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    Schulte-Schlagbaum AG übernimmt MAFIS GmbH (Seite 24)

    eröffnet am 12.05.05 19:43:24 von
    neuester Beitrag 18.04.24 13:20:48 von
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      schrieb am 01.06.11 20:45:09
      Beitrag Nr. 173 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.494.190 von Muckelius am 12.05.11 19:40:01von der Homepage der Tochter novacom



      31.05.2011
      Aufnahme von Alexander Kogler in die Geschäftsführung der novacom software gmbh
      Mit Wirkung vom 14.04.2011 ist Alexander Kogler (Bild oben) neben Andreas Oos (Bild unten) in die Geschäftsführung der novacom software gmbh aufgenommen worden.

      Bereits in 2007 wurde der Leiter der Softwareentwicklung bei novacom mit dem operativen Management des Systemhauses betraut und zum Prokuristen ernannt.

      Nach vier Jahren haben Vorstand und Aufsichtsrat der deutschen Muttergesellschaft Schulte-Schlagbaum AG nun Alexander Kogler an der Seite von Andreas Oos die Geschäftsführung von novacom übergeben.

      In dieser Eigenschaft ist der 40-jährige für die operative betriebswirtschaftliche Leitung des Softwarehauses sowie für das Kompetenzzentrum Gastronomie in der Unternehmensgruppe der Schulte-Schlagbaum AG verantwortlich.

      „Ziel ist es“, so Alexander Kogler, „das Unternehmen weiterhin mit innovativen Produkten nachhaltig am Markt zu positionieren. Mit der Erschließung neuer Märkte in Deutschland und der Schweiz wollen wir novacom auch außerhalb Österreichs als Lösungsanbieter für integrierte Systeme etablieren.“
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      schrieb am 12.05.11 19:40:01
      Beitrag Nr. 172 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.480.469 von Muckelius am 10.05.11 18:21:08aus der lokalen Presse:

      Schule : Moussaka per Mausklick

      Velbert, 12.05.2011, Ulrich Braun

      Neviges. Es ist die sprichwörtliche Ruhe vor dem Sturm: Magdalena Kralmann hat am Büfett alle Speisen und Getränke sorgsam vorbereitet, wartet nun auf ihre „Gäste“. Es ist 13.15 Uhr in der Heinrich-Kölver-Realschule. Der Schulgong ertönt und wenige Minuten später strömt eine Schar hungriger Schüler in die Mensa. Spinat-Lasagne steht auf dem Speiseplan. Der Salat gehört zum Standardangebot.

      Diesmal steht ausnahmsweise ein zweites Gericht auf dem Speisezettel. Ein Kartoffelauflauf. Weil gestern die neue Mensa der Schule offiziell in Betrieb ging. Bürgermeister Stefan Freitag nahm neben Schulleiter Peter Gembach mit einem Salat an der Tafel Platz. Dazu gesellten sich mit Vorstandsmitglied Frank vom Endt und Personalchef Gunar Rusak zwei Vertreter der Firma Schulte-Schlagbaum AG. Das Tönisheider Unternehmen ist seit 2002 nicht nur Lernkooperationspartner der Kölver-Schule sondern stellte zudem ein von der SAG-Tochter EDV-Service Schupp entwickeltes Online-System zur Verfügung. Dies ermöglicht ein bargeldloses Vorbestell- und Abrechnungssystem für die Mittagessen.


      Schülerausweis mit Barcode

      Die rund 25 Schülerinnen und Schüler, die das Essensangebot der Realschule in Anspruch nehmen, verfügen über einen Schülerausweis mit Barcode. Mindestens 24 Stunden im Voraus können sie damit ein Gericht oder einen Salat auswählen. Am heimischen PC oder am Bestellterminal in der Mensa. Bei der Entgegennahme der Speise weisen die Jugendlichen mit ihrem Ausweis nach, welche Wahl sie getroffen haben – und ob das Geld, drei Euro pro Essen – auf dem Konto der Diakonie Niederberg eingegangen ist, die das Personal stellt. So ist sichergestellt, dass die von den Eltern gezahlten Beträge auch wirklich für ein Mittagessen verwendet werden. Darüber hinaus gewährleistet das Verfahren, dass Kinder aus sozial schwachen Familien ihr Essen erhalten, ohne das andere Einblick in die Privatsphäre erhalten.


