert. Im Anschluss daran habe der Kurs bis auf 140 Euro klettern können. Bis Anfang November habe sich der Titel bei mehr als 130 Euro gehalten. Dann aber sei das Vertrauen der Investoren nachhaltig erschüttert worden.

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      Hintergrund sei der Aktienverkauf durch Insider an den Finanzinvestor Bucanan Group. An diesen habe der CEO am 21. November 138.000 Aktien veräußert und der CFO seit Oktober 1.200 Stück. Die Verkäufe des CFO Herrn Dr. Gros seien entgegen den Vorschriften des WpHG nicht veröffentlicht worden.

      Seit ARQUES Industries negativ in der Presse stehe, sei die Gesellschaft jedenfalls um Schadensbegrenzung bemüht. Für das laufende Jahr seien die Umsatzprognose von 415 Mio. Euro und das EBITDA von 32,5 Mio. Euro bekräftigt worden. Für das nächste Jahr würden Umsätze von 520 Mio. Euro aus dem bestehenden Gesellschaftsportfolio avisiert.

      Die Bestätigung der Fundamentaldaten sei aber lediglich eine Maßnahme zur Wiederherstellung des Anlegervertrauens gewesen. Denn der Vorstand habe für mehrere hunderttausend Euro aus der Privatschatulle Aktien der eigenen Gesellschaft am Markt zurückgekauft. So habe der Vorstandsvorsitzende Peter Löw am 12.12. immerhin 5.000 Aktien für gut 510.000 Euro gekauft. Das Vorstandsmitglied Martin Vorderwülbecke habe immerhin gut 100.000 Euro investiert. Man könne dies natürlich als wenig schmerzhaftes Bekenntnis zum Unternehmen verstehen, wenn man zuvor tatsächlich mehr als 100.000 Aktien außerbörslich veräußert habe. Aber die Gesellschaft weise zweifellos eine attraktive Bewertung auf.

      Mutige Anleger greifen bei der ARQUES Industries-Aktie zu, so die Experten von "Global Insider Investing". Bei diesem Wert müssten 30-40% und somit eine Rückkehr in die lange gültige Tradingrange von 130-140 Euro drin sein.
      Avatar
      schrieb am 28.12.05 10:31:54
      Beitrag Nr. 844 ()
      verabschiede mich in den winterurlaub. wünsche allen einen guten rutsch und hoffe bei rückkehr auf gute kurse.....
      Avatar
      schrieb am 27.12.05 23:11:19
      Beitrag Nr. 843 ()
      [posting]19.413.318 von schlufti am 27.12.05 09:49:49[/posting]guck dir z.B. posting #831 an ;)
      Avatar
      schrieb am 27.12.05 09:49:49
      Beitrag Nr. 842 ()
      Ich frag mich immer, wie du auf ein KGV 5 kommst.

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      Avatar
      schrieb am 26.12.05 19:38:04
      Beitrag Nr. 841 ()
      Ich bin vor einiger Zeit doch aus der Aktie ausgestiegen. Im nachhinein wars natürlich richtig.

      Habe Arques aber immer auf meiner Watchlist behalten. Frage für 2006: Rein oder nicht.

      Die Firma wächst und doch hat es in letzter Zeit sehr fragwürdige (speziell personelle) Nachrichten und Aktienverkäufe gegeben, die den Kleinanleger verunsichern.

      Derzeit KGV unter 5 (?), könnte man doch hinter die Kulissen blicken.....

      Später wird man klüger sein...

      Gruß
      H.
      Avatar
      schrieb am 25.12.05 02:24:48
      Beitrag Nr. 840 ()
      Unsere Zeit steht für Berge an Wunschzetteln der Erdenkinder, die zu einer inzwischen chronisch gewordenen Arbeitsüberlastung des Christkinds am 24.12. geführt hat. Die altehrwürdige Organisationsform der himmlischen Geschöpfe lässt zudem keine " Just in Time" - Erfüllung von Wünschen zu ... und manche Weihnachtsgeschenke stellt der Weihnachtsmann erst mit Verspätung zu.



      Ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest Euch allen.

      M.
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 16:12:33
      Beitrag Nr. 839 ()
      Unglaublich aber wahr
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 15:46:12
      Beitrag Nr. 838 ()
      ach ja, noch was ............

      Starnberg, 22.12.2005

      ARQUES steigert annualisierten Konzernumsatz auf knapp EUR 600 Mio.
      Druckerei-Holding ARQUANA erwirbt Wanfried-Druck Kalden GmbH


      Der annualisierte Konzernumsatz 2005 der ARQUES Industries AG (ISIN DE0005156004) steigt durch einen Unternehmenskauf der ARQUES Tochter ARQUANA um über 5% auf EUR 590 Mio. Das Jahresumsatzziel von einer halben Milliarde Euro (annualisiert) wurde damit um 18 Prozent übertroffen. Allein im Jahr 2005 hat ARQUES mit dem Erwerb von zehn neuen Beteiligungen über EUR 300 Mio. Umsatzvolumen zugekauft. ARQUES bekräftigt das Ziel, zum Ende des Jahres 2006 auf annualisierter Basis die Umsatzmilliarde zu erreichen. Für das Geschäftsjahr 2005 hält ARQUES an der am 8. November 2005 veröffentlichten Planung fest, wonach der Konzernumsatz EUR 415 Mio., das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) EUR 32,5 Mio. und das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) EUR 20,4 Mio. betragen soll.

