GAZPROM - Russland Rohstoffperle (Seite 1162)
eröffnet am 13.05.05 18:37:39 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 65.142.901 von ChrisHamburg01 am 21.09.20 13:23:55Bis zum Beweis der Tatsache bleibt es für mich eine "Behauptung".
Einen "Beweis", also den Nachweis einer absichtlichen Intoxikation: wann, wer, mit was genau habe ich noch nicht gesehen. Das sollte sicherlich in einem Gerichtsverfahren mit Beweisen zu klären sein. Danach ist es dann amtlich.
Sollte für alle Rechtsstaaten gelten, D und RUS inclusive.
Bis dahin gilt für mich die Unschuldsvermutung in einem Rechtsstaat.
Zwischen einer Behauptung "wir glauben, er wurde vergiftet", und "die Beweiskette beweist, daß er vergiftet wurde, der Täter ist: XYZ" besteht für mich ein Tatsachenunterschied. Das ist eigentlich evident.
Aber es gibt ja mehrere Rechtshilfeersuchen an D, deren Erfüllung der Aufklärung der Sachverhalt dienlich sein wird.
Einen "Beweis", also den Nachweis einer absichtlichen Intoxikation: wann, wer, mit was genau habe ich noch nicht gesehen. Das sollte sicherlich in einem Gerichtsverfahren mit Beweisen zu klären sein. Danach ist es dann amtlich.
Sollte für alle Rechtsstaaten gelten, D und RUS inclusive.
Bis dahin gilt für mich die Unschuldsvermutung in einem Rechtsstaat.
Zwischen einer Behauptung "wir glauben, er wurde vergiftet", und "die Beweiskette beweist, daß er vergiftet wurde, der Täter ist: XYZ" besteht für mich ein Tatsachenunterschied. Das ist eigentlich evident.
Aber es gibt ja mehrere Rechtshilfeersuchen an D, deren Erfüllung der Aufklärung der Sachverhalt dienlich sein wird.
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