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Frage zu altem Bausparvertrag - Aufleben lassen zu alten Konditionen? ( Seite 2)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 21.06.05 14:05:24
von
neuster Beitrag 14.07.05 10:59:43
von

Anzahl Beiträge: 13
Aufrufe gesamt: 4.034
Aufrufe heute: 1
Diskussionsnr.: 988.552
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[ Seite: 12neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 30.06.05 00:09:07
Beitrag Nr.11 
(17.068.014)
Antwort
Zitat
# 1 achso:

1)Wenn ich nun einen Dauerauftrag auf das Bausparkonto einrichte und den vertrag aufleben lasse, fallen dann Gebühren o.ä. an?

Nein

2)Sind der damals vereinbarte Guthabenzins von ca. 4% noch gültig oder hat die LBS eine Öffnungsklausel in ihren Vertragswerken, die sie berechtigt den Zins nach unten je nach Kapitalmarktbasis anzupassen?

4 % gilt noch

3) Wenn ich nun Guthaben dort monatlich anspare und in sagen wir mal 3-7 Jahren wieder abräume, werden dann gebühren fällig zur Auflösung des Vertrags....?

Nein
Avatar
schrieb am 09.07.05 11:19:16
Beitrag Nr.12 
(17.193.964)
Antwort
Zitat
@ kollektor

Mir ist allerdings nicht klar wie die beiden ihren hohen Zins selbst erwirtschaften, auf Dauer kann das nicht gutgehen.

das funktioniert schon...löse dich mal von dem gedanken das eine bausparkasse nur im herkömmlichen sinne baufinanzierungen anbietet...

letztendlich kann man ja mit einem bauspardarlehen
auch eine küche,allgemeine wohnwirtschaftliche maßnahmen
wie sanierung,fenster,türen..also eigentlich alles was fest mit dem gebäude verbunden ist etc. relativ problemlos bis vereinzelt max. 15.000€(ohne grundbucheintrag oder andere sicherheiten..bis auf einkommensnachweise)) finanzieren...und da sind die bauspardarlehen gegenüber konsumentenkrediten immer noch unschlagbar günstig(selbst bei um die 6% p.a. effektiv) je nach tarif)...selbts die ablehnung einer restschuldversicherung seitens des darlehensnehmer funktioniert einwandfrei...nur darf man nicht vergessen dieser zu widersprechen innerhalb von 14 tagen....;)ab datum darlehensvertrag..das kleingedruckte...

mfg
Inter
Avatar
schrieb am 14.07.05 10:59:43
Beitrag Nr.13 
(17.233.911)
Antwort
Zitat
@wolf

similar zu den schwäbisch-hall tarifgepflogenheiten kannst du dich jedoch darauf gefasst machen, dass der vertrag zwar noch besparbar ist, der zinssatz jedoch im rahmen einer tarifanpassung abgeändert wurde.

das stimmt so nicht - ein bestehender vertrag wird von tarifänderungen auch bei schwäbisch hall nicht betroffen. erst, wenn du einen neuen vertrag abschließt, würdest du die aktuellen konditionen einkaufen ;)

[ Seite: 12neuster Beitrag ]

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