      Bei Krankheit kann das Essen storniert werden

      Bei Krankheit kann weiter das bereits bestellte Essen beim Cateringunternehmen – es ist die Firma „Vitaminreich“ – storniert werden, ohne dass zusätzliche Kosten anfallen. Allerdings ist eines nicht möglich: Es kann sich niemand kurzentschlossen ein Essen bestellen und dies bar bezahlen, wenn sich plötzlich der Hunger meldet.

      Die Kosten für das von der Firma Schulte-Schlagbaum bereitgestellte System werden mit rund 10 000 Euro beziffert.

      Quelle: http://www.derwesten.de/staedte/velbert/Moussaka-per-Mauskli…
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.05.11 18:21:08
      Beitrag Nr. 171 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.480.282 von Muckelius am 10.05.11 17:52:20laut den Informationen auf der Seite

      http://www.pressearbeit.org/index.php?tacoma=tacoma.pressear…

      unter der Nachricht vom 8.12.2010 (einführender Text siehe nachstehend) aufzurufenden Word-Datei war Hans-Günther Maier seit 1968 im Aufsichtrat

      08.12.2010
      Hans-Günther Maier am 83. Geburtstag für Lebenswerk geehrt und verabschiedet
      (Fellbach) Just an seinem 83. Geburtstag verabschiedet sich Hans-Günther Maier aus der Geschäftsleitung der Andreas Maier GmbH & Co. KG in Fellbach (AMF). Mit einem Festakt würdigen Mitarbeiter, Geschäftspartner und Gäste das Lebenswerk des visionären Firmenlenkers und ehemaligen Fellbacher Stadtrates. Mit der Internationalisierung von AMF und der Einführung der Mitarbeiterbeteiligung hat der Träger des Bundesverdienstkreuzes das Traditionsunternehmen in moderne Zeiten geführt.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.05.11 17:52:20
      Beitrag Nr. 170 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.479.096 von schaerholder am 10.05.11 15:19:07...eine Ära geht zu Ende: Hans-Günther Maier kandidiert nicht mehr für den Aufsichtsrat. Naja, der Aufsichtsratssitz bleibt in der Familie
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.05.11 15:19:07
      Beitrag Nr. 169 ()
      Schulte-Schlagbaum AG
      Velbert
      Wertpapier-Kenn-Nummer: 719 000
      Einladung zur Hauptversammlung – Tagesordnung

      Wir laden hiermit unsere Aktionäre
      zur 110. ordentlichen
      Hauptversammlung ein.

      Mittwoch, 15. Juni 2011, 11.00 Uhr, in der Stadthalle am Johannisberg
      Wuppertal, Johannisberg 40,
      42103 Wuppertal-Elberfeld.

      Tagesordnung

      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des Lageberichts (einschließlich Konzernlagebericht) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

      2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 981.260,63 eine Dividende von EUR 11,– je Stückaktie auf das um die eigenen Aktien verminderte Kapital zu zahlen und den restlichen Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

      3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
      a) dem Vorstand
      b) dem Aufsichtsrat
      Entlastung zu erteilen.

      4. Wahlen zum Aufsichtsrat

      Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 76 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Turnusgemäß scheiden mit Ablauf der 110. ordentlichen Hauptversammlung
      – Herr Dipl.-Ing, Dipl.-Wirt.-Ing. Ulrich Hülsbeck, Geschäftsführer, Velbert,
      – Herr Dipl.-Ing. Hans-Günther Maier, Geschäftsführer, Fellbach,
      aus dem Aufsichtsrat aus.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor,
      – Herrn Dipl.-Kfm. Carl-A. Becker, Unternehmensberater, Wildeshausen,
      und
      – Herrn Dipl.-Ing. Felix Maier, Berater, Fellbach,
      in den Aufsichtsrat zu wählen.