      Die Druckerei-Holding ARQUANA International Print & Media AG (ISIN DE0006781008), erwirbt mit sofortiger Wirkung die Wanfried-Druck Kalden GmbH mit Sitz in Wanfried bei Eschwege (Hessen). Verkäufer ist der internationale Verpackungskonzern Constantia Packaging AG, Wien. Die Gesellschaft erwirtschaftet mit etwa 180 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von ca. EUR 30 Mio. deutlich positive Ergebnisse. Der Kaufpreis gliedert sich in eine Barkomponente in Höhe von EUR 0,7 Mio. und 25.000 Aktien der ARQUANA International Print & Media AG zu Marktwerten. Damit konnte die Aktie der ARQUANA erneut als akzeptierte Akquisitionswährung eingesetzt werden.

      Mit der Übernahme der Wanfried-Druck Kalden GmbH haben ARQUES und die Druckerei-Holding ARQUANA allein im vierten Quartal 2005 sechs Unternehmen erworben. Im Oktober erweiterten die Sommer Fahrzeugbau-Gruppe, Bielefeld, und die tiscon AG Infosystems, Ulm, sowie die neuen ARQUANA Druckereien Evry Rotatives S.A.S. (Frankreich) und die Nord Offset Druck GmbH, Ellerbek bei Hamburg, das ARQUES Portfolio. Der Rollenoffsetdrucker Sochor Group GmbH (Österreich) kam im November hinzu.

      ARQUES Vorstandsvorsitzender Dr. Dr. Peter Löw: „Viele haben die Ziele, die sich ARQUES für 2005 gesetzt hatte, vor Jahresfrist für unerreichbar gehalten. Jetzt wurden die Zielvorgaben, wie etwa der annualisierte Umsatz von EUR 500 Mio., weit übertroffen und mit der ARQUANA haben wir eine starkes Unternehmen ‚gebaut’, das im Markt große Erfolgschancen hat.“
      Avatar
      schrieb am 22.12.05 15:38:44
      Beitrag Nr. 837 ()
      Starnberg, 22.12.2005

      ARQUANA International Print & Media AG erwirbt Wanfried-Druck Kalden GmbH
      Spezialist für Verpackungsdruck erweitert das Portfolio – Rasantes Wachstum im vierten Quartal


      Die ARQUANA International Print & Media AG (ISIN DE0006781008), eine Tochtergesellschaft des Starnberger Beteiligungs-unternehmens ARQUES Industries AG (ISIN DE0005156004), hat mit sofortiger Wirkung die Wanfried-Druck Kalden GmbH mit Sitz in Wanfried bei Eschwege (Hessen) erworben. Verkäufer ist der internationale Verpackungskonzern Constantia Packaging AG, Wien. Die Gesellschaft erwirtschaftet mit etwa 180 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von ca. EUR 30 Mio. deutlich positive Ergebnisse. Der Kaufpreis gliedert sich in eine Barkomponente in Höhe von EUR 0,7 Mio. und 25.000 Aktien der ARQUANA International Print & Media AG zu Marktwerten.

      Wanfried-Druck ist ein Spezialist für die Produktion und den Druck hochwertiger Verpackungen und Etiketten. Damit erweitert ARQUANA seine Services um ein neues profitables Geschäftsfeld, das eine ideale Ergänzung der bisherigen Aktivitäten im Rollenoffset-Segment darstellt. Hergestellt werden zum Beispiel Papieretiketten, Faltschachteln, Tafeleinschläge für Schokoladen und Systemverpackungen für Getränke. Die Kunden kommen aus der Lebensmittel- und Tabakindustrie sowie aus dem Non-food-Bereich. Die Gesellschaft verfügt über einen hochmodernen Maschinenpark und ein ausgereiftes Qualitäts- und Umweltmanagement-System. Die Produktionshallen befinden sich auf dem ca. 17.000 qm großen firmeneigenem Grundstück. Die Restbankverbindlichkeiten betragen ca. EUR 1 Mio.

      Mit der Übernahme der Wanfried-Druck Kalden GmbH hat die ARQUANA im vierten Quartal 2005 insgesamt vier Druckereien erworben. Im Portfolio befinden sich derzeit außerdem die Johler Druck GmbH, Neumünster, die Nord Offset Druck GmbH, Ellerbek b. Hamburg, sowie die Evry Rotatives S.A.S., Paris, eine ehemalige Tochter der französischen Staatsdruckerei und die österreichische Sochor Group GmbH. Colordruck Pforzheim GmbH & Co. KG fungiert derzeit noch als Partnerunternehmen im ARQUES Verbund.

      „Nur wenige Monate nach Aufnahme des operativen Geschäfts gehört die ARQUANA International Print & Media AG bereits zu den größten Unternehmen der Branche. Unserem Ziel, bereits im übernächsten Jahr zu den Top 3 Rollenoffsetdruckern in Deutschland und zu den Top 5 in Europa zu gehören, werden wir auch 2006 ein bedeutendes Stück näher kommen“, sagte Vorstandsvorsitzender Dr. Friedrich-Carl Wachs.


      frohe weihnachten :)
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