      5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TREUCONSULTA Döbbeler& Partner GmbH, Essen, wieder zu Abschlussprüfern zu bestellen.

      6. Satzungsänderung

      Gemäß § 4 der Satzung beträgt das Grundkapital der Schulte-Schlagbaum AG EUR 1.400.000,– und ist in 56.000 Stückaktien eingeteilt. Verbrieft sind die Stückaktien allerdings noch in 50-Mark- und 500-Mark-Aktienurkunden, die damit inhaltlich unrichtig sind. Die Satzung bestimmt hierzu bisher in § 4 Abs. 2, dass bis zur Ausgabe neuer Aktienurkunden jede Aktie, die auf den Nennbetrag von 500,00 DM lautet, zehn Stückaktien und jede Aktie, die auf den Nennbetrag von 50,00 DM lautet, eine Stückaktie verkörpert. Mit der Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2009 wurde der letzte Dividendenkupon verbraucht. Aufgrund der inhaltlichen Differenz von Euro- und DM-Aktien können keine neuen Dividendenkupons erstellt werden. Daher sollen die bestehenden Aktienurkunden aus dem Verkehr gezogen werden, wobei den Aktionären im Tausch gegen ihre unrichtigen Aktienurkunden keine neuen Urkunden ausgehändigt werden. Vielmehr sollen die Aktionäre Miteigentum an einem bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zu hinterlegenden Bestand an Dauer-Globalurkunde(n) der Schulte-Schlagbaum AG erhalten. Dies setzt voraus, dass künftig der Anspruch der Aktionäre auf eine Verbriefung ihrer Anteile ausgeschlossen ist (§ 10 Abs. 5 AktG). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den § 4 Absatz 2 der Satzung ersatzlos zu streichen und den § 6 der Satzung neu zu fassen:
      Bisherige Fassung Neue Fassung
      § 4
      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.400.000,– (in Worten: Euro einemillionvierhunderttausend). Es ist eingeteilt in 56.000 Stückaktien, von denen jede am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt ist.
      Bis zur Ausgabe neuer Aktienurkunden verkörpert jede Aktienurkunde, die auf den Nennbetrag von DM 500,– lautet, zehn Stückaktien und jede Aktienurkunde, die auf den Nennbetrag von DM 50,– lautet, eine Stückaktie. § 4
      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.400.000,– (in Worten: Euro einemillionvierhunderttausend). Es ist eingeteilt in 56.000 Stückaktien, von denen jede am Grundkapital in gleichem Umfang beteiligt ist.
      § 6
      Die Aktien werden unter fortlaufender Nummer mit vervielfältigter Namensunterschrift des Vorstands und eines Mitglieds des Aufsichtsrats ausgefertigt und mit Gewinnanteilscheinen für zwanzig Jahre und einem Erneuerungsschein ausgegeben.
      Die Form der Aktienurkunden, der Zwischenscheine sowie der Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine setzt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats fest. § 6
      Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Aktien und Gewinnanteile ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig und nicht eine Verbriefung nach den Regeln einer Börse erforderlich ist, an der die Aktie zugelassen ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktienurkunden auszustellen, die einzelne Aktien (Einzelaktien) oder mehrere Aktien (Sammelaktien) verkörpern.
      Die Form und den Inhalt von Aktienurkunden, etwaigen Gewinnanteils- und Erneuerungsscheinen setzt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates fest.

      7. Änderung Gewinnabführungsverträge

      Die bestehenden Gewinnabführungsverträge der eccos pro gmbh und der Schloß-Schulte Werksiedlungsgesellschaft mbH genügen bzgl. der Formulierung der Verlustübernahme nicht mehr den Anforderungen der Finanzverwaltung. Der vorliegende § 2 der bestehenden Verträge umfasst in seinem Wortlaut nur den § 302 Abs. 1 AktG. Nach Auffassung der Finanzverwaltung reicht dies nicht aus, weil die weiteren Regeln in § 302 Abs. 3 und 4 AktG nicht erfasst sind. Damit ist eine weiterhin steuerliche Anerkennung der bestehenden Verträge gefährdet. Daher schlagen der Aufsichtsrat und der Vorstand vor, den § 2 der Gewinnabführungsverträge neu zu fassen:

      7.1. eccos pro gmbh:
      Bisherige Fassung Neue Fassung
      § 2 Verlustübernahme
      Die SAG verpflichtet sich, jeden während der Dauer des Vertrages bei der ECCOS sonst entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht durch Beträge ausgeglichen wird, die den anderen Gewinnrücklagen entnommen werden und während der Dauer des Vertrages in sie eingestellt worden sind. § 2 Verlustübernahme
      Die SAG verpflichtet sich, jeden während der Dauer dieses Vertrages sonst entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Dauer dieses Vertrages in sie eingestellt worden sind. Hierzu und im Übrigen gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils aktuellen Fassung.

      7.2. Schloß-Schulte Werksiedlungsgesellschaft mbH:
      Bisherige Fassung Neue Fassung
      § 2 Verlustübernahme
      Die SAG verpflichtet sich, jeden während der Dauer des Vertrages bei der SSW sonst entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht durch Beträge ausgeglichen wird, die den anderen Gewinnrücklagen entnommen werden und während der Dauer des Vertrages in sie eingestellt worden sind. § 2 Verlustübernahme
      Die SAG verpflichtet sich, jeden während der Dauer dieses Vertrages sonst entstehenden Jahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen werden, die während der Dauer dieses Vertrages in sie eingestellt worden sind. Hierzu und im Übrigen gelten die Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils aktuellen Fassung.

      8. Verschiedenes

      Hauptversammlungsrelevante Informationen

      Folgende Unterlagen liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Nevigeser Straße 100–110, 42553 Velbert, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Sie werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. Abschriften werden jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos übersandt. Die Unterlagen sind auch im Internet unter http://www.sag-schlagbaum.com zugänglich:

      Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010, Lagebericht des Vorstandes, Bericht des Aufsichtsrates, Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns, Gewinnabführungsverträge zwischen der Schulte-Schlagbaum AG und der eccos pro gmbh sowie zwischen der Schulte-Schlagbaum AG und der Schloss-Schulte Werksiedlungsgesellschaft mbH und Entwürfe der Änderungsvereinbarungen.

      Teilnahmebedingungen

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 16 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des 8. Juni 2011 (letzter Anmeldetag) zugehen. Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Dieser hat sich auf den Beginn des 25. Mai 2011 zu beziehen (Legitimationstag) und muss der in der Einberufung bestimmten Stelle spätestens bis zum Ablauf des 8. Juni 2011 (letzter Berechtigungsnachweistag) zugehen.

      „Gemäß § 123 Abs. 3 Satz 6 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur derjenige als Aktionär, der den Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht erbracht hat. Die Gesellschaft kann daher solchen Aktionären, die den Nachweis nicht oder nicht fristgemäß erbracht haben, die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts verweigern. Die Aktien werden nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt, sondern bleiben frei handelbar. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Befugnis zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind umgekehrt nicht teilnahme- und stimmberechtigt.“

      Verfahren für die Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich.

      Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß §§ 135 Abs. 8, 135 Abs. 10 i.V.m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen bzw. Institutionen bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss in diesem Fall entweder am Tag der Hauptversammlung vorgewiesen oder der Gesellschaft an folgende Adresse übermittelt werden: Schulte-Schlagbaum AG, Nevigeser Straße 100–110, 42553 Velbert, Fax: +49 (0)2051 20 86-66, E-Mail: sag@sag-schlagbaum.com.



      Velbert, im Mai 2011

      Schulte-Schlagbaum AG

      Der Vorstand
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      Avatar
      schrieb am 06.05.11 14:14:12
      Beitrag Nr. 168 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.440.235 von Muckelius am 02.05.11 17:40:27Geschäftsbericht für 2010 ist online. Der JÜ ist durch verschiedene Faktoren negativ

      http://www.schulte-schlagbaum.de/media/upload/SAG_Geschaefts…
      Avatar
      schrieb am 02.05.11 17:40:27
      Beitrag Nr. 167 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.435.304 von Muckelius am 01.05.11 12:35:3613.04.2011
      Erfolgreiches eccos pro Anwendertreffen 2011 im „Piratenstützpunkt“
      Im Heidepark Soltau, Norddeutschlands größtem Familien- und Freizeitpark, fand am 31. März und 01. April 2011 das 19. eccos pro Anwendertreffen statt. „Mitarbeitermotivation- und -führung“ lautete das Motto des Vortragsprogramms, mit dem namhafte Experten der Branche den 178 Teilnehmern interessante Einblicke in die „Königsdisziplin des Bädermanagements“ vermittelten. Abgerundet wurde die Veranstaltung , die in Kooperation mit der österreichischen Schwestergesellschaft novacom ausgerichtet wird, im Erlebnishotel „Port Royal“, dem „Piratenstützpunkt“ im Heidepark-Resort, durch praxisorientierte Workshops. In den Pausen hatten die Gäste Gelegenheit, sich bei einer Vielzahl renommierter Aussteller über Branchenneuheiten zu informieren.


      http://novacom.kraftzone.com/upload/documents/cms/News Anwen…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.05.11 12:35:36
      Beitrag Nr. 166 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.313.302 von Muckelius am 04.04.11 12:39:38Ein in heutigen Tagen seltenes Ereignis!


      gefunden über google:

      Ein echtes Eigengewächs
      von Miriam Dabitsch aus Velbert | am 12.04.2011 | 51 mal gelesen | 0 Kommentare | 0 Bildkommentare | 1 Bild


      Einen außergewöhnlichen Ehrentag beging Werner Juwig, Leiter des Bereichs Materialwirtschaft bei der Schulte-Schlagbaum AG, am 1. April: sein 50-jähriges Dienstjubiläum.



      Seinen beruflichen Werdegang startete der Jubilar am 1. April 1961 mit der Ausbildung zum Industriekaufmann. Ab 1. April 1964 wurde er als Sachbearbeiter im Vertrieb Schloss für Fachhandelskunden tätig und bereits im Jahr 1972 zum stellvertretenden Vertriebsleiter unter Erteilung der Handlungsvollmacht ernannt. 1982 wurde ihm die Einkaufsleitung übertragen, 1992 erfolgte die Ernennung zum Gesamtprokuristen der Aktiengesellschaft.
      Bis zum heutigen Tag verantwortet Werner Juwig als Leiter der Materialwirtschaft die Bereiche Einkauf, Facility Management, Logistik und Fuhrpark für die Unternehmensgruppe der Schulte-Schlagbaum AG.
      Seine Fachkompetenz und Erfahrung hat er über all die Jahrzehnte hinweg an zahlreiche Nachwuchskräfte weitergegeben. Auf der Jubilarfeier dankte Frank vom Endt, Vorstand der AG, Werner Juwig für viele Jahre der Treue und des Engagements, die das Unternehmen mit geprägt haben.
      In Vertretung des Bürgermeisters übermittelte Holger Richter, erster Beigeordneter der Stadt Velbert, dem Jubilar seine Glückwünsche.

      Quelle: http://www.lokalkompass.de/velbert/leute/ein-echtes-eigengew…
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.04.11 12:39:38
      Beitrag Nr. 165 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.271.506 von Muckelius am 27.03.11 07:57:32heute Umsatz von 10 Aktien zum Kurs von 350 Euro. Bei 378 Euro stehen 100 Aktien im Brief
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.03.11 07:57:32
      Beitrag Nr. 164 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.153.864 von Muckelius am 06.03.11 07:31:55nach den im Vergleich höheren Umsätzen im Januar und Anfang Februar wurde bisher im März keine Aktien gehandelt...

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